Hallo,
ich hätte ein Baurechtsfrage zum Bundesland Bayern.
Auf den beiden Grundstücken besteht eine ca. 50 Jahre alte Doppelgarage wobei die Zwischenwand keine Kommunwand ist und auf dem Nachbargrundstück B steht. Bei Kauf von Grundstück A von B würde nur mündlich die gemeinsame Nutzung der Mauer zugesagt. Sie steht also nicht im Grundbuch oder ist sonst festgeschrieben.
Grundstück B hat entzwischen 2 mal den Besitzer gewechselt und die früheren Besitzer leben nicht mehr.
Jetzt will der neue Besitzer neu bauen mit Tiefgarage direkt an der Grundstücksgrenze. Kann er von A verlangen, eine eigen Wand zu ziehen, damit B besser bauen kann? Oder muss B die Kosten tragen.
Kann A den Abriss verbieten, da beim Abgraben für die Zufahrt (Auf Garabenhöhe schon 4 m tief) wahrscheinlich auch der Untergrund von Garage A in mitleidenschaft gezogen wird. Außerdem wurde das Grundstück von A mit der fertigen Garage darauf vor 30 Jahren gekauft.
Untergrund (Münchner Schotterebene) besteht aus Kies ohne Lehm- oder Sandeinschlüsse. Also sehr locker und rutschgefährdet.
Ich hoffe, jemand weiß Rat.
Danke,
Peter
Abriss einer Doppelgarage in Ziegelbauweise über Grundstückgrenze
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Abriss einer Doppelgarage in Ziegelbauweise über Grundstückgrenze
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