Prüfung durch bau bg
BAU-Forum: Bauen mit Eigenleistungen
Prüfung durch bau bg
hallo
ich habe mal wieder eine Frage zum leidigen Thema der bau bg
gibt es eine verjährungs Frist für die bau bg in der sie die Unterlagen geprüft haben muss und nicht mehr Einsicht in alle Unterlagen verlangen kann
und was ist wenn die bau bg so geschickt ist und ihre selbst vereinbarten Termine verschläft bzw. ihre Mitarbeiter nicht in der Lage sind die Baustelle zu finden )
mit der tollen Begründung "sie stehen ja nicht im telefonbuch"
die Rechnungen kommen aber an und sind auch bezahlt
ich habe mal wieder eine Frage zum leidigen Thema der bau bg
gibt es eine verjährungs Frist für die bau bg in der sie die Unterlagen geprüft haben muss und nicht mehr Einsicht in alle Unterlagen verlangen kann
und was ist wenn die bau bg so geschickt ist und ihre selbst vereinbarten Termine verschläft bzw. ihre Mitarbeiter nicht in der Lage sind die Baustelle zu finden )
mit der tollen Begründung "sie stehen ja nicht im telefonbuch"
die Rechnungen kommen aber an und sind auch bezahlt