Flachdachsanierung
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Flachdachsanierung

Hallo Forumsteilnehmer, habe bereits die Suchfunktion genutzt aber nichts entsprechendes gefunden ...
Bei unserer Eigentumswohnung (Hamburg) muss das Flachdach sowie die Regenrinnen erneuert werden , Rinnen defekt , Dach an einer Stelle undicht. Jetzt hat einer der Miteigentümer behauptet das nach der neuen EnEVAbk. bei so einer Sanierung auch die Dämmung erhöht werden müsste. Vor 5 Jahren haben wir bereits die Fassade mit einer Vollwärmedämmung saniert , eine zusätzliche Dachdämmung war damals angedacht wurde aber nicht benötigt (Gutachten "Hamburger Wärmepass") um die Einsparziele zu erreichen (Dämmstandard ausreichend).
Uwe
  1. Umfang der angedachten bzw. erforderlichen Dachsanierung

    Hallo Herr Pflügl,
    kleine Nachfrage (n):
    • bei dem Objekt handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus, in dem Sie eine Eigentumswohnung besitzen; -korrekt verstanden?
    • Flachdachkonstruktion, die nur punktuell undicht ist; oder großflächig marode und insofern instandgesetzt (=> "geändert") werden soll/muss?
    • In welchem Umfang (%) ist welche Sanierungsart angedacht?

    Vgl. auch u.a. EnEVAbk., § 8
    Freundlichen Gruß
    Uwe-Gerhard Polte

  2. Erläuterung

    Ja, ich habe eine der Eigentumswohnungen, aber nicht unterm Dach.
    Es sind am Dach wohl mehrere Undichtigkeiten und es soll eine komplett neue Dachhaut installiert werden, ist auch sonst nicht mehr in Ordnung/erneuerungsbedürftig.
    Es soll die Dachhaut erneuert werden sowie die Detailanschlüsse und die Regenrinnen (auch defekt).
  3. Erläuterung 2

    Ach ja , ich wollte noch einfügen das wir am Haus bereits die Fassade gedämmt und die Heizung modernisiert haben , ich hoffe das wirkt sich zu unseren Gunsten aus . Wie man leicht verstehen kann ist unsere Kasse nach diesen Investitionen ziemlich leer, das eine Dachdämmung sinnvoll und vernünftig wäre steht nicht zur Diskussion. Leider ist die EnEVAbk. für mich so verworren das ich jemanden brauche der das auf "deutsch" übersetzen kann.
  4. Energieeinsparverordnung (EnEV)

    Mahlzeit Herr Pflügl,
    wenn die Eigentümerversammlung letztlich mehrheitlich der "Komplett-Dachsanierung" zugestimmt hat, so hat der bes. Miteigentümer hinsichtlich dem Hinweis auf die EnEVAbk. (wahrscheinlich) völlig Recht.
    Die EnEV gilt schon seit 02.2002 und ersetzt die bisherige Wärmeschutzverordnung von 1994 (WSchV) sowie die Heizanlagenverordnung (HeizAnlV).
    Hier werden nun eine ganze Reihe erhöhter und neuer Anforderungen hinsichtlich Energieeinsparung und CO2-Reduzierung gestellt;  -  auch den Bestand betreffend.
    § 8 (Änderung von Gebäuden), Anhang 3, Nr. 4.2 besagt u.a. sinngem. :
    Bei Ersatz/Erneuerung (gilt erst bei Größenordnung >= 20 % jeweiliger Gesamtdachfläche) der Dachhaut (...) sind Anforderungen bezüglich max. zul. Wärmedurchgangskoeffizienten (Umax) zu beachten.
    Umax <= 0,25 W/m²K)!
    Dieser Wert wird (wahrscheinlich) von der jetzigen Dachkonstruktion (Putz/Dachdecke/Dämmung/Klebung/u.a.) nicht erreicht; bedarf sinnigerweise der Prüfung.
    Im Regelfall wird also zur Erreichung des Umax-Wertes eine Erhöhung der Wärmedämmung erforderlich; was ja praktisch  -  soauch der Gedankengang des Gesetzgebers- bei Ersatz/Erneuerung der Klebung leicht herzustellen ist.
    So ist das (grundsätzlich)!
    Info zum vielleicht besseren Verständnis; es gilt auch nach EnEV:
    Wenn "Fritzchen Müller" an einer Fassadenseite die Scheiben eines der sich dort befindlichen Fensters einschießt und die nun zerstörte "Bauteilfläche" dieses Festers größer 20 % der insgesamt vier Fensterflächen beträgt, so sind alle 4 Fenster neu bzw. entsprechend der Anforderung an neu einzubauenden Fensterkonstruktionen herzustellen.
    So ist das! Wenn in diesem Beispiel auch unsinnig!
    Und hier könnte man z.B. sicherlich eine Befreiung von den Auflagen duch EnEV erreichen ...!
    Freundlichen Gruß
    Uwe-Gerhard Polte
  5. Bestimmungen

    Vielen Dank Herr Polte , ich hatte soetwas schon befürchtet.
    Leider scheint niemand so richtig darüber nachgedacht zu haben was so ein Gesetz für Auswirkungen hat. Reparaturen sind von Haus aus nun einmal unvorhergesehen und teuer, mit diesen Bestimmungen dann erst recht. Die Zusatzdämmung allein soll noch einmal 17000 € kosten.

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