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Gewährleitung bei Wärmedämmverbundsystem
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Gewährleitung bei Wärmedämmverbundsystem

Hallo Bauexperten,
ich plane eine Wärmedämmung der Außenfassade, welche ich mit einem Freund (Maler, der das auch beruflich macht) anbringen möchte. Nun sagte man mir, das ich, um einen Gewährleistungsanspruch zu haben, "im System" bleiben muss. Heißt das, ich muss alle Materialien (Dämmplatten, Dübel, Klebemörtel, Gewebe, Oberputz) von einer Firma nehmen oder gibt es da Einschränkungen? muss das Ganze von einer Firma ausgeführt werden oder reicht es, wenn mein Freund "vom Fach" es macht?
Über eine kurze Info würde ich mich sehr freuen.
Gruß,
Lars
  • Name:
  • Lars Bonk
  1. wie jetzt  -  privat+Gewährleistung?

    Natürlich müssen Sie ein zugelassenes Komplettsystem nehmen. Die Hersteller übernehmen dann die Produkthaftung. Die Gewährleistung auf die Ausführung übernimmt dann hoffentlich der von Ihnen beauftragte Ausführende, oder?
  2. Das hat nichts mit Gew. zu tun, sondern ...

    Das hat nichts mit Gew. zu tun, sondern mit Zulassung. Wenn ein Nachbar sein Bein hebt und anfängt zu pinkxxx, dann darf das im Zweifelsfall wieder runter, weil es keine bauaufsichtliche Zulassung hat. Punkt.
    Gew. gegenüber einem Hersteller bringt Dir nichts, aber auch gar nichts. In 999 von 1000 Fällen haben Mängel an WDVSAbk. nichts mit dem Material zu tun, und für Unfähigkeit haftet kein Hersteller.
    • Name:
    • Herr Sve-493-Kle
  3. Herstellerhaftung

    Durch eine bauaufsichtliche Zulassung werden spezielle, aufeinander abgestimmte Produkte geprüft. Hierzu garantiert der Hersteller die Funktion und Haltbarkeit tatsächlich nur, wenn auch genau diese aufeinander abgestimmten Produkte verwendet wurden. Ansonsten dient die bauaufsichtliche Zulassung nur dem Bauherrn als Gewissheit, dass die vom Bauunternehmer angebotene Variante bei richtiger Ausführung an der Wand bleibt, vielmehr nicht. Obwohl alle wissen, dass die verschiedenen "Systemanbieter" Styropor, Mineralwolle und Zubehör gelegentlich bei ein und dem selben Zulieferer einkaufen, erlischt beim selbständigen mischen die Herstellerhaftung. Wenn mal allerdings genau weiß, was man tut, ist das Mischen für den Privatmann unproblematisch. Wie schon richtig erwähnt, haben mindestens 999 von 1000 Mängeln nichts mit dem Material zu tun, höchstens mit der falschen Auswahl oder Ausführung. Bedenken Sie bitte, dass der Ausführende Kumpel, bei Materialmischungen alleine, bis zu 30 Jahre haftbar sein kann, falls z.B. das WDVSAbk. komplett abfällt und eventuell dabei jemand zu Schaden kommt!
  4. Kommt darauf an. Wenn der Kumpel das als ...

    Kommt darauf an. Wenn der Kumpel das als "reine Gefälligkeit" ausführt, hastet er nur deliktisch für Dinge die im während der Arbeit passieren (z.B. im geht ein Fenster kaputt), nicht jedoch zwingend für eine fehlerhafte Ausführung durch laienhaftes handeln (Haftungsverzicht kann vereinbart werden).
    Die abZ eines WDVSAbk. verbietet sehr wohl ein "aus dem System gehen", da in der Zulassung für das jeweilige System geprüfte Arten der Verklebung, der Beschichtung und des Brandschutzes geregelt werden. Dadurch ergibt sich in Verbindung mit der LBOAbk. ein Verbot ein nicht zugelassenes System auszuführen, da eine potentielle "Gefahr für Mensch und Tier" vom System ausgeht, auch für z.B. angrenzende Gebäude.
    • Name:
    • Herr Sve-493-Kle
  5. Zitat: "Wenn mal allerdings genau weiß, was man tut, ist das Mischen für den Privatmann unproblematisch. "

    Zitat: "Wenn mal allerdings genau weiß, was man tut, ist das Mischen für den Privatmann unproblematisch. "

    Das möchte ich nicht so stehen lassen. Sicher ist es unproblematisch das WDVSAbk.-Polystyrol eines Herstellers mit dem WDVS-Polystyrol eines anderen Herstellers zu tauschen. Die Betonung liegt allerdings auf Polystyrol, welches zur Dämmung von Fassaden geeignet ist. Das Gleiche gilt bedingt für Dübel der Firmen Ejot und Fischer, die Systemanbieter unter verschiedensten Eigennamen im Programm haben oder Sockelprofile, Anputzleisten, also Zubehör.
    Kritisch wird es schon beim ArmierungsGewebe. In der Regel sind Armierungsmörtel und -Gewebe aufeinander abgestimmt. Das Gleiche gilt für den Putz, der auf den Armierungsmörtel abgestimmt ist. Es ist nicht auszuschließen, dass wenn man Armierungsmörtel und (mineralischen) Putz verschiedener Hersteller mischt, die ganze Sache nicht ganz schadenfrei bleibt. Ich habe da sogar schon großflächige Putzablösungen erlebt.
    Wie hier aber schon angedeutet, sind 99,9 % der Schäden an WDVS auf Verarbeitungsfehler zurück zu führen ... dazu gehört auch Material-Mix :-)

  6. Sag ich doch

    Sag ich doch, wenn man weiß, was man tut! Natürlich darf keiner denken, er könne eine Fassadenzugelassene Polystyroldämmplatte einfach gegen eine Trittschalldämmplatte austauschen oder auch geltende Normen und Brandschutzvorschriften missachten! Wer nicht weiß, worauf es ankommt (Maler, der das beruflich macht?) oder welche Teile (z.B. Zubehörteile wie Anputzleisten, Dichtbänder o.Ä.) sowieso von ein und dem selben Zulieferer stammen, sollte natürlich die Finger vom Mischen lassen!
  7. Anputzleisten und Kompribänder sind kein Bestandteil einer Zulassung ...

    Anputzleisten und Kompribänder sind kein Bestandteil einer Zulassung und können beliebig verbaut werden.
    • Name:
    • Herr Sve-493-Kle
  8. "Anputzleisten und Kompribänder sind kein Bestandteil einer Zulassung und können beliebig verbaut werden. "

    "Anputzleisten und Kompribänder sind kein Bestandteil einer Zulassung und können beliebig verbaut werden. "

    Wo wir bei den Zulassungen gelandet sind ...
    Wenn man eine Zulassung hart auslegt (und im Schadensfall wird man das :-), stimmt das obige so nicht.
    In der nationalen Zulassung heißt es z.B. "Alle für das Wärmedämm-Verbundsystem eiens Bauvorhabens erforderlichen Produkte nach Abschnitt 2.1.1 bis 2.1.8 sind vom Antragsteller dieser allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung zu liefern. "
    Nun ja und Punkt "2.1.8" sind ... richtig! ... "Zubehörteile" ...
    In der Europäischen Zulassung ist "Zubehör" als Systembestandteil übrigens auch pauschal benannt.
    Wenn also über ein Fugendichtband Wasser eindringt oder der Putz von einem Anputzprofil abplatzt, wird sich wohl niemand bei der Beanstandung darauf berufen können, dass diese Dinge "beliebig verbaut werden können" :-)

  9. So, war kurzzeitig nicht daheim. Habe nochmal nachgeschaut, und ...

    So, war kurzzeitig nicht daheim. Habe nochmal nachgeschaut, und in den mir vorliegenden Zulassungen steht:
    "Die Zuberhörteile müssen systemverträglich sein". Nix davon, das die auch vom gleichen Hersteller kommen müssen. Zu meiner Weber-Zeit haben wir sogar hinter vorgehaltener Hand darauf hingewiesen. Aber vielleicht kannst Du mir Deine Zulassung mal schicken, wo das drin steht, Veikko? Oder einen Link/Hersteller?
    • Name:
    • Herr Sve-493-Kle
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