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Wann reicht eine alleinige Verklebung der Styropor/Neodur Wärmedämmung aus (keine Dübel)
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Wann reicht eine alleinige Verklebung der Styropor/Neodur Wärmedämmung aus (keine Dübel)

Ich habe hierzu widersprüchliche Aussagen erhalten und bisher noch nichts explizites im Internet und hier im Forum finden können.
Fall: Einfamilienhaus, Souterrain, EGAbk. DGAbk. mit Drempel verputze und gestrichene Fassade BJ 1974
Gedämmt werden soll mit min. 14 cm
Die Aussagen reichen von:
  • Wir dübeln immer
  • Kleben reicht, erst ab 12 m Isolierhöhe muss gedübelt werden
  • ob Kleben reicht hängt von den Randbedingungen ab (BASF Homepage) "Haftzugfestigkeit" (?) des Untergrundes u. ä.

"Nur Kleben" scheint günstiger zu sein.
Wie wird die "Haftzugsfestigkeit" vor Ort getestet?
Für die Experten ist diese Frage sicher trivial.

  • Name:
  • Christian
  1. Grundsätzlich muss immer dann gedübelt werden, wenn es ...

    Grundsätzlich muss immer dann gedübelt werden, wenn es die jeweilige Zulassung erfordert (ja, doofe Antwort).
    Auf Ihren Fall:
    Die erforderlich "Haftzugfestigkeit" (>0,8N/mm²) für eine gesamte Fassade testen und dafür Garantie zu geben, das macht keiner. Durch eine Abreißprobe kann die Festigkeit des Untergrundes lediglich qualitativ getestet werden. Ergo wird im "Altbau" i.d.R. immer gedübelt (bei gestrichenen Fassaden), erst recht bei >140 mm Dämmstoffstärke.
    • Name:
    • S.K.
  2. Details

    @S. K.
    Habe ich es richtig verstanden:
    Die Zulassung für Styropor/Neopor verlangt "Haftzugfestigkeiten" von >0,8N/mm2.
    Wenn mal nicht gedübelt wird, geht der Bauherr oder der Ersteller auf Risiko?
    Was wäre, wenn die Fassade nicht gestrochen wäre?
    Ist die Aussage mit > 140 mm Dämmstoffstärke aus der Zulassung oder ein Erfahrungswert bzw. ein Bauchgefühl?
    Danke erstmal
    • Name:
    • Christian
  3. Die Zulassung der Systeme der Hersteller verlangen ...

    • Die Zulassung der Systeme der Hersteller verlangen die erforderliche Haftzugfestigkeit (kein anderer kann es verlangen, da es sich um eine Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung handelt)

    .- "wenn mal nicht gedübelt wird", nun ja. Genau genommen MUSS die erforderliche Haftzugfestigkeit erreicht werden. In den Zulassungen steht lediglich "bei nicht ausreichend tragfähigem Untergrund ist das System zu verdübeln" (sinngemäß). Die erforderliche Hzf wird allerdings als erreicht vorausgesetzt, wenn es ein neues Mauerwerk oder Beton ist. Es gibt schlichtweg keine (mir bekannte) Regelung, aber sollten die Platten runterfallen (in deinem Fall), sagt der SV als erstes "da hätte man ja auch dübeln müssen".
    Es ist also eine Mischung aus Erfahrungswert und Bauchgefühl:
    bei gestrichenen Fassaden sollte gedübelt werden.

    • Name:
    • S.K.
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