Wie lange braucht ein mineralischer eingefärbter Putz bis er getrocknet ist und die Farbunregelmäßigkeiten verschwunden sind?
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Wie lange braucht ein mineralischer eingefärbter Putz bis er getrocknet ist und die Farbunregelmäßigkeiten verschwunden sind?

Hallo Forumsteilnehmer,
bei unserem Haus (Neubau) wurde letzten Dezember ein mineralischer eingefärbter Außenputz aufgetragen. Leider ist die Farbe recht fleckig. Unser Malermeister meint, der Putz müsse noch austrocknen, dann würden die "wolkigen" Farbunregelmäßigkeiten verschwinden. Wir sollten bis zum Sommer abwarten.
Andere Handwerker (Dachdecker, Fliesenleger) meinten angesichts der Fassade unabhängig voneinander: "Da ist wohl der Frost reingekommen. Im Dezember war es recht kalt. "
Meine Frage: Kann ich wirklich damit rechnen, dass die Farbunregelmäßigkeiten verschwinden (d.h. wenn alles getrocknet ist)? Oder haben die anderen Handwerker Recht mit ihrer Feststellung, das wird nichts mehr. Was könnte man dann noch tun außer Neuanstrich?
Vielen Dank schon im Voraus.
  • Name:
  • Werner Urfei
  1. https://bau.net/forum/aussenwaende/12742.php

  2. Sehr geehrter Werner Urfei, als Faustformel gilt: ...

    Sehr geehrter Werner Urfei ,
    als Faustformel gilt:
    je Millimeter Putzdicke größer/gleich 1 Tag Standzeit/Trockenzeit. Nun kenne ich nicht die Putzstärke, gehe aber von ca. 20  -  25 mm aus.
    Somit ergibt sich eine Standzeit/Trockenzeit von ca. 25  -  30 Tagen, je nach Witterung.
    Wenn alles trocken ist, ist es eher unwahrscheinlich, dass Farbunterschiede verschwinden.
    Haben Sie einen Egalisierungsanstrich? Wenn nicht, wäre das eine Möglichkeit.
    Mit freundlichen Grüßen
    Schwabe
  3. Herr Schwabe,

    Danke für die Info.
    nach dieser Formel müsste der Putz mittlerweile schon längst ausgetrocknet sein (immerhin sind ja jetzt mindestens 100 Tage ins Land gegangen). Nein, ein Egalisierungsanstrich habe ich nicht, wurde auch vom Maler nicht vorgeschlagen bzw. erwähnt. Könnte man dadurch die Farbunregelmäßigkeiten beseitigen? Bedeutet dies, dass die gesamte Fassade gestrichen wird oder nur die "farbunregelmäßigen" Flächenteile?
    Herr Ulrich, aus dem Link werde ich nur bedingt schlau. Ist ein Egalisationsanstrich nunmehr Pflicht oder nicht? Jedenfalls hat mich der Malermeister weder auf einen solchen Anstrich hingewiesen noch mir vorher mitgeteilt, dass ich mir solchen "Farbwolken" rechnen muss.
    • Name:
    • Werner Urfei
  4. wenn Sie aus dem Link nicht schlau werden, haben Sie ihn nicht zu Ende gelesen.

    wenn Sie aus dem Link nicht schlau werden, haben Sie ihn nicht zu Ende gelesen.
    Naa gut, fangen wir mal von vorn an.
    Was Sie da an Ihrer Fassade sehen, ist Kalkstein. Der bildet sich aus dem vorhandenen Freikalk/Calciumhydroxid im Putz und dem CO2 aus der Luft.
    Diese Wolkenbildung tritt vermehrt bei ungünstigen Wetterlagen auf, wenn der Putz sehr lange zum Abbinden braucht, es also kühl und feucht ist.
    Die Hersteller der Putze berücksichtigen dies in ihren Technischen Merkblättern für Dünnschichtputze, in dem sie einen Ausgleichsanstrich für den Putz vorsehen.
    Eine Fachfirma hat dies zu berücksichtigen.
    Deshalb schrieb MK in dem Link auch:
    "wenn man mich als SV fragen würden,
    dann würde ich den Egalisierungsanstrich als allgemein anerkannte Regel der Technik einstufen und das Fehlen desselben als Mangel bezeichnen. Lediglich wenn der Bauherr selbst nachweislich die Anweisung erteilt, den eingefärbten Mineralputz ungestrichen stehen zu lassen, weil er fleckenfrei aufgetrocknet ist, dann ist das sein Risiko, alles andere zählt nicht.
    Es gibt mittlerweile sogar schon begründete Bestrebungen, statt dem Egalisierungsanstrich einen regulären, zweimaligen Fassadenanstrich zu fordern. Der Grund ist, dass bei einem einmaligen Egalisierungsanstrich die Schichtdicke auf dem Korn so geschwächt ist, dass die Filmkonservierung auf dem Korn nicht mehr funktioniert und während auf der Fläche alles Algenfrei blieb, gab es auf jedem Korn schwarze Veralgung. "
  5. gelesen ja, aber ...

    insbesondere mit dem in einem Beitrag genannten Satz "Rechtlich ist der Anstrich vorzusehen, sachlich fachlich bleibt die Antwort NEIN muss nicht" kann ich wenig anfangen. Vorrangig ist für mich aber die Frage, wie die Farbflecken beseitigt werden können bzw. auch ob die Wetterbedingungen (Frost) eine Ursache sein könnten?
    Auch wenn die Frage zu laienhaft ist: Was bedeutet denn "Egalisationsanstrich"? Wird hier eine besondere Chemikalie/Farbe/Flüssigkeit (oder was auch immer) aufgetragen?
    • Name:
    • werner urfei
  6. Sehr geehrter Herr Werner urfei, die Beantwortung ...

    Sehr geehrter Herr Werner urfei ,
    die Beantwortung der Frage, ob ein Egalisierungsanstrich notwendig oder nicht notwendig ist, ist eine rechtliche (!) Frage und kann und darf von einem SV nicht beantwortet werden. Hier ist z.B. zu prüfen, ob der Anstrich vertraglich vereinbart war, ob der Putzhersteller einen Egalisierungsanstrich empfiehlt (Fa. Hasit empfiehlt z.B. einen), ob der Maler einen Egalisierungsanstrich angeboten hat und Sie ihn aber nicht beauftragt haben usw.. Ein Egalisierungsanstrich ist jedenfalls nach allgemein anerkannten Regeln der Technik, welche die Grundlage der technischen Mängelbeurteilung bilden, nicht notwendig. Somit kann ich Ihnen nur raten, einen Anwalt einzuschalten.
    Hinsichtlich "Egalisationsanstrich" siehe hierzu Link: Hasit
    Mit freundlichen Grüßen
    Schwabe
  7. Herr Schwabe, die Konfusion ist jetzt perfekt!

    Ich habe mir gerade den Link zur Firma Hasit angesehen. Dort steht im Technischen Merkblatt das die Ausblühungen (Calcium-Carbonat) nach ein bis zwei Jahren verschwinden. Bedeutet dies, das die Farbunterschiede doch verschwinden (zwar nicht durch Trocknung, sondern durch "Verwitterung  -  oder was auch immer" und ein Egalisationsanstrich nur dazu dient, um sofort das optische Erscheinungsbild zu verbessern.
    • Name:
    • Werner urfei
  8. nun ja, man sollte nicht immer gleich mit dem Anwalt kommen. Oft ist ein gut vorbereitetes Gespräch mit der anderen Partei sinnvoller. Druck erzeugt immer Gegendruck und Diplomatie ist oft erfolgreicher.

    nun ja, man sollte nicht immer gleich mit dem Anwalt kommen. Oft ist ein gut vorbereitetes Gespräch mit der anderen Partei sinnvoller. Druck erzeugt immer Gegendruck und Diplomatie ist oft erfolgreicher.
    Man sollte sich im vorliegenden Fall das Technische Merkblatt des eingesetzten Produktes besorgen, was hier zum Ausgleichsanstrich steht.
    Im Gegensatz zu Herrn Schwabe bin ich der Meinung, wie auch der zitierte Martin Kempf, dass ein Ausgleichsanstrich als aaRdTAbk. einzustufen ist.
  9. und das Einstufen

    von Bautechniken in die aRdT ist sehr wohl eine Frage die der SV auch im Gerichtsverfahren beantworten darf / muss.
  10. Gemäß Fa. Hasit verschwinden Farbunterschiede ...

    Gemäß Fa. Hasit verschwinden Farbunterschiede nach ein bis zwei Jahren. Trifft dies auf alle Fabrikate zu? Mich würde interessieren, wie hier die allgemeinen Erfahrungen sind.
    • Name:
    • Werner urfei
  11. So, jetzt noch mal für Baulaien. :-)

    So, jetzt noch mal für Baulaien. :-)
    Es ist richtig, dass diese Ausblühungen nach einiger Zeit verschwinden können. Ein Jahr ist wesentlich zu kurz. Ich würde eher auf drei bis vier Jahre tendieren. Aber auch nur in bewitterten Bereichen, also wo Regen ran kann. Was aber zur Folge hätte, dass geschützte Bereiche weiter fleckig bleiben. Wer möchte das schon ...
    Also wird ein Ausgleichsanstrich durchgeführt. Welcher Bauherr möchte schon drei Jahre warten?
  12. Herr Ulrich!

    Danke für Ihre Erklärung für mich unwissenden Baulaien. Der Hinweis auf die bewitterten Bereiche ist für mein Haus entscheidend (an der Wetterseite hängt eine andere Doppelhaushälfte; die Dachüberstände sind relativ groß). Damit kann ich die Hoffnung, das sich das ganze Problem von selbst löst, leider begraben. Bleibt also nur der Schritt, sich vom Malermeister sich zunächst mal Infos geben zu lassen, welches Produkt er eingesetzt hat.
    Immerhin habe ich aus den Links jetzt auch gelernt, dass niedrige Temperaturen für den Trocknungsvorgang nachteilig sind und hierdurch sich Farbveränderungen ergeben können. Dies hätte der Malermeister eigentlich wissen müssen. Es gab keinen Grund (Zeitdruck o.ä.), den Putz im Dezember aufzubringen (ich habe ihn jedenfalls nicht dazu beauftragt). Wenn er sich jetzt herausredet, dass ganze sei "nur" ein optischer Mangel und entspräche dem allgemeinen Stand der Technik wäre das ein ziemlicher Hammer. Allein der Zeitpunkt des Verputzens entspricht doch sicherlich nicht dem Stand der Technik!
    • Name:
    • Werner urfei
  13. Derartige Putze benötigen eine Verarbeitungs- und Abbindetemperatur (Verarbeitungstemperatur, Abbindetemperatur) (Luft und Untergrund) von über +5 °C.

    Derartige Putze benötigen eine Verarbeitungs- und Abbindetemperatur (Verarbeitungstemperatur, Abbindetemperatur) (Luft und Untergrund) von über +5 °C.
    Wenn Sie mir Ihre Postleitzahl und das Verarbeitedatum sagen, kann ich mal gucken, wie kalt es war.
    Es gibt auch Verfärbungen, die durch Frost verursacht werden, dann ist der Putz allerdings "hin".
    Kreidet Ihr Putz stark, wenn sie mit der Hand drüber wischen?
  14. Postleitzahl

    Herr Ulrich, die Postleitzahl ist 53113. Das Verarbeitedatum in der Zeit vom 05.12. bis 09.12.2005. Der Putz kreidet, wenn ich mit der Hand drüber wische. Ob das stark kreidet oder noch im normalen Bereich liegt, vermag ich nicht zu beurteilen.
    • Name:
    • Werner Urfei
  15. Köln/Bonn Flughafen

    Köln/Bonn Flughafen
    Datum, Höchsttemperatur, Tiefsttemperatur
    05.12.05, +8 °C, +6 °C
    06.12.05, +7 °C, +6 °C
    07.12.05, +7 °C, +4 °C
    08.12.05, +6 °C, +4 °C
    09.12.05, +5 °C, +1 °C
    10.12.05, +5 °C, -3 °C, Sonnabend
    11.12.05, +3 °C, -6 °C, Sonntag
    12.12.05, +4 °C, +2 °C
    13.12.05, +6 °C, 0 °C
    14.12.05, +7 °C, +3 °C
  16. + 5 C im Schnitt knapp eingehalten!

    Danke, Super, Herr Ulrich!
    ich gehe davon aus, dass das die Höchst- / Tieftemperatur eines Zeitraums von jeweils 24 Stunden (0.00 Uhr bis 24.00 Uhr) sind. Dann hätte man ab dem 08.12. die Arbeiten einstellen müssen.
    Hätten Sie auch noch die Zahlen für die letzte Novemberwoche 28.11. bis 04.12.? Wenn es da knackig kalt war, war der Untergrund am 05.12. bestimmt noch gefroren (oder zumindest unter 5 C).
    Danke für die Mühe!
    • Name:
    • Werner Urfei
  17. Köln/Bonn Flughafen

    Köln/Bonn Flughafen
    Datum, Höchsttemperatur, Tiefsttemperatur
    30.11.05, +5 °C, +2 °C
    01.12.05, +5 °C, -2 °C
    02.12.05, +4 °C, -1 °C
    03.12.05, +8 °C, +3 °C
    04.12.05, +10 °C, +6 °C
    trocken bis 04.12.
    Datum, Niederschlag
    04.12.05,6 mm
    05.12.05,1 mm
    06.12.05,3 mm
    07.12.05,4 mm
    08.12.05,1 mm
    bis 11.12.05 trocken
  18. Danke, Herr Ulrich!

    Vielen Dank, damit habe ich eine Besprechungsgrundlage um mit dem Maler ein gutes Gespräch zu führen.
    • Name:
    • Werner urfei
  19. "Im Gegensatz zu Herrn Schwabe bin ich der ...

    "Im Gegensatz zu Herrn Schwabe bin ich der Meinung, wie auch der zitierte Martin Kempf, dass ein Ausgleichsanstrich als aaRdTAbk. einzustufen ist. "
    Herr Ulrich, meine Meinung dazu:
    Die (allgemein) anerkannten Regeln der Technik sind Regeln, die in der Wissenschaft als theoretisch richtig erkannt sind und feststehen, in der Praxis bei dem nach neuestem Erkenntnisstand vorgebildeten Techniker durchweg bekannt sind und sich Aufgrund fortdauernder praktischer Erfahrung bewährt haben. Sie stellen nach Werkvertragsrecht für den Sollzustand eine Minimalforderung dar und bei Nichteinhaltung liegt schon ein Mangel vor.
    Nach Ihrer Meinung, Herr Ulrich, bedeutet dass, wenn kein Ausgleichsanstrich ausgeführt wird, liegt ein Baumangel vor? Das ist wohl so nicht richtig!
    Für mich steht fest: weil der Ausgleichsanstrich keine aaRdTist, liegt aus technischer (!) Sicht bei Nichtausführung kein Verstoß vor und somit kein Mangel!
    Mit freundlichen Grüßen
    Schwabe
  20. mal schauen, was sich so findet:

    Foto von Martin Kempf

    Hasit schreibt: "Bitte beachten Sie
    Bei farbigen Edelputzen  -  mit Ausnahme der Putzweise Kratzputz  -  muss grundsätzlich ein Egalisierungsanstrich vorgesehen und in Ausschreibung und Angebot aufgenommen werden.
    Ein zweimaliger Anstrich ist immer zu empfehlen. "
    Fundstelle:

    Caparol schreibt: "Handelt es sich um farbige mineralische Oberputze auf Silikat-Basis oder Kalk-Zement-Basis, können diese "wolkig" auftrocknen. Demzufolge müssen diese Putze standardmäßig mit einem zusätzlichen Egalisierungsanstrich im Putzfarbton versehen werden (Capatect-SI-Fassadenfinish 130 ). "
    Fundstelle:

    Maxit schreibt im technischen Merkblatt: "Eingefärbten Maxit ip color plus nach Trocknung außen einmalig mit Maxit color Egalisationsfarbe A oder Maxit Silikonharzfarbe A im Putzfarbton versehen"
    Sto schreibt: "Bei getöntem Sto-Strukturputz K ist zu berücksichtigen: Auf Grund des chemischen Abbindeprozesses und den unterschiedlichen Witterungs- und Objektbedingungen (Witterungsbedingungen, Objektbedingungen) kann keine Gewähr für Farbtongenauigkeit und Fleckenfreiheit übernommen werden. Ebenso kann es zu Calciumcarbonat-Ausblühungen
    kommen. Diese Ausblühungen können bei allen mineralischen Produkten auftreten. Sie sind eine materialtypische Eigenschaft und stellen keine technische Beeinträchtigung dar. Wir empfehlen in solchen Fällen einen anstrichtechnischen Aufbau (Grund-, Zwischen- und Schlussbeschichtung (Zwischenbeschichtung, Schlussbeschichtung)) mit einer Silikonharzfarbe
    oder einer anderen geeigneten Sto-Fassadenfarbe mit Filmkonservierung.
    Marmorit schreibt: "Mineralischer Edelputz in Rillenstruktur, in 3 oder 5 mm Korngröße; für viele verschiedene Oberputzstrukturen wie zum Beispiel Rillenputz (Münchner Rauputz) horizontal bzw. rund gerieben, Roll- / Patschputz, mit Rolle oder Schwammscheibe strukturiert oder Kellenstrich, mit der Glättkelle gedrückt. Für Wandflächen oberhalb des Spritzwasserbereichs. Eingefärbte Sorten mit EG-Farbe streichen. "
    Fundstelle:

    Ich als Unternehmer habe schon seit Jahren im Hinterkopf, dass ich bei der Ausführung von eingefärbten mineralischen Reibeputzen den Egalisationsanstrich mit ins Angebot aufzunehmen habe, weil ich ihn sonst bei Fleckenbildung eventuell auf eigene Kosten durchzuführen habe. Und wenn der EG-Anstrich in einer Ausschreibung fehlt, dann wäre dies als Fehler der ausschreibenden Stelle zu werten.


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