ich habe da mal eine Frage zur Genehmigungspflicht von Fassadenverkleidungen.
Wir haben ein Fachwerkhaus Baujahr 1911 (Bundesland Hessen), Aufstockung 1940 und dann immer wieder kleinere Sanierungen (Fachwerk aus Lärche, ausgemauert mit Bimsstein, eine Seite verkleidet mit Schindeln und eine Seite verkleidet mit Eternitplatten, zwei Seiten Fachwerk), wir wollen das gesamte Haus ca. 20 cm aufdämmen und später mit einer Boden-Deckelschalung wieder verkleiden.
Meine Frage wäre muss ich das vorher genehmigen lassen oder kann ich fröhlich drauflos sanieren?
Ich habe ein bisschen die Befürchtung das wir Probleme mit dem Denkmalschutz bekommen könnten, allerdings haben wir noch nie ein Schreiben erhalten das unser Haus Denkmalgeschützt ist. Gibt es da eine Faustregel ab wann ein Haus Kulturdenkmal wird?
Vielen Dank
