Vorher stand dort ein EFHAbk. jetzt soll ein MFH nebst Gewerbeeinheit hingebaut werden.
Die zuständige Baubehörde gab einen Bescheid, kostenlos, in dem sie die vorgebrachten Gründe als belanglos ablehnte.
Mit diesen Schreiben wird uns ein Hinweis gegeben, dass wir den Widerspruch hiermit kostenlos zurücknehmen können, oder aber bestehen lassen um dann ein kostenpflichtiges mutmaßlich inhaltsgleiches Schreiben mit Ablehnung zu erhalten.
- Wer hat Erfahrungen damit?
- Weil, warum sollte eine Behörde dies tun?
Der Unterschied nach dem kostenpflichtigen Bescheid sind freilich die Möglichkeit der darüber hinaus bestehenden Rechtsmittel.
Dann nimmt der juristische Teil erst "Fahrt" auf.
Der Hinweis als solcher erscheint, als scheue die Behörde weitere Rechtsmittel, bzw. allein den Hinweis darauf geben zu müssen.
Der Bauherr ist ein einflussreicher Unternehmer, der freilich ständig mit der Behörde zu tun hat und dort gut bekannt ist.
Also bis hier nur gemutmaßt.
Wenn dieses Vorgehen üblich ist, dann wäre es für den Widerspruch Einlegenden ja sehr freundlich.
Wer hat also Erfahrungen, da das für uns ziemliches Neuland ist - und ja, das Thema auch nicht so toll, aber es gibt nun mal nachbarschaftliche Interessen und aufgrund der neuerdings immer stärker verdichteten Bauweise, weiß ein Jeder, dass Lebensqualität dadurch verloren geht - für alle, auch die dort wohnen würden.