Pfütze auf Balkon nach Sanierung
BAU-Forum: Balkon und Terrasse
Pfütze auf Balkon nach Sanierung
Guten Morgen!
Bei uns ist der Balkon saniert worden, da die alten Fliesen wasserdurchlässig waren. Es wurde der Untergrund komplett abgetragen und neu aufgebaut. Danach wurden Fliesen gelegt. Die Fliesenleger wiesen darauf hin, dass der Untergrund nicht eben, sondern ein "Loch" bestünde. Haben aber die Fliesen trotz allem verlegt. Nach den Arbeiten stellt sich heraus, dass eine etwa 1 m² große und 2 mm tiefe Pfütze auf dem Balkon steht, die nicht ablaufen kann. Der Sachverständige meinte, das sei im Rahmen der Toleranzen DINA 18202 und das Wasser würde ja in wenigen Tagen verdunsten. Frage: Sind die Arbeiten korrekt ausgeführt oder was kann ich dagegen unternehmen? Bundesland Hessen
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Unebenheiten in Fliesenebene
Hallo Herr Scherhag. Mit der von Ihnen beschriebenen Ausgangssituation kann man so nicht viel anfangen! Dies aus dem Grund, da wir nicht wissen, in welchem Abstand sich bei 2 mm Tiefe die Hochpunkte (nach DINA 18202 Tab. 3 Zeile 3) befinden. Legen Sie einfach einmal eine Wasserwaage über den Pfützenbereich. Dann schieben Sie zwei Papierstücke mittig unter die Wasserwaage und führen das eine Papierstück bis zum Anschlag nach links, das andere nach rechts. Die äußeren Anschlaglinien werden nun gemessen, sodass sich eine Strecke (in m) als Messpunktabstand ergibt. Ist diese Strecke 50 cm und länger, liegt die Unebenheit (2 mm) innerhalb der Grenzwerte. Und zwar unabhängig vom Bundesland!
MfG KlaRa
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Guten Tag Herr Rauer! Ich danke Ihnen ...
Guten Tag Herr Rauer! Ich danke Ihnen Guten Tag Herr Rauer!
Ich danke Ihnen sehr herzlich für die superschnelle Antwort. Den Test kann ich leider erst nächste Woche durchführen. Werde das Ergebnis aber gerne einstellen. An dieser Stelle erst einmal ein schönes Wochenende.
Viele Grüße
Manfred Scherhag
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Servus - wieviel % Gefälle wurde gegeben?
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Das Gefälle weiß ich leider nicht ...
Das Gefälle weiß ich leider nicht Belag sind Fliesen. Die Fliesenleger hatten bereits bemängelt, dass der vorbereitete Untergrund nicht eben ist, sondern ein "Loch" aufweist. Gefälle kann ich nächste Woche prüfen.
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was sagt
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Was meint der Gutachter dazu?
Was der Gutachter, dessen Meinung wohl zu dem Urteil vor dem OLG Köln (beigefügter Link) geführt hat, bewertete, das ist nicht überliefert. Eine Pfützenbildung jedenfalls kann, muss jedoch nicht die Funktionstüchtigkeit eines Bauteils (hier: Balkon) beeinträchtigen oder gar aufheben. Insofern sollte man im Zuge einer objektiven Aussage erst einmal abwarten, wie die zugesagten Ergebnisse der Messungen des Messpunktabstandes aussehen. Schnellschüsse, ohne die baulichen Einzelheiten zu kennen, mögen dem Laien wohl im ersten Moment imponieren, sie tragen jedoch tatsächlich nicht zur Sachlichkeit und auch nicht zur Aufklärung bei. Wie auch Gerichtsurteile dies nicht können, da sie immer einen Einzelfall betreffen, zumal die vertraglichen wie auch baulichen Sachverhalte immer auch zu berücksichtigen sind. Wenn also kein Gefälle vereinbart wurde, kein Kontergefälle zum Bauwerk hinführend auf Bestandsuntergund existiert und die Oberflächenebenheit nach DINA 18202 Tab. 3 Zeile 3 von den Fliesen eingehalten wird, dann kann man sich in der Sache unzutreffende Verweise - da unbrauchbar - auch verkneifen. Herr Scherhag wird messen, es in diesem Forum mitteilen und dann kann sachlich und nur auf diese Fläche bezogen bewertet werden, wie man damit umgehen kann, könnte oder sollte.
MfG KlaRa
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Servus ... Äh ... Gefälle, muss nicht vereinbart werden ... ergibt sich aus der Oberfläche, mit der Gebrauchstauglichkeit ...
Urteile, sind auch für andere Bindend, Richtungsweisend ... Allerdings, von höheren Gerichten BGH EUGH - leider, nicht so wie hier ... hier istes eine Einzelfallentscheidung ... Die Argumentationskette, kann man aber immer gut, aus solchen Urteilen herrauslesen ... und Vortragen- den so Denken Richter ---..
Messpunktabstand, bingt nur was, wenn man die Rauigkeit, und Ausrichtung der Außenfläche Kennt, um einzuschätzen, .. ach ja, und Ebenmäßigkeit des Belages ... um die Pfützenbildung einschätzen zu können ... USW ...
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Guten Morgen zusammen!
Ich bin auf Grund des Wetters erst am Wochenende dazu gekommen, die Messungen vorzunehmen. Ich hoffe, diese Angaben reichen, um mir zu helfen.
Der Balkon hat eine Breite von 5,80 Metern und auf dieser Länge eine Höhendifferenz von 8 cm (von rechts nach links). Im linken Bereich des Balkons befindet sich eine Vertiefung von 0,5 - 0,6 mm. Die Vertiefung liegt mittig in einem Quadrat von 70x70 cm als höchsten Punkten.
Wenn weitere Angaben benötigt werden, versuche ich diese gerne zu eruieren.
Ich danke allen bereits jetzt vorab für Ihre Unterstützung.
Mit vielen Grüßen
Manfred Scherhag
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Ebenheit einer Fliesenoberfläche
Hallo Herr Scherhag. Nun wissen wir, dass innerhalb der Fliesenebene ein Gefälle von rd. 1,5 % besteht.
Das mit der 0,5 bis 0,6 mm Vertiefung ist nur schwer zu glauben.
Ich selber wüsste nicht, wie ich diese geringe Höhendifferenz innerhalb einer Fußbodenebene auf 0,1 mm genau messen sollte. Kann das sein, dass Sie an der Einheit (mm) eine Korrektur vornehmen müssen?MfG KlaRa
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Entschuldigung
Soll natürlich lauten 5-6 mm und nicht wie angegeben 0,5 - 0,6 mm!
Die Hitze hat auch offensichtlich mir geschadet ...
Viele Grüße
Manfred Scherhag
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Grenzwertüberschreitung bei Oberflächenebenheit
Hallo Herr Scherhag.
Damit wären wir auch bei der Beantwortung Ihrer Fragen!
Bei 1,5 % Gefälle wird Oberflächenwasser nur bei Oberflächen ohne reliefierte Strukturen mehr oder weniger gezielt in eine Richtung abgeleitet werden.
Bei Fliesen haben wir einerseits das "Problem" der Oberflächenrauheit, welche einem selbsttätigen Abfließen des Regen- oder Schmelzwassers entgegen steht, aber auch die Verfugungen, die im Regelfall zumindest durch ihre Vertiefungen als unbeabsichtigtes Vorratspotenzial dienen und im Kleinen zur "Wasserlachenbildung" über den Verfugungen beitragen.
Die Ebenheitsnorm von Fußbodenoberflächen selber kann auch bei exakter Einhaltung der Grenzwerte (gemeint ist hier die Ebenheit) nicht vollständig verhindern, dass sich in der Fläche Pfützen in den Vertiefungen bilden können. Selbst bei 2,5 % Gefälle nicht immer.
Nun kommen wir zu den 5-6 mm (!) auf 70 cm Messpunktabstand.
Ohne mit dem Finger auf Verantwortliche zu zeigen: das liegt außerhalb der Grenzwerte.
Diese Größenordnung würde - soweit nicht in dieser Richtung vereinbart worden wäre - bei einem Messpunktabstand zwischen 1,0 m bis ca. 1,50 m als ausreichend im Sinne einer Akzeptanz zu bewerten sein.
Um Ihrer Frage nach möglichen Nachbesserungen zuvorzukommen:
Man kann es durch partielle Aufnahme von betroffenen Fliesen und durch einen vorzunehmenden Höhenausgleich häufig nur "verschlimmbessern".
Zu allen anderen Aspekten möchte ich an dieser Stelle aus Gründen der Seriosität keine Aussagen treffen.Mit freundlichen Grüßen
KlaRa -
Danke Herr Rauer!
Für Ihre ausführliche Information. Ich hatte schon den Eindruck, dass der "Gutachter" mit dem Auftraggeber zusammenarbeitet und so die Sache ad acta legen wollte. Ich bin diese Woche bei meinem Anwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Der teilt schon lange Ihre Meinung, dass das Wasser vom Balkon ablaufen müsse und unsachgemäß gearbeitet wurde. Es ist wahrscheinlich, dass ich einen richtigen Gutachter einschalten müsste, um meine Forderungen gereichtlich durchzusetzen. Zwei Fragen dazu: 1) Wie sehen Sie die Erfolgsaussichten beim Einschalten eines Gutachters? 2) Da ich im Raum Frankfurt niemanden kenne, können Sie aus Ihrer Erfahrung jemanden empfehlen? Nun, ich bin mir bewusst, dass Empfehlungen schwierig sind, aber wenn Sie nun einem Freund etwas raten müssten? Ihnen nochmals meinen Dank!
Herzliche Grüße
Manfred Scherhag
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Sachverständige und gerichtl. Beweissicherung
Sehr geehrter Herr Scherhag,
öffentlich werde ich keine Empfehlungen für Sachverständige der Fußbodentechnologie bzw. jene des Fliesengewerbes geben.Soweit es sich "nur" um die eine Stelle mit grenzwertüberschreitenden Unebenheiten innerhalb der Fliesenebene handelt, wird es (so meine eigene Erfahrung bei gerichtlichen Beweissicherungsverfahren) so ausgehen, dass die insgesamt anfallenden Kosten wie auch nicht unerheblichen Zeitaufwendungen bis zu einem Urteil den Aufwand nicht rechtfertigen werden.
Es mag Kollegen geben, welche da eine andere Meinung vertreten, doch der im Regelfall hohen Erwartungshaltung des Antragstellers wird meist die Ernüchterung mit der Urteilsverkündung, respektive den Auswirkungen eines Urteils für den Antragsteller, folgen.
Auf einen Rückbau und Neu-Einbau der Fliesenebene bei einer von Unebenheit betroffenen (Klein) Fläche von 70 cm x 70 cm zu hoffen, das wäre illusorisch!MfG: KlaRa
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hmm, schon merkwürdig
Moin,
was ich nicht verstehe ist:
a) wenn er Fliesenleger schon vorab mitteilt, dass der Untergrund nicht eben ist, weshalb bringt er den Belag überhaupt auf? Hat er SIE zuvor mit rechtswirksamen Bedenken konfrontiert?
b) Gibt es eine separate Abdichtung unterhalb der Fliesen? Oder ist das einfach eine Dichtschlämme?
c) Nicht jeder Anwalt, in dem Fall der, der der unbedingten Auffassung ist, dass Wasser grundsätzlich ablaufen muss, bekommt mit seinen vollmundigen Meinungsäußerungen auch Recht. Dazu hat Kollege Bulka schon seine Meinung angedeutet.
Grüße
Stefan Ibold
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DIN 18195-5 schreibt u.a. in Abschnitt 6.5
"Können sich selbst geringfügige, aber länger einwirkende Mengen stehenden Wassers (z.B. Pfützen) schädigend auf Schutz- und Belagsschichten (Schutzchichten, Belagsschichten) auswirken (z.B. bei Plattenbelägen im Mörtelbett) oder wird dadurch das Fehlstellenrisiko wesentlich erhöht (z.B. an Durchdringungen und Dehnfugen), so ist durch eine planmäßige Gefällegebung oder andere Maßnahmen (z.B. Abläufe in den durch Durchbiegung entstandenen Mulden) für eine vollständige Wasserableitung zu sorgen. Dies gilt dann besonders auch für die Kehlen zwischen Gefälleflächen. "