Dachfarbe nicht abgestimmt: Rechte, Mängelanzeige & Kosten bei Falschlieferung?
BAU-Forum: Dach

Dachfarbe nicht abgestimmt: Rechte, Mängelanzeige & Kosten bei Falschlieferung?

Farbe des Dachs wurde nicht abgestimmt
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI) Schutz

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen  Diesen Beitrag noch 2 Stunden bearbeiten

    Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung.

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Wenn die Farbe Ihres Dachs nicht der Bestellung entspricht, liegt ein Mangel vor. Ich empfehle Ihnen, wie folgt vorzugehen:

    • Mängelanzeige: Setzen Sie dem Handwerker schriftlich eine Frist zur Nachbesserung. Beschreiben Sie den Mangel (falsche Farbe) genau und belegen Sie ihn ggf. mit Fotos.
    • Vertragsgrundlage prüfen: Überprüfen Sie Ihren Bauvertrag und die Leistungsbeschreibung. Welche Farbe wurde vereinbart?
    • Rechte: Sie haben das Recht auf Nacherfüllung (korrekte Ausführung). Wenn die Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig ist, können Sie unter Umständen den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
    • Dokumentation: Dokumentieren Sie alle Schritte und die Kommunikation mit dem Handwerker.

    👉 Handlungsempfehlung: Holen Sie sich rechtlichen Rat bei einem Anwalt für Baurecht, um Ihre Rechte und Pflichten im Detail zu klären.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Mängelanzeige
    Eine Mängelanzeige ist die formelle Mitteilung eines Mangels an einer erbrachten Leistung. Sie muss schriftlich erfolgen und den Mangel genau beschreiben. Die Mängelanzeige setzt den Handwerker in Verzug und gibt ihm die Möglichkeit zur Nacherfüllung.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Nacherfüllung, Verjährung
    Nacherfüllung
    Die Nacherfüllung ist das Recht des Auftraggebers, vom Auftragnehmer die Beseitigung eines Mangels zu verlangen. Der Auftragnehmer muss die Leistung so erbringen, wie sie vertraglich vereinbart war.
    Verwandte Begriffe: Mängelanzeige, Gewährleistung, Schadensersatz
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Haftung des Handwerkers für Mängel an seiner Leistung. Sie beträgt bei Bauleistungen in der Regel fünf Jahre.
    Verwandte Begriffe: Mängelanzeige, Nacherfüllung, Verjährung
    Bauvertrag
    Ein Bauvertrag ist ein Werkvertrag, der die Errichtung, die Veränderung oder den Abbruch eines Bauwerks zum Gegenstand hat. Er regelt die Rechte und Pflichten von Bauherr und Bauunternehmer.
    Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Leistungsbeschreibung, VOBAbk.
    Abnahme
    Die Abnahme ist die Erklärung des Bauherrn, dass er die Leistung des Handwerkers als vertragsgemäß anerkennt. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
    Verwandte Begriffe: Mängelanzeige, Gewährleistung, Verjährung
    Verjährung
    Die Verjährung ist der Zeitraum, nach dem ein Anspruch nicht mehr durchgesetzt werden kann. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt bei Bauleistungen in der Regel fünf Jahre.
    Verwandte Begriffe: Mängelanzeige, Gewährleistung, Nacherfüllung
    Schadensersatz
    Schadensersatz ist der Ausgleich eines Schadens, der durch eine Pflichtverletzung entstanden ist. Im Baurecht kann Schadensersatz z.B. bei Mängeln oder Bauverzögerungen gefordert werden.
    Verwandte Begriffe: Mängelanzeige, Nacherfüllung, Gewährleistung

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was passiert, wenn der Handwerker die falsche Dachfarbe eingebaut hat?
      In diesem Fall liegt ein Mangel vor. Sie haben das Recht auf Nacherfüllung, d.h. der Handwerker muss die korrekte Farbe einbauen. Setzen Sie ihm hierfür eine angemessene Frist.
    2. Kann ich vom Vertrag zurücktreten, wenn die Dachfarbe falsch ist?
      Ein Rücktritt vom Vertrag ist möglich, wenn die Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig ist und der Mangel erheblich ist. Dies sollte jedoch immer im Einzelfall geprüft werden.
    3. Wer trägt die Kosten für den Austausch der falschen Dachfarbe?
      Grundsätzlich trägt der Handwerker die Kosten für die Beseitigung des Mangels, also den Austausch der falschen Dachfarbe.
    4. Was ist eine Mängelanzeige?
      Eine Mängelanzeige ist eine schriftliche Mitteilung an den Handwerker, in der Sie den Mangel (hier: falsche Dachfarbe) beschreiben und ihn auffordern, diesen innerhalb einer bestimmten Frist zu beheben.
    5. Wie lange habe ich Zeit, einen Mangel zu melden?
      Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt in der Regel fünf Jahre. Innerhalb dieser Frist müssen Sie den Mangel anzeigen.
    6. Was bedeutet Nacherfüllung?
      Nacherfüllung bedeutet, dass der Handwerker verpflichtet ist, den mangelhaften Zustand zu beseitigen, indem er die Leistung (hier: Dachfarbe) vertragsgemäß erbringt.
    7. Kann ich Schadensersatz fordern?
      Wenn Ihnen durch die falsche Dachfarbe ein Schaden entstanden ist (z.B. zusätzliche Kosten), können Sie unter Umständen Schadensersatz fordern.
    8. Was ist, wenn die falsche Farbe gefällt?
      Auch wenn Ihnen die falsche Farbe gefällt, haben Sie Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Leistung. Sie können sich aber mit dem Handwerker einigen, die Farbe zu behalten und ggf. eine Preisminderung aushandeln.

    🔗 Verwandte Themen

    • Mängel am Neubau
      Welche Rechte habe ich bei Mängeln am Neubau?
    • Gewährleistung im Baurecht
      Wie lange dauert die Gewährleistung bei Bauleistungen?
    • Bauvertrag richtig gestalten
      Was muss in einem Bauvertrag unbedingt enthalten sein?
    • Abnahme verweigern
      Wann kann ich die Abnahme einer Bauleistung verweigern?
    • Schadensersatz bei Baumängeln
      Wie kann ich Schadensersatz bei Baumängeln geltend machen?
  2. Was steht denn im Vertrag bzw. in der Baubeschreibung?

    Was steht denn im Vertrag bzw. in der Baubeschreibung?
  3. Was steht in der Baubeschreibung

    Was steht in der Baubeschreibung
  4. Bebauungsplan

    Bebauungsplan
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  5. Befragen Sie einen Anwalt!

    Foto von Markus Reinartz

    Hallo zusammen,

    ich habe ein Haus bauen lassen von einem Bauträger. Dieser hat durch einen Makler angegeben, dass mein Haus ähnlich wie das Musterhaus sein würde. Das Dach ist anthrazit. Ich bestellte sogar extra Rahmen in anthrazit. Laut Bauamt darf man dies aber nicht, nur rot und braun. Der Bauträger hat dann einfach eine Farbe ausgesucht. Rot! es sieht furchtbar aus. Er versprach das Dach abzuändern. Nun weiß er nichts mehr davon und behauptet laut Bauleistungsbeschreibung schuldet er mir nur Ziegel. Ich will das Haus so nicht haben. Er hat mich nur hingehalten. Kann ich trotzdem auf ein braunes Dach bestehen?

    Danke und Gruß Sie haben ein Recht auf das was Ihnen vertraglich zugesichert ist ... Dort steht nur welche Art der Ziegel geliefert wird und keine Farbe. Per E-Mail wurde mir vom Makler gesagt "ähnlich wie Musterhaus". Bauträger hat einfach selbst die Farbe ausgesucht ohne abzustimmen. Vorgaben im Bebauungsplan gelten Vorrangig. Dann kommt in der Rangfolge der Vertrag. Zu berücksichtigen ist auch die Umgebungsbebauung. Dann kommt der Streit um Kaisers Bart. Ein ordentlicher Bauträger hat eine Baubeschreibung und bemustert als Objekt oder als Bildband. Insgesamt ist das eine Verkettung von Fehlern und ungenügender Bauleitung. Auch dann, wenn der Bebauungsplan Vorrang hat, wie Herr Kirschner schreibt, was natürlich auch stimmt, ändert dies nichts an dem, was Sie nachweislich bestellt haben.
    Sie sind Laie und können nicht wissen, was geht und was nicht geht.
    Insofern wird es wohl auf eine s.g. "Unmöglichkeit der Leistung" hinaus laufen (kurz gefasst, etwas verkauft, was nicht realisierbar ist), was Ihnen weitere Minderungs und Schandeerstazrechte sichert.
    Die Frage ist, was von Ihrer Bestellung Sie belegen und nachweisen können.

    … "ähnlich wie Musterhaus", sollte sich für einen Laien, der denn dann schlussendlich keinerlei Ahnung von der Materie hat, zumindest auf die ähnliche Farbe beziehen können oder zu beziehen sein.
    Mit freundlochen Grüßen
    Markus Reinartz

  6. Sehe ich genauso. Geworben hat er ...

    Sehe ich genauso. Geworben hat er ...
  7. Es gab offensichtlich

    Foto von wiki

    Es gab offensichtlich
Antworten oder Benachrichtigung einstellen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

Interne Fundstellen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Dachfarbe, Falschlieferung". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.

    Entsprechend Ihrer Suchvorgabe wurden keine Seiten gefunden!

Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Dachfarbe, Falschlieferung" finden

Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Dachfarbe, Falschlieferung" oder verwandten Themen zu finden.

Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:

Suche nach: Dachfarbe nicht abgestimmt: Rechte, Mängelanzeige & Kosten bei Falschlieferung?
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Dachfarbe falsch geliefert: Was tun?
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Dachfarbe, Falschlieferung, Mängelanzeige, Baurecht, Gewährleistung, Vertrag, Abnahme, Kosten, Dachdecker
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. YouTube-Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN
✍️ Antworten ▲ TOP ▲ ▼ ENDE ▼