Fenster verkauft & montiert: Darf Aufmaß extra berechnet werden? Rechtslage!
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Fenster verkauft & montiert: Darf Aufmaß extra berechnet werden? Rechtslage!

Hab bei meinem Kunden Fenster verkauft unf montiert,Altbau. Bei der Abrechnung moniert er. "Wenn du ein Produkt per Stückzahl in deinem Aufmaß anbietest, dann kann das Messen des Produkts nicht extra, als Regie, berechnet werden." gibt ist hierfür ein Rechtslage?
  • Name:
  • Sepp
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Die Frage, ob das Aufmaß bei Verkauf und Montage von Fenstern im Altbau zusätzlich als Regie berechnet werden darf, ist rechtlich nicht eindeutig geregelt und hängt von den konkreten Vereinbarungen ab.

    Grundsätzlich gilt: Wenn im Angebot eine Stückzahl für die Fenster angegeben ist, könnte der Kunde argumentieren, dass das Aufmaß bereits im Preis pro Stück enthalten ist. Andererseits kann das Aufmaß als separate Leistung berechnet werden, wenn dies im Vorfeld klar kommuniziert und vereinbart wurde.

    Wichtig ist: Transparenz und klare Vereinbarungen vor Beginn der Arbeiten. Idealerweise sollte im Angebot detailliert aufgeschlüsselt sein, welche Leistungen im Preis enthalten sind und welche separat berechnet werden.

    ? Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie Ihre Vertragsgrundlagen und suchen Sie gegebenenfalls rechtlichen Rat, um die spezifische Situation zu klären.

    ? Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Aufmaß
    Das Aufmaß ist die genaue Messung von Bauteilen oder Flächen, um die Grundlage für die Abrechnung von Bauleistungen zu schaffen. Es dient dazu, die tatsächlich erbrachte Leistung zu dokumentieren und zu berechnen.
    Verwandte Begriffe: Abrechnung, Regie, Leistungsverzeichnis
    Regiearbeiten
    Regiearbeiten sind Leistungen, die nach tatsächlichem Aufwand (Zeit und Material) abgerechnet werden. Im Gegensatz dazu stehen Festpreisvereinbarungen, bei denen ein fester Betrag für eine bestimmte Leistung vereinbart wird.
    Verwandte Begriffe: Aufmaß, Abrechnung, Stundensatz
    VOB/B
    Die VOBAbk./B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B) ist ein Regelwerk, das häufig bei Bauverträgen verwendet wird. Sie enthält detaillierte Bestimmungen zu den Rechten und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Werkvertrag, Gewährleistung
    Werkvertrag
    Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich ein Unternehmer verpflichtet, ein bestimmtes Werk herzustellen, und der Besteller verpflichtet sich, die vereinbarte Vergütung zu zahlen.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, VOB/B, Gewährleistung
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Unternehmers, für Mängel an seinem Werk einzustehen. Der Kunde hat bei Mängeln Anspruch auf Nacherfüllung, Minderung oder Schadensersatz.
    Verwandte Begriffe: VOB/B, Werkvertrag, Mängelansprüche
    Abrechnung
    Die Abrechnung ist die Zusammenstellung aller erbrachten Leistungen und der dafür vereinbarten Preise. Sie dient dazu, die Grundlage für die Zahlung des Kunden zu schaffen.
    Verwandte Begriffe: Aufmaß, Regiearbeiten, Leistungsverzeichnis
    Leistungsverzeichnis
    Das Leistungsverzeichnis ist eine detaillierte Beschreibung aller zu erbringenden Leistungen. Es dient als Grundlage für die Angebotserstellung und die Abrechnung.
    Verwandte Begriffe: Aufmaß, Abrechnung, VOB/B

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Was bedeutet "Regie" bei Handwerkerrechnungen?
      Regiearbeiten sind Leistungen, die nach tatsächlichem Aufwand (Zeit und Material) abgerechnet werden. Im Gegensatz dazu stehen Festpreisvereinbarungen, bei denen ein fester Betrag für eine bestimmte Leistung vereinbart wird.
    2. Frage: Muss ein Handwerker ein detailliertes Angebot erstellen?
      Ja, ein Handwerker ist verpflichtet, auf Verlangen ein detailliertes Angebot zu erstellen, in dem die einzelnen Leistungen und Preise aufgeschlüsselt sind. Dies dient der Transparenz und ermöglicht dem Kunden, die Kosten nachzuvollziehen.
    3. Frage: Was ist, wenn im Angebot nichts zum Aufmaß steht?
      Wenn im Angebot keine klare Aussage zum Aufmaß getroffen wurde, ist die Situation rechtlichInterpretationsbedürftig. Es empfiehlt sich, das Gespräch mit dem Kunden zu suchen und gegebenenfalls eine einvernehmliche Lösung zu finden.
    4. Frage: Kann ein Handwerker nachträglich den Preis erhöhen?
      Eine nachträgliche Preiserhöhung ist grundsätzlich nur dann zulässig, wenn dies im Vorfeld vereinbart wurde oder wenn unvorhergesehene Umstände eintreten, die eine Mehraufwand erfordern. Der Kunde muss über die Preiserhöhung informiert werden und ihr zustimmen.
    5. Frage: Was tun, wenn der Kunde die Rechnung nicht bezahlt?
      Wenn der Kunde die Rechnung nicht bezahlt, kann der Handwerker zunächst eine Mahnung schicken. Bleibt die Zahlung weiterhin aus, kann der Handwerker rechtliche Schritte einleiten, beispielsweise ein Mahnverfahren oder eine Klage.
    6. Frage: Welche Rolle spielt die VOB/B bei Bauverträgen?
      Die VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B) ist ein Regelwerk, das häufig bei Bauverträgen verwendet wird. Sie enthält detaillierte Bestimmungen zu den Rechten und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer. Die VOB/B muss jedoch explizit im Vertrag vereinbart werden.
    7. Frage: Was ist ein Bauvertrag?
      Ein Bauvertrag ist ein Werkvertrag, der die Errichtung, die Veränderung oder den Abbruch eines Bauwerks zum Gegenstand hat. Er regelt die Rechte und Pflichten von Bauherr und Bauunternehmer.
    8. Frage: Welche Gewährleistungsansprüche habe ich als Kunde?
      Als Kunde haben Sie Gewährleistungsansprüche, wenn die erbrachte Leistung mangelhaft ist. Sie können Nacherfüllung (Mängelbeseitigung), Minderung des Preises oder Schadensersatz verlangen. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel fünf Jahre bei Bauwerken.

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    • Rechte bei Nichtzahlung
      Ihre Rechte als Handwerker bei Nichtzahlung der Rechnung.
  2. Wenn es dazu ein Angebot gab,

    Foto von wiki

    war es wohl nicht vollständig oder eindeutig. Oder haben Sie als Dienstleister noch einen Handwerker beauftragt?
  3. klarheit des Angebots oder Rechnung

    Foto von Thorsten Bulka

    liegt auf Seiten des Verkäufers...
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