Reihenhäuser sind bauseits bereits mit einem ...
BAU-Forum: Balkon und Terrasse
Reihenhäuser sind bauseits bereits mit einem ...
Reihenhäuser sind bauseits bereits mit einem Betonsichtschutz von einander getrennt.
Darf mein Nachbar an diesen Betonsichtschutz eine zusätzliche Holzwand als Sichtschuitz anbringen? Dagegen hätten wir wahrscheinlich nichts, aber diese ragt über den Betonsichtschutz hinaus und vor allen Dingen grillt er direkt an diesem Sichtschutz.
Unser Schlafzimmerfenster befindet sich 50 cm neben dem Sichtshcutz.
Welche Brandschutzbestimmungen müssten beachtet werden?
Feiergefahr durch Funkenflug etc.
Danke für eine Hilfe
Bundesland Rheinland Pfalz
Larissa 4711
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Krieg ohne Gewinner
Eine Wandscheibe von 2x2 Meter zwischen Terrassen von Reihenhäusern ist üblich. Maßgeblich ist die Baugenehmigung. Weiterhin steht im Nachbarschaftsgesetz, dass ein Grundstück "einzufrieden" ist, ortsüblich sind 1,2 Meter, kann aber bei Gefährdung höher sein. Die Holzwand und die Hecke entsprechen nicht dieser Vorschrift und denen für Grenzbepflanzungen. Nach 5 Jahren Duldung sind Verstöße verjährt. Tägliches Grillen an der Grundstücksgrenze entsprechen nicht der nachbarlichen Rücksichtnahme. Beginnen Sie nur einen Rechtsstreit nach einer Rechtsberatung durch einen Fachanwalt und mit einer Rechtschutzversicherung. Auch wenn der Nachbar sich unrechtmäßig verhält, ist das nachbarliche Zusammenleben bei einem Klageweg kaputt und wenn der Nachbar gewinnt macht der danach richtig Terror.