Anrechenbare Kosten - Honorar kommt mir sehr hoch vor?!?
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Anrechenbare Kosten - Honorar kommt mir sehr hoch vor?!?
wir planen
a) Umbau/Renovierung einer DHHAbk.
b) Anbau an die DHH
Unser Architekt hat nun folgende Kosten für
a) 87000 € (für energ. Sanierung und Modernisierung
b) 46000 € für den Anbau
veranschlagt.
Bei der Errechnung des Honorars setzt er den Mittelsatz bei Honorarzone III an.
Nun die Frage - bei
a) rechnet er zu den tatsächlichen Baukosten in Höhe von 87000 € noch die zu verarbeitende Substanz in Höhe von 84000 € hinzu. Baukosten somit 171000 €.
b) rechnet er für die zu verarbeitende Substanz (Fassade) Kosten in Höhe von 132000 € hinzu. Baukosten insgesamt 178000 €.
Jetzt der Knackpunkt, das Haus ist auf den 60er Jahren. Gesamtwert des Hauses im aktuellen Zustand ca. 125000 €.
Ich denke die verarbeitende Substanz (Kosten) kann er ja nicht doppelt berücksichtigen. Wenn er ob 84000 € nimmt, wie kommt er beim Anbau auf die 132000 €?!? Das übersteigt den Wert des Hauses ja bei Weitem ...
Geht das - gibt es da Richtlinien wie hoch man die zu verarbeitende Substanz ansetzen darf? Ich habe das Gefühl das er hier das Maximum ausschöpft um ein gutes Honorar zu erhalten ... (Stundenlohn liegt bei 80 € - ist ja auch das Maximum)
Danke für Euren Input
Wolfgang
-
In welcher Planungsphase sind Sie denn?
Ist das erstmal nur das Honorarangebot, oder geht es bereits um die erste Rechnung? -
ist nur..
... das Honorarangebot ... erstmal.
Allerdings wollen wir zügig loslegen ...
Wieso - hat das einen Einfluss auf die Kosten?
Danke -
Verhandlungssache
Weil der Mittelsatz ja nicht automatisch gilt. Sie können aushandeln, dass nur der Mindestsatz gezahlt wird, Sie können aushandeln, ob und wie Nebenkosten bezahlt werden, ob der Umbauzuschlag und der Instandsetzungszuschlag vereinbart werden.
Die vorhandene Bausubstanz, die technisch oder gestalterisch mitverarbeitet wird, ist zwar angemessen zu berückssichtigen, aber in der HOAIAbk. steht nicht, dass diese voll zu berücksichtigen ist. Auch dies ist Verhandlungssache und schriftlich zu vereinbaren. Sie können also versuchen, auch im Rahmen der HOAI noch einiges zu drücken.
Gruß -
Danke, aber ...
Danke für die Info. Was mich gerade Aber für die "Verhandlung" interessiert ist,
inwieweit die zu verarbeitende Substanz vom Maximum her bewertet werden kann. Wie kann ich hier speziell 132000 € für die Verarbeitung der Fassade veranschlagen wenn das ganze Haus nicht mal soviel Wert ist?!?
Ist das so "üblich" bzw. was wurden sie den im normallfall ansetzen?
Danke -
Hier
Dieser Thread passt ja fast wie die Faust aufs Auge,
da mal lesen: -
Ein Zitat ...
Hier noch ein Zitat aus der verlinkten Arbeitshilfe:
"Die Höhe der a.K. für die mitverarb. Bausubstanz ist somit abhängig vom Umfang der Leistungen, die der Architekt
für die Bausubstanz zu erbringen hat. "
Wenn bei der energetischen Gebäudeaufrüstung das Gebäude nicht grundlegend anders gestaltet wird, dann wird die Bausubstanz nur technisch mitverarbeitet. Mal ganz praktisch gesehen hat der Architekt für die vorh. Außenwände, das vorhandene Dach, die vorh. Kellerdecke technisch geeignete Dämmmaßnahmen zu planen und die Ausführung zu überwachen. Da würde ich argumentieren, dass als Bausubstanz die Bauteile mitverarbeitet werden, die energetisch verbessert werden, also gehen die anrechenbaren Baukosten (aktuelle Herstellungskosten) der Außenwände, Kellerdecke, Dachstuhl, Dachausbau etc. mit ein, aber nicht Kosten für z.B. Innenwände, Innendecken, Fußböden, Elektro etc.
Für den Anbau, der für sich genommen relativ geringe anrechenbare Baukosten mit sich bringt, aber dem Architekt evtl. viel Aufwand macht, kann man eine gestalterische Mitverarbeitung des gesamten Bauwerks annehmen, welchen Anteil man davon zu den anrechenbaren Baukosten rechnet kann aber wieder verhandelt werden.
Erschwerend für einen brauchbaren Rat kommt hinzu, dass ein Anbau und eine energetische Aufrüstung zusammen kommen, wo die mitzuverarbeitende Bausubstanz unterschiedlich gewichtet werden kann, aber alles in einer Honorarermittlung zusammengeführt wird.
Gruß -
Ohne zu bewerten
ob das rechtlich OK ist (kann ich nicht sagen), bei dieser Bausumme komme ich einschließlich Umbauzuschlag (Minimum) auf über 45 T nur für die Architektenleistung (Die Verhandlung wird nicht einfach, aber es wird Ihnen wohl auch kein Fachmann konkrete Zahlen nennen können. Vielleicht (nur als Laie) so: energ. Sanierung (vermutlich mit Außenwanddämmung) 84 T mit hauptsächlicher Arbeit im ausführenden Bereich => mehr als vorhandene Substanz vollständig umbauen geht an Aufwand für diese Substanz nicht => Anbau hauptsächl. Planungsarbeiter, denn Ausführung wird wenig beeinflusst => höchstens gleicher Betrag (84 T)
Wie gesagt, nur ein eventueller Ansatz, oder die bisherigen Leistungen bezahlen, deren Ergebnisse mitnehmen und einen anderen Architekten suchen falls sich keine Lösung ergibt.
Volker Leue
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