Kosten für Wärmepass auf Mieter umlegbar?
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Kosten für Wärmepass auf Mieter umlegbar?

Guten Abend,
es gibt ja bestimmte Kosten, die ich in der Betriebskosten anteilig auf Mieter umlegen kann. Ab dem kommenden Jahr muss ich ja bei Neuvermietung einen Energiepass vorlegen. Kann ich diese Kosten auf die Betriebskosten umlegen?
Es ist eine sachliche Frage nach dem rechtlichen Hintergrund, bitte nicht gleich als Mieter auf die Barrikaden gehen ...
Vielen Dank für eine Antwort.
  1. Die Kosten für den Energieausweis ...

    Die Kosten für den Energieausweis (nicht "Wärmepass") sind vom Eigentümer zu tragen.
    Das ergibt sich aus EnEVAbk. § 16  -  Absatz 2.
    Freundliche Grüße

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