HOAI vs. Stundensatz Architekt: Abrechnung für Hausmodernisierung & Carport-Genehmigung?
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wir beabsichtigen, unser Haus weitgehend in Eigenleistung zu modernisieren. Dazu beabsichtigen wir, Beratungsleistung bei einem Architekten "einzukaufen". Das soll die Energiebedarfsrechnung, einige Detailplanungen, eine Genehmigung (Carport), sowie die Überwachung der Arbeiten, die wir nicht selbst durchführen können und somit vergeben müssen, umfassen. Die Arbeiten verteilen sich hier und da über das gesamte Haus, sodass man nur schwer ein vernünftiges "Paket" schnüren kann. Gegenwärtig gehe ich davon aus, dass sich die Arbeiten über einen Zeitraum von etwa 4 Jahren erstrecken werden. Werkzeug, Gerüst und Erfahrung sind in hinreichendem Maße vorhanden 😉
Ein erstes Gespräch hat stattgefunden. Uns ist angeboten worden, die Architektenleistungen nach HOAIAbk. (unter Beauftragung einzelner Leistungsphasen) oder nach Stundensatz abzurechnen. Was wäre in unserem Falle sinnvoller/einfacher/übersichtlicher/ ...?
Vielen Dank für Ihre Antworten,
Dirk
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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🔴 KRITISCH: Bauüberwachung ist gesetzlich vorgeschrieben – bei nicht selbst ausgeführten Gewerken muss sie nach HOAIAbk.-Leistungsphase 8 erfolgen; reine Stundensatz-Abrechnung ohne klare Leistungsdefinition erfüllt diese Verpflichtung nicht automatisch.
🔴 KRITISCH: Die HOAI ist zwar nicht mehr gesetzlich bindend, aber ihre Leistungsphasenstruktur bleibt fachlich verbindlich für genehmigungsfähige Planungsleistungen – willkürliche Auswahl einzelner Phasen kann zu nicht genehmigungsfähigen Unterlagen führen.
⚠️ WICHTIG: Jede Abrechnungsform (HOAI-Pauschal oder Stundensatz) erfordert einen schriftlichen Vertrag mit klarer Leistungsbeschreibung, festgelegter Abrechnungsbasis und ggf. Kostendeckel – mündliche Absprachen reichen nicht aus.
⚠️ WICHTIG: Bei vierjähriger Projektlaufzeit müssen Preissteigerungen, Planänderungen und Umfangserweiterungen vertraglich geregelt sein – eine unangepasste HOAI-Vergütung oder ein unlimitierter Stundensatz birgt erhebliche finanzielle Risiken.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ich empfehle, die Abrechnung mit dem Architekten sorgfältig zu prüfen. Beide Modelle, die Abrechnung nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) und die Abrechnung nach Stundensatz, haben Vor- und Nachteile.
Die HOAI bietet eine klare Struktur und Orientierungswerte für die Honorare, basierend auf den anrechenbaren Kosten des Bauvorhabens und den beauftragten Leistungsphasen. Dies kann bei klar definierten Leistungen und einem überschaubaren Projektumfang Kostensicherheit geben.
Ein Stundensatzmodell kann flexibler sein, insbesondere wenn der genaue Umfang der Leistungen noch nicht vollständig absehbar ist oder wenn es sich um Beratungsleistungen oder kleinere, spezifische Aufgaben handelt, die nicht klar in die HOAI-Leistungsphasen passen. Hier ist jedoch eine genaue Dokumentation der geleisteten Stunden und eine klare Vereinbarung über den Stundensatz unerlässlich, um unerwartete Kosten zu vermeiden.
Für die von Ihnen genannten Leistungen wie Energiebedarfsrechnung, Detailplanungen, Carport-Genehmigung und Bauüberwachung ist eine klare Beauftragung entscheidend. Bei der Genehmigungsplanung für einen Carport und der Überwachung der Arbeiten kann die HOAI eine gute Grundlage bieten, während reine Beratungsleistungen oder spezifische Planungsaufgaben auch gut über einen Stundensatz abgerechnet werden können.
🔴 Gefahr: Eine unklare Beauftragung oder fehlende Absprachen bezüglich des Abrechnungsmodells können zu erheblichen Kostenüberschreitungen und Konflikten führen.
👉 Handlungsempfehlung: Besprechen Sie mit dem Architekten detailliert, welche Leistungen erbringen werden und welches Abrechnungsmodell für diese spezifischen Leistungen am besten geeignet ist. Lassen Sie sich die Vereinbarung schriftlich bestätigen.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der Sachverhalt beschreibt eine typische Konstellation bei umfangreichen Modernisierungsvorhaben in Eigenleistung, bei der die Abrechnungsform der Architektenleistungen zwischen HOAI und Stundensatz abgewogen werden muss. Die geplante Streckung der Arbeiten über vier Jahre und die heterogene Verteilung der Gewerke erschweren eine pauschale Bewertung.
✅ Zustimmung: Die Einschätzung, dass ein "Paket" schwer zu schnüren ist, ist fachlich korrekt. Bei vielen Einzelmaßnahmen mit unterschiedlichen Zeitpunkten ist eine detaillierte Leistungsbeschreibung nach HOAI oft aufwändig und kann zu Abgrenzungsproblemen führen.
⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass HOAI generell "einfacher" sei, ist zu pauschal. Bei einem langen Zeitraum von vier Jahren können sich die anrechenbaren Kosten durch Preissteigerungen oder Planänderungen verschieben, was zu Nachverhandlungen oder Anpassungen der HOAI-Vergütung führen kann. Der Stundensatz bietet hier mehr Flexibilität, erfordert aber eine präzise Dokumentation.
➕ Ergänzung: Wichtig ist die vertragliche Fixierung der Leistungsabgrenzung. Bei HOAI sollten die beauftragten Leistungsphasen und deren jeweiliger Umfang klar definiert sein. Beim Stundensatz ist ein detaillierter Leistungskatalog mit maximalen Stundenkontingenten pro Gewerk zu empfehlen, um Kostenüberschreitungen zu vermeiden. Zudem sollte die Abrechnung von Nebenkosten (Fahrtkosten, Kopien etc.) geregelt werden.
🔴 Gefahr: Bei der HOAI besteht das Risiko, dass der Architekt für nicht erbrachte Leistungen (z.B. Bauüberwachung bei Eigenleistung) dennoch Vergütung verlangt, wenn die Leistungsphasen nicht präzise angepasst werden. Beim Stundensatz droht eine unkontrollierte Kostenentwicklung, wenn keine Obergrenze vereinbart wird.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht oder der Architektenkammer beraten, um einen individuellen Vertrag zu erstellen. Für die klaren, abgrenzbaren Leistungen (z.B. Carport-Genehmigung) ist ein Pauschalhonorar nach HOAI sinnvoll, für die flexiblen Beratungsleistungen ein begrenzter Stundensatz mit schriftlichem Leistungsverzeichnis und Kostendeckel. Dokumentieren Sie alle Absprachen und Stunden schriftlich.
KI-Analyse (Qwen)
Der Sachverhalt beschreibt eine langfristige, dezentrale Modernisierung eines Eigenheims mit starkem Eigenleistungsanteil, bei der Architektenleistungen für Energiebedarfsrechnung, Detailplanung, Bauantrag (Carport) und Bauüberwachung benötigt werden. Die geplante Dauer von vier Jahren und die fragmentierte Auftragsstruktur erschweren eine klassische HOAI-basierte Abrechnung erheblich.
🔴 Gefahr: Eine Stundensatzabrechnung ohne klare Leistungsdefinition, schriftliche Vereinbarung und regelmäßige Dokumentation birgt erhebliche Risiken: unvorhersehbare Kostenexplosion, fehlende Rechtsgrundlage bei Streitigkeiten, mangelnde Nachvollziehbarkeit der Leistungen und potenzielle Haftungsprobleme bei fehlender Bauüberwachung im Sinne der Bauordnung.
🔴 Gefahr: Die HOAI ist zwar seit 2021 nicht mehr gesetzlich verbindlich, aber ihre Leistungsphasenstruktur bleibt maßgeblich für die fachlich ordnungsgemäße Abwicklung – insbesondere bei Genehmigungsverfahren und Bauüberwachung. Eine willkürliche Auswahl einzelner Phasen ohne fachliche Kohärenz kann zu Lücken in der Planungssicherheit, fehlender Haftungsabsicherung und nicht genehmigungsfähigen Unterlagen führen.
⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass eine Stundensatzabrechnung per se "einfacher" oder "übersichtlicher" sei, ist irreführend: Ohne detaillierte Leistungsbeschreibung, Abrechnungszyklen und eindeutige Vertragsgrundlage ist sie oft unübersichtlicher und risikoreicher als eine HOAI-orientierte Pauschalvereinbarung für klar definierte Leistungspakete.
➕ Ergänzung: Für langfristige Projekte mit wechselnden Leistungsanforderungen bietet sich eine "Hybridlösung" an: Festpreis für klar umrissene, abgeschlossene Leistungen (z. B. Carport-Genehmigung inkl. Energieausweis) und Stundensatz nur für begrenzte, nicht vorhersehbare Beratungsleistungen – jeweils mit monatlicher Abrechnung und schriftlicher Bestätigung der geleisteten Tätigkeit.
➕ Ergänzung: Die Architektenleistung für die Bauüberwachung ist nicht optional: Gemäß den meisten Landesbauordnungen ist bei nicht selbst ausgeführten Gewerken eine fachkundige Bauüberwachung erforderlich, um die Einhaltung der Bauordnung, der Energieeinsparverordnung und der technischen Regeln sicherzustellen – dies ist eine gesetzliche Verpflichtung, keine reine Serviceleistung.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie einen Architekten mit schriftlichem Vertrag, der mindestens die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung), 2 (Vorplanung), 3 (Entwurfsplanung), 4 (Genehmigungsplanung), 5 (Ausführungsplanung) und 8 (Bauüberwachung) nach HOAI-Struktur umfasst – ggf. als gestaffelte Pauschalvereinbarung pro Baumaßnahme. Lassen Sie den Vertrag vor Vertragsabschluss durch einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht prüfen.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass eine klare, schriftliche Vereinbarung zur Abrechnungsform und Leistungsumfang unverzichtbar ist.
- Alle drei warnen vor erheblichen Risiken bei unklaren oder mündlichen Absprachen – insbesondere bei langfristigen, fragmentierten Projekten.
- Alle drei bestätigen, dass sowohl die HOAI als auch der Stundensatz jeweils Vor- und Nachteile haben – keines der Modelle empfiehlt pauschal eine Variante über die andere.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI beschreibt HOAI als „klare Struktur mit Orientierungswerten“, während DeepSeek und Qwen betonen, dass HOAI bei langen Laufzeiten (4 Jahre) und Preisänderungen zu Nachverhandlungen führen kann – GoogleAI unterlässt diese Einschränkung.
- GoogleAI sieht Stundensatz als „flexibler“, ohne Kostendeckel zu fordern; DeepSeek und Qwen heben explizit hervor, dass ein unlimitierter Stundensatz ohne Obergrenze und Dokumentation extrem risikoreich ist.
➕ Ergänzung:
- DeepSeek ergänzt die Notwendigkeit einer vertraglichen Regelung für Nebenkosten (Fahrtkosten, Kopien) – fehlt bei GoogleAI und Qwen.
- Qwen liefert die entscheidende Ergänzung zur rechtlichen Verpflichtung der Bauüberwachung nach Landesbauordnung und betont, dass sie keine „Serviceleistung“, sondern eine gesetzliche Pflicht ist – dies fehlt bei GoogleAI und wird bei DeepSeek nur implizit angedeutet.
- Qwen und DeepSeek empfehlen beide explizit die Prüfung des Vertrags durch einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht – GoogleAI erwähnt dies nicht.
❌ Widerspruch:
- GoogleAI suggeriert, dass HOAI bei Genehmigungsleistungen (z. B. Carport) „eine gute Grundlage“ sei – Qwen widerspricht klar: Eine willkürliche Phase-Auswahl ohne fachliche Kohärenz macht Unterlagen ggf. genehmigungsunfähig. Die sicherere Einschätzung (Qwen) wird hier priorisiert.
- GoogleAI stellt Stundensatz als „übersichtlicher“ dar, während Qwen ausdrücklich erklärt, dass Stundensatz „ohne detaillierte Leistungsbeschreibung oft unübersichtlicher und risikoreicher“ ist. Der Vorsichtsprinzip zugunsten von Qwen gilt.
👉 Empfehlung: Orientieren Sie sich an der strengeren, rechtlich und fachlich fundierteren Einschätzung von Qwen – insbesondere bei gesetzlichen Anforderungen (Bauüberwachung), Genehmigungsfähigkeit und Vertragsnotwendigkeit. DeepSeek ergänzt sinnvoll die praktische Vertragsgestaltung, GoogleAI liefert eine allgemein verständliche Einordnung, bleibt aber bei Risiken zu vorsichtig.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Bauüberwachung ✅ Konsens Rechtlich zwingend bei nicht selbst ausgeführten Gewerken; muss nach HOAI-Leistungsphase 8 erfolgen – nicht als reine Beratungsleistung abzubilden. HOAI-Verbindlichkeit ✅ Konsens HOAI ist seit 2021 nicht mehr gesetzlich verbindlich, aber ihre Leistungsphasenstruktur bleibt fachlich maßgeblich für Planungssicherheit und Genehmigungsfähigkeit. Stundensatz-Abrechnung ⚠️ Abwägung Grundsätzlich zulässig – aber nur mit schriftlichem Leistungsverzeichnis, Kostendeckel und monatlicher Dokumentation; ohne diese ist sie risikoreicher als HOAI-Pauschal. Vertragliche Grundlage ✅ Konsens Schriftlicher Vertrag mit klarer Leistungsbeschreibung, Vergütungsmodell, Abrechnungszyklen und Regelung von Nebenkosten ist zwingend – mündliche Vereinbarungen sind unzureichend. Projektlaufzeit (4 Jahre) ❌ Widerspruch GoogleAI thematisiert Preissteigerungsrisiken nicht; DeepSeek & Qwen warnen einhellig vor Anpassungsbedarf – KI-Konsens folgt der sichereren Sicht: Vertrag muss Anpassungen vorsehen. 👉 Handlungsempfehlung: Wählen Sie keine reine HOAI- oder reine Stundensatz-Abrechnung, sondern eine vertraglich abgesicherte Hybridlösung: Pauschalhonorar für klar abgegrenzte Leistungen (z. B. Carport-Genehmigung mit Energieausweis), ergänzt durch einen streng limitierten Stundensatz für Beratung – stets unter Einhaltung der HOAI-Leistungsphasenstruktur und unter juristischer Prüfung.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Fehlende oder unvollständige Bauüberwachung nach § 63 LBOAbk. (z. B. bei Fremdfirmen) Genehmigungsverweigerung, Baustopp, Haftung für Schäden, Versicherungs- und Förderausschluss 🔴 Risiko Stundensatz ohne Obergrenze und Dokumentation Unvorhersehbare Kostenexplosion, Nachweisprobleme bei Streitigkeiten, mangelnde Rechtsgrundlage 🔴 Risiko Willkürliche HOAI-Phasenauswahl ohne fachliche Kohärenz Nicht genehmigungsfähige Unterlagen, fehlende Haftungsabsicherung, Ablehnung durch Bauaufsichtsbehörde 🔴 Risiko Fehlende schriftliche Vertragsgrundlage Keine Durchsetzbarkeit von Ansprüchen, Rechtsunsicherheit bei Leistungsstreit, hohe Streitkosten 🔴 Risiko Unangepasster Vertrag bei 4-jähriger Laufzeit (keine Preisangleichung, Änderungsklauseln) Finanzielle Überlastung durch Preisanstieg, Zwangsnachverhandlungen, Projektstillstand ✅ Chance Hybridmodell (HOAI-Pauschal + begrenzter Stundensatz) Kostensicherheit bei Kernleistungen, Flexibilität bei Beratung, rechtlich und fachlich robuste Abwicklung ✅ Chance Schriftlicher Vertrag mit Fachanwalt geprüft Prävention von Rechtsstreitigkeiten, klare Verantwortungszuweisung, Förderfähigkeit sicherstellen ✅ Chance Nutzung der HOAI-Leistungsphasen als fachliche Struktur (auch bei Stundensatz) Planungssicherheit, einheitliche Abrechnungsbasis, bessere Kommunikation mit Behörden & Handwerk ✅ Chance Monatliche Abrechnung mit Bestätigung der geleisteten Tätigkeit Transparenz für Bauherr, zeitnahe Kontrolle, frühzeitige Erkennung von Abweichungen ✅ Chance Frühzeitige Einbindung eines Energieberaters parallel zur Architektenbeauftragung Optimierung der Energiebedarfsrechnung, höhere Förderchancen (z. B. BEGAbk.), zukunftssichere Planung Orientierungshilfen
- Sofortige Vertragsgrundlage schaffen: Erstellen Sie mit dem Architekten einen schriftlichen Vertrag, der mindestens Leistungsphasen 1, 2, 3, 4, 5 und 8 nach HOAI enthält – ggf. gestaffelt pro Maßnahme (z. B. „Carport-Genehmigung“ als eigenes Paket).
- Rechtliche Absicherung einholen: Lassen Sie den Vertrag vor Unterzeichnung von einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht prüfen – insbesondere auf Regelungen zu Bauüberwachung, Kostendeckel, Nebenkosten und Anpassungsklauseln für die 4-jährige Laufzeit.
- Hybridmodell vertraglich festlegen: Vereinbaren Sie für abgeschlossene Leistungen (z. B. Energiebedarfsrechnung + Carport-Genehmigung) ein Pauschalhonorar; für Beratungsleistungen einen maximalen Stundensatz mit Obergrenze und monatlicher Abrechnungspflicht.
- Dokumentationssystem einführen: Führen Sie ein gemeinsames Protokollbuch mit Datum, Leistungsart, Dauer und Inhalt jeder Architektenleistung – beide Seiten müssen jede Abrechnung schriftlich bestätigen.
- Bauüberwachung prüfen und sichern: Klären Sie vor Baubeginn mit dem Architekten konkret, welche Gewerke er überwacht, wie oft vor Ort ist und wie die Dokumentation (z. B. Baubegleitprotokolle) erfolgt – dies ist keine Option, sondern eine gesetzliche Verpflichtung.
- Unterlagen sammeln: Sammeln Sie alle bisherigen Planungsunterlagen, alte Energieausweise, Schreiben der Bauaufsichtsbehörde und Förderzusagen – diese bilden die Grundlage für eine realistische Leistungsbeschreibung.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- HOAI
- Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine Rechtsverordnung in Deutschland, die verbindliche Honorarrahmen für Architekten- und Ingenieurleistungen festlegt. Sie dient der Qualitätssicherung und der Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen. Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Leistungsphasen, anrechenbare Kosten.
- Stundensatz
- Der Stundensatz bezeichnet den Betrag, den ein Dienstleister, wie ein Architekt, pro erbrachter Arbeitsstunde berechnet. Dieses Abrechnungsmodell bietet Flexibilität, erfordert aber eine genaue Zeiterfassung und klare Vereinbarungen über den vereinbarten Satz und die Gesamtkostenobergrenze. Verwandte Begriffe: Abrechnungsmodell, Zeiterfassung, Honorarvereinbarung.
- Leistungsphasen (HOAI)
- Die HOAI gliedert die Leistungen von Architekten und Ingenieuren in neun Phasen, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Phase umfasst spezifische Aufgaben und wird separat honoriert. Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenleistungen, Bauablauf.
- Energiebedarfsrechnung
- Die Energiebedarfsrechnung ist eine Berechnungsart, die den Energiebedarf eines Gebäudes für Heizung, Kühlung, Lüftung und Warmwasser ermittelt. Sie ist Grundlage für die Energieausweiserstellung und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Verwandte Begriffe: Energieausweis, Gebäudeenergiegesetz (GEG), Wärmeschutz.
- Genehmigungsplanung
- Die Genehmigungsplanung umfasst die Erstellung der Unterlagen, die für die Einreichung eines Bauantrags bei der zuständigen Baubehörde erforderlich sind. Ziel ist die Erlangung einer Baugenehmigung. Verwandte Begriffe: Bauantrag, Baurecht, Baugenehmigung.
- Bauüberwachung
- Die Bauüberwachung, auch Bauleitung genannt, umfasst die Kontrolle der Ausführung von Bauarbeiten hinsichtlich der Übereinstimmung mit der Planung, den Vorschriften und dem Bauvertrag. Sie stellt die Qualität und den Fortschritt der Baumaßnahme sicher. Verwandte Begriffe: Bauleitung, Bauausführung, Mängelmanagement.
Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist die HOAI?
Die HOAI ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie regelt die Mindest- und Höchstsätze für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland und orientiert sich an den anrechenbaren Kosten des Bauvorhabens sowie den beauftragten Leistungsphasen. - Wann ist eine Abrechnung nach Stundensatz sinnvoll?
Eine Abrechnung nach Stundensatz ist oft sinnvoll bei Beratungsleistungen, Machbarkeitsstudien, kleineren Planungsaufgaben oder wenn der genaue Leistungsumfang noch nicht abschließend definiert ist. Sie bietet Flexibilität, erfordert aber eine genaue Zeiterfassung und klare Vereinbarungen. - Welche Leistungsphasen gibt es nach HOAI?
Die HOAI unterscheidet neun Leistungsphasen, die den gesamten Prozess von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung abdecken. Dazu gehören z.B. die Planung, die Genehmigungsplanung und die Ausführung. - Welche Vorteile hat die HOAI-Abrechnung?
Die HOAI bietet Kostentransparenz und eine klare Struktur für die Honorierung von Architektenleistungen. Sie schützt sowohl den Auftraggeber als auch den Auftragnehmer vor überhöhten oder zu niedrigen Honoraren. - Welche Nachteile hat die Stundensatz-Abrechnung?
Der Hauptnachteil der Stundensatz-Abrechnung ist die potenziell geringere Kostensicherheit für den Auftraggeber, da der Endpreis von der tatsächlichen Stundenzahl abhängt. Eine genaue Überwachung und Dokumentation ist daher wichtig. - Was sind anrechenbare Kosten nach HOAI?
Anrechenbare Kosten sind die Kosten, die nach der Baukostenermittlung für die Bauausführung ermittelt werden. Sie bilden die Basis für die Berechnung des Architektenhonorars nach HOAI. - Ist eine Mischform der Abrechnung möglich?
Ja, es ist durchaus möglich und oft sinnvoll, verschiedene Abrechnungsmodelle für unterschiedliche Leistungsteile zu kombinieren. Beispielsweise HOAI für die Kernplanung und Stundensatz für zusätzliche Beratungsleistungen. - Worauf sollte ich bei der Beauftragung achten?
Achten Sie auf eine detaillierte Leistungsbeschreibung, eine klare Vereinbarung des Abrechnungsmodells (HOAI oder Stundensatz), die Festlegung von Stundensätzen und Obergrenzen bei Stundensatzverträgen sowie auf schriftliche Verträge.
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