Streichen von Mineralischen Putz
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Streichen von Mineralischen Putz

NRW, Baujahr 2003
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben unser Haus mit einem Mineralischen Putz verputzen lassen, nun teilte man mir von mehreren Seiten schon mit, dass der Putz noch mal gestriechen werden müsse! Der Bauträger sagte das wäre völliger Blödsinn nochmal zu streichen.
Allerdings ist mir aufgefallen, beim säubern der Außenwand an der Terrasse, dass sich die Farbe aus dem Putz auswachen lässt.
Womit muss der Putz gestriechen werden und wer muss streichen? muss der Bauträger dafür aufkommen. Laut Bauwerkvertrag ist nur der Innenausbau Bauherren seitig.
Vorab besten Dank für ihr bemühen.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg K.
  • Name:
  • Jörg Kossin
  1. farbige mineralische (Dünnschicht) Putze müssen einen Egalisierungs- / Ausgleichsanstrich erhalten.

    ... farbige mineralische (Dünnschicht) Putze müssen einen Egalisierungs- / Ausgleichsanstrich erhalten.
    Lassen Sie sich den Hersteller des Oberputzes nennen, gucken Sie in des betreffende TM oder gucken Sie auf einen noch vorhanden Sack, da steht das drin bzw. drauf.
  2. Niemand muss streichen.

    Dickschichtiger mineralischer Kratzputz darf nicht gestrichen werden. Das steht zwar nirgends, aber das verbietet die Vernunft.
    Farbige mineralische Oberputze müssen keineswegs gestrichen werden. Sollten sich Aufgrund unterschiedlich austrocknender Putze Farbabweichungen ergeben kann ein Egalisationsanstrich Abhilfe schaffen. gibt es einen Fleckigen Putz gibt es für den Hersteller ärger. Deshalb schreiben manche das rein. Und dann auch nur als Empfehlung, kein muss. Wenn sie denn schon einen Anstrich haben möchten, dann mit Silikatfarbe! Und jetzt zum hinter die Ohren schreiben: Nicht mit Silikonharz oder sonstigen organisch gebundenen Farben! Sonst nehmt doch in dreiteufelsnahmen gleich nen organischen Put, dann braucht auch keiner streichen. Wenn ein Egalisationsanstrich gewünscht wird ist dieser gesondert zu Beauftragen, Vereinbaren und Vergüten. Der Bauträger hat den nicht zwingend erforderlichen Anstrich nicht vorgesehen? Also ihr Bier.
    Mit freundlichen Grüßen
  3. falsch

    ... falsch
  4. ah ja ...

    Mit freundlichen Grüßen
  5. Werter Fragesteller,

    Werter Fragesteller,
    wie ich oben schon schrieb, werden (dünnschichtige), mineralische Oberputze mit einem Ausgleichsanstrich versehen.
    Sie sollten also Ihren Verarbeiter/Bauleiter fragen, ob Sie einen dünnschichtigen oder einen dickschichtigen Putz haben ...
    Hier mal einige Beispiele für dünnschichtige, mineralische Oberputze. Die Hersteller weisen alle auf einen erforderlichen Egalisierungsanstrich hin:

    Maxit:

    Marmorit:

    Bayosan:

    STO:

    Da ein Produkt nach Herstellervorgabe zu verarbeiten ist, sollten Sie sich nach dem Hersteller des Putzes erkundigen und sich das entsprechende Technische Merkblatt besorgen.

  6. Herr Iking hat vollkommen Recht, KEIN Oberputz (ob ...

    Herr Iking hat vollkommen Recht, KEIN Oberputz (ob min. oder org.) MUSS gestrichen werden. Sie, Herr Ulrich, sollten sich mal das Merkblatt "Egalisierungsanstriche auf dünnschichtigen mineralischen Oberputzen" genauer anschauen, welches (Sinngemäß) darauf hinweist, das: "ein Egalisierungsanstrich für mineralische (eingefärbte) dünnschichtige Oberputze zwar im Angebot vorgesehen werden soll/muss, aber nur nach Absprache mit dem Auftraggeber, im Bedarfsfall, auch auszuführen ist". Klar verkaufen die Hersteller gerne ein paar Eimer EGAbk.-Farbe, aber nirgendwo steht ein "MUSS". Der EG-Anstrich ist lediglich optional bei Verarbeitungsschwierigkeiten oder Unfähigkeit und daraus folgenden Farbunterschieden auszuführen. Technisch macht ein EG-Anstrich eh keinen Sinn. Somit MUSS gar nix, dieses Merkblatt spiegelt den Stand der Technik wieder. Bei einem dickschichtigen Kratzputz ist ein EG-Anstrich sowieso Quatsch. Also an Herrn Ikings Ausführungen halten, er hat völlig Recht.
    MfG:
    • Name:
    • S.K.
  7. Ey, Nachtarbeit Herr Klein ... Respekt ... Als Student habe ich den ganzen Abend im Studentenklub rumgehangen. Jeden Abend Skat, Bier, Weiber ... aus Ihnen wird was ...

    ... Ey, Nachtarbeit Herr Klein ... Respekt ... Als Student habe ich den ganzen Abend im Studentenklub rumgehangen. Jeden Abend Skat, Bier, Weiber ... aus Ihnen wird was ...
    Wenn Sie meine Ausführungen genau lesen, also Wort für Wort sozusagen, werden Sie feststellen, dass ich von einem dickschichtigen Kratzputz nie gesprochen ... äh, sorry, nie geschrieben habe.
    Wenn Sie sich ein Auto mit Dieselmotor kaufen, werden Sie bestimmt kein Super tanken, sondern werden sich genau an die Empfehlungen des Herstellers halten und brav zur Diesel-Zapfpistole greifen.
    Rein rechtlich ist das genau so mit den Oberputzen. Wenn Sie einen mineralischen Oberputz aufbringen und in dem Technischen Merkblatt des Putzes steht (siehe meine Beispiele oben), dass ein Ausgleichanstrich erforderlich ist, dann ist er das nun mal so. Der Verarbeiter muss das dann nun mal tun.
    Ich zitiere Sie mal: "ein Egalisierungsanstrich für mineralische (eingefärbte) dünnschichtige Oberputze zwar im Angebot vorgesehen werden soll/muss, aber nur nach Absprache mit dem Auftraggeber, im Bedarfsfall, auch auszuführen ist"
    Nun, dass hört sich wirklich so an, als wenn der Verarbeiter hier mit dem Bauherrn diskutieren könnte ...
    Kann er nicht! Richtig heißt es in dem Merkblatt: "Bei farbigen Edelputzen  -  mit Ausnahme der Putzweise Kratzputz [VU: das ist der dicklagige Oberputz]- muss grundsätzlich ein Egalisierungsanstrich vorgesehen und in Ausschreibung und Angebot aufgenommen werden.
    Die Ausführung kann dann  -  im Einvernehmen mit dem Bauherrn  -  davon abhängig gemacht werden, ob der gewünschte Eindruck einen solchen Anstrich erfordert. "
    Das hört sich irgendwie ganz anders an, oder?
    Die Worte "grundsätzlich" ... nun ja, bei mir heißt das irgendwie "MUSS" und "im Einvernehmen mit dem Bauherrn", nun, dass heißt bei mir, nicht der Verarbeiter, sondern der Bauherr hat hier das Sagen und das letzt Wort ...
    Warum sollte der Bauherr freiwillig auf einen Egalisierungsanstrich und damit eine Wertsteigerung seiner Fassade verzichten?
  8. weil's den Bauherr Geld kostet und keinen Vorteil ...

    ... weil's den Bauherr Geld kostet und keinen Vorteil weil's den Bauherr Geld kostet und keinen Vorteil bringt, wenn die Fassade optisch auch ohne Anstrich in Ordnung ist. Ich würde damit einige Jahre warten, bis die Fassade evtl. Verschmutzt ist. Der "dickschichtige Kratzputz" war auch nicht auf Ihren Beitrag bezogen. Und meine Aussage ist  -  rein formell  -  deckungsgleich mit Ihrem Zitat aus dem Merkblatt (war halt aus der "Erinnerung", Merkblatt ist sonst wo im Keller). Bei den Herstellern ist's eben auch nur eine Empfehlung, kein ausdrückliches MUSS. Einige schreiben zwar "grundsätzlich", aber wenn ich an der Plörre mitverdienen würde (habe ich übrigens mal ...) würde ich's ja auch propagieren. Objektiv ist's einfach Geldmacherei, oder siehe meinen vorherigen Beitrag. Ich habe an "ich kann mich nicht mehr erinnern wie viele es waren, aber einige" zig Bauten erst einmal gepinselt. Bin halt der "Freie Tankstelle um die Ecke" Benutzer, weil mein Auto damit genauso gut fährt (gut, fuhr, habe seit zwei Monaten keins mehr. Aber um Ihnen gleich den Wind aus den Segeln zu nehmen: der Motor war Tipp-Top, es wurde schlicht und ergreifend geklaut, Hehe). Bier und Weiber sind übrigens am WEAbk. wieder dran, musste gestern nur lange arbeiten. Und das wohl'n wir doch mal hoffen, dass aus mir NOCH mehr wird!
    MfG:
    • Name:
    • S.K.
  9. ich zitiere Sie mal: "ein Egalisierungsanstrich für mineralische (eingefärbte) dünnschichtige Oberputze zwar im Angebot vorgesehen werden soll/muss, aber nur nach Absprache mit dem Auftraggeber, im Bedarfsfall, auch auszuführen ist".

    ... ich zitiere Sie mal: "ein Egalisierungsanstrich für mineralische (eingefärbte) dünnschichtige Oberputze zwar im Angebot vorgesehen werden soll/muss, aber nur nach Absprache mit dem Auftraggeber, im Bedarfsfall, auch auszuführen ist".
    Nun, unser Fragesteller hat einen eingefärbten Putz ausgeführt bekommen. Ist der Egalisierungsanstrich im Angebot enthalten? (siehe Ihr Zitat)
    Selbstverständlich ist der Anstrich im Angebot enthalten. Das müssen Sie ja nun zugeben, es sind ja Ihre eigenen Worte/Buchstaben :-)
    Was soll dieser Anstrich den Fragesteller dann mehr kosten?
    Nun, er könnte sagen, den Anstrich brauche ich nicht, da der Putz in Ordnung ist, müsste er dann aber nicht Geld zurückbekommen bzw. die Rechnung entsprechend nach unten korrigiert werden?
    Wir halten also mal fest, dass der Anstrich den Bauherrn/Fragesteller nichts kostet, da er ja im Angebot enthalten ist

    Ein Anstrich bringt keinen Vorteil? Ja, wozu streicht man dann eigentlich? Ich habe da mal was von w-Werte, besserer Wasserabweisung, stabilere Farbbrillanz, geringerer Verschmutzungsneigung usw. gehört ...

    Ich zitiere Sie mal wieder: "Bei den Herstellern ist's eben auch nur eine Empfehlung, kein ausdrückliches MUSS. "
    Das hört sich in meinen rausgesuchten Beispielen irgendwie ganz anders an. Das sind keine Empfehlungen.

    Farbe ist übrigens keine "Plörre" nur weil Sie aus dem Stuckateurhandwerk kommen.

    Noch ein Zitat: "Objektiv ist's einfach Geldmacherei, oder siehe meinen vorherigen Beitrag. "
    Richtig, es ist Geldmacherei. Geldmacherei vom Verarbeiter der den Ausgleichsanstrich im Angebot ja berücksichtigen soll, ihn dann aber nicht ausführen will oder dafür noch einmal entlohnt werden möchte.
    Es sind wohl die wenigsten (ich kenne leider kein Bespiel) Verarbeiter die zum Bauherrn gehen und sagen: 'Ey, der Putz sieht doch gut aus, den müssen wir nicht streichen, dafür gehe ich mit meinem Angebot runter ... '

    Einen Kommentar für den Rest erspar ich mir.

  10. ein netter Mensch (Danke nochmals) hat mir übrigens geschrieben, dass man in Österreich schon weiter ist.

    ... ein netter Mensch (Danke nochmals) hat mir übrigens geschrieben, dass man in Österreich schon weiter ist.
    Da gibt es die ÖAP "Verarbeitungsichtlinie für Oberputze" und die schreibt unter 2.2.2 Egalisationsanstrich:
    "Durchgefärbte, mineralische, kalk- / zementgebundene, nicht vergütete und vergütete Oberputze benötigen IMMER einen Egalisationsanstrich.
    Klassische Kratzputze sind davon ausgenommen"
  11. Falscher Link

    Hier wurde fälschlicherweise ein Link zum technischen Merkblatt von Marmorit mit einer Produktbeschreibung verwechselt. Der Wortlaut aus dem Technischen Merkblatt hierzu: "Bei eingefärbtem ... ,! empfehlen! wir einen Anstrich mit Sili ... "
    Weber broutin wird noch deutlicher und schreibt: "Sollten Farbtonabweichungen Aufgrund von Ausführungs und Austrocknungsbedingungen auftreten, empfehlen wir ... "
    Jetzt zitiere ich mal Herrn Ulrich: "farbige mineralische (Dünnschicht) Putze müssen einen Egalisierungs- / Ausgleichsanstrich erhalten.
    Lassen Sie sich den Hersteller des Oberputzes nennen, gucken Sie in des betreffende TM oder gucken Sie auf einen noch vorhanden Sack, da steht das drin bzw. drauf"
    Ups, das war die ganze Antwort. Seis drum, die ist Falsch!
    Rein rechtlich mögen sie Recht haben, Herr Ulrich, ein Anstrich müsste "geplant werden". Als Verarbeiter ist jedoch der Bauträger mein Ansprechpartner und Auftraggeber. Und der ist hier jawohl offensichtlich nicht für einen Anstrich. Offensichtlich hat es ja auch bisher keinerlei Beanstandung gegeben (was den Farbton angeht). Ein dünnschichtiger min. Oberputz muss also keineswegs gestrichen werden. Das alles erinnert mich stark an das Thema Systemtreue im Wärmedämmverbundsystem. Und ihre W's Herr Ulrich, die sind ja zumindest mal umstritten. Ich halte das für Kuhmist. Also nochmal: Dünnschichtige min. Oberputze müssen nicht gestrichen werden (geplant werden muss der Anstrich, aber.. naja..). Das einfach mit falsch zu kommentieren finde ich etwas.. naja. Immer öfter fallen mir auch Maler auf sie organische Putze Egalisieren wollen ...? Ne besondere Leistung bleibt es allemal und ist mit Nichten in den Einheitspreis einzukalkulieren. Meiner Meinung nach wäre mit einem entsprechendem Hinweis und einer Bedarfsposition im Angebot ihrer Richtlinie genüge getan.
    Jetzt noch mal zur Frage. Wie lässt sich diese Auswaschen? Hochdruckreiniger? Druck zu hoch? Wenn sie eine Holzverschalung hätten würden sie ja nach dem Angriff mit dem Hockdruckreiniger und entsprechender "Zerfaserung" auch keine Verkleidung der selbigen mit Metallplatten verlangen.
    Mit freundlichen Grüßen
  12. wenn man mich als SV fragen würde

    Foto von Martin Kempf

    dann würde ich den Egalisierungsanstrich als allgemein anerkannte Regel der Technik einstufen und das Fehlen desselben als Mangel bezeichnen. Lediglich wenn der Bauherr selbst nachweislich die Anweisung erteilt, den eingefärbten Mineralputz ungestrichen stehen zu lassen, weil er fleckenfrei aufgetrocknet ist, dann ist das sein Risiko, alles andere zählt nicht.
    Es gibt mittlerweile sogar schon begründete Bestrebungen, statt dem Egalisierungsanstrich einen regulären, zweimaligen Fassadenanstrich zu fordern. Der Grund ist, dass bei einem einmaligen Egalisierungsanstrich die Schichtdicke auf dem Korn so geschwächt ist, dass die Filmkonservierung auf dem Korn nicht mehr funktioniert und während auf der Fläche alles Algenfrei blieb, gab es auf jedem Korn schwarze Veralgung.
  13. abschaffen

    den dünnschichtigen mineralischen Putz. Und nur noch biozideingestellte organische Putze verwenden. Wie gesagt, es ist alles gesagt. Merkblätter und Technische Merkblätter haben eben viel mit Haftungsausschluss und Lobbyarbeit zu tun. Fachlich kann man anderer Meinung sein. Wie schon Angeklungen gibt es da wie hier zwei Lager. Rechtlich ist der Anstrich vorzusehen, sachlich fachlich bleibt die Antwort NEIN muss nicht.
    Mit freundlichen Grüßen
  14. der dünnschichtige, mineralische Oberputz

    Foto von Martin Kempf

    hat meiner persönlichen Meinung nach schon seine Berechtigung, und zwar auf mineralischen Untergründen. Eben Mauerwerk mit Unterputz. Das ist ein sauberer Aufbau mit artverwandten Materialien. Auf einem WDVSAbk. halte ich ihn für einen Fremdkörper  -  auf Kunststoff würde ich auch mit Kunststoff weiterarbeiten, einfach um diese krassen Diskrepanzen der verschiedenen Eigenschaften zu vermeiden. Kein Mensch käme auf den Gedanken, auf elastischen Kunststoffuntergründen wie einer aufgeschäumten Vyniltapete eine spröde Kalkfarbe oder Reinsilikatfarbe aufzutragen, aber im WDVS-Bereich geht man diesen Weg. Behagt mir einfach nicht. Aber wie gesagt, das ist meine private Meinung.
  15. So gehen die Meinungen auseinander

    auf dem mineralischen Untergrund brauchen sie dann im Prinzip auch einen Egalisationsanstrich. Doppelte Arbeit. Kunststoff nehmen und Fertig. Wenn ich einen mineralischen Putz habe und den organisch streiche brauche ich keinen mineralischen Putz. Bei den WDVSsen gibt es den selben Disput. Mir behagt der Gedanke nicht das ich meine Fassade mit Styropor schutzlos stehen lassen soll (2-4 mm gespachtelte organische Armiermasse). Das organische Fassaden nicht veralgen ist ein Trugschluss. Meiner persönlichen Meinung nach erlangen organische WDVSse ihre Daseinsberechtigung ausschließlich über den Preis. Wie gesagt persönliche Meinung. Da das hier aber nicht hingehört, behaupte ich eine Silikonharz EGAbk. Farbe auf Dü. min. Ob. ist ein Fremdkörper. s.o.
    guten Abend
  16. notwendig

    Foto von Dipl.-Physiker Jochen Ebel

    Im Link auf Seite 71 steht "Verarbeitungshinweise der Hersteller beachten". Und in denen wird begründet, warum zur Vermeidung der Wolkigkeit ein Egalisierungsanstrich erforderlich ist. Zu einer fachgerechten Ausführung gehört also der Anstrich.

    Unabhängig davon kann der BH auf Anfrage zustimmen, eine Qualität nicht nach dem Stand der Technik zu bekommen. Wahrscheinlich werden einige zustimmen  -  aber dann mit dem entsprechenden Preisabschlag.

  17. Ich zitiere mal aus dem von ihnen Zitierten

    " ... ist ein Egalisierungsanstrich! empfehlenswert! . " Im Prinzip geht es nur darum das der Hersteller sich bei eventueller Wolkenbildung aus welchen Gründen auch immer rechtlich absichert. Mehr nicht. Technisch ist ein mineralischer dünnschichtiger Oberputz (optisch übrigens meist auch) sehr wohl in der Lage jeglichen Anforderungen (auch denen der Witterung) gerecht zu werden. Da gibt es gar nichts dran zu rütteln.
    Mit freundlichen Grüßen
  18. also eigentlich war dieser Beitrag schon seit einem halben Jahr beendet, wie man am Datum unschwer erkennen kann. :-)

    also eigentlich war dieser Beitrag schon seit einem halben Jahr beendet, wie man am Datum unschwer erkennen kann. :-)
    Wenn es noch Diskussionsbedarf gibt, dann bitte hier:
  19. Ganz genau

    Herr Ulrich. Sehe ich ganz genau so
    Mit freundlichen Grüßen

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