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Geschossberechnung
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Geschossberechnung

Hallo,
ich habe eine Frage zu Geschossberechnung. Bei uns ist nur I-Geschossige bauwise erlaubt. Also muss ich aufpassen, dass das Dachgeschoss nicht zum Vollgeschoss wird. So viel ich rausgefunden habe, zählt ein Geschoss in NRW zum Vollgeschoss, wenn über 3/4 der Geschossfläche 2,3 m hoch ist. Gerechnet wird vom Fußboden bis zur Dachhaut. Ist das so richtig? Ich habe auch an div. Stellen gelesen, dass ab dem fertigen Fußboden gerechnet wird. Ist das richtig? Wenn ja, wie viel setzt man für den Fußbodenaufbau an, gibt es da pauschale Richtwerte (ich würde sonst 15 cm ansetzten). Und noch eine Frage drauf: wieviel cm muss ich für den Dachaufbau (Sparren, Lattung und Dachpfannen ansetzten, gibt es da pauschale Richtwerte (ich würde sonst so ca. 30 cm ansetzten.)
Kann mir jemand weiterhelfen?
Henry
  1. Planung

    Foto von Horst Schmid

    Diese Maße gehören zu einer Planung, die Voraussetzung für eine mängelfreie Ausführung ist  -  und das sollten Sie einem Fachmann/Fachfrau mit entsprechender Ausbildung überlassen.
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