Balkonsanierung  -  Baumaßnahme
BAU-Forum: Balkon und Terrasse

Balkonsanierung  -  Baumaßnahme

Hallo,
ich bin Miteigentümerin in einem 6 Familienhaus. Wir wollen die Balkone (4 Stück) sanieren. Wir sind in 2 Parteien geteilt: einigen wollen die Balkone komplett abreißen  -  Boden aufnehmen  -  Geländer abflexen und alles komplett neu machen. die andere Partei möchte nur eine Reparatur, da parallel läuft die Dachsanierung wo wir schon jetzt etliche extra Kosten haben.
Frage: wenn die Balkone komplett abgerissen werden  -  ist das eine Baumaßnahme oder nur eine Sanierung?
Viola Fuchs
  • Name:
  • Viola Fuchs
  1. Balkonsanierung  -  Baumaßnahme

    Hallo,
    nur ein Paar Infos noch: das Haus wurde in 1955 gebaut. Zwei Balkone sind noch in gutem Zustand, eins ist angegriffen, und eins muss unbedingt saniert-repariert werden. Deswegen meiner Meinung nach sollte eine Reparatur ausreichen, aber die anderen Miteigentümer sind der Meinung, dass nur eine Reparatur keine richtige Arbeit wäre. Sogar ein Architekt war der Meinung, dass wenn es sich um sein Haus handele, würde er selber nur reparieren, aber offiziell er uns die Komplette Sanierung vorschlagen muss.
    Es ist sehr wichtig, ob die komplette Sanierung als Baumaßnahme gehalten werden kann, denn in diesem Fall sind 100 % Stimmen benötigt.
    • Name:
    • Viola Fuchs
  2. Balkonsanierung

    Hallo Frau Fuchs,
    der Knackpunkt sind wohl die Kosten der Maßnahme. Dem könnte doch leicht Abhilfe geschaffen werden. a.) Ausschreibung für die Neuerstellung bzw. Sanierung machen  -  Ergebnis abwarten. Müsste aber Ihr Architekt auch sagen können.
    Die Aussage des Architekten verstehen ich nicht ganz, wenn er sich die Sache angesehen hat, müsste er doch auch sagen können, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, oder sind die
    Balkone schon so baufällig? Ob das ganze eine Baumaßnahme oder eine Reparatur ist, würde ich eher unter Instandsetzung sehen.
    Schließlich soll die Gesamtmaßnahme auch den Wert der Immobilie steigern.
    Mit freundlichen Grüßen
  3. Hallo Herr Rieder wir haben schon ein Kurzgutachten ...

    Hallo Herr Rieder,
    wir haben schon ein Kurzgutachten, und ein Kostenvoranschlag für die 4 Balkone 22.000,00 €. Zwei Balkone müssen gar nicht gemacht werden, da in gutem Zustand. 2 auf der Wetterseite  -  meins ein Bisschen angegriffen, und der von der Nachbarin muss auf jedenfall. Eigentlich um noch schlimmeres vorzubeugen: an der Frontseite ist der Beton abgeplatzt und ca. 10x20x2-3 cm abgefallen. Die Geländer stehen absolut fest, aber die sind ein Bichßen eingerostet. Das Gutachten sagt, dass es gemacht werden müssen, alles komplett abzureißen und mit neuer Isolierung + Geländer alles neu machen. Der Architekt hat aber gesagt, wenn es um sein Haus ginge, würde er nur eine Reparatur vornehmen. Problem ist, dass für meine Miteigentümer eine Reparatur keine richtige Arbeit ist. Für die richtige Arbeit ist nur wenn man alles komplett neu macht.
    Ich würde gar nichts sagen. aber jetzt müssen wir das Dach komplett neumachen und da muss ich ca. 1800 € nachzahlen, da als ich die Wohnung gekauft hatte, waren die Rücklagen komplett aufgebraucht.
    Mein Anwalt sagt, dass die einzige Lösung ist die anfallende Arbeit als Baumaßnahme einzustufen. In diesem Fall dann kann man die Arbeiten nur dann machen lassen wenn 100 % Stimmen dafür sind.
    leider der Architekt selber konnte mir nicht sagen wie diese Arbeit einzustufen ist. Er meint, dass wäre eine Instandsetzung.
    Ich wäre echt dankbar, wenn ich ein guter Tipp bekäme, um die Dinge zu meinen Gunsten zu wenden.
    • Name:
    • Viola Fuchs

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