Hallo, liebe Spezialisten,
bei uns taucht die Frage auf: Wer hat Recht?
Unser Statiker hat den Wärmeschutznachweis fürs häusl erstellt und kommt bei einem Aufbau von 18 cm Betondecke + 4 cm Gefällebeton + Dampfbremse + 8 cm Dämmung (040) + 3 cm Trittschalldämmung (auch 040?) + 3 lagige Dichtung + 5 cm Zementestrich mit Fliesen im Dickbett auf einen k-Wert von 0,336.
Dieser soll nach DINAbk. 4108 weit unter dem maximal zulässigen Wert von 1,03 liegen.
Unser Architekt sieht das anders. Er meint man müsse einen k-Wert von = 0.22 für das Bauteil erreichen und plante einen anderen Aufbau.
Über der Betondecke bitumenanstrich (als Ausgleich und Dampfbremse?) + i.M. 16 cm Gefälledämmung (macht bei uns 14-18 cm zwischen tiefstem und höchstem Punkt) Er sprach von mind. 2 % Gefälle. + Dichtung wie oben.
Statt der Fliesen, die dass Gefälle mitmachen (wir wollen nicht, dass unsere Terrassenmöbeln schiefstehen) schlägt er Platten im Sandbett vor.
Nach seiner Berechnung hat der Aufbau einen k-Wert von weniger als 0,22.
Wozu raten die Experten? Ist eine der Varianten definitiv falsch oder gar nicht zu empfehlen? Welcher k-Wert ist tatsächlich einzuhalten?
Freu mich auf Ihre Antworten
k-Wert Terrasse über Wohnraum
BAU-Forum: Dach
k-Wert Terrasse über Wohnraum
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das beidseitig gehobelte Kantholz für den Statiker
Moin Annemarie,
wenn der Statiker die Hausstatik ebenso erstellt hat wie den Wärmeschutznachweis, dann sollte er eine gute Versicherung haben.
Es kann hier lediglich von ihm das Bilanzverfahren angewendet worden sein. Danach mag das ja hinkommen, ist aber, mit Verlaub gesagt, Schwachsinn, eine Unverschämtheit und was weiß ich.
Der Architekt ist auf dem richtigen Weg. ABER: Gefälledämmung ist bei PS 30, besser wäre extrudiertes Polystyrol, wegen der Druckfestigkeit bei größeren Dämmstoffdicken, recht teuer. Da kann sich ein Gefälleestrich unterhalb der Dampfsperre schon rechnen. Mein Aufbauvorschlag wie folgt:
Betondecke
Gefälleestrich (muss nicht, kann)
Dampfsperre
Wärmedämmung (exdrudiertes Polystyrol zweilagig)
Trennlage
Abdichtung zweilagig Polymerbitumen-Schweißbahnen, die Oberlage beschiefert.
Platten, mind. 40/40/4 aufgestelzt auf Mörtelsäckchen.
Entwässerung mit Dacheinläufen und mind. einem Notüberlauf.
Auf die Anschlusshöhen über Belag achten. Wichtig: Wenn die Anschlusshöhe vor der Terrassentür nicht ausreichend ist, unbedingt eine Roste vorsehen.
Den U-Wert würde ich nicht schlechter 0,22 W/m²K ansetzen.
Ähh, bauen Sie vielleicht in Niedrigenergiehaus (NEH) Standard?
Denken Sie an die ausreichende WDAbk. im Bereich der Kellerbodenplatte und den Kellerwänden.
MfG
Stefan Ibold -
Bilanzverfahren war das richtige Wort
Hallo, Herr Ibold,
Sie haben recht, der Statiker hat zwar die Bauteile im einzelnen berechnet, aber da kommen überall Werte raus, die weit über dem liegen, was unser Architekt laut Bauteilnachweis (?) für nötig hält. Ist nun die Wärmeschutzverordnung maßgebend oder die genannte DINAbk.? und wo kann ich ggf. nochmal nachlesen?
Wenn wir unserem Architekten folgen, dann liegt die Terrasse vor der Balkontür ohne Schwelle 11 cm nach draußen tiefer. Müssen die im Forum schon oft genannten 15 cm eingehalten werden? Dann könnte man doch notfalls auf eine Balkontür mit Schwelle zurückgreifen, denn die Stufe gibt es ja so oder so, richtig? -
Mörtelsäckchen
Hallo Herr Ibold,
ich stehe vor der ähnlichen Entscheidung meines Balkonaufbaus und das mit den Mörtelsäckchen hört sich interessant an. Nur weiß ich leider nicht, was ich darunter verstehen muss.
Kann man die kaufen, bzw. selber machen?
Danke im Voraus für Ihre Antwort. -
werde mal versuchen
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@si
lieg ich da richtig: so'n Rost hat glaube ich rd. 15 - 20 mm ;) -
noch eine Frage zum Wasser
Reicht ein Bodeneinlauf für ca. 7 m² (+ Notüberlauf)? -
hmm
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Würfel ...?
Was ich damit sagen wollte. Gegen Null gehen darf die Anschlusshöhe vor der Terrassentür ja wohl auch nicht, sonst hilft auch keine Roste mehr. -
so
ach so, klar Würfelöffnung meinen Sie. Klar geht.
Hab eine Prinzipskizze ins Netz gestellt. Achtung: die Skizze erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es sind hier auch Wärmebrücken eingezeichnet. Und die Einklebungen der Anschlüsse sind ebenfalls nicht den Richtlinien entsprechend.
Grüße
si -
Nochmal Bilanzverfahren / Einzelbauteilverfahren
Die Frage ist etwas untergegangen.
Beim Bilanzverfahren dürfen die Höchstgrenzen der DINAbk. 4108 nicht überschritten werden. Das ist dann Bauteilbezoogen. Die Werte sind in der Tat sehr hoch (also niedrige Dämmwirkung). Allerdings muss es in der Summe wieder passen.
Beispiel: 5 cm Dämmung auf dem Dach, dafür 40 cm Dämmung des Mauerwerks. Ist zulässig, solange die Gesamtsumme stimmt.
Beim Einzelbauteilverfahren wird jedes Bauteil für sich betrachtet. Die Grenzwerte sind aber hier viel niederiger. Hier gilt nicht die DIN 4108, sondern die Werte aus der Wärmeschutzverordnung. Die Gesamtsumme ist hier egal. Beim Dach ist der k-Wert auf 0,22 begrenzt.
Fazit: zwei Kanthölzer -
VA statt Zink
Dann stimmt die Skizze. Je nach Umweltbedingungen kann es bei Zink sonst zu Bitumenkorrosion kommen.
Netterweise ist der Gutachterauftrag da gleich mit eingebautDie Kappleiste mit Wartungsfuge. Die sollte besser eingeputzt sein.
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Kanthölzer?
die Konstruktion ist halt "hingebetet" - offensichtlicher kreativitätsmangel - kann aber durchaus der WSVO95 entsprechen ... also? ein schlanker Aufbau mit mehr Dämmung muss her (naja, muss er ja eigentlich nicht)
also: warum Kantholz? -
14/14, zweiseitig gehobelt
Weil da genau das passiert ist, was NIE passieren darf: Statiker und Architekt haben nicht zusammengearbeitet. Richtig Ahnung hat offensichtlich keiner von denen. Den Nachweis würde ich gerne mal sehen. -
entspricht aber - u.U. - den RdT ...
auch wenn's - vielleicht- a Schmarrn is.
und nur wegen an Schmarrn das Kantholz auspacken ...?
ich sag ja: hingebetet ... aber was können sie - außer der hier praktizierten Fernheilung - dagegen machen? nix!
wenn sowas erstmal gebaut ist - na Servus (allerdings sind ja noch'n paar andere Fehler drin)
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Oh doch, es gibt eine Lösung
Haben wir auch am Bodensee praktiziert. Wenn nämlich der Wärmeschutz nicht stimmt, sind damit zugesagte Eigenschaften nicht eingehalten. Dann kommt es zu Minderung und/oder Schadenersatz.
Da wird dann einfach über 50 Jahre der Mehrverbrauch an Energie ausgerechnet (jaja, ist nur theoretisch), eine Energiepreissteigerung angenommen und das ist dann der Schadenersatz. Oder man rechnet die Sanierungskosten.
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