Förderung: Personenlift im Privathaus wählen

Personenlift im Privathaus

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Bild: Ursula Fischer / Pixabay

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Erstellt mit DeepSeek, 11.06.2026

Foto / Logo von DeepSeekDeepSeek: Personenlift im Privathaus – Förderung & finanzielle Unterstützung

Ein Personenlift im Privathaus ist weit mehr als ein Luxusgegenstand. Er steigert die Lebensqualität erheblich, ermöglicht ein selbstbestimmtes Wohnen im Alter und schafft echte Barrierefreiheit für alle Bewohner. Die Investition in einen Personenlift kann durch verschiedene Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt werden. Dieser Förderratgeber zeigt Ihnen die relevanten Programme, Voraussetzungen und den Weg zu Ihrem Förderantrag.

Relevante Förderprogramme im Überblick

Die Anschaffung und der Einbau eines Personenlifts in Ihrem Privathaus sind grundsätzlich förderfähig, wenn sie der Barrierefreiheit und dem altersgerechten Umbau dienen. Die KfW bietet spezielle Kredite und Zuschüsse, die auf diese Vorhaben zugeschnitten sind. Wichtig ist, dass der Einbau in einem bestehenden Wohngebäude erfolgt oder als Teil eines Neubaus geplant wird, der bestimmte energetische und barrierearme Standards erfüllt.

Die BAFA-Förderung spielt hier eine untergeordnete Rolle, da sie sich primär auf Klimaschutz- und Energieeffizienzmaßnahmen konzentriert. Allerdings kann eine Kombination mit Maßnahmen zur energetischen Sanierung oder der Installation einer modernen Steuerungstechnik sinnvoll sein. Der direkte Zuschuss für den Lift selbst erfolgt meist über die KfW.

Ein wichtiger erster Schritt ist die frühzeitige Planung. Bereits in der Bauphase sollten Sie die Integration eines Aufzugschachts oder einer Plattform für einen Plattformlift berücksichtigen. Dies vermeidet später hohe Kosten für die Nachrüstung und stellt sicher, dass der Lift den aktuellen Sicherheitsvorschriften und der Energieeffizienz entspricht.

Förderprogramme im Vergleich

Förderoptionen der KfW für barrierefreie Umbauten
Programm Förderart Voraussetzung Maximaler Betrag
KfW 455-B: Altersgerecht umbauen Zuschuss: Fester Betrag für Einzelmaßnahmen Einbau eines Personenlifts oder Treppenlifts zur Herstellung von Barrierefreiheit im Bestand. Voraussetzung ist der Nachweis durch einen Fachplaner. Aktuelle Konditionen erfragen Sie direkt bei der KfW.
KfW 159-B: Altersgerecht umbauen Kredit: Zinsgünstiges Darlehen bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit Umfassende barrierearme Modernisierung inklusive Personenlift. Der Lift muss als förderfähige Maßnahme im Rahmen der KfW-Richtlinien anerkannt werden. Aktuelle Konditionen erfragen Sie direkt bei der KfW.
KfW 261-B: Energieeffizient Sanieren Kredit: Zinsgünstiges Darlehen in Kombination mit Tilgungszuschuss Wenn der Lift im Zuge einer umfassenden energetischen Sanierung eingebaut wird (z.B. Dämmung des Schachts). Aktuelle Konditionen erfragen Sie direkt bei der KfW.
BAFA: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Zuschuss: Förderung von Einzelmaßnahmen Nicht für den Lift selbst, aber für die begleitende Dämmung des Schachts oder die Integration einer effizienten Steuerungstechnik möglich. Aktuelle Konditionen erfragen Sie direkt beim BAFA.

Voraussetzungen und Antragstellung

Für einen erfolgreichen Förderantrag bei der KfW müssen Sie einige wichtige Voraussetzungen erfüllen. Zunächst muss der Lift den aktuellen Sicherheitsstandards für Personenlifte entsprechen und von einem zertifizierten Fachbetrieb installiert werden. Die Barrierefreiheit muss nachweislich hergestellt werden, was durch eine Bescheinigung eines Fachplaners (z.B. Architekt, Sachverständiger für Barrierefreiheit) belegt wird.

Der Antrag auf einen Zuschuss (KfW 455-B) muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Sie reichen die detaillierte Kostenplanung und die Bestätigung des Fachplaners ein. Die KfW prüft dann die Förderfähigkeit. Nach der Durchführung müssen Sie die Rechnungen einreichen, um die Auszahlung zu erhalten. Bei einem Kredit (KfW 159-B) läuft der Prozess ähnlich, hier müssen Sie zusätzlich Ihre Bonität nachweisen.

Achten Sie darauf, dass die Tragfähigkeit des Gebäudes für den Lift ausreichend ist. Alte Gebäude benötigen möglicherweise eine statische Prüfung. Die Schachtgrube und die Fahrgeschwindigkeit des Lifts sollten ebenfalls den Herstellervorgaben entsprechen. Die Wartung des Lifts ist nach dem Einbau für den Bezug der Förderung nicht zwingend vorgeschrieben, aber für die Sicherheit und Lebensdauer unerlässlich.

Kombinierbarkeit von Förderungen

Eine große Stärke der KfW-Förderung ist die Möglichkeit, verschiedene Programme zu kombinieren. Wenn Sie beispielsweise einen Lift im Zuge einer umfassenden Altbausanierung einbauen, können Sie den KfW-455-B-Zuschuss für den Lift mit dem KfW-261-Kredit für die energetischen Maßnahmen verbinden. Dadurch steigern Sie die Förderhöhe erheblich.

Allerdings sind Kombinationen mit anderen öffentlichen Fördermitteln oft ausgeschlossen. Landesförderungen können jedoch additiv zur KfW-Förderung beantragt werden, sofern dies nicht explizit ausgeschlossen ist. Prüfen Sie vorab die genauen Richtlinien Ihres Bundeslandes.

Es ist wichtig, dass alle Maßnahmen in einem einheitlichen Gesamtkonzept stehen. Lassen Sie sich von einem Fördermittelberater unterstützen, der die optimale Kombination für Ihr spezifisches Projekt ermittelt. Eine falsche Kombination kann zu Kürzungen oder zur Rückforderung der Fördergelder führen.

Typische Fehler beim Förderantrag

Ein häufiger Fehler ist der Antrag nach Baubeginn. Die KfW fördert nur Maßnahmen, die noch nicht begonnen wurden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn, wie die Bestellung des Lifts oder der Beginn der Bauarbeiten, führt zur Ablehnung. Stellen Sie den Antrag daher immer vor der Auftragsvergabe.

Ein weiterer Fehler ist die unzureichende Dokumentation. Fehlen die Bescheinigung des Fachplaners oder die detaillierte Kostenaufstellung, wird der Antrag zurückgewiesen. Sichern Sie sich alle Unterlagen und reichen Sie diese vollständig ein.

Oft wird auch die falsche Förderart gewählt. Für einen einzelnen Lift ist der Zuschuss (KfW 455-B) meist günstiger als ein Kredit, da Sie keine Rückzahlung leisten müssen. Bei umfassenden Umbauten kann der Kredit (KfW 159-B) jedoch die höhere Summe bieten. Vergleichen Sie die Konditionen genau.

Handlungsempfehlungen

Planen Sie die Barrierefreiheit von Anfang an mit ein, besonders bei einem Neubau. Die Integration eines Schachts oder einer Plattform für einen Lift ist dann viel günstiger und einfacher als eine spätere Nachrüstung. Holen Sie sich frühzeitig einen Fachmann ins Boot, der die förderfähigen Maßnahmen identifiziert und den Antrag begleitet.

Informieren Sie sich über die aktuellen Konditionen der KfW und BAFA. Die Fördersätze und -obergrenzen ändern sich regelmäßig. Nutzen Sie die Beratungsangebote der KfW oder Ihrer Hausbank. Stellen Sie den Antrag rechtzeitig und vollständig.

Betrachten Sie den Lift als Investition in Ihre Lebensqualität und die Ihres Hauses. Ein barrierefreies Haus ist nicht nur eine Wohltat für Sie selbst, sondern steigert auch den Wert Ihrer Immobilie nachhaltig. Der Aufwand für die Beantragung der Förderung lohnt sich.

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Erstellt mit Gemini, 11.06.2026

Foto / Logo von GeminiGemini: Personenlift im Privathaus – Förderung & finanzielle Unterstützung

Die Integration eines Personenlifts in ein Privathaus stellt eine bedeutende Maßnahme zur Steigerung der Lebensqualität, Barrierefreiheit und des allgemeinen Wohnkomforts dar. Ob zur Erleichterung des Alltags für Familien, zur Unterstützung älterer Generationen oder für Menschen mit körperlichen Einschränkungen – ein Personenlift ist eine zukunftsweisende Investition. Angesichts der oft erheblichen Kosten für Anschaffung und Einbau ist die Recherche nach finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten unerlässlich. Hier setzt unser Ratgeber an, indem er Ihnen einen Überblick über relevante Förderprogramme und die damit verbundenen Voraussetzungen sowie Antragswege aufzeigt. Wir beleuchten, wie Sie die Finanzierung Ihres Vorhabens optimieren können, um diesen wichtigen Schritt hin zu einem barrierefreieren und komfortableren Zuhause zu realisieren.

Während der Fokus auf dem Einbau von Personenliften liegt, kann eine vorausschauende Planung und Umsetzung im Hinblick auf Energieeffizienz und die Nutzung nachhaltiger Materialien auch hier mit diversen Förderprogrammen unterstützt werden. Ähnlich wie bei energetischen Sanierungsmaßnahmen am Gebäude oder dem Einsatz erneuerbarer Energien, die primär durch KfW und BAFA gefördert werden, können auch bauliche Maßnahmen, die der Barrierefreiheit dienen, unter bestimmten Umständen von staatlicher oder regionaler Unterstützung profitieren. Die Optimierung der Energieeffizienz im Herstellungsprozess oder im Betrieb des Lifts selbst, sowie die Integration in ein Smart-Home-System zur Steuerung, könnten zukünftig Anknüpfungspunkte für Förderungen bieten, die über reine Investitionszuschüsse hinausgehen und auch technologische Innovationen berücksichtigen.

Relevante Förderprogramme im Überblick

Die finanzielle Unterstützung für den Einbau von Personenliften in Privathäusern gestaltet sich vielschichtig und hängt stark von der Art der Maßnahme und den individuellen Voraussetzungen ab. Primär sind hier die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zu nennen, deren Programme oft indirekt oder in Kombination mit anderen Maßnahmen greifen können. Darüber hinaus spielen Landesförderungen, kommunale Programme und die Unterstützung durch Pflegekassen eine wichtige Rolle. Die konkreten Programme und deren Konditionen können sich ändern, weshalb eine regelmäßige Überprüfung der aktuellen Angebote unerlässlich ist.

Besonders relevant ist die KfW-Förderung für altersgerechtes Umbauen. Hierbei handelt es sich um zinsgünstige Kredite oder Zuschüsse, die darauf abzielen, Wohnraum barrierefreier zu gestalten. Der Einbau eines Personenlifts kann als eine solche Maßnahme qualifiziert werden, insbesondere wenn er der Förderung des selbstständigen Wohnens dient. Die KfW bietet hierfür spezifische Programme an, die auf die Reduzierung von Barrieren und die Schaffung eines altersgerechten Wohnumfeldes ausgerichtet sind. Die Antragsstellung erfolgt in der Regel über die eigene Hausbank, die als Intermediär für die KfW fungiert.

Die BAFA hingegen fokussiert sich stärker auf Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Direkte Förderungen für den Einbau von Personenliften sind hier eher unüblich. Dennoch kann es indirekte Synergien geben, beispielsweise wenn der Lift in ein intelligentes Gebäudemanagementsystem integriert wird, das energieeffizient agiert oder wenn die Stromversorgung des Lifts durch eine geförderte Solaranlage gedeckt wird. Die BAFA-Förderungen sind oft als Zuschüsse konzipiert und werden direkt beantragt.

Neben den bundesweiten Programmen von KfW und BAFA bieten viele Bundesländer und Kommunen eigene Förderprogramme zur Schaffung von barrierefreiem Wohnraum an. Diese können in Form von Zuschüssen, zinsgünstigen Darlehen oder Bürgschaften gewährt werden. Die spezifischen Kriterien und Fördersummen variieren hier stark und erfordern eine gezielte Recherche auf Landes- und kommunaler Ebene. Oftmals sind diese Programme an die Einkommensverhältnisse gekoppelt oder setzen bestimmte bauliche Gegebenheiten voraus.

Förderprogramme im Vergleich (Tabelle)

Um Ihnen einen besseren Überblick zu verschaffen, haben wir einige der relevantesten Förderansätze in der folgenden Tabelle zusammengefasst. Es ist wichtig zu betonen, dass dies eine exemplarische Darstellung ist und die genauen Konditionen, Voraussetzungen und maximalen Förderbeträge sich ändern können und immer bei den jeweiligen Institutionen erfragt werden müssen.

Relevante Förderprogramme für Personenlifte
Programm Förderart Typische Voraussetzung Max. Förderbetrag (Richtwert)
KfW Programm 159 – Altesgerechtes Umbauen Zinsgünstiges Darlehen oder Zuschuss Nachweis der Notwendigkeit für Barrierefreiheit/altersgerechtes Wohnen, bauliche Maßnahme am Wohnraum Aktuelle Konditionen erfragen Sie direkt bei KfW (oft bis zu 100% der förderfähigen Kosten, max. Beträge pro Wohneinheit)
Landesförderprogramme (Beispielhaft) Zuschuss, Darlehen, Bürgschaft Wohnsitz im Bundesland, Einkommensgrenzen, Nachweis der Barrierefreiheit als Ziel Variiert stark je nach Bundesland, oft gestaffelt nach Einkommen und Art der Maßnahme
Pflegekassen (Soziale Pflegeversicherung) Zuschuss (Hilfsmittel) Pflegegrad 1-5, ärztliche Notwendigkeit, keine anderweitige Finanzierungsmöglichkeit, bis zu 4.000 € pro Maßnahme (Stand 2024, Änderungen möglich) Bis zu 4.000 € pro Maßnahme (ggf. Änderungen prüfen)
Kommunale Förderprogramme Zuschuss, zinsgünstiges Darlehen Wohnsitz in der Kommune, Erfüllung spezifischer lokaler Kriterien Individuell und kommunal festgelegt

Voraussetzungen und Antragstellung

Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Fördergeldern für den Einbau eines Personenlifts sind vielfältig und hängen stark vom jeweiligen Programm ab. Generell gilt, dass die Notwendigkeit der Maßnahme nachgewiesen werden muss. Bei KfW-Programmen im Bereich altersgerechtes Umbauen ist dies oft durch ein ärztliches Gutachten oder die Einstufung in einen Pflegegrad gegeben, wenn die Maßnahme der Verbesserung der Lebenssituation einer älteren oder eingeschränkten Person dient. Die baulichen Gegebenheiten müssen eine Integration des Lifts ermöglichen, wobei Plattformlifte oft flexibler sind als Kabinenlifte.

Die Antragstellung für KfW-Förderungen erfolgt in der Regel über Ihre Hausbank. Sie reichen dort Ihren Finanzierungswunsch ein, und Ihre Bank prüft die Unterlagen und leitet den Antrag an die KfW weiter. Bei Zuschüssen der Pflegekassen ist eine Antragstellung bei Ihrer zuständigen Pflegekasse erforderlich. Hierfür sind in der Regel ein Antrag, ein Kostenvoranschlag für den Lift und ein ärztliches Gutachten zur Begründung der Notwendigkeit vorzulegen. Für Landes- und Kommunalprogramme müssen Sie sich direkt bei der zuständigen Bewilligungsstelle informieren; oft sind dies Ministerien, Ämter oder die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Es ist ratsam, sich frühzeitig über mögliche Förderungen zu informieren, idealerweise noch vor der Beauftragung eines Liftanbieters. Viele Programme setzen voraus, dass der Antrag gestellt wird, bevor die Maßnahme begonnen wird. Eine sorgfältige Dokumentation aller Ausgaben, Kostenvoranschläge und Rechnungen ist für die spätere Abwicklung der Förderung unerlässlich. Einige Programme fördern ausschließlich bestimmte Liftarten oder setzen Mindestanforderungen an die Energieeffizienz oder Sicherheitsstandards.

Kombinierbarkeit von Förderungen

Eine positive Nachricht ist, dass verschiedene Förderungen oft miteinander kombinierbar sind, um die finanzielle Belastung für den Einbau eines Personenlifts weiter zu reduzieren. Beispielsweise kann ein zinsgünstiges Darlehen der KfW durch einen Zuschuss des Bundeslandes ergänzt werden. Auch die Kombination von staatlichen Mitteln mit einer Leistung der Pflegekasse ist unter Umständen möglich, solange die Gesamtfördersumme die tatsächlichen Kosten der Maßnahme nicht übersteigt. Hierbei ist jedoch stets auf die spezifischen Förderbedingungen der einzelnen Programme zu achten, da nicht jede Kombination zulässig ist.

Bei der Kombination von Förderungen ist es besonders wichtig, die Antragsverfahren sorgfältig zu koordinieren. Oftmals muss die Genehmigung einer Förderung abgewartet werden, bevor der Antrag für eine weitere Förderschiene gestellt werden kann. Eine frühzeitige Absprache mit den zuständigen Förderinstitutionen oder einem unabhängigen Fördermittelberater kann hier wertvolle Dienste leisten und sicherstellen, dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden und keine Doppelanträge gestellt werden, die abgelehnt werden könnten.

Die genauen Regelungen zur Kombinierbarkeit können komplex sein und unterliegen Änderungen. Generell gilt die Regel, dass die förderfähigen Kosten nur einmalig durch öffentliche Mittel gedeckt werden dürfen. Wenn beispielsweise die Pflegekasse einen Teil der Kosten übernimmt, kann dieser Betrag von der förderfähigen Summe anderer Programme abgezogen werden. Eine transparente Kommunikation und detaillierte Dokumentation sind daher der Schlüssel zum Erfolg.

Typische Fehler beim Förderantrag

Bei der Beantragung von Fördergeldern für den Einbau eines Personenlifts können einige typische Fehler gemacht werden, die zur Ablehnung des Antrags oder zu Verzögerungen führen können. Ein häufiger Fehler ist die fehlende oder unvollständige Antragsstellung. Antragsformulare müssen vollständig und korrekt ausgefüllt werden, und alle geforderten Nachweise und Dokumente müssen beigefügt sein. Unklarheiten oder fehlende Angaben können dazu führen, dass der Antrag nicht bearbeitet wird.

Ein weiterer häufiger Fehler ist die fehlende Abstimmung mit den Förderrichtlinien. Programme haben oft spezifische Kriterien, die erfüllt sein müssen. Wenn beispielsweise ein bestimmter Lift-Typ gefördert wird und Sie einen anderen wählen, kann dies zur Ablehnung führen. Ebenso ist es kritisch, wenn mit der Maßnahme begonnen wird, bevor die Förderzusage erteilt wurde. Viele Förderungen sind an diese Bedingung geknüpft, um Missbrauch zu verhindern.

Auch die mangelnde Dokumentation ist ein häufiges Problem. Alle Ausgaben müssen lückenlos nachvollziehbar sein. Fehlende Rechnungen, unzureichende Kostenvoranschläge oder die Nichtvorlage von Nachweisen über die tatsächliche Durchführung der Maßnahme können die Auszahlung der Fördermittel verhindern. Es ist ratsam, sich vorab genau über alle erforderlichen Unterlagen zu informieren und diese sorgfältig aufzubewahren.

Handlungsempfehlungen

Um erfolgreich Fördermittel für den Einbau eines Personenlifts zu erhalten, sollten Sie einen strukturierten Ansatz verfolgen. Beginnen Sie mit einer umfassenden Informationsphase. Machen Sie sich klar, welche Art von Lift für Ihre Bedürfnisse am besten geeignet ist und welche baulichen Gegebenheiten vorliegen. Recherchieren Sie dann gezielt nach den für Sie relevanten Förderprogrammen von KfW, BAFA, Ihrem Bundesland und Ihrer Kommune.

Frühzeitige Kontaktaufnahme ist ebenfalls entscheidend. Sprechen Sie so früh wie möglich mit Ihrer Hausbank, der zuständigen Förderstelle oder der Pflegekasse. Klären Sie die Voraussetzungen und den genauen Ablauf der Antragstellung. Holen Sie detaillierte Kostenvoranschläge von qualifizierten Liftanbietern ein, die die Anforderungen der Förderprogramme berücksichtigen. Achten Sie darauf, dass alle Kosten transparent aufgeschlüsselt sind.

Sorgfältige Antragsstellung und Dokumentation sind unerlässlich. Füllen Sie alle Formulare gewissenhaft aus und legen Sie alle geforderten Nachweise bei. Bewahren Sie alle Belege, Rechnungen und Korrespondenzen sorgfältig auf. Wenn Sie sich unsicher sind, ziehen Sie die Beratung durch einen Fördermittelberater in Betracht. Dieser kann Sie durch den Prozess begleiten und sicherstellen, dass alle formalen Anforderungen erfüllt werden.

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