Bauträger Abweichung Bauplan-Werkplan-
BAU-Forum: Grundriss-Diskussionen
Bauträger Abweichung Bauplan-Werkplan-
Wir haben eine Wohnung bei einem Bauträger mit schlüsselfertiger Abnahme gekauft die gerade gebaut wird.
Die notariellen Baupläne waren für uns bisher Planungsgrundlage.
Nach Küchenplanung haben wir die Installationpläne (Strom/Wasser ...) dem Bauträger übermittelt.
Der sagte das es nicht so passt wie unsere Planung nach den Grundlagenplänen ausgearbeitet hatten.
Die Werkpläne würden anders aussehen da der Aufzug anders eingebaut werden muss und daher eine Wand in der Küche um 20 cm kürzer werden würde. Der Bauträger hat uns nun die Werkpläne (die ihm schon 4 Monate vorliegen- und wir uns schon zu 3 Terminen zur Besprechung getroffen haben) geschickt. Auf dem Werkplan ist nun die Küche und 2 Zimmer kleiner eingezeichnet bzw. Wände anders. Was nun?
Sollen wir direkt einen Anwalt einschalten oder haben wir eine Möglichkeit wegen falscher Ausführung den Bauträger in Regress zu nehmen bzw. die letzte Rate zu mindern?
Die notariellen Baupläne waren für uns bisher Planungsgrundlage.
Nach Küchenplanung haben wir die Installationpläne (Strom/Wasser ...) dem Bauträger übermittelt.
Der sagte das es nicht so passt wie unsere Planung nach den Grundlagenplänen ausgearbeitet hatten.
Die Werkpläne würden anders aussehen da der Aufzug anders eingebaut werden muss und daher eine Wand in der Küche um 20 cm kürzer werden würde. Der Bauträger hat uns nun die Werkpläne (die ihm schon 4 Monate vorliegen- und wir uns schon zu 3 Terminen zur Besprechung getroffen haben) geschickt. Auf dem Werkplan ist nun die Küche und 2 Zimmer kleiner eingezeichnet bzw. Wände anders. Was nun?
Sollen wir direkt einen Anwalt einschalten oder haben wir eine Möglichkeit wegen falscher Ausführung den Bauträger in Regress zu nehmen bzw. die letzte Rate zu mindern?
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Was
soll denn rauskommen? In erster Linie Preisnachlass? Natürlich ist das unverschämt vom Bauträger, aber ist ein Schaden entstanden (z.B. Küche schon bestellt, passt nicht mehr)? Oder ist eine deutliche Wertminderung für die zukünftige Nutzung entstanden? Diese Fragen wird man stellen und dann auch die nach der Verhältnismäßigkeit, falls Sie grundsätzlich bereit sind die Wohnung zu übernehmen (damit wird ja bestätigt, dass eine Nutzung auch so vertretbar ist). Vermutlich wäre es einfacher, vom Kaufvertrag wegen Nichterfüllung vertraglicher Leistungen zurückzutreten als hier eine nennenswerte Minderung zu erreichen.
Näheres dann wohl beim Anwalt, keine juristische Beratung, nur Laienrat
Gruß
VL -
Nicht
ungewöhnlich wäre es, wenn im Text des Kaufvertrages eine Klausel enthalten ist, welche dem Bauträger derartige Abweichungen zugestehen.
Nicht ungewöhnlich wäre es auch, wenn der Käufer eine solche Klausel überlesen oder mangels Vertragsprüfung nicht richtig bewertet hat. -
Baupläne
Hallo Peter P. ,
hier handelt es sich um eine rechtliche Frage, die hier nicht rechtlich beantwortet werden darf/kann. Deshalb nur folgenden Tipp:
Sie haben notariell beglaubigte Baupläne - die sind bindend. Schalten Sie auf jeden Fall einen Anwalt ein und sprechen Sie mit diesem das weitere Vorgehen ab, z.B. vorläufig nicht zahlen etc.
MfG
Schwabe