Die bisher in diesem Forum erschienenen Beiträge zu diesem Thema (siehe Links) waren sehr hilfreich, doch eine eindeutige Regelung scheint es bisher nicht zu geben. Wenn ich richtig verstehe, gibt es folgende Möglichkeiten:
- Minimierung der Transmissionsverluste und Nachweis, dass diese den maximalen Wert HTmax um mind. 30 % unterschreiten.
- Nachweis des Primärenergieverbrauchs, in den als Faktor der Primärenergiefaktor eingeht. Dieser wurde wohl bisher wie bei Gas- / Ölheizung (Gasheizung, Ölheizung) angesetzt und liegt somit bei 1.1 bzw. 1.2, was nicht sehr hilfreich ist. Es wurde darüber spekuliert, dass ein Wert von 0.2 zukünftig relevant sein soll.
- In wenigstens einem Fall wurde von der KfW empfohlen, die Pelletheizung wie die Kombination Gas+Solarthermie zu bewerten (wobei dann eine zusätzliche Solaranlage keinen weiteren Gewinn bringt).
Soweit wurde hier ja schon diskutiert. Punkt 1. scheint dabei schwierig zu erreichen, vor allem wenn man zur Nutzung der Sonne große Fensterflächen in entsprechende Richtung vorsieht ... Weiter würde ich die Geschossdecke zum zunächst nicht genutzten Dachraum nur ungern so stark dämmen, dass der geforderte U-Wert erreicht wird. Variante 3. ist sicher auch keine Dauerlösung.
Meine Recherchen zu 2. (Google ..., siehe Link) ergaben, dass auf der Hauptausschusssitzung der DINAbk. V 4701-10 vom 12.6.2002 für automatisch verfeuertes Holz ein Primärenergiefaktor von 0.2 festgelegt wurde!
Meine Frage ist nun, ob jemand dies bestätigen kann oder es sich vielleicht nur um einen Beschluss handelt, der noch von höherer Stelle bestätigt werden muss. Ist es richtig, dass bei dem Faktor 0.2 im Prinzip jedes Haus, das die Grenze der Transmissionsverluste im Sinne der EnEV (aber nicht unbedingt < 70 % HTmax!) unterschreitet, automatisch ein "Energiesparhaus 40" wäre?
Für Hinweise jeder Art bin ich dankbar! Eine Lösung des Problems dürfte für viele interessant sein, wenn man sich die wachsende Popularität von Pelletheizungen anschaut.
