EnEV und Pellets / KfW 40/60 Förderung
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

EnEV und Pellets / KfW 40/60 Förderung

Zur Zeit plane ich den Bau eines Einfamilienhaus (Holzbauweise), in dem eine Pelletzentralheizung zum Einsatz kommen soll. Momentan ist mir nicht klar, ob und wie man in den Genuss einer KfW-Förderung (Energiesparhaus 40/60) kommen kann, ohne zu hohen Aufwand zu betreiben.
Die bisher in diesem Forum erschienenen Beiträge zu diesem Thema (siehe Links) waren sehr hilfreich, doch eine eindeutige Regelung scheint es bisher nicht zu geben. Wenn ich richtig verstehe, gibt es folgende Möglichkeiten:
  1. Minimierung der Transmissionsverluste und Nachweis, dass diese den maximalen Wert HTmax um mind. 30 % unterschreiten.
  2. Nachweis des Primärenergieverbrauchs, in den als Faktor der Primärenergiefaktor eingeht. Dieser wurde wohl bisher wie bei Gas- / Ölheizung (Gasheizung, Ölheizung) angesetzt und liegt somit bei 1.1 bzw. 1.2, was nicht sehr hilfreich ist. Es wurde darüber spekuliert, dass ein Wert von 0.2 zukünftig relevant sein soll.
  3. In wenigstens einem Fall wurde von der KfW empfohlen, die Pelletheizung wie die Kombination Gas+Solarthermie zu bewerten (wobei dann eine zusätzliche Solaranlage keinen weiteren Gewinn bringt).

Soweit wurde hier ja schon diskutiert. Punkt 1. scheint dabei schwierig zu erreichen, vor allem wenn man zur Nutzung der Sonne große Fensterflächen in entsprechende Richtung vorsieht ... Weiter würde ich die Geschossdecke zum zunächst nicht genutzten Dachraum nur ungern so stark dämmen, dass der geforderte U-Wert erreicht wird. Variante 3. ist sicher auch keine Dauerlösung.
Meine Recherchen zu 2. (Google ..., siehe Link) ergaben, dass auf der Hauptausschusssitzung der DINAbk. V 4701-10 vom 12.6.2002 für automatisch verfeuertes Holz ein Primärenergiefaktor von 0.2 festgelegt wurde!
Meine Frage ist nun, ob jemand dies bestätigen kann oder es sich vielleicht nur um einen Beschluss handelt, der noch von höherer Stelle bestätigt werden muss. Ist es richtig, dass bei dem Faktor 0.2 im Prinzip jedes Haus, das die Grenze der Transmissionsverluste im Sinne der EnEVAbk. (aber nicht unbedingt < 70 % HTmax!) unterschreitet, automatisch ein "Energiesparhaus 40" wäre?
Für Hinweise jeder Art bin ich dankbar! Eine Lösung des Problems dürfte für viele interessant sein, wenn man sich die wachsende Popularität von Pelletheizungen anschaut.

  • Name:
  • Martin Bracke
  1. Hallo Herr Bracke,

    Hallo Herr Bracke,
    schauen Sie mal hier ...
  2. Danke, Herr Bakel, genau sowas habe ich gesucht ...

    Danke, Herr Bakel, genau sowas habe ich gesucht und werde nun darauf warten, dass diese Norm veröffentlicht wird (kann ja nicht ewig dauern, wenn der Druck schon beschlossen ist). Da ich für die Antragsstellung noch eine Weile Zeit habe, wird es vielleicht noch was mit der KfW-Förderung.
    • Name:
    • Martin Bracke
  3. nicht die Norm ist entscheidend

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    sondern der Text der Energieeinsparverordnung. Dieser verweist statisch auf die DINAbk. V 4701:2001-02. Eine neue Norm gilt deshalb nicht automatisch.
  4. Norm nicht entscheidend?

    Inzwischen habe ich mir die EnEVAbk. mal näher angesehen  -  zum einen, weil es mich zu interessieren beginnt, zum anderen, weil es anscheinend notwendig ist, um einen möglichst günstigen Energiebedarfsausweis zu erstellen.
    Nach dem ersten Durchsehen der Verordnung ist mir Ihr Einwand noch nicht klar, Herr Stubenrauch. Wenn ich Abschnitt 5, § 15 (Regeln der Technik) richtig interpretiere, dann können die dort aufgeführten Bundesministerien auf Veröffentlichungen anerkannter Stellen hinweisen, in denen es um Regeln der Technik geht. Das können sogar Normen und technische Vorschriften im gesamten EU-Raum sein, sodass die oben diskutierte neue Norm zum Primärenergiefaktor von autom. Holzfeuerungsanlagen sicher darunter fällt.
    Da dieser Faktor in den Berechnungsvorschriften der Verordnung zur Anwendung kommt, müsste doch die Anwendung der neuen Norm automatisch möglich sein, sobald sie im entsprechenden Bundesanzeiger erscheint, oder?
    Das ist eine echte Frage, ich bin überhaupt nicht im Umgang mit diesen Verordnungen und DINAbk.-Normen geübt und sehe das vielleicht einfach zu naiv ... Aufklärende Kommentare sind sehr willkommen!
  5. Normen sind zunächst einmal nichts

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    DIN e.V. selbst: "DIN-Normen bilden einen Maßstab für einwandfreies technisches Verhalten". Allgemeinplätze sind das, von anerkannten Regeln oder gar Rechtsverbindlichkeit ist keine Rede. Anerkannt ist etwas, das in der praktischen Anwendung ausgereift und anerkanntes Gedankengut der auf dem betreffenden Fachgebiet tätigen Personen geworden ist.
    Ich denke eher restriktiv: mit § 15 EnEVAbk. war bestimmt nicht gemeint, dass ein privates Gremium durch Neuauflage einer Norm den Inhalt einer staatlichen Verordnung abdriften lassen kann, möglicherweise sogar erheblich verändern kann. In den Anhängen der EnEV ist deshalb bezüglich der Berechnungsverfahren eindeutig und statisch auf einen bestimmten, bei Erlass der Verordnung dem Verordnungsgeber bekannten Normungsstand verwiesen worden. Deshalb wird mindestens eine Durchführungsverordnung oder -Richtlinie, eher eine Überarbeitung der EnEV fällig sein. Ganz etwas anderes wäre es, wenn die KfW auf die überarbeitete Norm verweist und sozusagen ein von der EnEV abweichendes Verfahren als Förderkriterium anerkennt.
  6. Also weiter in der Grauzone ...

    Danke für die Aufklärung! Ich verstehe die Problematik schon und denke auch, dass die EnEVAbk. schon sehr restriktiv sein muss, weil sie sonst jeder auslegt wie er möchte.
    Bisher dachte ich, dass die Situation für Biomasseheizungen ein wenig anders ist als für konventionelle Anlagen, einfach weil bei Erstellung und Verabschiedung der Verordnung noch nicht klar war, wie so ein System energetisch zu bewerten ist  -  deshalb wurden diese Heizungsarten ja auch explizit ausgenommen und auf die Angabe und Einhaltung von Werten für den Primärenergiebedarf verzichtet.
    Immer noch nicht klar ist mir, warum die Kennzahlen dann nicht jetzt berechnet werden und zur Anwendung kommen, wo doch anscheinend neue Erkenntnisse vorhanden sind (der Primärenergiefaktor von 0.2 scheint mir nicht völlig aus der Luft gegriffen zu sein).
    Wie auch immer, ein Haus wird nicht aus energetischer Sicht günstiger, wenn man lange genug rechnet ... :-) Hier sollte jeder unabhängig von Vorschriften darauf bedacht sein, eine möglichst umweltverträgliche Lösung zu wählen. Wenn es um die Fördermittel geht, ist sicher der Rat gut, sich mit den Förderern zu verständigen und nicht auf Änderungen/Ergänzungen der Gesetzeslage zu warten.
    Von meinen Erfahrungen mit der KfW werde ich später berichten, wenn es für die Allgemeinheit interessant ist.
    • Name:
    • Martin Bracke
  7. 17.2. : Hauptausschusssitzung DIN 4701-10

    Der Faktor 0,2 für Pellets steht wohl fest. Endlich! Ich hätte auch ein KfW40-Haus gehabt, wenn das damals schon gegolten hätte. So ist's ein KfW 60 Haus.
    Da seitdem die Zinsen gesunken sind und ich nicht das gesamte Kapital vor Bauanfang aufgenommen habe, ist mir wenigstens kein finanzieller Nachteil entstanden.
    Quelle siehe den Newsletter März des BIZ (Link unten).
    Viele Grüße,
    Thomas Walter

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