In Vertrag haben wir nicht geschrieben dass er die möchte. die Zeile ist leer bei Erforderliche Unterlagen.
Muss ich im Nicht geben oder? weil ich bin sowieso kein Fachunternehmen.
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In Vertrag haben wir nicht geschrieben dass er die möchte. die Zeile ist leer bei Erforderliche Unterlagen.
Muss ich im Nicht geben oder? weil ich bin sowieso kein Fachunternehmen.
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Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).
Ob Sie eine Fachunternehmererklärung abgeben müssen, hängt davon ab, ob dies vertraglich vereinbart wurde oder ob es eine gesetzliche Grundlage dafür gibt.
Da im Vertrag keine Fachunternehmererklärung als erforderliche Unterlage aufgeführt ist, besteht grundsätzlich keine vertragliche Pflicht zur Abgabe.
Allerdings könnte sich eine Pflicht aus anderen Gründen ergeben, beispielsweise aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften (z.B. im Zusammenhang mit bestimmten Bauleistungen oder Genehmigungen). Da Sie angeben, kein Fachunternehmen zu sein, sollten Sie dies Ihrem Auftraggeber mitteilen.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie mit Ihrem Auftraggeber, ob die Forderung nach einer Fachunternehmererklärung auf einer gesetzlichen Grundlage beruht. Wenn dies nicht der Fall ist und keine vertragliche Pflicht besteht, müssen Sie die Erklärung nicht abgeben. Ziehen Sie im Zweifelsfall einen Rechtsanwalt für Baurecht hinzu.
Bei sonstigen Bauleistungen, Malerarbeiten, Gartenbau, etc. ist eine Fachunternehmererklärung nicht in jedem Fall zwingend zu erstellen und das Fehlen einer solchen Fachunternehmererklärung ist schon gar kein Grund für die Verweigerung der Schlussrechnungszahlung.
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💡 Kernaussagen: Die Fachunternehmererklärung dient als Kompetenznachweis und Bestätigung der Einhaltung von Normen. Die Abgabepflicht hängt von der Art der Bauleistung ab (Bauhauptgewerbe vs. sonstige Leistungen). Das Fehlen einer Erklärung kann die Schlussrechnungszahlung verzögern.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Abgabepflicht: Fachunternehmererklärung – Bauhauptgewerbe vs. Sonstige Leistungen ist die Fachunternehmererklärung nicht bei allen Bauleistungen zwingend erforderlich. Dies gilt insbesondere für Malerarbeiten oder Gartenbau.
✅ Zusatzinfo: Eine ordentliche Firma sollte in der Lage sein, eine Fachunternehmererklärung vorzulegen, inklusive der Regelung mit dem Finanzamt über die Umsatzsteuer, wie im Beitrag Fachunternehmererklärung: Kompetenznachweis & Umsatzsteuer-Regelung erwähnt.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie Ihren Bauvertrag auf die explizite Forderung einer Fachunternehmererklärung. Klären Sie bei Unklarheiten, ob es sich um Leistungen handelt, bei denen eine solche Erklärung üblich oder sogar Pflicht ist (z.B. energetische Gebäudesanierung).
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