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  • Außenwände und Fassaden

  • 15385: Lebensdauer Aussenputz

Außenwände und Fassaden

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im ges. Forum "Außenwände und Fassaden" - weitere Infos »

Lebensdauer Aussenputz 27.02.2017    

Hallo Forumsmitglieder,

ich habe folgendes Problem: ein Auto ist wegen nicht angezogener Handbremse gegen unsere Hauswand gerollt. Das WDVSA ist ein bißchen eingedrückt. Die Versicherung verlangte einen Kostenvoranschlag, der auch von einer Firma erbracht wurde. Damit die Unfallstelle nachher nicht optisch auffällt, muß / sollte die ganze Hausseite gestrichen werden. Die Versicherung zahlt dies auch theroetisch, aber nach Abzug der Abnutzung. Sie nimmt folgende Werte für Ihre Rechnung an: Lebensdauer Putz 15 Jahre, geschätzt 5 Jahre macht 66,66 % der Kosten die sie übernimmt, Putz ist aber erst 3,9 Jahre alt, kann ich noch klären. Aber die 15 Jahre Lebensdauer sind doch viel zu kurz oder? Gibt es hier rechtliche Vorgaben? Vielen Dank im Voraus für Euer Wissen!

Name:

  • coolmichel
  1. Lebensdauer von Bauteilen 27.02.2017    

    Foto von Markus Reinartz

    Geben Sie bei Google ein und schon werden Sie fündig.

    WWW

    40 Jahre

    Ein bisschen eingedrückt bedeutet aber doch sicher eine Seite komplett erneuern (Sie haben das nicht genauer beschrieben, wie die Wiederherstellung aussehen soll), weil die partielle Wiederherstellung hinterher sicherlich als so genannte "Verschlimmbesserung" sichtbar sein wird.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Reinartz

    Name:

    • Markus Reinartz
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://svb-reima.de/
  2. Technische lebensdauer von Außenputz 28.02.2017    

    vom Versicherungs-Sachverständigen nur mit 15 Jahren angesetzt? Das erscheint mir doch recht wenig. Für Außenputz auf Massivwand gilt eine technische Lebensdauer von 35-50 Jahren (Ross/Brachmann/Holzner: Ermittlung des Bauwertes von Gebäuden und des Verkehrswertes von Grundstücken). Da möge die Versicherung mal ihre Quellen für die Zeitwertermittlung offenlegen.

    Name:

    • Uwe Tilgner
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  3. Hallo und Danke für die Beiträge. Also ... 28.02.2017    

    ... Hallo und Danke für die Beiträge. Also das WDVSA ist auf einer Länge von 60 cm eingedrückt, so ca. max. 2cm tief, bei 30cm Passivhausdämmung. Ein Austausch der Platten wäre laut Fachfirma noch mehr sichtbar. So werden die Stellen aufgefüllt und anschließend soll die ganze Hausseite gestrichen werden. Dank euch sehe ich das mit der Versicherung jetzt so, diese bezieht sich nicht auf den Putz sondern auf den Aussenanstrich. Dieser hat lt. o.g. Liste eine Lebendauer von 15 Jahre.

  4. Na was die Versicherung meint ist nicht so wichtig! 28.02.2017    

    Foto von Markus Reinartz

    Wichtig ist, wie es richtig ist.

    Eine Fassade die erst drei oder vier Jahre alt ist, gilt noch als Neuwertig, so zu sagen. Nur partiell auszubessern, darauf braucht sich der Geschädigte ganz bestimmt nicht einzulassen.

    Aber auch hier gilt, wie immer und überall ...., "es kommt drauf an"!

    Ist die Fassade 3 oder 4 Jahre alt und ist ansonsten Marode, dann gibt es natürlich nichts (komplett) Neues, bei 60 Jahre alt auch nicht. Bei 3 - 4 Jahre alt aber gut in Schuss und in einem pfleglichen Unterhaltungszustand ....., da sieht die Sache doch schon bedeutend anders aus.

    Sie sollten sich jemanden hinzu ziehen, der sich mit der Sache auskennt. Nötigenfalls auch dafür halt eben Geld in die Hand nehmen.

    Lassen Sie sich nicht abspeisen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Reinartz

    Name:

    • Markus Reinartz
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://svb-reima.de/

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