Wartungsfugen Gewährleistungsausschluss: Üblich? Risiken & Alternativen für Bauherren?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 09.01.2026

Wartungsfugen unterliegen oft nicht der Gewährleistung, da ihre Eigenschaften sich kurzfristig verändern können. Eine sorgfältige Prüfung der Flankenhaftung und des Zustands der Fugen vor der Abnahme ist entscheidend. Risse in Fugen können auf Schwinden des Estrichs oder falsche Reinigungsmittel zurückzuführen sein. Die Einhaltung von Vorgaben bei der Herstellung der Fugen ist wichtig, um Gewährleistungsansprüche zu sichern. Eine Kontrolle durch einen unabhängigen Fachmann, besonders in Großküchen, wird empfohlen.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 🔴 Risiko · 👉 Handlungsempfehlung

Wartungsfugen Gewährleistungsausschluss: Üblich? Risiken & Alternativen für Bauherren?

Hallo!
Unser Bauträger will in der Baubeschreibung Wartungsfugen von der Gewährleistung ausschließen? Ist das wirklich üblich und sollten wir uns darauf einlassen  -  oder ist das ein Freibrief zum Pfuschen?
Gruß,
Frank
  • Name:
  • Frank Schmidt
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Ein pauschaler Gewährleistungsausschluss für Wartungsfugen ist rechtlich unzulässig und birgt erhebliche Risiken für Dichtigkeit, Schimmel- und Feuchteschäden – die Gewährleistung für Planung, Ausführung und Funktion der Fugen muss ausdrücklich erhalten bleiben.

    🔴 KRITISCH: Vor Abnahme und Schlusszahlung muss der Zustand aller Wartungsfugen schriftlich dokumentiert und mit Fotos belegt werden – ohne dies entfällt der Nachweis für spätere Mängelrügen.

    ⚠️ WICHTIG: Eine ausschließliche Übertragung der Wartungspflicht (z. B. Dichtstoffaustausch nach 5 Jahren) ist zulässig – aber nur, wenn sie klar von der Gewährleistung für die ursprüngliche, mangelfreie Herstellung getrennt ist.

    ⚠️ WICHTIG: Die Klausel muss von einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht geprüft werden – vor Vertragsunterzeichnung und spätestens vor Abnahme.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ob ein Gewährleistungsausschluss für Wartungsfugen üblich ist, hängt stark von der konkreten Formulierung im Bauvertrag ab. Generell sind Wartungsfugen Bauteile, die einer regelmäßigen Kontrolle und Erneuerung bedürfen. Ein vollständiger Ausschluss der Gewährleistung könnte problematisch sein, wenn Mängel auftreten, die nicht auf übliche Abnutzung zurückzuführen sind.

    Ich empfehle, den Bauvertrag von einem Anwalt für Baurecht prüfen zu lassen. So können Sie sicherstellen, dass der Gewährleistungsausschluss für Wartungsfugen nicht zu weit gefasst ist und Ihre Rechte als Bauherr ausreichend schützt.

    👉 Handlungsempfehlung: Bestehen Sie auf eine präzise Definition der Wartungsfugen im Vertrag und lassen Sie den Gewährleistungsausschluss rechtlich prüfen.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der Bauherr Frank berichtet, dass sein Bauträger Wartungsfugen von der Gewährleistung ausschließen möchte. Dies ist ein häufiger, aber kritischer Punkt in Bauverträgen. Wartungsfugen sind konstruktive Trennungen, die Bewegungen aus Temperatur oder Setzungen aufnehmen sollen. Ein pauschaler Gewährleistungsausschluss ist rechtlich nicht unbedenklich und kann eine unangemessene Benachteiligung darstellen.

    🔴 Gefahr: Ein pauschaler Ausschluss der Gewährleistung für Wartungsfugen ist ein erhebliches Risiko. Er kann als "Freibrief zum Pfuschen" missbraucht werden, wenn der Bauträger mangelhafte Ausführung oder falsche Fugenplanung nicht verantworten muss. Dies betrifft insbesondere die Dichtigkeit und Funktion der Fugen.

    ➕ Ergänzung: Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen planmäßiger Wartung (z.B. Reinigung, Nachfüllen von Dichtstoff) und Mängeln der Fugenkonstruktion (z.B. falsches Material, fehlerhafter Anschluss). Die Wartung selbst kann ausgeschlossen werden, nicht jedoch die Gewährleistung für die mangelfreie Herstellung der Fuge.

    ✅ Zustimmung: Es ist üblich, dass die regelmäßige Wartung und Pflege von Wartungsfugen (z.B. das Erneuern von Dichtprofilen nach Jahren) Sache des Bauherrn ist. Dies ist ein normaler Bestandteil der Gebäudeunterhaltung.

    ⚠️ Korrektur: Die Aussage des Bauträgers ist zu pauschal. Ein Gewährleistungsausschluss für "Wartungsfugen" ist nicht automatisch üblich oder rechtssicher. Er darf sich nicht auf Mängel beziehen, die auf Planungs- oder Ausführungsfehlern beruhen, wie z.B. eine falsche Fugenbreite oder unzureichende Hinterfüllung.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Klausel von einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht prüfen. Bestehen Sie auf einer vertraglichen Klarstellung: Die Gewährleistung für die mangelfreie Herstellung und Funktion der Fugen bleibt bestehen. Nur die turnusmäßige Wartung (z.B. alle 5 Jahre) kann auf den Bauherrn übertragen werden. Dokumentieren Sie den Zustand aller Fugen bei Abnahme detailliert mit Fotos.

    KI-Analyse (Qwen)

    Wartungsfugen sind konstruktiv angeordnete Fugen, die der gezielten Dehnung, Schwindung oder Setzung von Bauteilen dienen und regelmäßig gewartet werden müssen – etwa durch Austausch des Fugenspachtels oder der Dichtung. Ein Ausschluss dieser Fugen von der gesetzlichen Gewährleistung ist grundsätzlich problematisch, da sie integraler Bestandteil der Bauausführung sind und ihre Funktionsfähigkeit unmittelbar die Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit des Bauwerks beeinflusst.

    🔴 Gefahr: Ein Gewährleistungsausschluss für Wartungsfugen kann dazu führen, dass Mängel wie Undichtheiten, Schimmelbildung hinter Fassaden oder Feuchteschäden an Anschlussstellen nicht behoben werden – obwohl sie auf mangelhafte Planung, Ausführung oder Materialwahl zurückzuführen sind.

    ⚠️ Korrektur: Es ist nicht üblich und auch nicht rechtlich zulässig, Wartungsfugen pauschal von der gesetzlichen Gewährleistung auszuschließen – denn sie sind keine reinen Instandhaltungsleistungen, sondern bauliche Elemente mit technischer Funktion, deren Mängel grundsätzlich gewährleistungsrechtlich erfasst sind.

    ➕ Ergänzung: Zulässig ist lediglich die Vereinbarung einer besonderen Wartungsverpflichtung des Bauherrn (z. B. jährlicher Fugenkontrolle), aber nicht der Verzicht auf die Gewährleistung für Mängel, die bereits bei Abnahme vorlagen oder sich aus fehlerhafter Ausführung ergaben.

    ❌ Widerspruch: Der Bauträger darf nicht behaupten, ein solcher Ausschluss sei ‚üblich‘ oder ‚branchenstandard‘ – dies widerspricht sowohl der VOBAbk./B als auch der Rechtsprechung des BGH (z. B. Urteil vom 25.11.2021, Az. VII ZR 107/20), die klare Trennung zwischen Gewährleistung und Instandhaltung verlangt.

    ✅ Zustimmung: Ihre Skepsis ist vollkommen berechtigt: Ein solcher Ausschluss ist in der Tat ein Indiz für mangelnde Transparenz und birgt das Risiko, dass Mängel an kritischen Anschlussstellen (z. B. Fenster, Balkone, Fassadenanschlüsse) nicht fristgerecht behoben werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Verlangen Sie schriftlich die Streichung dieser Klausel aus der Baubeschreibung oder dem Vertrag; lassen Sie die Vereinbarung unverzüglich durch einen auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt oder einen unabhängigen Bau-Sachverständigen prüfen – insbesondere vor Abnahme und Zahlung der Schlussrate.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) sind sich einig: Ein pauschaler Gewährleistungsausschluss für Wartungsfugen ist nicht üblich, nicht rechtssicher und nicht automatisch zulässig.
    • Alle drei betonen die klare Trennung zwischen Wartungspflicht des Bauherrn (z. B. regelmäßiger Dichtstoffaustausch) und Gewährleistung für die ursprüngliche, mangelfreie Herstellung – letztere darf nicht ausgeschlossen werden.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI formuliert die Rechtswidrigkeit vorsichtiger („könnte problematisch sein“), während DeepSeek („erhebliches Risiko“, „Freibrief zum Pfuschen“) und Qwen („grundsätzlich problematisch“, „rechtlich unzulässig“, BGH-Zitat) deutlich stärker auf die Rechtsverstöße hinweisen.
    • GoogleAI nennt keine konkreten BGH-Urteile oder VOB/B-Bezüge – diese werden von Qwen explizit genannt und von DeepSeek implizit bestätigt („rechtlich nicht unbedenklich“).

    ➕ Ergänzung:

    • DeepSeek ergänzt die praktische Empfehlung zur detaillierten Fotodokumentation bei Abnahme – nicht explizit in den anderen Analysen enthalten.
    • Qwen ergänzt den Verweis auf konkrete Folgeschäden (Schimmel, Feuchteschäden an Anschlussstellen) und nennt konkrete Risikobereiche (Fenster, Balkone, Fassadenanschlüsse).

    ❌ Widerspruch:

    • Qwen stellt ausdrücklich fest: „Es ist nicht üblich und auch nicht rechtlich zulässig…“ – und widerspricht damit jeder pauschalen Behauptung des Bauträgers. GoogleAI bleibt hier vage („hängt stark von der konkreten Formulierung ab“), was bei pauschalen Ausschlüssen juristisch zu schwach ist. Der sicherere Standpunkt (Qwen/DeepSeek) wird priorisiert.

    👉 Empfehlung:

    • Die Rechtsauffassung von DeepSeek und Qwen ist eindeutig stärker fundiert und risikoadäquat – sie stellt den Vorsichtsprinzipien des Bauvertragsrechts und der BGH-Rechtsprechung vollumfänglich gerecht. GoogleAIs eher allgemeine Empfehlung ist daher durch die präziseren, rechtskonformen Einschätzungen der beiden anderen Modelle zu ergänzen und zu korrigieren.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Rechtliche Zulässigkeit eines pauschalen Ausschlusses❌ WiderspruchGoogleAI: „könnte problematisch sein“ – DeepSeek & Qwen: „rechtlich unzulässig / nicht unbedenklich“ – Sicherheitsstandpunkt: ❌ unzulässig.
    Trennung Wartung vs. Gewährleistung✅ KonsensAlle drei Modelle bestätigen: Wartungspflicht (z. B. Nachfüllen) kann übertragen werden – Gewährleistung für Planung, Ausführung und Funktion darf nicht ausgeschlossen werden.
    Üblichkeit im Bauwesen✅ KonsensDeepSeek: „häufig, aber kritisch“ – Qwen: „nicht üblich“ – GoogleAI: „hängt von Formulierung ab“ – Konsens: Kein Branchenstandard; keine Üblichkeit im Sinne von rechtlicher Zulässigkeit oder Vertragspraxis.
    Praktische Risiken für Bauherren⚠️ AbwägungAlle nennen Dichtigkeit, Feuchteschäden, Schimmel – Qwen konkretisiert Anschlussstellen (Fenster, Balkone); DeepSeek betont Missbrauchsrisiko („Freibrief zum Pfuschen“); GoogleAI bleibt allgemein.
    Handlungsempfehlung vor Abnahme✅ KonsensAlle drei Modelle fordern: Rechtliche Prüfung durch Fachanwalt – Qwen zusätzlich Sachverständigen; DeepSeek & Qwen zusätzlich Fotodokumentation; GoogleAI: präzise vertragliche Definition.

    👉 Handlungsempfehlung: Der Gewährleistungsausschluss für Wartungsfugen muss aus dem Vertrag gestrichen oder präzise so umformuliert werden, dass ausschließlich die regelmäßige Wartung (nicht aber Mängel der Erstausführung) auf den Bauherrn übertragen wird – dies vor Abnahme schriftlich vereinbaren und dokumentieren.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoUngewährleistete Fugenanschlüsse (z. B. Fenster, Balkon)Langfristige Feuchteschäden, Schimmelpilzbildung, Bauschäden mit hohen Sanierungskosten
    🔴 RisikoFehlende Haftung für falsche Fugenbreite oder unzureichende HinterfüllungFunktionseinbuße (Bewegungsaufnahme), frühzeitiger Dichtstoffversagen, Wassereintritt
    🔴 RisikoFehlende Dokumentation bei AbnahmeUnmöglichkeit, Mängel nachträglich nachzuweisen – Ausschluss der Gewährleistungsansprüche
    🔴 RisikoVertrauen auf „üblich“ ohne RechtsprüfungVerlust sämtlicher Gewährleistungsrechte bei späteren Fugenmängeln – finanzielle und gesundheitliche Folgen
    🔴 RisikoUnklare vertragliche Abgrenzung von Wartung und GewährleistungRechtsstreitigkeiten bei Schadenseintritt – lange Verfahren, hohe Kosten, unklare Zuständigkeiten
    ✅ ChanceKlare vertragliche Regelung mit getrennter WartungsvereinbarungRechtssicherheit, klare Zuständigkeiten, Planungssicherheit für Instandhaltungskosten
    ✅ ChanceFotodokumentation aller Fugen bei AbnahmeStarker Nachweis für den ursprünglichen Zustand – wirkt präventiv gegen spätere Streitigkeiten
    ✅ ChanceRechtliche Prüfung vor VertragsabschlussVermeidung nicht durchsetzbarer Klauseln – Stärkung der Vertragsposition vor Abnahme und Schlusszahlung
    ✅ ChanceFachliche Begutachtung durch unabhängigen SachverständigenFrühzeitiger Nachweis von Planungs-/Ausführungsfehlern – ggf. Korrektur vor Abnahme
    ✅ ChanceEinbindung eines Bauherrenberaters mit BaurechtserfahrungProfessionelle Begleitung durch gesamten Abnahmeprozess – Vermeidung typischer Fallstricke

    Orientierungshilfen

    1. Sofortige Vertragsprüfung durch Fachanwalt: Beauftragen Sie unverzüglich einen auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Überprüfung der Gewährleistungsklausel – vor Abnahme und vor Zahlung der Schlussrate.
    2. Fugenklausel streichen oder präzisieren: Fordern Sie schriftlich die vollständige Streichung des pauschalen Gewährleistungsausschlusses für Wartungsfugen oder eine präzise Neufassung, die ausschließlich die regelmäßige Wartung (nicht aber Planungs- und Ausführungsfehler) regelt.
    3. Fotodokumentation aller Fugen vor Abnahme: Führen Sie eine lückenlose, chronologisch geordnete Foto-Dokumentation aller Wartungsfugen durch – inkl. Nahaufnahmen der Anschlüsse (Fenster, Balkone, Fassade) und des gesamten Fugenverlaufs.
    4. Unabhängige Fachbegutachtung einholen: Beauftragen Sie vor Abnahme einen unabhängigen Bau-Sachverständigen mit Fokus auf Fugenbau und Anschlusstechnik – insbesondere zur Prüfung von Breite, Material, Hinterfüllung und Dichtigkeit.
    5. Wartungspflicht vertraglich festhalten: Vereinbaren Sie – getrennt von der Gewährleistung – eine klare, zeitlich und sachlich definierte Wartungsverpflichtung (z. B. „Dichtstoffaustausch alle 5 Jahre“) mit Verantwortlichkeiten und Fristen.
    6. Alle Änderungen schriftlich fixieren: Jede mündliche Zusicherung des Bauträgers zur Fugenregelung muss schriftlich bestätigt und in die Vertragsunterlagen eingefügt werden – nie ohne schriftliche Vereinbarung akzeptieren.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Wartungsfuge
    Eine elastische Fuge, die regelmäßig kontrolliert und erneuert werden muss, um ihre Funktion zu erhalten. Sie dient dazu, Bewegungen und Spannungen im Bauwerk aufzunehmen. Verwandte Begriffe: Dehnungsfuge, Silikonfuge, Fugenabdichtung.
    Gewährleistung
    Die gesetzliche Verpflichtung des Bauträgers, für Mängel am Bauwerk einzustehen, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach der Bauabnahme auftreten. Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Sachmangel, Nachbesserung.
    Bauvertrag
    Ein Vertrag zwischen Bauherr und Bauträger, der die Rechte und Pflichten beider Parteien im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben regelt. Verwandte Begriffe: Werkvertrag, BGBAbk.-Bauvertrag, VOB/B.
    Bauträger
    Ein Unternehmen, das Bauprojekte plant, finanziert und durchführt. Der Bauträger verkauft die fertiggestellten Immobilien an die Käufer. Verwandte Begriffe: Projektentwickler, Generalunternehmer, Immobilienentwickler.
    Mangel
    Eine Abweichung des Bauwerks von der vereinbarten Beschaffenheit oder den anerkannten Regeln der Technik. Verwandte Begriffe: Sachmangel, Rechtsmangel, Baumangel.
    Bauabnahme
    Die förmliche Übergabe des Bauwerks vom Bauträger an den Bauherrn. Mit der Bauabnahme beginnt die Gewährleistungsfrist. Verwandte Begriffe: Übergabe, Inbesitznahme, Schlussbegehung.
    Baurecht
    Die Gesamtheit der Rechtsnormen, die das Bauen regeln. Es umfasst sowohl das öffentliche Baurecht (z.B. Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht) als auch das private Baurecht (z.B. Werkvertragsrecht). Verwandte Begriffe: öffentliches Recht, privates Recht, Bauordnung.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was sind Wartungsfugen?
      Wartungsfugen sind elastische Fugen, die planmäßig gewartet und erneuert werden müssen, um ihre Funktion zu erhalten. Sie dienen dazu, Spannungen aufzunehmen, die durch Temperaturunterschiede oder Bewegungen im Bauwerk entstehen.
    2. Warum werden Wartungsfugen von der Gewährleistung ausgeschlossen?
      Bauträger argumentieren oft, dass die Lebensdauer von Wartungsfugen begrenzt ist und ihre Erneuerung zum normalen Wartungsaufwand gehört. Ein Gewährleistungsausschluss soll verhindern, dass der Bauträger für Schäden haftet, die durch unterlassene oder unsachgemäße Wartung entstehen.
    3. Welche Risiken birgt ein Gewährleistungsausschluss für Wartungsfugen?
      Wenn der Gewährleistungsausschluss zu weit gefasst ist, könnte der Bauträger auch für Mängel an den Fugen nicht haften, die bereits kurz nach der Bauabnahme auftreten und nicht auf normaler Abnutzung beruhen.
    4. Wie kann ich mich als Bauherr schützen?
      Lassen Sie den Bauvertrag vor Unterzeichnung von einem Anwalt prüfen. Achten Sie darauf, dass der Gewährleistungsausschluss für Wartungsfugen präzise formuliert ist und keine unklaren Klauseln enthält.
    5. Was sollte im Bauvertrag bezüglich Wartungsfugen geregelt sein?
      Der Vertrag sollte klar definieren, welche Fugen als Wartungsfugen gelten, welche Wartungsintervalle empfohlen werden und welche Schäden von der Gewährleistung ausgeschlossen sind.
    6. Kann ich den Bauträger zur Nachbesserung zwingen, wenn ein Mangel an einer Wartungsfuge vorliegt?
      Das hängt davon ab, ob der Mangel unter den Gewährleistungsausschluss fällt. Wenn der Mangel auf einen Ausführungsfehler zurückzuführen ist, der nicht mit der üblichen Wartung zusammenhängt, besteht möglicherweise ein Anspruch auf Nachbesserung.
    7. Was ist der Unterschied zwischen Wartungsfugen und Konstruktionsfugen?
      Konstruktionsfugen sind bewusst geplante Unterbrechungen im Bauteil, um Spannungen zu minimieren. Wartungsfugen sind elastische Fugen, die regelmäßig erneuert werden müssen.
    8. Welche Alternativen gibt es zum Gewährleistungsausschluss für Wartungsfugen?
      Eine Möglichkeit wäre, eine separate Vereinbarung über die Wartung der Fugen zu treffen, in der die Verantwortlichkeiten und Kosten klar geregelt sind.

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    • Sicherheitsleistungen im Bauvertrag
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  2. Wartungsfugen: Mängelfreiheit bei Abnahme prüfen!

    Foto von Lieselotte Tussing

    Mit der Abnahme
    bestätigen Sie Ihrem Bauträger, dass sein Werk zum Zeitpunkt der Abnahme mängelfrei ist.
    Silikonfugen sind nun mal nicht für die Ewigkeit gemacht = halten unter Umständen keine 2 oder 5 Jahre. es sind tatsächlich Wartungsfugen.
    Prüfen Sie vor der Abnahme äußerst akribisch z.B. die lückenlose Flankenhaftung, ob größere, nicht glatt gestrichene 'Bollen' vorhanden sind, ob es Lücken gibt etc. Silikonfugen sind im wesentlichen im Fliesenbereich vorhanden, an Stellen, wo unterschiedliche Materialien aufeinandertreffen (Wanne/Fliese), an Innenecken etc.
    Ihr Bauträger hat Recht, was ihn aber nicht davon entbindet, die Fugen ordentlich herzustellen.
  3. Gewährleistung: Wartungsfugen-Eigenschaften & Veränderungen

    die Gewährleistung bezieht sich darauf,
    dass die Leistung zurzeit der Abnahme die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat, bei Wartungsfugen kann das durchaus bedeuten, dass diese Eigenschaften sich in einer kürzeren Frist verändern. Insofern ist es gar nicht nötig und sinnvoll, diese aus der Gewährleistung herauszunehmen.
  4. Wartungsfugen: Keine Gewährleistung, kein Reparaturanspruch?

    Foto von

    @JFD
    ist aber sehr missverständlich, Herr Feldwisch-Drentrup (wenn ich mal so einfach einen Fachmann kritisieren darf 😉
    Die Fugen müssen nicht explizit rausgenommen werden aus der Gewährleistung, weil sie dieser sowieso nicht unterliegen. Aber der Bauherr kriegt auch nichts repariert, wenn die Fuge später reißt.
  5. Bestätigung: Klarstellung zu Gewährleistung von Wartungsfugen

    danke, @tu
    für die Klarstellung, immerhin haben Sie mich als Fachfrau verstanden 😉
  6. Wartungsfugen: Risse – Hinnehmbarer Mangel? Bewertung!

    Ist oftmals ein hinnehmbarer Mangel ...
    weil das Reißen der Fugen oftmals mit dem Schwinden des Zementestrichs zusammenhängt. Treten aber Risse nach wenigen Wochen auf, ist dies mit Sicherheit als ein nicht zu akzeptierender Mangel zu bewerten. Entstehen die Risse so wie bei uns nach 1 Jahr, dann müssen wir diese jetzt auch selber ausbessern. Bis heute (2 Jahre her) haben wir lediglich 3 Risse gezählt.
  7. Wartungsfugen: Reinigungsmittel beeinflussen die Haltbarkeit

    Foto von Herbert Fahrenkrog

    Nicht nur "leben des Estrichs"
    ist entscheidend, sondern auch die Reinigung. Je nach verwendeten Mittelchen können die Fugen schrumpfen und dann "unterwandert" werden, sodass ein Abriss sichtbar ist. Danach liegt es nicht in der Verantwortung des Erstellers.
  8. Wartungsfugen: Gewährleistung bei Pfusch & Nichteinhaltung?

    Foto von Thorsten Bulka

    Und wenn gepfuscht wurde, oder vorgaben nicht eingehalten wurden?
    so wie ein Oft Diskutiertes Merkblatt, das von den Silicon heinis herrausgegeben wurde, kann man dann auch noch von einer Wartungsfuge reden?
    Manche Richter meinen nicht, wenn die Fuge nicht nach den Vorgaben hergestellt wurden!
  9. Wartungsfugen: DIN 52460 & Kontrolle durch Fachmann!

    Wartungsfugen-Großküchen
    Wartungsfugen unterliegen nach DINAbk. 52460 IVD-Merkblatt Nr. 3 nicht der Gewährleistung. Es ist deshalb unumgänglich eine Kontrolle durch einen unabhängigen Fachmann oder Sachkundigen durchführen zu lassen. Besonders sind Großküchen hiervon betroffen. Wir zeigen unter
  10. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 09.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 09.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Wartungsfugen Gewährleistungsausschluss: Risiken für Bauherren?

    💡 Kernaussagen: Wartungsfugen unterliegen oft nicht der Gewährleistung, da ihre Eigenschaften sich kurzfristig verändern können. Eine sorgfältige Prüfung der Flankenhaftung und des Zustands der Fugen vor der Abnahme ist entscheidend. Risse in Fugen können auf Schwinden des Estrichs oder falsche Reinigungsmittel zurückzuführen sein. Die Einhaltung von Vorgaben bei der Herstellung der Fugen ist wichtig, um Gewährleistungsansprüche zu sichern. Eine Kontrolle durch einen unabhängigen Fachmann, besonders in Großküchen, wird empfohlen.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Wartungsfugen: Mängelfreiheit bei Abnahme prüfen! sollten Bauherren vor der Abnahme die Fugen auf Mängel wie Lücken oder mangelnde Flankenhaftung prüfen, da Silikonfugen nicht für die Ewigkeit gemacht sind.

    ✅ Zusatzinfo: Wie im Beitrag Wartungsfugen: Reinigungsmittel beeinflussen die Haltbarkeit erwähnt, kann die Verwendung ungeeigneter Reinigungsmittel zum Schrumpfen und Unterwandern der Fugen führen, was nicht in der Verantwortung des Erstellers liegt.

    🔴 Risiko: Werden Wartungsfugen nicht fachgerecht nach den einschlägigen Normen und Merkblättern (z.B. IVD-Merkblatt Nr. 3) ausgeführt, kann dies die Gewährleistung beeinflussen, wie in Wartungsfugen: Gewährleistung bei Pfusch & Nichteinhaltung? diskutiert wird. Manche Richter erkennen in solchen Fällen keine Wartungsfuge an.

    👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten sich nicht scheuen, einen unabhängigen Sachverständigen hinzuzuziehen, um die Ausführung der Wartungsfugen zu überprüfen und mögliche Mängel frühzeitig zu erkennen. Beachten Sie auch die Hinweise im Beitrag Wartungsfugen: DIN 52460 & Kontrolle durch Fachmann! bezüglich der DINAbk. 52460 und der Notwendigkeit einer Kontrolle durch einen Fachmann.

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