Wärmedämmung und Energieausweis
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Wärmedämmung und Energieausweis

Wärmedämmung und Energieausweis
  • Name:
  • siggi
  1. Energieausweis ist nur zum Vergleich ...

    Energieausweis ist nur zum Vergleich ...
  2. Hi, ich bin potentieller Käufer und dann Vermieter ...

    Hi, ich bin potentieller Käufer und dann Vermieter ...
  3. Drauf bestehen ...

    Drauf bestehen ...
  4. Wenn der Verkäufer keinen machen lässt, haben ...

    Foto von Markus Reinartz

    Hi,
    eigentlich ist der Energieausweis ja Pflicht. Jetzt gibt es Verkäufer die sagen einfach "Haus ist nicht isoliert also der Energiewert ist eh nicht so doll". Die Aussage ist sicherlich erstmal soweit richtig ... Aber, habe ich einen Nachteil wenn ich wirklich auf die Ausstellung nicht bestehe? Wenn ich nicht isoliere könnte ein Mieter ihn verlangen und ich habe die Kosten. Wenn ich isoliere muss ich eh einen neuen erstellen. Sehe ich das so richtig oder ist da irgendwas faul? Brauche ich z.B. einen Energieausweis damit ich die die Stärke der Isolierung berechnen kann? Oder haut man einfach das Beste (oder gerade noch bezahlbare) auf die Außenwand?
    Danke.
    Siggi Energieausweis ist nur zum Vergleich eine Verpflichtung zu konkreten Baumaßnahmen entsteht dadurch nicht.
    Wenn ein Gebäude/Wohnung verkauft wird oder neu vermietetet wird, besteht für den Verkäufer/Eigentümer die Verpflichtung, dem Interessenten den Energieausweis zugänglich zu machen. Egal ob das Gebäude schlecht, mittelmäßig oder gut ist, der Ausweis muss immer sein. Er dient ja gerade dazu dem Kauf- oder Mietinteressenten eine Vergleichsmöglichkeit zu geben.
    Welche Funktion haben Sie denn? Kaufinteressent? Mieter? Vermieter?
    Oder wollen Sie kaufen und werden dann Vermieter? Hi,
    ich bin potentieller Käufer und dann Vermieter. Klar ich habe erstmal keine Verpflichtung zu dämmen (außer Dach). Der jetzige Eigentümer sagt halt er erstelle keinen Energieausweis, die Maklerin sagt dazu dass sie nichts daran machen kann und im schlimmsten Fall der Interessent nicht kauft. Wie gesagt, der Besitzer behauptet gar nicht dass es gedämmt ist. Ich frage mich nur ob ich da in Probleme laufe oder ob in diesem Fall das Gesetz einfach "etwas zu deutsch" ist.
    Wenn ein Haus ungedämmt ist und zwischen 30 und 70 Jahre alt, kann man da in große Unterschiede rein laufen? Oder liegt der Energieverbrauch immer in einem gewissen Rahmen?
    Danke,
    Siggi Als Käufer haben Sie natürlich ein Anrecht, sich den Energieausweis vorlegen zu lassen. Wenn der Verkäufer Ihrer Aufforderung in angemessenem Zeitraum nicht nachkommt können Sie ihn sogar anschwärzen und er muss mit einem Ordnungsgeld rechnen. Der Energieausweis muss Ihnen aber nur vorgelegt werden, nicht ausgehändigt.
    Als Käufer ist für Sie natürlich interessant in den Besitz des Ausweises zu gelangen, damit Sie für Ihre späteren Mieter einen haben. Als Vermieter sind später Sie in der Pflicht, einen Energieausweis bereit zu halten. Sie könnten aber auch, je nach Größe des Objekts, um ein paar K€ den Preis des Hauses drücken, da der Ausweis fehlt. Dann haben Sie das Geld raus, um später selbst einen Energieausweis aufstellen zu lassen. Wenn der Verkäufer keinen machen lässt, haben Sie wohl eher Pesch.
    In jedem Notarvertrag kann festgehalten werden, dass es keinen Energiepass gibt und fertig. Klar wenn der Käufer Vermieter werden wird, dass er den Energiepass denn dann  -  ab eine gewissen Größe des Hauses- machen lassen muss, was natürlich in dem vorgenannten Fall dann auch "üblicherweise" im Notarvertrag festgehalten wird.
    Sie werden dann ein anderes Haus kaufen müssen.
    Aber wo ist denn dann da überhaupt Ihr Problem.
    Besser kann es doch eigentlich nicht sein.
    Der Verkäufer sagt Ihnen doch das überhaupt nichts gedämmt ist, was bedeutet, dass wenn Sie ein gedämmtes Haus haben wollen Sie dämmen müssen.
    Oberste Geschossdecken (über beheizten Räumen) müssen Sie ab dem nächsten Jahr als Vermieter  -  je nach Größe des Hauses  -  ohnehin dämmen. Selbiges gilt für die Kellerdecke und Rohrleitungen etc.
    So, und wenn ein Haus  -  auch sonst (z.B. Außenfassade)  -  gar nicht gedämmt ist, dann können Sie, müssen aber nicht unbedingt dämmen.
    Natürlich ist eine Dämmung immer zu empfehlen, weil Sie ansonsten nicht in den Genuss kommen werden, die Miete  -  bei steigenden Energiekosten  -  auch nachhaltig erzielen zu können, weil sich die Mieter, dann wenn schlecht gedämmt ist, unmittellbar nach der ersten Betriebskostenabrechnung wohl sehr wahrscheinlich eine andere Wohnung suchen werden.
    Weiterhin bleibt zu sagen, dass die Betriebskostenabrechnung und natürlich genauer gesagt die Heizkostenabrechnugn ausfschluss über die Energiewerte des Hauses gibt, wenn man denn dann dazu noch die Nutzereigenschaften der Mieter/Nutzer und die beheizte Fläche kennt.
    Einen Überschlägigen Wert hat man doch  -  wenn diese vorgenannten Daten vorliegen  -  in 10 Minuten errechnet.
    Für eine Kaufentscheidung bräuchten Sie also lediglich den Verbrauch, die m² der beheizten Flächen, Angaben wie geheizt wurde und wie viele  -  und vor Allem welche und wie die genutzt werden  -  Flächen es sonst noch gibt.
    Mit freundlichen Grüßen
    ReiMa-Baudienstleistungen
    ___________________________________
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  5. Lassen Sie sich ...

    Lassen Sie sich ...
  6. Mal nur die Sache mit dem Energieausweis betrachtet ...

  7. Ordnungswidrigkeiten im Sinne der EnEV ...

    Ordnungswidrigkeiten im Sinne der EnEVAbk. ...

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