Energiepass
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV
Energiepass
Hallo,
Ich habe zwei Fragen zum Energiepass.
Wer darf einen Energiepass (z.B. für den Verkauf bestehender Gebäude) erstellen?
Sind Architekten oder Ingenieure zu einer Fortbildung / Qualifikation verpflichtet, um den Energiepass ausstellen zu dürfen?
Ich habe zwei Fragen zum Energiepass.
Wer darf einen Energiepass (z.B. für den Verkauf bestehender Gebäude) erstellen?
Sind Architekten oder Ingenieure zu einer Fortbildung / Qualifikation verpflichtet, um den Energiepass ausstellen zu dürfen?
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Zusatzausbildung
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Die Fragen sind ...
Die Fragen sind noch ein bisschen zu früh gestellt.
Zu 1,- Der Energieausweis (nicht mehr - pass) ist noch lange nicht verbindlich (in Berlin gibt's zurzeit noch Hauen und Stechen um die endgültige Ausgestaltung).
Zu 2,- Das Gleiche gilt für die Qualifikation der Aussteller.
Freundliche Grüße -
am besten der SV für Schall- und Wärmeschutz (Schallschutz, Wärmeschutz)
nicht jeder Ingenieur darf einen Energieausweis ausstellern. Aber auch Handwerker mit Zusatzqualifikation dürfen das. Aber ob die sich auch mit allen bauphysikalischen Zusammenhängen auskennen?