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zweite Putzschicht auf WDVS?
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

zweite Putzschicht auf WDVS?

Hallo, unser WDVSAbk. wurde armiert und verputzt. Leider ist der Putzauftrag ziemlich schlecht, die Strukturierung ist überhaupt nicht gelungen (kreuz und quer statt horizontale Rillen) und überall bröckelts bzw. die Rillen gehen bis auf Grundierung und sogar Armierung durch. Uns wurde eine zweite Putzschicht zugesagt (von vornherein) aber die Handwerker haben wohl keine Lust mehr und sind nach zweiter Fristsetzung immer noch nicht wieder aufgetaucht. Dh. wir werden die Arbeiten wohl anderweitig vergeben. Jetzt die Frage ob man auf diesen Putz (Polymer-Mineralischer Edelputz mit Rillenstruktur und 2 mm Körnung) einfach eine zweite Schicht desselben oder eines anderen Putzes auftragen kann, oder muss man nochmal grundieren oder erst nochmal mit Armierungsmörtel drüber oder geht es gar nicht?

Es liegen eh nur noch 2 Säcke mit 25 kg draußen, dh. eine zweite Schicht bekommen wir damit ohnehin nicht mehr komplett hin (75 m² Fassade). Es müsste also ein anderer Putz drauf. Am liebsten wär mir eine einfache Lösung wie für Innen, wo es ja Putz gibt, den man einfach mit der Malerrolle aufträgt. Gibt es sowas?

  • Name:
  • Dhhanau
  1. In allererster Linie würde ich hier ...

    In allererster Linie würde ich hier den Hersteller um eine Stellungnahme bitten. Nicht dass Ihnen die Zulassung verloren geht. Neu überputzen, wenn überhaupt bei mineralischem K2 zulässig: 1 Egalisierungsspachtelung ist grundsätzlich erforderlich. Stellt sich die Frage, ob dann nicht eine nochmalige Armierung erforderlich wird, ja dann ja das Gewebe des armierten Unterputzes nicht mehr in der oberen Hälfte des Unterputzes liegt. Deshalb Hersteller dazu hören.
  2. hm die Antwort verwirrt mich. Was wäre ...

    hm die Antwort verwirrt mich. Was wäre hm die Antwort verwirrt mich. Was wäre denn Unterputz? Der Aufbau ist derzeit so:

    Neopor, Armierungsmörtelschicht mit Gewebe, Armierungsmörtelschicht, Putzgrund, Putz.

    Es gibt keinen speziellen Unterputz dabei, nur einen Putz. Die Zulassung ist eh hinüber, da bei dem ganzen gemurkst wurde ohne Ende. Dh. Herstellerfremde Dübel, teilweise kein Putzgrund, Arbeiten bei strömendem Regen, keine Trocknungszeiten, sondern direkt Putz auf Putzgrund und Putzgrund auf nassen Armierungsmörtel. Dafür ziehe ich ohnehin einen ordentlichen Betrag von der Rechnung ab. Was ist "mineralischer K2"? Ein Leichtputz? Denke den haben wir auch drauf, die Putzschicht ist 2 mm dick. Den Hersteller kann ich anfragen, sofern die dort deutsch sprechen (ist ein polnisches Produkt).

    mit Egalisierungsspachtelung ist der Farbanstrich gemeint? Was anderes war nämlich nicht vorgesehen laut Handwerker.

    • Name:
    • Dhhanau
  3. Ich sehe schon, Sie haben ja ...

    Ich sehe schon, Sie haben ja gar keinen Schimmer um was es hier geht. Hat Ihnen der Auftragnehmer die allgem. Bauaufsichtliche Zulassung überhaupt vorgelegt? Dort steht genau, was an Werkstoffen verwendet werden darf. Anfordern. Dübel sollten, soweit diese zugelassen sind auch in der Zulassung nicht das Problem darstellen. "UNTERPUTZ" ... Das ist der armierte Spachtelputz, der auf die Dämmung aufgebracht wird. 2 mm mineralischer Rillen- oder Scheibenputz K2, natürlich muss das 2 mm Korn sich rollen, dadurch entstehen ja auch erst die Rillen, die bis zum Unterputz durchgehen müssen! Um diesen Putz erneut zu überputzen, muss der Rillenputz aber erstmal mit Armierungsspachtel geglättet, als egalisiert werden, sonst kann das Korn ja nicht mehr rollen. Egalisierungsspachtelung ist kein Egalisierungsanstrich, sagt doch schon der Name. Sie sollten sich einen Sachverständigen holen, dann da Sie ja von der Materie absolut keine Ahnung haben. Wie es scheint, hat Ihr Auftragnehmer auch nicht recht viel Ahnung und Erfahrung. Wo steht Ihr Haus?
  4. Also ich habe zwar keine Ahnung ...

    Also ich habe zwar keine Ahnung von der Materie, aber die brauche ich auch nicht. Ich bin kein DIY Heimwerker, sondern Endkunde, der an eine "Laienfirma" geraten ist. Die sollten die Ahnung von der Materie haben, nicht ich. Ich will jetzt nur wissen, wie das Ganze wieder in Ordnung gebracht werden kann.

    Ich habe einen Sachverständigen, der mir das mit der Zulassung auch gesagt hat, nur wurde mir diese nicht vorgelegt, sondern gezeigt, wo ich sie runterladen kann. Und in dieser bauaufsichtlichen Zulassung steht leider gar nichts über irgendwelche Materialien, die da in welcher Reihenfolge und wie verarbeitet werden müssen/sollen, sondern nur, dass dieser Dämmstoff eben eine Zulassung hat und das war es.

    Eine Spachtelung ist tatsächlich nicht vorgesehen gewesen, nur ein Anstrich. Der Sachverständige hatte das Angebot so vorliegen und hatte nichts daran zu meckern. Zumindest er, wenn ich schon nicht, sollte dann ja wohl die Ahnung von der Materie haben oder auf wen soll man sich als Endkunde denn sonst verlassen?

    Und bevor ich jetzt losrenne und irgendwelche Aufträge vergebe wüsste ich halt schon ganz gern, was genau überhaupt gemacht werden muss. Und um das zu fragen, so dachte ich, wäre dieses Forum der richtige Ort. Wenn ich Ahnung von der Materie hätte, dann bräuchte ich hier ja wohl nicht fragen. Oder heißt das Motto etwa "Experten fragen Experten? "

    • Name:
    • Dhhanau
  5. "Ahnung von der Materie" müssen und ...

    "Ahnung von der Materie" müssen und können Ssi ja nicht haben. Das soll kein Negativurteil wider Sie sein, um Himmelswillen. Es soll Sie als den Laien ja darstellen, der bei solchen Mängeln keine andere Wahl hat, als sich eines "Fachsachverständigen" zu bedienen. Es geht hier ja, wer dessen Kosten zu tragen hat. Deshalb, welches Fachgebiet bedient Ihr Sachverständiger genau. Denn es gibt ja Sachverständige Kollegen, die sich anmaßen für alle Gewerke am Bau der Sachverständige zu sein ohne jemals eines dieser Gewerke erlernt oder praktiziert zu haben. Diese Leute nehmen meist Ihr gesamtes Fachwissen alleine aus Büchern ohne es aber zuordnen zu können. Deshalb auch meine Frage diesbezüglich. Wie sie es hier schildern, hat angeblich der Dämmstoff alleine eine Zulassung. Das ist keine amtliche, bauaufsichtliche Zulassung für ein WDVSAbk.== Wärmedämmverbundsystem. In der BRD dürfen nur WDVS mit ABZ des Gesamtsystems eingebaut werden. Sollte Ihre Fassadendämmung keine ABZ in diesem Sinne haben, ist das illegal und würde einen Rückbau, bzw. erhebliche Kostenrückerstattung nach sich ziehen. Das ist nämlich das Problem heute, dass so viele Scharlatane Fassadendämmungen anbieten und ausführen wie bei Ihnen. Deshalb kann ich Ihnen nur raten einen Sachverständigen des Maler- und Lackierer- oder Stuckateurhandwerks, der als Sein Fachresort WDV-Systeme angibt. Lassen Sie die Fassade so bis alles abgeklärt ist und vernichten Sie keine Beweise. Wenn ich Ihnen weiterhelfen soll, senden Sie mir bitte Angebot, Rechnung und alle schriftliche Sachen diesbezüglich per Telefax zu mir 09632 916347 weiteres hier
  6. Also der Sachverständige ist gelernter Bauingenieur ...

    Also der Sachverständige ist gelernter Bauingenieur und macht vorwiegend Tiefbau. Ist vielleicht nicht der richtige Ansprechpartner in dieser Sache, wir haben ihn aus der Energieberater-Datenbank, er hat auch unsere Sanierung geplant und macht die Baubegleitung. Was diese Zulassung angeht bin ich jetzt tatsächlich etwas überfragt. Haus steht bei Wiesbaden, das ist recht weit weg von Ihnen. müssten Sie da nicht vorbeikommen und wären die Anfahrtskosten nicht astronomisch? Oder reichen da Fotos und "Aktenlage"? Abnahme hat noch nicht stattgefunden, bezahlt ist nix, eine Rechnung gab es auch nicht. Fristablauf (zweite Frist) zur Nachbesserung läuft morgen ab, die Firma "stellt sich tot" derzeit. Hatte aber erst für letzten Donnerstag versprochen zu kommen und Donnerstag hieß es dann sie kommen Montag (gestern). Glaube nicht dass die sich nochmal blicken lassen. Interessant ist auch, dass die Vertragsfirma den Vertrag "weiterverkauft" hat und die, die hier gearbeitet haben, gar keinen Vertrag mit mir haben. Daher kann diese Firma mir weder Rechnungen erstellen noch Zahlungen einklagen, wohingegen die Firma, mit der ich den Vertrag habe, daran wahrscheinlich kein Interesse hat, da sie ja keine Arbeitsleistung erbracht haben und die Kosten und Mühen für eine Fremdfirma vermutlich nicht auf sich nehmen wird. Zumindest haben sie bisher an einer Klärung so gut wie kein Interesse gezeigt. Ein Gutachten würde ich aber trotzdem gern haben, sollte es doch mal dazu kommen, dass ich nachweisen müsste, was hier falsch gelaufen ist.
    • Name:
    • Dhhanau
  7. Senden Sie mir doch mal alles ...

    Senden Sie mir doch mal alles was Sie diesbezüglich haben per Fax, ausreichende Doku durch Fotos mit Referenzmaßen wie z.B. Ma-Skala per E-Mail und ich schau mir das gerne mal an. Vielleicht kann man diese Scharlatane schon aus der Ferne kaltstellen. Zahlungen würde ich keine mehr vornehmen. Ihr Gutachter, gelernter Bauingenieur ist bei allem Respekt hier nicht der Fachgutachter, da diese Materie viel zu filigran ist. Sie haben nur einen Vertragspartner und Ansprechpartner. Dessen Subunternehmer sind nicht Ihr Bier. Mit dem Subunternehmen bitte gar nicht verhandeln. Bestehen Sie jedoch unbedingt auf die Vorlage der amtlichen bauaufsichtlichen Zulassung vom Institut für Bautechnik in Berlin. Sollte es keine Zulassung für diese Produkte geben, hat der AN Vertrags- und gesetzeswidrig gehandelt, hat meiner Ansicht (ist keine juristische Wertung oder Beratung, sondern Eigenmeinung) nach keinen Anspruch auf Vergütung und Sie haben keinen Verlust erlitten.
  8. Ich sende gern mal alles was ...

    Ich sende gern mal alles was ich so habe, aber dann per email, Fax ist mir leider nicht möglich. Es dauert aber etwas bis ich alles zusammen habe. Eine Bauaufsichtliche Zulassung für das FAST-WDVSAbk. habe ich nun doch noch gefunden. Die Frist für die zweite Nachbesserung ist heute nun auch abgelaufen ohne dass jemand erschienen wäre.
    • Name:
    • Dhhanau
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