Prüfung durch bau bg
BAU-Forum: Bauen mit Eigenleistungen

Prüfung durch bau bg

hallo
ich habe mal wieder eine Frage zum leidigen Thema der bau bg
gibt es eine verjährungs Frist für die bau bg in der sie die Unterlagen geprüft haben muss und nicht mehr Einsicht in alle Unterlagen verlangen kann
und was ist wenn die bau bg so geschickt ist und ihre selbst vereinbarten Termine verschläft bzw. ihre Mitarbeiter nicht in der Lage sind die Baustelle zu finden :-))
mit der tollen Begründung "sie stehen ja nicht im telefonbuch"
die Rechnungen kommen aber an und sind auch bezahlt
  • Name:
  • m. capel

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN