Architektenhonorar verhandeln: Bausumme, Leistungsphasen & Nebenkosten reduzieren?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 08.01.2026

Die Diskussion dreht sich um die Verhandlung des Architektenhonorars bei einem Umbau. Wichtige Punkte sind die Angemessenheit des Mittelsatzes, die Höhe der Nebenkosten (6-12% sind üblich), die Notwendigkeit der Leistungsphase 3 und der mögliche Verzicht auf einen Umbauzuschlag. Es wird betont, wie wichtig ein vertrauensvolles Verhältnis zum Architekten ist.

⚠️ Wichtiger Hinweis · 💰 Kosten · ✅ Zustimmung/Empfohlen · 👉 Handlungsempfehlung

Architektenhonorar verhandeln: Bausumme, Leistungsphasen & Nebenkosten reduzieren?

Liebe Forumsmitglieder,
wir sind gerade am überlegen, ob wir einen Architekten mit den Leistungsphasen 3-8 beauftragen. Der Bausumme liegt bei ca. 100.000 €, Zone III, Mittelsatz für den Umbau einer Eigentumswohnung. Pauschal kommen 10 % für Nebenkosten der Summe hinzu.
Nun die Fragen:
  • Wo kann man hier noch über den Preis verhandeln?
  • Wo besteht hier Verhandlungsspielraum mit dem Architekten? (Eine Bonusregel, bei positiven Abweichungen will der Architekt nicht akzeptieren)
  • Sind 10 % Nebenkosten eher Usus, positiv, negativ
  • Können einzelne Punkte wie z.B. Heizungseinbau herausgenommen werden umso Kosten zu sparen?
  • Welche Möglichkeiten gibt es sonst noch mit dem Architekten zu verhandeln.

Vielen Dank für Ihre Antworten!
W. Weiser
Augsburg

  • Name:
  • W. Weiser
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Keine Reduzierung oder Ausschluss gesetzlich geschützter Mindestleistungen (z. B. Baubegleitung, statische Prüfung, Abnahme) ohne fachlich qualifizierte Ersatzregelung – Risiko erheblicher Mängel und Haftungsausfälle.

    🔴 KRITISCH: Nebenkostenpauschalen (z. B. 10 %) sind nicht automatisch zulässig – sie müssen konkret nachgewiesen, einzeln benannt und vertraglich vereinbart sein; eine pauschale Vereinbarung ohne Aufschlüsselung ist rechtlich unzulässig.

    ⚠️ WICHTIG: Jede Honorarabsenkung muss innerhalb der gesetzlichen Bandbreite der Honorarverordnung bleiben; Unterschreitung der gesetzlichen Mindestsätze ist nur bei begründeten Ausnahmen zulässig und bedarf schriftlicher Begründung.

    ⚠️ WICHTIG: Herausnahme einzelner Gewerke (z. B. Heizung) erfordert vertragliche Abdeckung durch einen anderen Fachplaner – Eigenkoordination ohne fachliche Begleitung birgt massive Schnittstellenrisiken.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich verstehe, dass Sie das Architektenhonorar verhandeln möchten. Hier sind einige Punkte, die Sie beachten können:

    • Bausumme: Die Bausumme ist ein wichtiger Faktor für die Berechnung des Honorars. Überprüfen Sie, ob die angesetzte Bausumme realistisch ist.
    • Leistungsphasen: Sie beauftragen die Leistungsphasen 3-8. Eine Reduzierung des Honorars ist möglich, wenn Sie bestimmte Leistungen selbst erbringen oder weglassen.
    • Nebenkosten: Nebenkosten von 10% der Bausumme sind üblich, sollten aber im Detail aufgeschlüsselt sein. Fragen Sie nach, welche konkreten Kosten darin enthalten sind.
    • Honorarsatz: Der Mittelsatz ist ein Richtwert. Je nach Schwierigkeitsgrad und Umfang des Projekts kann der Honorarsatz angepasst werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Führen Sie ein offenes Gespräch mit dem Architekten und verhandeln Sie die einzelnen Punkte. Holen Sie Vergleichsangebote von anderen Architekten ein.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der Sachverhalt betrifft die Verhandlung von Architektenhonoraren für die Leistungsphasen 3-8 bei einem Umbauprojekt mit einer Bausumme von ca. 100.000 Euro in Zone III. Der Fragesteller möchte Einsparpotenziale identifizieren und die üblichen Nebenkosten von 10 Prozent hinterfragen. Grundsätzlich ist das Architektenhonorar in Deutschland durch die HOAIAbk. (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) reguliert, was den Verhandlungsspielraum einschränkt, aber nicht ausschließt.

    ✅ Zustimmung: Die Annahme, dass bei der Beauftragung von Leistungsphasen 3-8 Verhandlungsspielraum besteht, ist grundsätzlich richtig. Allerdings sind die Mindestsätze der HOAI zu beachten, die eine Unterschreitung nur in begründeten Ausnahmefällen erlauben. Die genannte Bausumme von 100.000 Euro und Zone III sind korrekt für die Honorarberechnung.

    ➕ Ergänzung: Die Nebenkostenpauschale von 10 Prozent ist üblich und liegt im Rahmen der HOAI (Anlage 1 zu § 4 Abs. 1). Eine Reduzierung ist möglich, sollte aber vertraglich klar definiert werden, um spätere Nachforderungen zu vermeiden. Die Herausnahme einzelner Gewerke wie Heizungseinbau ist theoretisch möglich, führt aber zu einem erhöhten Koordinationsaufwand für den Bauherrn und kann zu Schnittstellenproblemen führen.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie zunächst, ob eine Reduzierung des Leistungsumfangs auf die Phasen 3-5 (Entwurfs- und Genehmigungsplanung) möglich ist, um Kosten zu sparen. Verhandeln Sie die Nebenkostenpauschale auf maximal 8 Prozent und dokumentieren Sie alle Vereinbarungen schriftlich. Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt oder einen unabhängigen Bauberater mit der Prüfung des Architektenvertrags, um sicherzustellen, dass keine versteckten Kosten entstehen. Vermeiden Sie die Herausnahme einzelner Gewerke ohne fachliche Begleitung, da dies zu erheblichen Mehrkosten durch Koordinationsfehler führen kann.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der Sachverhalt betrifft die Verhandlung eines Architektenhonorars für einen Umbau einer Eigentumswohnung mit einer Bausumme von ca. 100.000 € in Zone III, wobei Leistungsphasen 3–8 beauftragt werden sollen und pauschal 10 % Nebenkosten angesetzt sind.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass 10 % Nebenkosten "Usus" seien, ist irreführend – Nebenkosten sind im HOAI-System (bis 2021) oder im aktuellen Honorarrecht (nach BGBAbk. § 632a und Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure) nicht pauschal zulässig; sie müssen konkret nachgewiesen und vertraglich vereinbart sein.

    ➕ Ergänzung: Die Leistungsphasen 3–8 umfassen u. a. die Ausführungsplanung, Baubegleitung und Abnahme – eine Reduktion einzelner Leistungen (z. B. Heizungseinbau) ist nur zulässig, wenn diese klar aus dem Leistungsumfang ausgeklammert und durch einen anderen Fachplaner (z. B. SHK-Fachplaner) vertraglich abgedeckt werden.

    ⚠️ Korrektur: Eine Bonusregelung bei "positiven Abweichungen" ist rechtlich problematisch: Der Architekt haftet für Planungsfehler und Kosteneinhaltung – eine Bonusvereinbarung könnte die Haftungsverantwortung unzulässig abschwächen und ist daher nicht empfehlenswert.

    ➕ Ergänzung: Verhandlungsspielraum besteht vor allem bei der Honorarhöhe (z. B. Absenkung des Prozentsatzes innerhalb der gesetzlichen Bandbreite), der Abgrenzung von Leistungen (z. B. Ausschluss von Baubegleitung bei Eigenüberwachung) oder der Festlegung von Pauschalhonoraren pro Phase – nicht jedoch bei gesetzlich geschützten Mindestleistungen.

    🔴 Gefahr: Ein zu stark reduziertes Honorar oder Ausschluss zentraler Leistungen (wie Baubegleitung oder statische Prüfung) birgt erhebliche Risiken: fehlerhafte Ausführung, Mängel, Haftungsprobleme und mögliche Schadensersatzansprüche – insbesondere bei Umbauten mit Bestandsauflagen oder Denkmalschutz.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie einen unabhängigen Bauvertragsberater oder einen zertifizierten Sachverständigen für Bauvertragsrecht, um den Architektenvertrag auf Rechtssicherheit, Vollständigkeit und angemessene Leistungsabgrenzung zu prüfen – insbesondere vor Vertragsunterzeichnung und Honorarvereinbarung.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle Modelle bestätigen, dass Verhandlungsspielraum beim Architektenhonorar besteht – insbesondere bei Leistungsphasen 3–8 und innerhalb der gesetzlichen Bandbreite.
    • Alle betonen die Bedeutung der Bausumme (hier ca. 100.000 € in Zone III) als Grundlage der Honorarberechnung.
    • Alle weisen auf die Notwendigkeit schriftlicher Vereinbarungen hin.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI sieht Nebenkosten von 10 % als „üblich“ an und verlangt nur Aufschlüsselung; DeepSeek bestätigt die Üblichkeit, nennt aber 8 % als verhandelbare Obergrenze; Qwen korrigiert entscheidend: Pauschale Nebenkosten sind nicht „üblich“, sondern nur bei Einzelnachweis und Einzelvereinbarung zulässig – pauschale 10 % sind rechtlich fragwürdig.

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen ergänzt zentral: Bonusvereinbarungen bei Kosteneinsparungen sind rechtlich bedenklich und können Haftungsverantwortung unzulässig abschwächen.
    • DeepSeek ergänzt: Reduzierung auf Leistungsphasen 3–5 (ohne Baubegleitung) ist kostensparend, birgt aber Risiken bei Eigenüberwachung.
    • Qwen ergänzt: Ausschluss einzelner Gewerke ist nur zulässig bei klarer Vertragsabdeckung durch Dritten (z. B. SHK-Fachplaner).

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI suggeriert, dass „Herausnahme einzelner Leistungen“ ohne weiteres möglich sei; Qwen und DeepSeek widersprechen mit Nachdruck: Solche Ausschlüsse erfordern fachliche Ersatzregelung, andernfalls drohen massive Haftungsrisiken – hier gilt das Vorsichtsprinzip zugunsten der sichereren Einschätzung (Qwen/DeepSeek).

    👉 Empfehlung:

    • Vertragsprüfung durch unabhängigen Bauvertragsberater oder zertifizierten Sachverständigen vor Vertragsabschluss – gemeinsam gefordert von Qwen und DeepSeek, nicht erwähnt von GoogleAI.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Bausumme als HonorargrundlageAlle Modelle bestätigen die Bausumme von ca. 100.000 € in Zone III als maßgeblich für die Honorarberechnung.
    Verhandlungsspielraum bei LPAbk. 3–8Alle stimmen überein: Verhandlung ist möglich innerhalb der gesetzlichen Bandbreite; Mindestsätze dürfen nicht unterschritten werden.
    Nebenkostenpauschale (10 %)GoogleAI sieht 10 % als „üblich“, DeepSeek als „im Rahmen“, Qwen korrigiert entscheidend: Pauschalen sind grundsätzlich unzulässig – Nachweis und Einzelvereinbarung erforderlich.
    Herausnahme einzelner Gewerke (z. B. Heizung)GoogleAI erwähnt keine Risiken; DeepSeek und Qwen warnen einhellig: Ohne fachliche Ersatzregelung entsteht erhebliches Haftungsrisiko.
    Notwendigkeit einer Vertragsprüfung⚠️Qwen und DeepSeek fordern explizit einen unabhängigen Bauvertragsberater oder Sachverständigen – GoogleAI erwähnt dies nicht.

    👉 Handlungsempfehlung: Verzichten Sie auf pauschale Nebenkostenvereinbarungen und Gewerkeausschlüsse ohne qualifizierte Ersatzplanung; lassen Sie den Architektenvertrag vor Unterzeichnung durch einen unabhängigen Fachberater prüfen.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoUnterschreitung gesetzlicher Mindesthonorarsätze ohne BegründungRechtliche Unwirksamkeit der Vereinbarung, Nachforderung durch Architekten, Schadensersatzansprüche bei Mängeln
    🔴 RisikoPauschale Nebenkostenvereinbarung ohne EinzelnachweisUnwirksamkeit der Pauschale, Rückzahlungsansprüche, Streit über Rechtmäßigkeit der Abrechnung
    🔴 RisikoAusschluss zentraler Leistungen (Baubegleitung, Abnahme) ohne fachliche ErsatzregelungUnentdeckte Mängel, Bauverzögerungen, Haftungsausfälle bei Schäden, erhebliche Nachbesserungskosten
    🔴 RisikoKeine schriftliche Vereinbarung über Leistungsumfang und HonorarstrukturUnklare Rechte und Pflichten, Streit über abgenommene Leistungen, Beweisprobleme bei Reklamation
    🔴 RisikoVerwendung einer Bonusregelung für KosteneinsparungenRechtliche Zweifel an Vertragswirksamkeit, unzulässige Abschwächung der Architektenhaftung, mögliche Haftungsausschlusswirkung
    ✅ ChanceVerhandlung eines Pauschalhonorars pro LeistungsphaseTransparenz, Kostensicherheit, Vermeidung von Nachtragsabrechnungen
    ✅ ChanceGezielte Reduktion auf Leistungsphasen 3–5 bei Eigenüberwachung durch qualifizierten BauherrnKosteneinsparung bis zu 40 %, bei fachlich einwandfreier Umsetzung keine Risikoerhöhung
    ✅ ChanceNutzung von Musterleistungsbeschreibungen nach VOBAbk./B oder HOAI-MusterverträgeRechtssichere Abgrenzung, klare Vertragsgrundlage, Reduktion von Streitpotenzial
    ✅ ChanceFestlegung fester Meilensteine mit Teilabnahmen und ZwischenzahlungenBessere Liquiditätsplanung, frühzeitige Kontrolle der Leistungsqualität, Motivation für zeitgerechte Abwicklung
    ✅ ChanceEinbindung eines unabhängigen Bauvertragsberaters bereits in der VertragsphaseFrühzeitige Risikoerkennung, wirksame Vertragsoptimierung, Vermeidung teurer Nachbesserungen

    Orientierungshilfen

    1. Rechtssichere Honorarvereinbarung prüfen lassen: Beauftragen Sie vor Vertragsunterschrift einen zertifizierten Bauvertragsberater oder Sachverständigen für Bauvertragsrecht – insbesondere zur Prüfung von Nebenkostenpauschalen, Leistungsumfang und Haftungsklauseln.
    2. Nebenkostenpauschale ablehnen und Einzelnachweis fordern: Verlangen Sie von Ihrem Architekten eine detaillierte Aufstellung aller Nebenkosten mit Belegen – pauschale 10 %-Vereinbarungen sind rechtlich unzulässig und müssen gestrichen werden.
    3. Keine Gewerkeausschlüsse ohne Ersatzplanung: Wenn Sie z. B. den Heizungseinbau selbst regeln möchten, beauftragen Sie vor Vertragsabschluss einen SHK-Fachplaner und legen Sie die Leistungsabgrenzung vertraglich zwischen Architekt und Fachplaner fest.
    4. Leistungsphasen 3–5 prüfen: Klären Sie mit dem Architekten, ob ein Vertrag nur für LP 3–5 (Entwurf, Genehmigung, Ausführungsplanung) ausreicht – bei Eigenüberwachung durch qualifizierten Bauherrn ist das oft kostensparend und risikoarm.
    5. Keine Bonusvereinbarungen akzeptieren: Verzichten Sie auf Klauseln, die den Architekten bei Kosteneinsparungen „belohnen“ – solche Regelungen können dessen Haftung unzulässig abschwächen und sind rechtlich problematisch.
    6. Schriftliche Vereinbarung aller Verhandlungsergebnisse: Dokumentieren Sie jede Änderung am Leistungsumfang, Honorarsatz oder Nebenkosten in einer ergänzenden schriftlichen Vereinbarung – ohne Unterschrift keine Wirksamkeit.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    HOAI
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelte bis 2020 die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland. Sie dient heute als Richtlinie. Verwandte Begriffe: Honorarzone, Leistungsphase, Architektenhonorar.
    Leistungsphasen
    Die Leistungsphasen beschreiben die einzelnen Abschnitte eines Bauprojekts, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Verwandte Begriffe: HOAI, Entwurfsplanung, Ausführungsplanung.
    Bausumme
    Die Bausumme ist die Summe aller Kosten, die für die Errichtung eines Bauwerks anfallen. Verwandte Begriffe: Baukosten, Honorar, Nebenkosten.
    Honorarzone
    Die Honorarzonen nach HOAI geben den Schwierigkeitsgrad eines Bauvorhabens an. Es gibt fünf Honorarzonen, wobei Zone I den geringsten und Zone V den höchsten Schwierigkeitsgrad darstellt. Verwandte Begriffe: HOAI, Bausumme, Leistungsphase.
    Nebenkosten
    Nebenkosten sind zusätzliche Kosten, die neben dem Architektenhonorar anfallen, z.B. für Reisekosten, Kopien oder Genehmigungen. Verwandte Begriffe: Bausumme, Honorar, Baunebenkosten.
    Architektenhonorar
    Das Architektenhonorar ist die Vergütung für die Leistungen des Architekten. Es wird in der Regel auf Basis der Bausumme und der Leistungsphasen berechnet. Verwandte Begriffe: HOAI, Bausumme, Leistungsphase.
    Mittelsatz
    Der Mittelsatz ist ein Wert innerhalb der Honorarspannen der HOAI, der als Ausgangspunkt für die Honorarberechnung dient. Er kann je nach Schwierigkeitsgrad und Umfang des Projekts angepasst werden. Verwandte Begriffe: HOAI, Honorarzone, Bausumme.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Leistungsphasen sind im Architektenhonorar enthalten?
      Die Leistungsphasen nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) umfassen Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe und Objektüberwachung (Bauleitung).
    2. Wie kann ich das Architektenhonorar reduzieren?
      Sie können das Honorar reduzieren, indem Sie bestimmte Leistungen selbst erbringen, auf optionale Leistungen verzichten oder einen niedrigeren Honorarsatz aushandeln. Eine Pauschalvereinbarung kann ebenfalls sinnvoll sein.
    3. Sind Nebenkosten im Architektenhonorar enthalten?
      Nein, Nebenkosten sind nicht im Architektenhonorar enthalten. Sie werden zusätzlich berechnet und umfassen beispielsweise Reisekosten, Kopierkosten und Gebühren.
    4. Was ist die HOAI?
      Die HOAI ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland. Die HOAI ist jedoch nicht mehr bindend, sondern dient als Orientierungshilfe.
    5. Was bedeutet "Zone III"?
      Die Honorarzonen nach HOAI geben den Schwierigkeitsgrad eines Bauvorhabens an. Zone III steht für einen durchschnittlichen Schwierigkeitsgrad.
    6. Kann ich einen Architekten nur für bestimmte Leistungsphasen beauftragen?
      Ja, Sie können einen Architekten auch nur für einzelne Leistungsphasen beauftragen. Dies sollte jedoch im Vertrag klar definiert werden.
    7. Was ist eine Bonusregelung beim Architektenhonorar?
      Eine Bonusregelung kann vereinbart werden, wenn der Architekt bestimmte Ziele erreicht, beispielsweise die Einhaltung des Budgets oder des Zeitplans.
    8. Wie finde ich einen passenden Architekten für mein Bauvorhaben?
      Sie können Architekten über Empfehlungen, Online-Portale oder Architektenkammern finden. Achten Sie auf die Qualifikation und Erfahrung des Architekten sowie auf Referenzprojekte.

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  2. Architektenhonorar: Mittelsatz, Nebenkosten & Leistungsphasen

    hm!
    1 warum mittelsatz?
    2 warum lph3? entwurfliche arbeiten? Kostenberechnung sind 3 proz!
    3 10 proz Nebenkosten sind satt,
    4 einzelnes rausnehmen lohnt nicht, sie verlieren den gesamtverantwortlichen!
    5 warum lph4? Nutzungsänderung oder was!?
    um welche Baumaßnahmen geht es da überhaupt?
    wurde Zulage für Instandhaltung bzw. Modernisierung vereinbart?
  3. Architektenhonorar: Umgestaltung – Notwendigkeit Leistungsphase 3?

    Antworten
    Hallo Herr Blücher,
    vielen Dank für die rekordverdächtige Antwort!

    1) Es handelt sich um die komplette Umgestaltung einer 140 m² Wohnung mit neuen Wänden etc. (Begründung Architekt)

    2) Punkt 2 habe ich nicht verstanden? Meinen Sie mit Ihrer Antwort, dass die lph3 evtl. nicht notwendig ist? Bitte um kurze Erläuterung.

    3) Welche Höhe ist "normal" für die Nebenkosten?

    4) OK

    5) Ja

    6) Nein, auf die Zulage wurde bereits von Architektenseite verzichtet.
    Danke nochmal für die rasend schnelle Antwort!
    Freue mich bereits auf die Nächsten ...
    Danke

    • Name:
    • W. Weiser
  4. Architektenhonorar: Nebenkosten Umbau – 6% realistisch?

    immer noch unklar
    1+2+5 neue Wände oder neuer Entwurf, also andere raumzuschnitte, Entwurfsarbeit etc, dann wird 2 verstanden? und warum sollte der Umbau einer Wohnung genehmigungsrelevant sein? da muss aber mächtig eingegriffen werden..
    3 Nebenkosten üblicherweise zwischen 6 und 12 proz. heutzutage meist eher 6!

    hm! und warum verzichtet der auf die zulagen? ist das vertraglich zugesichert? schriftlich? und sie sind privatperson oder Kaufmann?
    schnell hatten wir schon hier aber gut? -)

  5. Architektenhonorar: Verzicht auf Zulage – Ungewöhnlich?

    Schon wieder schnell UND gut! Antworten
    1+2+5: Andere Raumzuschnitte und andere Art von Dach => deshalb auch genehmigungspflichtig
    • Zulage: Habe ihn bereits auf Verhandlungsspielraum angesprochen, daraufhin hat er verzichtet. Wie hoch kann dieser Zuschlag sein? Ist es ungewöhnlich, dass hierauf verzichtet wird?
    • Bin Privatperson, warum?
    • 2: Auf was hat sich Ihre Aussage bzgl. 3 % bezogen?

    Danke für die nächsten Antworten ...

    • Name:
    • W. Weiser
  6. HOAI: Architektenhonorar – Leistungsphase 3 beim Dachaufbau

    der Nebel löst sich..
    jetzt wird es klar: Umbau mit Dachaufbau etc, das heißt Leistungsphase 3 (lph 3) voll!
    die Leistungsphase 3 ist mit 11 proz nach HOAIAbk. bewertet. nach bayer werden von den 11 en 3 für die Kostenberechnung benötigt. deshalb war ich der Meinung, wenn nichts zu entwerfen sei, sollten nur 3 proz für die lph3 beauftragt werden.
    in diesem falle wäre die korrekte Abrechnung nach HOAI § 24 um 20 bis 33 proz zu erhöhen. die Erhöhung ist schriftlich zu vereinbaren, ohne Vereinbarung gilt 20 proz.
    Abweichungen von der HOAI werden bei privatpersonen, Kaufleuten und vertretern öffentlicher Einrichtungen etc. prinzipiell anders gesehen. bei nichtprivaten auftraggebern hat der Architekt sehr gute Chancen im nachhinein solche die HOAI umgehenden oder unterbietenden Vereinbarungen einzuklagen.
    HTH
  7. Architektenhonorar: Verhandlung – Mittelsatz, Nebenkosten, Umbauzuschlag

    Zusammenfassung der Verhandlungsmöglichkeiten
    Hallo Herr Blücher, Hallo Forum.
    Vielen Dank mal wieder für die Antwort.
    Zusammenfassend aus unseren Beiträgen ergibt sich folgendes Bild der Möglichkeiten, die für Verhandlungen in Frage kommen:

    1) Mittelsatz statt Minimumsatz

    2) Nebenkosten mit 10 % hoch, normal sind eher 6 % (Verzicht auf Umbauauschlag schafft hier ein Gegengewicht, welches dieses Satz mehr als ausgleicht, oder?! Diesen Verzicht sollte man sich schriftlich bestätigen lassen, oder?!)

    3) Bonusregel, wenn die Herstellungskosten billiger werden als geplant, entspricht nicht der HOAIAbk. und werden vom Architekten auch nicht akzeptiert.
    => Habe ich Sie hier richtig wiedergegeben, Herr Blücher?
    => Welche weiteren Möglichkeiten gibt es noch?
    Freue mich wieder über Antworten.

    • Name:
    • W. Weiser
  8. Architektenhonorar: Honorarzone, Umbauzuschlag & Nebenkosten

    fast
    die wiedergabequalität ist nicht ganz in hifi, zur Verständigung reicht es aber 🙂
    prinzipiell finde ich die Basis fair wenngleich seltsam formuliert.
    ich würde vereinbaren Zone III min, mit 20 proz umbauzuschlag
    nebenkosten ziel 6 proz, und für Freunde dann 8 proz!
    und das ist wichtiger als alles getue! sie brauchen im Bauprozess einen Freund, der klar auf ihrer Seite steht. deswegen hat der Gesetzgeber di efreiberufler so gestellt. das hatte viele Jahrzehnte große Vorteile. seit geiz geil macht (und schon früher) gibt es nur noch feinde im Bauprozess  -  das ist die Entscheidung 😉
  9. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

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    Architektenhonorar verhandeln: Bausumme, Leistungsphasen & Nebenkosten

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Verhandlung des Architektenhonorars bei einem Umbau. Wichtige Punkte sind die Angemessenheit des Mittelsatzes, die Höhe der Nebenkosten (6-12% sind üblich), die Notwendigkeit der Leistungsphase 3 und der mögliche Verzicht auf einen Umbauzuschlag. Es wird betont, wie wichtig ein vertrauensvolles Verhältnis zum Architekten ist.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Architektenhonorar: Mittelsatz, Nebenkosten & Leistungsphasen wird hinterfragt, warum der Mittelsatz angesetzt wurde und welche Arbeiten genau in den Leistungsphasen enthalten sind. Dies sollte im Detail geprüft werden.

    💰 Kosten: Die korrekte Abrechnung nach HOAI § 24 kann eine Erhöhung um 20 bis 33 Prozent bedeuten, wie im Beitrag HOAI: Architektenhonorar – Leistungsphase 3 beim Dachaufbau erläutert wird. Dies sollte bei der Verhandlung berücksichtigt werden.

    ✅ Zustimmung/Empfohlen: Im Beitrag Architektenhonorar: Honorarzone, Umbauzuschlag & Nebenkosten wird empfohlen, eine faire Basis zu vereinbaren, idealerweise Zone III Minimum mit einem Umbauzuschlag von 20 Prozent und Nebenkosten von 6-8 Prozent. Ein guter Architekt ist im Bauprozess unerlässlich.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Notwendigkeit der einzelnen Leistungsphasen genau ab und verhandeln Sie die Nebenkosten. Der Beitrag Architektenhonorar: Verhandlung – Mittelsatz, Nebenkosten, Umbauzuschlag fasst die Verhandlungsmöglichkeiten gut zusammen. Achten Sie auf ein transparentes Angebot und ein gutes Vertrauensverhältnis zum Architekten.

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