LAKRA-Förderung Baden-Württemberg: Baugenehmigungsgebühr sparen – So geht's!
BAU-Forum: Bauwissen von Karl-Heinz Ostertag
LAKRA-Förderung Baden-Württemberg: Baugenehmigungsgebühr sparen – So geht's!
Dazu gleich folgenden Tipp: Die Baugenehmigungsgebühr vermindert sich um 50 %. Macht je nach Bauvolumen ganz locker mal einen Tausender aus. Steht nur in der tollen LAKRA-Broschüre nirgends drin. Sagen tut es einem auch niemand (zumindest hat es mir niemand gesagt). In der Verwaltungsvorschrift steht es dann drin, nur liest die wohl niemand.
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Die LAKRA-Förderung (Landeskreditbank Baden-Württemberg) bietet Bauherren in Baden-Württemberg finanzielle Unterstützung. Ein oft übersehener Vorteil ist die Reduzierung der Baugenehmigungsgebühr um 50%. Diese Information ist nicht immer leicht zugänglich, daher ist es gut, darauf hinzuweisen.
Ich empfehle, sich direkt bei der L-Bank oder der zuständigen Baubehörde über die aktuellen Förderbedingungen und Antragsmodalitäten zu informieren. Die Verwaltungsvorschriften können sich ändern, daher ist eine aktuelle Auskunft wichtig.
👉 Handlungsempfehlung: Informieren Sie sich frühzeitig über die LAKRA-Förderung und die damit verbundenen Vorteile bei der Baugenehmigungsgebühr, um Ihre Baukosten zu optimieren.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- LAKRA-Förderung
- Die LAKRA-Förderung ist ein Förderprogramm der Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank) zur Unterstützung von Bau- und Modernisierungsvorhaben in Baden-Württemberg. Sie bietet zinsgünstige Kredite und Zuschüsse.
Verwandte Begriffe: L-Bank, Förderprogramm, Baukredit. - Baugenehmigungsgebühr
- Die Baugenehmigungsgebühr ist eine Gebühr, die für die Erteilung einer Baugenehmigung erhoben wird. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Bauvolumen und den jeweiligen Gebührenordnungen der Bundesländer.
Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Gebührenordnung, Bauvolumen. - Verwaltungsvorschrift
- Eine Verwaltungsvorschrift ist eine innerbehördliche Regelung, die die Anwendung von Gesetzen und Verordnungen konkretisiert. Sie ist für die Behörden verbindlich, hat aber keine unmittelbare Rechtswirkung für Bürger.
Verwandte Begriffe: Gesetz, Verordnung, Behörde. - L-Bank
- Die L-Bank ist die Landeskreditbank Baden-Württemberg und das zentrale Förderinstitut des Landes. Sie unterstützt Unternehmen, Kommunen und Privatpersonen mit verschiedenen Förderprogrammen.
Verwandte Begriffe: Förderbank, Landeskreditbank, Baden-Württemberg. - Baugenehmigung
- Eine Baugenehmigung ist die behördliche Genehmigung für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen. Sie ist erforderlich, um sicherzustellen, dass die Bauvorhaben den geltenden Bauvorschriften entsprechen.
Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauordnung, Baurecht. - Förderprogramm
- Ein Förderprogramm ist ein staatliches oder institutionelles Programm zur finanziellen Unterstützung bestimmter Vorhaben oder Projekte. Es kann in Form von Zuschüssen, zinsgünstigen Krediten oder Bürgschaften erfolgen.
Verwandte Begriffe: Zuschuss, Kredit, Bürgschaft. - Bauvolumen
- Das Bauvolumen bezeichnet das gesamte Volumen eines Bauwerks, das für die Berechnung von Baukosten und Gebühren relevant ist. Es wird in der Regel in Kubikmetern (m³) angegeben.
Verwandte Begriffe: Baukosten, Kubikmeter, Baumasse.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist die LAKRA-Förderung?
Die LAKRA-Förderung ist ein Förderprogramm der Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank), das Bauherren und Modernisierer in Baden-Württemberg finanziell unterstützt. Es gibt verschiedene Programme für unterschiedliche Vorhaben, wie beispielsweise den Neubau oder die Sanierung von Wohngebäuden. - Wie hoch ist die Ersparnis bei der Baugenehmigungsgebühr durch die LAKRA-Förderung?
Durch die LAKRA-Förderung kann die Baugenehmigungsgebühr um 50% reduziert werden. Dies kann, abhängig vom Bauvolumen, eine erhebliche finanzielle Entlastung darstellen. - Wo finde ich Informationen zur LAKRA-Förderung?
Informationen zur LAKRA-Förderung sind auf der Webseite der L-Bank (Landeskreditbank Baden-Württemberg) verfügbar. Zusätzlich können Sie sich bei Ihrer zuständigen Baubehörde oder einem Energieberater informieren. - Gibt es bestimmte Voraussetzungen, um die LAKRA-Förderung zu erhalten?
Ja, es gibt bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um die LAKRA-Förderung zu erhalten. Diese können je nach Förderprogramm variieren. Informieren Sie sich daher genau über die jeweiligen Bedingungen. - Wie stelle ich einen Antrag auf LAKRA-Förderung?
Der Antrag auf LAKRA-Förderung wird in der Regel bei der L-Bank gestellt. Die genauen Antragsmodalitäten sind auf der Webseite der L-Bank beschrieben. Es ist ratsam, sich vorab beraten zu lassen. - Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag auf LAKRA-Förderung?
Die benötigten Unterlagen können je nach Förderprogramm variieren. In der Regel werden jedoch Baupläne, Kostenschätzungen und Nachweise über die Erfüllung der Förderbedingungen benötigt. - Kann ich die LAKRA-Förderung mit anderen Förderprogrammen kombinieren?
Die Kombinierbarkeit der LAKRA-Förderung mit anderen Förderprogrammen ist von den jeweiligen Förderbedingungen abhängig. Klären Sie dies im Vorfeld mit der L-Bank oder einem Fördermittelberater ab. - Was passiert, wenn ich die Förderbedingungen nicht einhalte?
Wenn die Förderbedingungen nicht eingehalten werden, kann die Förderung zurückgefordert werden. Es ist daher wichtig, die Bedingungen genau zu kennen und einzuhalten.
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LAKRA-Förderung: Broschüre, Formulare & Voraussetzungen
LAKRA-Antrag, Tipps und Infos
Alles wichtige und Wissenswerte steht in einer Broschüre, welche imme ranfang des Jahres immer Neuauflage erscheint. Diese Broschüre und auch Formulare gibt es auch im Internet (siehe unten) zum Download.
Prüfen Sie einfach anhand der Broschüre ob Sie in den Genuss der Förderung kommen. Falls Fragen, einfach bei der Hotline anrufen (ggf. auch mehrfach, je nach Frage und Sachbearbeiter gibt es Nuancen in der Antwort).
Wer weniger als 5 Jahre verheiratet ist darf in der Einkommensgrenze etwas höher liegen.
Je nach Kombination der Kredite gibt es Auflagen. So gibt es z.B. bei Z12, A-Darlehen und Familienzusatzdarlehen (z.B. 3 Kinder) ein Limit auf 146 m² Wohnfläche.
Ebenso gibt es ein Limit auf 500.000 DM Bausumme. Bei Ökologischer Bauweise (z.B. Holzhaus mit Naturstoffen als Dämmung (z.B. Flachs), Zisterne, Pellets etc. kann die Summe nach Genehmigung auch höher bis max. 550.000 liegen. Muss aber genehmigt werden.
Die Vergünstigung ergibt sich dadurch, dass vom Marktüblichen Zinssatz x-Jahre lang eine Verbilligung gewährt wird. Anfangs mehr, im Laufe der Jahre dann weniger. So ab dem 10. Jahr ist es dann wohl gleich wie die Banküblichen Kredite. Daher sollte ein Finanzexperte/Bankberater genau ausrechnen, was sich lohnt oder nicht. So haben wir z.B. auf Eigenheimzulage-Darlehen verzichtet und zahlen lieber die Eigenheimzulage in einen Kredit mit Sondertilgung ein.
Bei Antragstellung darf KEIN Vertrag mit einer Firma abgeschlossen sein! Da aber ein genehmigungsfähiges Baugesuch benötigt wird ist dies etwas "mühsam". Denn oft ist es ja so, dass nur gebaut werden kann wenn LAKRA-Förderung möglich ist, ein Baugesuch wird aber meistens nicht kostenlos sein. Und das setzt meist genaue Gespräche und Planung mit einer Bau-Firma voraus. Viele Firmen haben daher im Vertrag oft eine Klausel, Vorbehaltlich LAKRA-Zusage. Wer wie wir, mehrfach die Baufirma gewechselt hat, hat natürlich ein bisschen mehr Schriftverkehr mit LAKRA.
Das Antragsformular ist etwas mühsam auszufüllen. Aber mit vielfachem Durchlesen und Nachfragen bei der Hotline geht es auch ohne Fremde Hilfe. Bei der Abgabe auf dem Rathaus war die Dame ganz erstaunt, dass wir es ohne Fremde Hilfe geschafft hatten, das Formular richtig auszufüllen. Hilfreich soll auch sein, öfters mal bei der Behörde (Landratsamt) nachzufragen, was der Antrag macht. Bei uns ging wohl recht zügig.
Fazit: Wer in den Genuss der Förderung fällt sollte auf jeden Fall versuchen, die Förderung zu bekommen. Nur genau rechnen ist angesagt. Nicht jeder Kredit ist sinnvoll. Denn LAKRA ist auch kein Wohlfahrtsinstitut und hat auch nichts zu Verschenken. Ist Schlussendlich eine Bank und Arbeitet auch so. Einen Kredit mit Sondertilgung (z.B. für Eigenheimzulage) ist auf jeden Fall zu empfehlen. Da bei jedem die Verhältnisse anders sind, muss doch jeder für sich die Vor- und Nachteile (Vorteile, Nachteile) abwägen. -
LAKRA-Förderung: Vergünstigung bei Bau-Berufsgenossenschaft
Auch bei der Bau-Berufsbenossenschaft gibt es Vergünstigung
Normalerweise müssen ja alle Helfer am Bau dort gemeldet werden und die Berufsgenossenschaft schickt dann eine Rechnung. Des weiteren ist der Bauherr und Ehefrau nur auf Antrag gegen extra Gebühr versichert.
Bei einer Förderung über Öffentliche Mittel (2. Wohnbauförderungsgesetz) entällt die Gebühr für die Helfer. Ebenso ist der Bauherr und dessen Ehefrau Automatisch beim Gemeindeunfallversicherungsverband kostenlos Versichert. -
LAKRA & Bauberufsgenossenschaft: Z10/Z12 vs. A-Darlehen
Ergänzung LAKRA und Bauberufsgenossenschaft
Die kostenlose Versicherung der Helfer und Bauherr/Frau gibt es wohl nur bei öffenlticher Förderung (Sie dazu auch ein Beitrag hier im Forum, war mir selber so auch nicht bekannt). Z10/Z12 Darlehen zählt hier also wohl nicht dazu. A-Darlehen und Familienzusatzdarlehen sollte aber wohl dgehen. Habe selber noch keine endgültige Antwort der Berufsgenossenschaft. Ggf. bei der Berufsgenossenschaft selber nachfragen. -
LAKRA-Auszahlung: Abnahmeschein Baubehörde erforderlich?
Abnahmeschein ist für LAKRA wohl nicht erforderlich, obwohl auf Forumal angegeben
Lt. LAKRA-Formular "Auszahlungsantrag" ist bei Schlusszahlung ein sog. "Abnahmeschein" der Baubehörde vorzulegen (zumindest gibt es dafür ein Kästchen zum Ankreuzen). Gut, also bei der Baubehörde die Bescheinigung für immerhin 60,- DM angefordert (obwohl diese auf dem Auszahlungsantrag ebenfalls schon bei der Abnahme unterschrieben hatte).
Anruf bei der LAKRA wer mir denn die 60,- DM erstattet: ... Ja wir brauchen den Abnahmeschein NICHT ... Aber wenn Sie ihn haben, schicken Sie es einfach mit ... Auf die Frage, warum es dann auf dem Formular steht, konnte mir niemand Antwort geben. Auf die 60,- DM-Erstattung natürlich auch nicht. Fazit: 60,- DM verschenkt. Schade drum, hätte ich auch davon Essen gehen können.
Tipp: Bescheinigung erstmals weglassen, wenn LAKRA dann möchte, kann diese auch nachträglich bei der Baubehörde angefordert werden. -
LAKRA-Antrag: Bauabnahme-Unterschrift ausreichend!
Abnahmebescheinigung für LAKRA wohl nicht erforderlich, obwohl
es genügt der LAKRA wohl die Unterschrift bei Bauabnahme auf dem Formular "Auszahlungsantrag". Habe da ein Kästchen dafür vorgesehen diese Bescheinigugn bei der Baubehörde angefordert: 60,- DM. Lt. Anruf bei LAKRA aber nicht erforderlich. Schade um die 60,- DM.
Tipp: Erstmals nichts mitschicken, kann auch noch nachträglich bie der Baubehörde angefordert werden. -
LAKRA-Auszahlung: Aktuelles Bild beschleunigt Prozess!
Und es geht doch ... LAKRA ist zu 100 % Ausbezahlt
die wollten nur noch eine aktuelles Bild. Vorher gab es kein Geld. Daher hatte die Auszahlung länger gedauert. Somit sind jetzt 100 % LAKRA ausgezahlt. Und damit "bewiesen". LAKRA ist gar nicht "sooo" schlimm wie ich vorher meinte. Halt ein bisschen Formularkrieg, aber sonst ganz OK. Ob sich die Finanzierung über LAKRA für jeden lohnt muss jeder selber entscheiden. Es gibt sicherlich auch noch gleich günstige Finanmodelle. Somit wäre dann dieser Thread beendet. Weitere Fragen zu LAKRA (sofern ich es beantworten kann), gerne per E-Mail. -
LAKRA-Förderung: Aktuelle Infos & Handbuch – wobau2000.de
Alles weitere zu LAKRA unter dieser URL
Da sich die Bestimmungen zu LAKRA ständig ändern, werde ich diesen Thread nicht weiter aktualisieren.
Alles weitere finden Sie unter der toll gemachten Seite vonDort gibt es ein tolles Handbuch dafür. Und weiteres. Es lohnt sich, diese Seite anzuschauen. Sicherlich beantwortet der Autor dieses Handbuches auch Fragen hier im Forum.
Viel Spaß damit. -
L-Bank Wohnraumförderung: Direkter Link zur LAKRA-Förderung
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📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026
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LAKRA-Förderung Baden-Württemberg: Baugenehmigungsgebühr sparen
💡 Kernaussagen: Die LAKRA-Förderung in Baden-Württemberg ermöglicht es Bauherren, 50% der Baugenehmigungsgebühr zu sparen. Die wichtigsten Informationen sind in einer Broschüre der L-Bank verfügbar. Bei öffentlicher Förderung entfallen Gebühren bei der Bau-Berufsgenossenschaft für Helfer. Für die LAKRA-Auszahlung ist möglicherweise kein separater Abnahmeschein der Baubehörde erforderlich.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie, dass die kostenlose Versicherung der Helfer und des Bauherrn/der Bauherrin bei der Berufsgenossenschaft möglicherweise nur bei öffentlicher Förderung gilt. Details dazu im Beitrag LAKRA & Bauberufsgenossenschaft: Z10/Z12 vs. A-Darlehen.
💰 Zusatzinfo: Ein Tipp aus dem Forum ist, den Abnahmeschein der Baubehörde nicht direkt mitzuschicken, da dieser eventuell nicht benötigt wird, wie im Beitrag LAKRA-Antrag: Bauabnahme-Unterschrift ausreichend! beschrieben. Dies kann Kosten sparen.
📊 Zusatzinfo: Die Bestimmungen zur LAKRA-Förderung ändern sich regelmäßig. Aktuelle Informationen und ein Handbuch finden Sie auf der Webseite wobau2000.de, wie im Beitrag LAKRA-Förderung: Aktuelle Infos & Handbuch – wobau2000.de erwähnt.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie anhand der LAKRA-Broschüre der L-Bank, ob Sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen. Ein direkter Link zur Wohnraumförderung der L-Bank ist im Beitrag L-Bank Wohnraumförderung: Direkter Link zur LAKRA-Förderung zu finden.
✅ Handlungsempfehlung: Ein aktuelles Bild kann die Auszahlung der LAKRA-Förderung beschleunigen, wie im Beitrag LAKRA-Auszahlung: Aktuelles Bild beschleunigt Prozess! beschrieben. Es lohnt sich, dies zu berücksichtigen, um den Prozess zu beschleunigen.
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