Luftdichtheit Gebäudehülle & Energieverbrauch: Studien, Auswirkungen auf Lüftungsanlage & Konsequenzen?
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Luftdichtheit Gebäudehülle & Energieverbrauch: Studien, Auswirkungen auf Lüftungsanlage & Konsequenzen?

Gibt es, möglichst im Internet einsehbare, Forschungsberichte zum Zusammenhang zwischen Luftdichtheit der Gebäudehülle und dem Energieverbrauch bzw. zu dem Zusammenhang zwischen Luftdichtheit und Effizienz der WRG einer Lüftungsanlage?
Hintergrund für die Frage ist, das unser Häuslebauer nicht geschafft hat, den vorgegebenen n50-Wert von 1,5/h zu schaffen. Es waren nur 2,0 drin.
Nun geht es um die Berechnung eines gerechtfertigten Abzugsbetrages. Dazu soll der Energiemehrbedarf als Grundlage verwendet werden. Dieser wird angeblich gerade vom Fraunhofer Institut berechnet. Um das Ganze dann nachvollziehen zu können will ich mich daher etwas über das Thema informieren.
Mir ist klar, das die mangelnde Luftdichtheit auch zu schwerwiegenden Schäden durch Konvektion der Innenluft in der Dämmung führen kann. Darum geht es mir allerdings bei dieser Frage nicht.
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Gefahr: Unkontrollierte Luftströmungen können zu Kondensation und Schimmelbildung in der Dämmung führen.

    🔴 Gefahr: Zugluft durch Undichtigkeiten kann das Raumklima negativ beeinflussen und gesundheitliche Probleme verursachen.

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie Informationen zum Zusammenhang zwischen der Luftdichtheit der Gebäudehülle und dem Energieverbrauch suchen, insbesondere im Hinblick auf Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung (WRG).

    Eine unzureichende Luftdichtheit kann zu folgenden Problemen führen:

    • Erhöhter Energieverbrauch: Durch unkontrollierte Luftströmungen (Konvektion) geht Wärme verloren.
    • Beeinträchtigung der WRG-Effizienz: Die Effizienz der Wärmerückgewinnung in Lüftungsanlagen sinkt, wenn Falschluft in das System gelangt.
    • Bauschäden: Feuchtigkeit kann in die Bausubstanz eindringen und zu Schimmelbildung führen. 🔴

    Als Grundlage für Berechnungen und Bewertungen können Sie folgende Aspekte berücksichtigen:

    • Blower-Door-Test: Dieser Test misst die Luftwechselrate und gibt Aufschluss über die Luftdichtheit des Gebäudes.
    • Normen und Richtlinien: Die DIN 4108-7 und die EnEVAbk. (Energieeinsparverordnung) enthalten Anforderungen an die Luftdichtheit von Gebäuden.
    • Forschungsergebnisse: Das Fraunhofer-Institut für Bauphysik (IBP) und andere Forschungseinrichtungen haben Studien zu diesem Thema veröffentlicht.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Luftdichtheit Ihres Hauses von einem Fachmann überprüfen und beheben Sie eventuelle Undichtigkeiten, um Energie zu sparen und Bauschäden vorzubeugen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Luftdichtheit
    Die Luftdichtheit eines Gebäudes beschreibt, wie gut die Gebäudehülle gegen unkontrollierten Luftaustausch abgedichtet ist. Eine hohe Luftdichtheit ist wichtig, um Wärmeverluste zu minimieren und die Effizienz von Lüftungsanlagen zu gewährleisten.
    Verwandte Begriffe: Blower-Door-Test, Luftwechselrate, Konvektion.
    Energieverbrauch
    Der Energieverbrauch bezeichnet die Menge an Energie, die für Heizung, Kühlung, Warmwasserbereitung und andere Zwecke in einem Gebäude benötigt wird. Ein niedriger Energieverbrauch ist ein Zeichen für eine hohe Energieeffizienz.
    Verwandte Begriffe: Heizbedarf, Primärenergiebedarf, Energieausweis.
    Wärmerückgewinnung (WRG)
    Die Wärmerückgewinnung ist ein Verfahren, bei dem die Wärme der Abluft genutzt wird, um die Zuluft vorzuwärmen. Dies reduziert den Energiebedarf für die Heizung und verbessert die Luftqualität.
    Verwandte Begriffe: Lüftungsanlage, Wärmetauscher, Wirkungsgrad.
    Konvektion
    Konvektion ist die Wärmeübertragung durch die Bewegung von Flüssigkeiten oder Gasen. In Bezug auf Gebäude kann Konvektion zu Wärmeverlusten führen, wenn warme Luft durch Undichtigkeiten entweicht.
    Verwandte Begriffe: Wärmeleitung, Wärmestrahlung, Luftströmung.
    Dämmung
    Die Dämmung ist eine Maßnahme, um den Wärmeverlust durch die Gebäudehülle zu reduzieren. Eine gute Dämmung trägt dazu bei, den Energieverbrauch zu senken und den Wohnkomfort zu erhöhen.
    Verwandte Begriffe: Wärmedämmung, Dämmstoff, U-Wert.
    Blower-Door-Test
    Der Blower-Door-Test ist ein Verfahren zur Messung der Luftdichtheit eines Gebäudes. Dabei wird ein Ventilator in eine Tür oder ein Fenster eingesetzt, um einen Unterdruck zu erzeugen und Undichtigkeiten aufzuspüren.
    Verwandte Begriffe: Luftdichtheit, Luftwechselrate, Leckageortung.
    DIN 4108-7
    Die DINAbk. 4108-7 ist eine deutsche Norm, die Anforderungen an die Luftdichtheit von Gebäuden stellt. Sie legt Grenzwerte für die Luftwechselrate fest und gibt Hinweise zur Ausführung luftdichter Konstruktionen.
    Verwandte Begriffe: EnEV, Energieeinsparverordnung, Baurecht.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Warum ist Luftdichtheit wichtig für den Energieverbrauch?
      Eine gute Luftdichtheit verhindert unkontrollierte Luftströmungen, die zu Wärmeverlusten führen. Dadurch wird weniger Energie für Heizung oder Kühlung benötigt.
    2. Wie kann ich die Luftdichtheit meines Hauses überprüfen?
      Ein Blower-Door-Test ist eine gängige Methode, um die Luftdichtheit eines Gebäudes zu messen. Dabei wird ein Ventilator in eine Tür oder ein Fenster eingesetzt, um einen Unterdruck zu erzeugen und Undichtigkeiten aufzuspüren.
    3. Welche Auswirkungen hat eine schlechte Luftdichtheit auf die Lüftungsanlage?
      Eine schlechte Luftdichtheit kann die Effizienz der Wärmerückgewinnung in Lüftungsanlagen verringern, da Falschluft in das System gelangt. Dies führt zu einem höheren Energieverbrauch und einer geringeren Luftqualität.
    4. Was sind die Folgen von Konvektion in der Dämmung?
      Konvektion in der Dämmung bedeutet, dass warme Luft durch Undichtigkeiten in die Dämmung eindringt und dort abkühlt. Dies kann zu Feuchtigkeitsproblemen, Schimmelbildung und einer verminderten Dämmwirkung führen. 🔴
    5. Welche Normen und Richtlinien sind für die Luftdichtheit relevant?
      Die DIN 4108-7 und die EnEV (Energieeinsparverordnung) enthalten Anforderungen an die Luftdichtheit von Gebäuden. Diese Normen legen Grenzwerte für die Luftwechselrate fest und geben Hinweise zur Ausführung luftdichter Konstruktionen.
    6. Wie kann ich Undichtigkeiten in meinem Haus finden?
      Neben dem Blower-Door-Test können Sie auch selbst nach Undichtigkeiten suchen, indem Sie beispielsweise eine Kerze oder ein Räucherstäbchen an Fenster- und Türrahmen entlangführen. Bewegt sich die Flamme oder der Rauch, deutet dies auf eine Undichtigkeit hin.
    7. Was kann ich tun, um die Luftdichtheit meines Hauses zu verbessern?
      Es gibt verschiedene Maßnahmen, um die Luftdichtheit zu verbessern, wie z.B. das Abdichten von Fenster- und Türrahmen, das Verschließen von Durchdringungen in der Gebäudehülle und das Anbringen einer luftdichten Ebene.
    8. Welche Rolle spielt die Luftdichtheit bei der Sanierung von Altbauten?
      Bei der Sanierung von Altbauten ist die Luftdichtheit ein wichtiger Aspekt, um den Energieverbrauch zu senken und Bauschäden zu vermeiden. Oftmals sind in Altbauten zahlreiche Undichtigkeiten vorhanden, die behoben werden müssen.

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  2. Heizmehrkosten: Nutzerverhalten vs. Luftdichtheit – Minderwert?

    Als Berechnungsbasis für Minderwert?
    Es ist wohl sehr gewagt, wenn Sie Aufgrund vermehrter mittlerer Auskühlung durch erhöhten Luftwechsel eine Heizmehrkostenberechnung ableiten wollen, die dann einen hochgerechneten Minderungsbetrag ergeben soll. Diesem Rechenbeispiel entgegnet jeder Praktiker sofort, dass Schwankungen der angegebenen Größe bereits durch unterschiedliches Nutzerverhalten erzielt werden und somit nicht unbedingt eine Grundlage für eine Wertminderung sein können. Soweit ich einen Rechtsanwalt richtig verstanden habe, geht es bei solcherlei Streit vorerst immer darum, was geschuldet ist (egal, wieviel es kostet die geschuldete Leistung nachträglich herzustellen =>Winddichtigkeit). Erst, wenn sich beide Parteien geeinigt haben, dass sie mit einem Minderwertausgleich für die "Schlechtleistung" einverstanden sind, erst dann darf der Sachverständige einen Minderwert vorschlagen. Dieser sollte sich wohl eher am Schaden orientieren und sollte Toleranzenbereiche berücksichtigen. Sind im vorliegenden Fall keine Energieverluste und keine lokalen Schadstellen nachweisbar, so dürfte weiteres sehr schwer fallen.
    Bin auch sehr neugierig, ob es solche genauen Berechnungsvarianten gibt, welche Nebenbedingungen dabei berüksichtigt werden müssen und ob man generell solche Energieverluste überhaupt feststellen kann (oder sind das nur Rechenspiele?)
  3. PHPP: Heizwärmebedarf-Änderung durch n50-Wert – Nachweis?

    Im PHPP
    (Passivhausprojektierungspaket) wird bei Änderung des n50-Wertes auch der Heizwärmebedarf verändert. Inwiefern das wissenschaftlich nachgewiesen ist, müsste man mal Herrn Feist fragen.
  4. Mangelbeseitigung vor Minderung: Außergerichtliche Einigung!

    vor der Minderung
    kommt die Mangelbeseitigung,
    ansonsten würd ich mich mit demjenigen, der den Mangel nicht beseitigen will, (Sie wollen es aus mir nicht ersichtlichen Gründen ja wohl auch nicht) möglichst außergerichtlich einigen, der Begriff 'wissenschaftlich' müsste ansonsten wohl eher in meinensschaftlich mutiert werden 😉
  5. Minderwertberechnung: Regeln bei fehlender Mängelbeseitigung?

    Mängelbeseitigung nicht mehr möglich.
    Selbst der BD-Tester Herr Trauernicht kam zu keinem anderen Ergebnis. Als Grundlage für die Minderwertigkeitsberechnung taugt das wohl auch nicht. Das ist mir selbst klar.
    Das Problem ist nur nach wie vor wie kann man so etwas regeln?
    @JFD
    Das Ursprungsproblem hatten wir schon vor einiger Zeit hier diskutiert. Von Ihnen hatte ich einige wertvolle Infos (nochmals vielen Dank) bekommen. Ich hoffe Sie können sich daran erinnern. Ansonsten suche ich mal die Originalbeiträge heraus.
    Am liebsten wär mir ja, das mein Haus den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) entsprechen würde. Ich würde die letzte Rate zahlen und glücklich werden. So, nun bin ich aber in der Gewissheit, das der Werksvertrag nicht erfüllt wurde. Ich weiß, das ich evtl. später große Probleme (Stichwort Konvektion) bekommen könnte. Bloß was tun?
    Ein Gespräch mit einem Rechtsanwalt hat so ungefähr folgendes ergeben:
    Gesamte letzte Rate einbehalten und als "Vergeltung" für den nicht erfüllten Vertrag geltend machen. Es handelt sich ca. um 27.000,00 DM. Dann wird es wahrscheinlich einen Vergleich geben, der sich auf eine bestimmte Summe "einschießt". Das könnten so ca. 16.000,- DM bis 22.000,- DM werden (ohne genaue Prüfung, es war nur ein Telefongespräch).
    Also bin ich bei meiner bisherigen Forderung von 20.000,- DM (genau 10.000,- €) geblieben aber ohne wenn und aber.
    Unser Häuslebauer will jetzt über den zusätzlichen Energieverbrauch abrechnen. Was aber noch lange nicht heißt, das ich auch darauf eingehe. Ich will mich nur etwas vorbereiten, wenn ich dann die Berechnung bekomme. Anzweifeln kann ich die so oder so mit Sicherheit problemlos, da die Materie nicht ganz ohne ist. Für ein richtiges Ergebnis müsste erstmal gemessen werden, was wir hier für Windgeschwindigkeiten (über das Jahr verteilt) haben und welche Druckunterschiede dadurch (von innen nach außen, damit könnte man dann evtl. etwas berechnen) entstehen. Das hängt nun wieder mit der Ausrichtung und Geometrie des Gebäudes zusammen.
    Summa Summarum ich glaube nicht, das sich das Ganze berechnen lässt.
    Deswegen die Frage.
  6. DIN V 4108-6: Wärmeverlustberechnung durch Undichtigkeit

    Foto von Jochen Ebel, Dipl.-Physiker

    zusätzlicher Heizbedarf
    Der direkte Wärmeverlust durch die Undichtigkeit folgt aus der DINAbk. V 4108-6 (1995). Beispielsweise bei "Windexposition: halbfrei". Mit dieser Angabe geht man in die Tabelle 2 der DIN und findet: , , Windschutzkoeffizient e =0,07". Mit diesem Koeffizienten geht man in Formel (31) der DIN V 4108-6 (1995) mit und = 0 und erhält nz = 2/h *0,07 = 0,14/h. Mit diesem Wert geht man in Formel (28) und erhält Hl =0,34 Wh/ (m³K) *0,14/h
    = 0,048 W/ (m³K). Mit diesem Wert geht man in Formel (7) und holt Gtx aus Abschnitt 6.7 (Heizgradtagszahl) der DIN und erhält Qv = 0,024*3500*0,048 kWh/ (m³K) = 4 kWh/m³ oder bei einer Höhe von 2,5 m: 4 kWh/m³ * 2,5 m = 10 kWh/m². Verschiedene Größen in dieser Herleitung sind keine exakte Größen, sondern empfohlene Werte.
    Der berechnete Wert bezieht sich nicht auf die 0,5/h mehr, sondern auf die ganzen 2/h. Der AN schuldet eigentlich ein dichtes Gebäude, aber bis 1,5/h wird toleriert. Wenn die Tolerierung nicht eingehalten wird, wird der ganze Schaden fällig.
    Dazu kommt noch der unbekannte Wärmeverlust durch Verschlechterung der Wärmedämmung. Wenn man alles genauer feststellen wollte, müssten während der Heizperiode täglich zur gleichen Zeit der Stand der Verbrauchszähler aufgeschrieben werden. Mit den täglichen Wetterdaten (Tagesmitteltemperatur, Sonnenscheindauer und mittleres Produkt Windgeschwindigkeit*Temperatur) können dann die Hausdaten durch Korrelation ermittelt werden. Näherungsweise kann das mittlere Produkt Windgeschwindigkeit*Temperatur durch mittleres Windgeschwindigkeit*Tagesmitteltemperatur ersetzt werden.
    Aber dann bleibt noch der zu erwartende Schaden durch evtl. eintretende Schimmelbildung und evtl. Zerstörung von Konstruktionsteilen im Laufe der Jahre.
    Mit freundlichen Grüßen
  7. Energiemehrbedarf: Berechnung – 2.5 kWh/m²a entsprechen 1250€

    also:
    2.5 kWh/m²a Mehrenergie
    bei 150 m² ergeben sich 375 kWh/a Mehrenergie
    multipliziert mit Faktor geschätzt 1.3 für Erzeugungs- und Verteilverluste (Erzeugungsverluste, Verteilverluste)
    ergibt: 500 kWh/a
    multipliziert mit 50 Jahren
    ergibt: 25000 kWh
    in ÖL: 2500 Liter
    in €: 1250 € (bei Annahme 1 Liter = 0.50 €)
    =================
    also! also?
  8. Schadenberechnung: Toleranzüberschreitung – 10 kWh/m² ansetzen!

    Foto von

    alles
    Der Schaden ist 10 kWh/m² und nicht 2,5 kWh/m². Zwar wird nur 0,5/h überschritten, aber das ist nur der Tolerierungswert. Wenn die Toleranz überschritten wird, ist der ganze Schaden anzusetzen.
  9. Abzugsbetrag: Beseitigungskosten als Basis – Bauherren-Meinung

    Gerechtfertigter Abzugsbetrag
    Meiner Bauherrn-Meinung entspricht ein gerechtfertigter Abzugsbetrag dem Geldbetrag, welcher für die Beseitigung der Fehler aufgewendet werden müsste. Dass eine Beseitigung der Fehler nicht möglich ist, gibt es eigentlich nicht.
    • Name:
    • Herr Baumann
  10. Schadensbeseitigung: Aufwand vs. Nutzen – Wertminderung sinnvoll?

    Foto von

    Sinnvoll
    Natürlich kann jeder Schaden behoben werden. Es stellt sich nur die Frage nach dem Verhältnis Aufwand zu Nutzen. Ein farblich unpassender Stein in einer Fassade kann zwar ausgewechselt werden, aber evtl. sieht man dann, dass ein Stein gewechselt wurde. Die Zahlung einer Wertminderung ist dann sinnvoller als eine neue Fassade. Anders ist es, wenn die Gefahr für Leben besteht, wenn z.B. Bewehrung vergessen wurde. Da ist unabhängig von Aufwand/Nutzen der Sicherheitsstandard herzustellen. Ein undichtes Haus liegt so dazwischen. Wenn es nur der Heizungsmehraufwand ist, so kann der abgegolten werden. Ist die Verteilung der Leckagen so, dass Schäden zu befürchten sind (Schimmel, Tragfähigkeit, Gesundheit usw., ) dann ist eine Schadensbeseitigung erforderlich.
    Mit einseitigen Sichten (nur Bauherr oder nur Auftragnehmer) kommt man nie zu Konsens und der vielleicht? vor Gericht erreichbare Gewinn steht manchmal im krassen Missverhältnis zu Aufwand und Kosten.
    Ein AN der hier bloß 0,5/h zahlen will, vertritt so sehr eigene Interessen, dass er vor Gericht wahrscheinlich Pech haben wird. Ein Bauherr, der unabhängig von der Leckageverteilung, die Einhaltung der Toleranzwerte ohne Rücksicht auf die Kosten fordert, hat wahrscheinlich ebenfalls schlechte Karten.
    Mit freundlichen Grüßen
  11. Schiedsspruch: € 2500,- Entschädigung für Bauherrn

    D. Bakel's Schiedsspruch lautet: € 2500,- an den Bauherrn
    Bakel fragen  -  lohnt sich immer!
    :-)
  12. Energieverlust durch Undichtigkeit: WRG-Effizienz unberücksichtigt?

    Danke erst mal
    für die vielen Hinweise.
    @ Herrn Ebel
    Jetzt weiß ich eine ungefähre Hausnummer. Danke für Ihre Mühe. Gehe ich richtig in der Annahme was den angegebenen Wert anbetrifft, das sich dieser auf den Energieverlust durch die Undichtigkeit bezieht? Die verringerte Effizienz der WRG ist darin nicht enthalten oder?
    @ JDB
    Die Aufrechnung auf 50 Jahre, so hatte ich glaube mal gelesen, ist rechtlich OK. Nur müsste ja auch irgendwie eine jährliche Preissteigerung mit eingerechnet werden. Ich habe da mal was von 5 %/a gelesen. Das aufgerechnet würde 10.467,40 € ergeben. Ich hatte schon mal gefragt, ob es dazu irgendwelche Urteile gibt, habe aber damals leider keine Antwort bekommen. Wie sieht es in der Realität damit aus?
    @ alle
    Noch mal kurz zum Problem:
    Unser Häuslebauer hat (wie etliche andere auch) keine innenliegende durchgängige luftdichte Schicht. Es gibt zwar eine Dampfbremse, diese ist aber im Bereich der Deckenauflage unterbrochen oder besser gesagt nicht vorhanden. Die Anschlüsse lassen insgesamt auch zu wünschen übrig. Dort wurde zwar schon nachgebessert (vorher n50=2,4/h), aber es ging nur bis unter die Spanplatte des DGAbk.-Fußbodens. Die Innenluft gelangt nun über den Spalt zwischen Estrich und Wand in die Wandkonstruktion und tritt vor allem an den Fensterlaibungen und Rollladenkästen wieder aus (durch Nebeltest sichtbar gemacht). Extreme lokale Undichtigkeiten konnten eigentlich nicht festgestellt werden.
    Um das Problem ganz in den Griff zu bekommen müsste nun das ganze Haus wieder demontiert werden. Da viele Fertigteilhausfirmen so bauen und Ihre Konstruktionen von Fachverband für Fertigteilbau abgesegnet sind dürfte es sehr schwer fallen vor Gericht durchzukommen.
    Eben dumm gelaufen. Sollte es irgendwann zur Durchfeuchtung der Außenwand zu Schimmelbildung kommen, so fällt dieser Schaden unter die Garantie auf die Grundkonstruktion und Statik. Solange es unseren Häuslebauer dann noch gibt müsste diese eigentlich greifen, was allerdings kein Trost ist.
    Diese Woche soll ich ja angeblich die vom Fraunhofer Institut berechneten Ergebnisse bekommen. Bin ja mal gespannt, was da rauskommt. Ich halte euch auf dem laufenden, sobald ich etwas neues weiß.
  13. Wärmeverlust: Undichtigkeit & Überdruck – Risiko Kondenswasser!

    Foto von

    Leckage
    Es ist nur der zusätzliche Wärmeverlust durch die Undichtigkeit. Siehe auch Bauzeitung 12/2001, S. 70  -  71 und Bauzeitung 1-2/2002, S. 10.
    Der Weg, den Sie beschreiben, ist ja ganz mies. Nach Ihrer Beschreibung geht der Weg durch die Dämmung. Da die Empfehlung besteht, ein Gebäude mit leichtem Überdruck zu fahren (die Ventile werden so eingestellt, dass die Zuluft etwas mehr als die Abluft ist), muss im Winter Kondenswasser in der Dämmung ausfallen. Das ist mehr als der Glasernachweis, der damit hinfällig ist. Und nasse Dämmung dämmt nicht mehr.
    Zur Abschätzung: 150 m² etwa 400 m³ mal 2 /h = 800 m³/h bei 50 Pa. Überdruck im Haus 2 Pa (könnte etwas höher sein): (2/50) ^2/3 = 0,12. D.h. Leckageluft etwa 72 m³/h. Bei Innenfeuchte etwa 9 g/m³ (ca. 50 % rL) und 0 °C Außentemperatur fallen ca. 4 g/m³ in der Dämmung aus, d.h. etwa 300 g/h Wasser.
    Bei so viel Undichtigkeit wird allerdings der Überdruck geringer sein. Aber 10 m³/h mehr Zuluft als Abluft ist realistisch. Dann sind es immer noch 40 g/h oder knapp 1 kg Wasser/Tag.
    Und das vielleicht 30 Tage lang. Zwar wird das wieder austrocknen? aber eine so nasse Dämmung dämmt erheblich schlechter.
    Diese Zahlen kann auch keine Zertifizierung entkräften. Und damit sind die Karten doch nicht so schlecht. Evtl. könnte man das Haus mit Unterdruck fahren (weniger Zuluft als Abluft), aber dann kann es evtl. zu Zugerscheinungen kommen. Aber das kommt dann auf die Spalte an.
    Mit freundlichen Grüßen
  14. Fertighausbau: Rücktrocknung trotz Tauwasserausfall möglich?

    Das Problem liegt anscheinend darin,
    das der Tauwasserausfall anscheinend doch (in den meisten Fällen, muss bei uns nicht sein) wieder rücktrocknen kann. Ansonsten kann ich mir nicht erklären, wie es möglich ist, das fast alle großen Fertigteilfirmen so bauen. Den Spruch wir bauen schon 40 Jahre so hört man ja oft genug.
    Ihre angenommenen Zahlen sind realistisch. Genau so wurde die Anlage eingestellt. Allerdings handelt es sich um eine Lüftungsheizung, so das die Zuluft auf jeden Fall wesentlich wärmer war als die Abluft (Einstellung war im Januar).
    Fakt ist allerdings, das es nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) entspricht und damit der Werksvertrag nicht erfüllt wurde. Das wird von unserem Häuslebauer auch nicht bestritten.
    Selbst wenn man die Konvektion durch einen geringen Unterdruck im Haus verringert, hat man aber troz allem Druckunterschiede zwischen den Zuluft- und Ablufträumen. Auch hier kann die Innenluft durch die Konstruktion an kältere Bereiche der Außenwand gelangen.
    Wie viel Luft doch durch die Konstruktion strömt habe ich letztens festgestellt, als ich die Fugen der Decke im Gäste-WC verspachtelt habe. Bei geschlossener Tür zog es wie sonst etwas aus den offenen Fugen. Leider kann man ja nicht feststellen, ob sich die Luft nur durch die Innenwände "verteilt".
  15. Feuchtigkeit: Absolute Feuchte & Verdunstung im Haus

    Foto von

    Feuchte
    Das die Zuluft wärmer ist, ändert nichts an der absoluten Feuchte. Die wird auch mit 4 g/m³ reinkommen, aber das ist uninteressant, da im Haus 5 bis 10 kg Wasser pro Tag verdunsten und 1/10 davon bleibt in der Dämmung.
  16. Lüftungsanlage: Unterdruck regeln – DIN-Vorschriften beachten!

    Die Lüftungsanlage muss auf Unterdruck geregelt werden!
    Laut DINAbk. wasweisich dürfen bis zu 10 % weniger Zuluft als Abluft vorhanden sein, keinesfalls mehr!
    Der Druckunterschied zwischen den einzelnen Räumen ist sehr klein. Ich würde jeden Raum so einregeln, dass er Unterdruck gegenüber der Außenluft hat. Dass ist mit einem einfachen Differenzdruckmessgerät und viel Schlauch problemlos möglich.
  17. Zuluftmenge: Wärmebedarf & Raumtemperatur – Heizregister-Einsatz

    So einfach ist das aber leider nicht
    jeden Raum auf leichten Unterdruck einzuregeln. Da die Räume über die Zuluft geheizt werden muss (jedenfalls bei diesem System) die Zuluftmenge in den Zulufträumen dem Wärmebedarf angepasst werden. Also möglichst so, das alle Räume gleich warm werden wenn die Energie der Abluftwärmepumpe ausreicht das Haus warm zu halten. Ansonsten würde unnötig viel Energie durch die Nachheizregister "verbraten".
    Welche DINAbk. regelt das eigentlich?
    @ Herrn Ebel
    Klar, an der absoluten Feuchte ändert die wärmere Zuluft nichts. Nur das ja die wärmere Zuluft eine geringere Dichte hat wie die Abluft. Wenn ich mich nicht verrechnet habe, dann komme ich bei einer Zulufttemperatur von 35 °C und 210 m³/h so ziemlich genau auf die 10 m³/h mehr an Zuluftmenge. Die 35 °C sind nur ein angenommener Wert, da beim Einstellen nur die Luftmenge und nicht die Temperatur gemessen wurde. Rein theoretisch könnten alle Heizregister in Betrieb gewesen sein. Also Zuluftemperatur >=50 °C. Genau bekommt man das (ohne Temperaturmessung) nur bei einer Messung heraus, wenn innen und außen die gleichen Temperaturen herrschen.
  18. Stromkostenerfahrungsbericht: QH (ohne WRG) – Werte?

    Bekommen wir einen Stromkostenerfahrungsbericht?
    bin ja mal gespannt.
    was hat'n das Haus für QH (ohne WRG)?
  19. Erfahrungsbericht: Verbrauchswerte & Ausbauzustand – Hinweise!

    Kein Problem.
    Ich habe mal versucht alles zusammenzufassen (siehe Link).
    Die Daten in dem Erfahrungsbericht sind bis zum 15.04.02. Bis heute haben wir ca. 800 kWh zusätzlich (war bis jetzt auch sch.. Wetter) verbraucht. Die Werte der Wärmebedarfsrechnung scheinen ungefähr zu passen.! Bitte Hinweise beachten, was Ausbauzustand etc. anbetrifft. Ist nun mal noch nicht alles fertig.
    Was die Kosten anbetrifft, so werden die sich ungefähr in dem Rahmen bewegen, wie bei Öl oder Gas ohne WRG. Das war mir aber von Anfang an bewusst, obwohl mir jeder Verkäufer das Märchen von der Kostenreduzierung erzählen wollte.
    MfG
  20. Passivhaus-Heizsystem: 68 kWh/m²a – Deutlich zu viel!

    danke
    kombiniere:
    QH (ohne WRG) = 68 kWh/m²a
    Das ist deutlich zu viel für dieses (Passivhaus-) Heizsystem.
    prognostiziere:
    damit wirst du NIE glücklich.
  21. Unterdruckgrenze: DIN 18017 – Toleranzen & Temperaturabhängigkeit

    Foto von

    Druck
    Ich habe mal rumgehört. Von der DINAbk. ist bis jetzt nichts bekannt. Vielleicht meint Herr Rinninsland nur die Vorschrift, dass der Unterdruck maximal 8 Pa (4 Pa bei Wohnungen mit Feuerstätten) sein darf. Toleranzen für die Luftströme werden in der DIN 18017 mit 10 % als zulässig angesehen. Schon durch unterschiedliche Temperaturen kann sich das Verhältnis um 10 % ändern. Mir ist auch keine Untersuchung zur Temperaturabhängigkeit bekannt. Durch Erwärmung steigt zwar das Volumen, dadurch aber auch der Strömungswiderstand, wie weit sich beide Effekte kompensieren  -  ich weiß es nicht. Die Einstellung auf über oder Unterdruck scheint Philosophie zu sein. Wegen Unterdrückung der Zugmöglichkeit wird zu Überdruck tendiert, auch ist bei Volmenstromschwankungen eher die Einhaltung der Unterdruckgrenze garantiert.
    Mit freundlichen Grüßen
  22. Holzkessel-Kombination: Verbrauch im berechneten Rahmen

    Warum nicht?
    Auf jeden Fall funktioniert's. Der Verbrauch liegt im berechneten Rahmen. Die Anlage wird übrigens wahrscheinlich noch dieses Jahr mit einem Holzkessel kombiniert. Holz gibt's bei uns in Hülle und Fülle für'n Appel und en Ei.
    Einen Kritikpunkt lasse ich mir allerdings gern gefallen. Ich habe mich vor dem Bau zu wenig um die bestehenden technischen Möglichkeiten gekümmert. Das war auch nicht einfach, da zu dieser Zeit, als die Entscheidung viel, selbst hier im Forum keiner auch nur etwas Ahnung hatte.
    Trotzdem bereue ich die Entscheidung eigentlich nicht.
  23. EnEV: Primärenergie – Holzkessel als Lösung?

    Nach EnEVAbk. (primärenergetisch) jedenfalls eine mittlere Katastrophe!
    naja, wenn das Holz erst kommt, klappt es auch mit der Primärenergie ...
  24. EnEV vs. WSchV: WRG-Einrechnung – 25% Unterschreitung

    Klar, in der Hinsicht
    ist das richtig. Das Haus hätte auch so wie es ist absolut keine Change nach EnEVAbk. durchzukommen. Die WSchV kann ja auch nur durch die Einrechnung der WRG um mehr als 25 % unterboten werden.
  25. Niedrigenergiehaus: WSVO erfüllt, EnEV gescheitert – Fahrlässigkeit?

    Sie haben also ein Niedrigenergiehaus (NEH) nach WSVO, dass nach EnEVAbk. keine Chance hat.
    Trotz Wärmebrückenbonus und (unterstelltem) Nachweis der Luftdichtheit.
    Das muss man sich mal vor Augen führen.
    IMHO hat der Verkäufer/Installateur ihrer Luftheizung grob fahrlässig gehandelt, wenn er ihren Heizwärmebedarf nicht erfragt oder trotz des für diese Anlage zu schlechten Heizwärmebedarfs verkauft/installiert.
  26. WRG-Anrechnung: n50-Wert als EnEV-Bedingung

    Jo, so ist es.
    Es kam auch alles aus einer Hand. Ohne WRG schafft es die Berechnung gerademal auf 24, xx% also Ziel knapp verfehlt. Mit WRG passt es dann schon. Nur darf ja nach EnEVAbk. die WRG nur angerechnet werden, wenn ein n50-Wert
  27. Rechtschreibkontrolle: Nicht erforderlich

    ups,
    bitte keine Rechtschreibkontrolle durchführen.
  28. Berechnungsergebnisse: KW 22 erwartet – Experten überfordert?

    Experten überfordert?
    Oder wieder nur "faule" Ausrede?
    Gestern erhielt ich einen Anruf, das die Berechnung erst in KWAbk. 22 vorliegt. Es dauert also noch etwas, bis ich deren Ergebnisse reinstellen kann.
  29. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 10.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 10.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Luftdichtheit, Energieverbrauch & Lüftungsanlage: Konsequenzen?

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Auswirkungen einer mangelhaften Luftdichtheit der Gebäudehülle auf den Energieverbrauch, die Effizienz einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (WRG) und die daraus resultierenden Konsequenzen für den Bauherrn. Ein zentraler Punkt ist die Frage, wie ein nicht erreichter n50-Wert (Luftwechselrate) bei der Gebäudeabnahme zu bewerten ist und welche Minderungsansprüche daraus entstehen können. Die Teilnehmer diskutieren Berechnungsmodelle, DINAbk.-Normen und praktische Erfahrungen, um eine fundierte Einschätzung des Schadens zu ermöglichen. Auch die Bedeutung des Nutzerverhaltens und die Möglichkeit der Mängelbeseitigung werden thematisiert.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag Schadenberechnung: Toleranzüberschreitung – 10 kWh/m² ansetzen! ist bei Überschreitung des Toleranzwertes der gesamte Schaden anzusetzen, nicht nur der überschrittene Wert. Dies kann die finanzielle Bewertung erheblich beeinflussen.

    📊 Zusatzinfo: Im Beitrag Energiemehrbedarf: Berechnung – 2.5 kWh/m²a entsprechen 1250€ wird ein Beispiel für die Berechnung des Energiemehrbedarfs aufgrund von Undichtigkeit gegeben. Dabei werden verschiedene Faktoren wie Erzeugungs- und Verteilverluste sowie die Nutzungsdauer berücksichtigt. Diese Berechnung dient als Grundlage für die Ermittlung eines möglichen Minderwertausgleichs.

    🔴 Risiko: Mehrere Beiträge weisen darauf hin, dass eine unzureichende Luftdichtheit zu erhöhten Heizkosten und einer verminderten Effizienz der WRG-Anlage führen kann. Im Beitrag Wärmeverlust: Undichtigkeit & Überdruck – Risiko Kondenswasser! wird zudem das Risiko von Kondenswasserbildung in der Dämmung durch Leckageluft thematisiert, was langfristig zu Bauschäden führen kann.

    ✅ Empfehlung: Es wird empfohlen, die Mangelbeseitigung (Verbesserung der Luftdichtheit) vor einer Minderung in Betracht zu ziehen (siehe Mangelbeseitigung vor Minderung: Außergerichtliche Einigung!). Eine außergerichtliche Einigung mit dem Bauunternehmer ist oft die beste Lösung, um langwierige und kostspielige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

    👉 Handlungsempfehlung: Um den tatsächlichen Schaden zu ermitteln, sollte ein Sachverständiger hinzugezogen werden, der die Luftdichtheit der Gebäudehülle überprüft und den Energiemehrbedarf sowie die Auswirkungen auf die Lüftungsanlage bewertet. Die Ergebnisse dieser Untersuchung können als Grundlage für Verhandlungen mit dem Bauunternehmer oder für eine gerichtliche Auseinandersetzung dienen. Beachten Sie auch den Beitrag DIN V 4108-6: Wärmeverlustberechnung durch Undichtigkeit für die Berechnung des Wärmeverlusts.

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Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

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Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

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