ich habe mich zuletzt sehr ungenau ausgedrückt.
Also:
Die Außenanlagen eines Kindergartens (inkl. Spielgeräte) wurden nach Architektenplanung gebaut.
Welche Schlussabnahmen sind dann zu vollziehen, damit die Anlage in Betrieb genommen werden darf.
- Abnahme durch den Bauherren (klar)
- TÜV (wegen Sicherheitsaspekten (klar)
- Behördliche Abnmahme?
- sonstige?
Ich würde mich über eine Antwort freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Gensecke