Dach nach Sanierung undicht
BAU-Forum: Dach

Dach nach Sanierung undicht

Dach nach Sanierung undicht
  1. Dichtigkeit nur durch die Ziegel

    Dichtigkeit nur durch die Ziegel
  2. Na ja, da wird man halt mal nass beim Eindecken

    Foto von Markus Reinartz

    Hallo, unser Hausdach wird gerade saniert. Der neue Aufbau besteht aus Holzfaserplatten (Aufsparrendämmung) und darauf eine diffusionsoffene Unterdeckbahn. Alle Dachlatten sind bereits verlegt nur noch die Dachziegel sind noch nicht auf dem Dach.

    Nun steht die Baustelle Aufgrund des Wetters seit einigen Tagen. Es hat jetzt geregnet und es ist an vielen Stellen Wasser durch das Dach ins Gebäude eingedrungen. Sollte das Dach (bisher noch ohne Ziegel) nicht schon jetzte regendicht sein? Das Wasser läuft zum Teil an den Sparren herein auch durch Schrauben die zum Teil nicht richtig gerade in den Sparren sitzen. Die Dachneigung beträgt ca. 26 Grad. Ein Nageldichtband wurde scheinbar nicht werwendet

    Wie sollten wir nun weiter vorgehen. Besteht ein Recht darauf, dass das Dach dicht ist bzw. das ein Nageldichtband o.ä. verwendet werden müssen?

    Danke für jeden Hinweis Gruß Ralf Ein Dach wird nur durch die Ziegel dicht. Eine zweite Dichtigkeitsschicht (Folie etc.) ist nicht vorgesehen. Aber ein ordentlicher Dachdecker deckt bei einer Arbeitsunterbrechung das Dach mit einer Plane ab. Das nicht zu tun ist Pfusch. So schlimm wird das ja jetzt auch nicht sein, will man den Kunden zufrieden stellen.
    Als Pfusch würde ich das nicht bezeichnen.
    Nebenbei bemerkt, ich habe noch nie ein abgespanntes Dach gesehen, welches im Anschluss mit einer Folie abgedeckt worden ist.
    Herr Kirschner wird uns sicher eines besseren belehren und ein paar Fotos von solchen Dächern mal hier einstellen, wie das dann aussieht, wenn So ein bereits abgespanntes Dach mit einer Folie abgedeckt ist, grins.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  3. Nässe im Wohnbereich hinnehmen?

    Nässe im Wohnbereich hinnehmen?
  4. Also ...

    Also ...
  5. Werter, fast sehr verehrter Herr Kirschner,

    Foto von Markus Reinartz

    Es mag möglich sein, wenn ein Dach Zug um Zug saniert wird und es unvorhergesehen regnet. Wenn die Arbeiten wegen der Witterung (und das kann nur wegen Regen oder Schnee sein) mehrere Tage stillsteht, so nimmt der Dachdecker die Zerstörung von Wohnraum in kauf. Wohnungseinrichtungen vertragen nun mal kein Wasser. Bei jedem Schaden des Daches durch Sturm oder Wirbelschleppen etc. wird ein Dach durch Sofortmaßnahmen mit einer Plane abgedeckt. Und wenn der Dachdecker bei dem Schaden des Kunden durch Regen grinst dann ist es wohl Vorsatz und den deckt keine Haftpflichtversicherung. Erst denken, dann schreiben. Also bei 26 ° Dachneigung würde ich das Wohnzimmer mal gerne sehen mögen.. :-) Die Frage ist doch mal wieder, was wurde beauftragt. mach ma Dach oder was? Sicherungsmaßnahmen sind entweder einzupreisen oder separat zu beauftragen. Das es nun mal in dieser Jahreszeit regnet, ist ja nichts ungewöhnliches. Auf jeden Fall wäre es zu vergüten, in welcher Form auch immer. Anders herum, wenn der AG Angst hat, dass er absäuft, greift er zum Telefon, sagt abplanen, der Dachdecker macht, schreibt eine Rechnung, dann streiten wir uns hier, ob er dafür eine Rechnung schreiben durfte. Die nächste Frage ist, über wieviel reden wir eigentlich? Hat es hier und da mal reingetropft, oder ist es die Kirschnersche Überschwemmung? Zu der eigentlichen Konstruktion würde ich aber gern mehr wissen wollen und nen Lichtbild wäre natürlicher super ... Sie brauchen hier nicht das Rad neu erfinden.
    Es ist wohl jedem der hier beteiligten Fachleute klar, dass es nicht herein regnen darf. Darüber gibt es einschlägige Urteile.
    Ihr Beitrag lässt trotzdem schmunzeln.
    Quatschen Sie nicht  -  sowie immer und meistens (ggf. fast dumm, könnte der Eine, oder auch der Andere, ggf. Ihren Beiträgen zufolge fast so auffassen- und stellen Sie ein Foto ein, wie es aussieht, wenn ein abgespanntes Dach mit einer Plane abgedeckt ist.
    Ich habe nachgedacht und mir vorher schon gedacht, dass Sie keines haben, grins, und Aufgrund dessen auch keines hier einstellen können!
    Hab ich wieder mal Recht Herr Kirschner?
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz
  6. Der Dachdecker darf für das Abplanen keine Rechnung schreiben

    Foto von Markus Reinartz

    Siehe hierzu die OLG Urteil.
    Regenwasser verursachte Schaden an der Dachkonstruktion
    Ein Hauseigentümer hatte einen Handwerker mit Umbauarbeiteren an seinem Eigenheim beauftragt. Der Fachmann öffnete dazu das Dach. Als er seine Arbeit nicht an einem Tag abschließen konnte, deckte er den Dachboden über Nacht lediglich mit einigen Streifen dünner Plastikfolie ab. Diese hatte er lose nebeneinandergelegt und nicht besonders befestigt. In der Nacht kam es zu starken Niederschlägen. Das Regenwasser drang in das ungeschützte Wohnhaus ein, und es entstand Sachschaden in Höhe von rund 45.000 €. Der erboste Hauseigentümer verklagte den Handwerker auf Schadenersatz. Der wollte aber nichts zahlen und erklärte, die Arbeiten hätten im Juli bei sonnigem Wetter stattgefunden. Daher sei nicht mit Regen zu rechnen gewesen, und er habe das Haus nicht besonders schützen müssen.
    Der Streit ging vor Gericht, und das OLG Celle entschied zugunsten des Hausbesitzers (Urt. v. 26.9.2002; Az. : 22 U 109/01).
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz
  7. was sollen die Angriffe Herr Reinartz?

    was sollen die Angriffe Herr Reinartz?
  8. Wir wollen doch nicht bei der Haarspitze anfangen

    Foto von Markus Reinartz

    Die Kurzform ist doch: der Dachdecker hätte das Dach abplanen müssen und er muss nun für den Schaden aufkommen. Und ich muss einem Dachdecker nicht sagen, wie er seinen Auftrag einer Dachsanierung zu erfüllen hat und wie das Dach mit einer Plane aussieht. Hier haben mehrere einen Dachschaden (grins) Sondern bei der Wurzel, die in dem Fall Ihr Beitrag mit der Aussage ...
    ... "Erst denken, dann schreiben" ..., war, gelle.
    Vergesslich oder zu viel um die Ohren Herr Kirschner, oder geht es hier vielleicht nicht nur um einen Dachschaden der am Haus vorliegt?
    Sie hatten es los getreten Herr Kirschner! In dem Fall trifft Ihre Aussage "erst denken, dann schreiben" am ehesten und am zutreffendsten Sie und die von Ihnen verfassten Beiträge selbst, gelle.
    Dennoch werden Sie kein Foto davon haben, das macht nämlich so gut wie niemand. Wenn abgedeckt ist, wir umgehend eingedeckt und gut.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz
  9. ich weiß, ich kenne das Urteil auch ...

    ich weiß, ich kenne das Urteil auch ...
  10. es ist wie es ist

    Foto von Stefan Ibold

    es ist wie es ist

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