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Spalt zwischen Bodenfliese und Fliesensockel
BAU-Forum: Ausbauarbeiten

Spalt zwischen Bodenfliese und Fliesensockel

Hallo zusammen,
demnächst läuft unsere 5-jährige Gewährleistung (laut Vertrag) vom Bauunternehmer aus.
Deshalb nun meine Frage: wir haben damals die Fliesen samt Fliesensockel als Nachtrag zum Kaufvertrag abgeschlossen.
Nach 4.5 Jahren können wir nun an etlichen Stellen in einen Spalt zwischen Dem Sockel und der Bodenfliese hinein sehen  -  Insekten sehen das natürlich genau so ...
Eigentlich müsste sich dort ja Silikon befinden, doch das ist an etlichen Stellen gerissen. Die Risse sind ca. 3-5 mm hoch und teilweise 50 cm lang.
Muss der Bauunternehmer diese komplett ausbessern?
Geht das bei Silikonfugen eigentlich?
Wer sorgt für den Ab- und Wiederaufbau (Abbau, Wiederaufbau) von Möbeln?
Oder müssen wir den Murks tolerieren?
Danke im Voraus,
Wolfgang J.
  • Name:
  • Wolfgang J
  1. der Murks ist keiner

    Hallo,
    Silikonfugen sind Wartungsfugen. Sie sind ja gerade dafür gedacht, Fugen an Stellen abzudichten, wo es zu Bewegungen kommen kann oder wird.
    Im Laufe der Zeit "lebt" der Estrich. Hier im Forum gibt es dazu auch irgendwo eine sehr anschauliche Geschichte. Die Dämmung gibt etwas nach und dann entstehen dort "Abrisse".
    Diese Fugenbereiche müssen ausgekratz und neu hergestellt werden. Die zweite Fuge hält dann auch wesentlich länger (genau wie es bei den Zähnen sein sollte), da die ersten Setzung ja bereits abgeklungen sind.
    Mit freundlichen Grüßen
  2. das ist die Geschichte

    mit der käsescheibe auf dem toast :-)) )
    einfach mal suchen im Forum
    • Name:
    • Herr ChrLin
  3. Danke für die Hinweise habe den Artikel unter ...

    Danke für die Hinweise  -  habe den Artikel unter 'Käsescheibe' gefunden ;-)
    Klingt alles recht einleuchtend. Sorgt jedoch dafür, dass ich demnächst neben den Spalten der Rigipsdecken im OGAbk. und den Setzrissen im Putz im Treppenhaus auch noch diese Setzrisse der Silikonfugen im EGAbk. ausbessern darf. Nun ja  -  vielleicht kaufen wir auch einfach 'ne Menge Möbel zum davorstellen ;-)
    Grüße,
    Wolfgang
    • Name:
    • WolfgangJ
  4. naja  -  ein bisschen Murks vielleicht schon

    naja, ich denke da ist vielleicht schon ein bisschen Murks mit in Spiel. Das Silikon soll ja eben die Bewegungen aufnehmen und nicht reißen! Wenn das Silikon aber dennoch an vielen! Stellen fehlt (Risse/abgelöst) kann man auch auf andere Ursachen als nur die Bewegung schließen ...

    1) Der Untergrund war vor der Versiegelung nicht OK

    2) Die Silikonfuge klebt in der kompletten Fuge (also auch hinten). Das dürfte sie nicht, da die Elastizität Abhängig von der Fugengröße ist  -  Klebt das Silikon hinten ebenfalls in der Fuge, ist die Elastizität am Übergang nicht mehr gewährleistet  -  das Silikon reißt dann! (Steht aber auch in den TMs drinnen  -  bloß, wer liest die schon ...)

    Ich persönlich würde es auf jeden Fall bei der Baufirma bemängeln  -  mal sehen wie die dann ja reagieren ...

    Viel Spaß beim Möbelkauf :-)
    Sebastian

  5. @Herrn Bullik

    Foto von Lieselotte Tussing

    prinzipiell eine Überlegung Wert  -  aber diese Gründe liegen nicht erst nach 4,5 Jahren vor, sondern verhältnismäßig zeitnah.
    Wenn die Silikonfugen reißen, liegt in der Mehrzahl der Fälle kein Mangel vor.
    • Name:
  6. TU on Volker

    Foto von Thorsten Bulka

    ich weis, das es so drinnsthet, mit den Wartungsfugen, ich kenne aber auch die letzten Gerichtsurteile darüber.
    Die besagen so was wie: Das man den Kunden darauf hinweisen muss!
    DAS sie dennoch über eine bestimmte Zeit funktionsfähig sein müssen.
    Das sie ein Mangel darstellen (oder stand da Fehler) der aber wegen der Bauphysikalischen Seite bis zu einer bestimmten Höhe unausweichlich ist. Ein anderes Gericht meinte, das es heutzutage die Kenntnis darüber gibt, und Möglichkeiten, das dieses nicht mehr auftrtt (wahr allerdings nur ein LG)
    Ich muss jetzt ja wohl nicht an das leidige Thema IVD Nr 3 erinnern, die genau das bekämpfen will.
    Aber vielleicht eine andere Überprüfung der Belegereife des Untergrundes, aber hier laufen Test noch bei mir, deshalb will ich es noch nicht groß herraushängen.
    Auch ist es möglich, wenn man auf die Sorgfaltspflicht gegenüber den Kunden, oder der Organisationsstruktur des Bertiebes ghet, hier einen Mangel hinzubekommen. Natürlich ist es auch fraghlich ob zu dm Zeitpunkt die geschuldeten Regeln des Baufachs eingehalten wurden, was auch noch eine gute Möglichkeit ist, so ist die Frage wie trocken wahr der Estrich, wo ist das Protokoll über die Messung? Kein Protokoll also ...! Ein guter Anwalt hat viele ansetzpunkte
  7. @Bulka

    Hallo,
    natürlich KANN es ein Mangel sein weil nicht sorgfältig genug gearbeitet wurde. In den meisten Fällen ist es aber keiner bzw. die Beweisführung, die ja nun beim Bauherren liegt, ist nahezu unmöglich.
    Ein Anwalt kann da eventuell was raus holen. Enden wird das dann aber maximal in einem Vergleich. Ob dann überhaupt mehr rausgeholt werden kann als die Anwalts- und Gerichtskosten (Anwaltskosten, Gerichtskosten) ausmachen, wage ich zu bezweifeln.
    Wahrscheinlich wird am Ende bares Geld zugesetzt. Vom Ärger ganz zu schweigen.
    Wie @Bullik schon schrieb: "Ich persönlich würde es auf jeden Fall bei der Baufirma bemängeln  -  mal sehen wie die dann ja reagieren ... "
    Mit freundlichen Grüßen
    Mit freundlichen Grüßen
  8. danke für die Blumen Volker

    Foto von Thorsten Bulka

    die Frage ist aber, ist es automatisch kein Mangel  -  weil in einer Norm drinnsteht, das es eine Wartungsfuge ist?
    Ist das nicht mitlehrweile überholt?
    Siehe dazu auch die Reaktionen der Vereinigung der Dichtstoffhersteller IVD sowie der Rechtsprechung. Auch ob die Sorgfaltspflicht gegenüber dem Kunden eingehalten wurde?
    Kann man wirklich mitlehrweile nicht eine Bodenfläche herstellen, die dieses phänomän nicht hat? Währe dieses dann nicht nach der LBOAbk. oder dem BGBAbk. z.B. 434 zu erwarten?
    Oder wurde der Eigentümer halt darüber aufgeklährt?
  9. recht haben und Recht bekommen

    Hallo,
    ob es möglich ist, dies zu verlangen scheint schon eine philosophische Frage zu sein und trifft nicht mehr den Kern.
    Verlangen und erwarten kann man viel. Die Ursachen für die abgerissenen Fugen können mindestens genauso vielfältig sein. Nicht zu vergessen ist auch, dass es sich um eine handwerkliche Leistung handelt und nicht vom Computer gesteuert wird.
    Es kann sein, dass es einfach Pfusch war. Genauso gut kann es sein, dass es durch vom Unternehmer nicht zu vertretende Ursachen entstanden ist. Alles reine Spekulation, da wir keine Infos dazu haben.
    Aber selbst wenn es Pfusch war ist dies nur schwer beweisbar. Deshalb einen Prozess anzustreben, halte ich für unverantwortlich.
    Mit freundlichen Grüßen
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