Baubeginnsanzeige: Architekt unterzeichnet nicht
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Baubeginnsanzeige: Architekt unterzeichnet nicht
Ist das schon mal jemanden passiert? Was macht man jetzt? Wir stehen unmittelbar vor dem Baustopp!
Danke für jede Hilfe ...
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Und wo ist nun das Problem?
Entweder ist die Bauleitung beim "Fertigbauer" im Bauvertrag enthalten, dann soll der doch Unterschreiben oder Sie beauftragen den Architekt oder einen externen Bauleiter, das hat dann den Vorteil hat, "auf Ihrer Seite" zu stehen.Aber klar, das kostet natürlich extra Geld. Aber ist ja nur zu Ihrem "Vorteil". Gibt ja auch einen Gegenwert dafür.
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Das kann
unangenehm werden. Der Architekt kann nicht für "den Brandschutz" unterschreiben, es sei denn, er beschränkt das nur auf die Planung. Wie man das nun bei Fertigbau genau abgrenzen und prüfen soll wird wohl niemand sagen können. Vielleicht lässt er sich darauf ein, die Bauüberwachung bezüglich des Brandschutzes zu übernehmen und unterschreibt dann. Logisch wäre das allerdings nicht, wenn er konsequent ist, kann er das nicht machen, wenn doch, ging"s wohl eher ums Geld. Auch die Baufirma kann sich eigentlich zurücklehnen, der Bau läuft ja schon, Vertrag ist unterschrieben. Am Ende wird"s wohl der Fertigbauer gegen zusätzliches Geld (ohne zusätzliche Arbeit) machen. Sehr falscher Zeitpunkt für so ein Problem, sorry. -
Wenn einer unterschreiben muss ...
haftet er auch dafür. Da der Kollege aber weder Kenntnis von dem noch Einfluss auf das Brandschutzkonzept des Herstellers hat, kann er nicht haftend erklären, was er gar nicht weiß. Entweder stimmt der Hersteller mit dem Kollegen das Konzept ab, der Kollege kontrolliert die Ausführung und unterschreibt oder der Hersteller unterschreibt gleich! An sonsten wie Leues -
Wenn es denn ...
Wenn es denn überhaupt ein Brandschutzkonzept gibt. Ich weiß, in Bayern z.B. sind die auf das Ding heiß wie Sau ...Fazit: Da lauert eine Mehrkosten-Falle ...
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Hier geht doch einiges durcheinander
In NRW muss der Entwurfsverfasser bereits durch die Unterschrift auf dem Bauantragsformular folgendes anerkennen:"Ich erkläre hiermit, dass das in den beigefügten Bauvorlagen dargestellte Bauvorhaben den Anforderungen an den Brandschutz entspricht und die hierzu in den Bauvorlagen gemachten Angaben vollständig und richtig sind. "
Nun sind bei freistehenden Gebäuden geringer Höhe mit nur einer Wohnung die Anforderungen an den Brandschutz recht überschaubar.
Also die Planung des Architekten muss die Mindestanforderungen an den Brandschutz entsprechend der Gebäudekategorie gemäß Landesbauordnung enthalten. Das erklärt der Architekt schon mit seiner Unterschriften auf den Bauantragsunterlagen.
Mit der Baubeginnsanzeige hat der Architekt überhaupt nichts zu schaffen, wenn sein Auftrag beim Bauantrag endet. Hier sollte die Fertighausfirma einen Architekten / Ingenieur/Techniker haben, der das als Bauleiter/Fachbauleiter gem. LBOAbk. unterschreibt.
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IN NRW ...
genau. Da oben steht aber nicht, welche LBOAbk. betroffen ist. Die von NRW oder eine der 15 anderen. Und jede LBO regelt das anders! leider!