Versuche kurz und knapp zu halten.
Ende Dezember 2006 haben wir schnell noch den Bausatzvertrag unterschrieben, um Kosten (3 % MwSt und Dämmstoff-Preiserhöhungen) zu sparen.
Wir haben leider festgestellt und dies hat auch die Berliner Bausatzhaus-Firma selbst zugegeben, dass die Firma wenig Erfahrung mit kfW40-Haus bzw. keine Erfahrung mit Passivhäuser hat. Obwohl die Firma bei der Verkaufsbesprechungen und auf eigene Homepage damit beworben hat.
Der kfW40-/Passivhaus Bausatzvertrag beinhaltet:
- Rohbau inkl. Lieferung
- Architekten-Leistungen
für 70.000 €
Da wir ja noch in Planungsphase sind und noch keine Bauantrag erstellt haben, überlegen wir ernsthaft von Vertrag zurückzutreten und die 10 % Vertragsstrafe zu zahlen. 5 % haben wir schon nach Zahlungsplan bezahlt.
Besondere Umstände: Architekt verweigert die Passivhaus mit PHPP 2004 zu projektieren. Oder die Wärmebedarfsnachweis nur mit EnEVAbk. Pro zu erstellen und nicht PHPP 2004.
Meine Frage: Kann ich von Vertrag zurücktreten ohne die 10 % Vertragsstrafe zuzahlen, wenn besondere Umstände vorliegen?
Oder kann ich externe Energieberater beauftragen und die Architekten-Leistungen vom Vertrag kürzen?
Für kurze, sachliche Angaben wär ich sehr dankbar.