ich habe eine Frage zur Zulässigkeit von baulichen Anlagen im Außenbereich gemäß § 34 BauGBAbk.. Konkret geht es um die Aufstellung eines Gartenhauses (30 m² Grundfläche, 3 m Höhe) und eines Dixiklos (2 m² Grundfläche, 2,2 m Höhe) für die Nutzung durch einen Sportverein als Bogenschießgelände. Beide Anlagen sollen fest auf einer Bodenplatte errichtet werden und eine Bitumen-Dachdeckung erhalten. Eine Wasser- und Stromversorgung ist vorgesehen. Es liegt weder eine Baugenehmigung noch eine Nutzungsänderung vor.
Meine Frage ist: Ist die Aufstellung dieser Anlagen unter den genannten Bedingungen im Außenbereich zulässig?
Vielen Dank für Ihre Hilfe und Unterstützung!
Antworten auf Rückfragen
- Welche Größe hat das geplante Gartenhaus (Grundfläche in m² und Höhe in m)?
30 m², höhe 3 m - Welche Größe hat das geplante Dixiklo (Grundfläche in m² und Höhe in m)?
2 m², höhe 2,2 m - Handelt es sich um eine feste oder mobile Aufstellung des Gartenhauses und des Dixiklos?
feste Aufstellung - Gibt es bereits eine Baugenehmigung für das Bogenschießgelände oder eine Nutzungsänderung des Grundstücks?
nein - Welche Art von Verein ist Träger der Anlage (z.B. gemeinnützig, Sportverein)?
Sportverein - Liegen Informationen über die genaue Lage des Grundstücks vor (z.B. Bebauungsplan, Nähe zu Wohnbebauung)?
nein - Welche Art von Fundament ist für das Gartenhaus vorgesehen (z.B. Streifenfundament, Bodenplatte, Punktfundament, keine Fundamentierung)?
Bodenplatte - Gibt es bereits eine behördliche Anordnung oder einen Bescheid bezüglich der Nutzung des Grundstücks?
nein - Welche Art von Dachdeckung ist für das Gartenhaus geplant (z.B. Bitumen, Blech, Ziegel)?
Bitumen - Ist eine Wasser- oder Stromversorgung für das Gartenhaus oder das Dixiklo vorgesehen?
ja
