Küchenstudio bessert nicht nach: Wie weiter vorgehen?
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Küchenstudio bessert nicht nach: Wie weiter vorgehen?

Vor vier Monaten wurde meine Küche eingebaut. Eigentlich eine schöne Küche, allerdings wurde beim Einbau geschlampt.
  • Arbeitsplatten wurden schräg eingebaut, Schubladen schleifen, Türen passen nicht zwischen die dafür vorgesehen Wangen, eine Arbeitsplatte ist beschädigt.
  • Nachbesserung wurde telefonisch zugesagt, aber niemand kam. Nach unzähligen Anrufen durch mich habe ich dann per Fax eine Frist zur Nachbesserung sechs Wochen nach Einbau gesetzt. Verstrich wiederum ohne Reaktion.
  • Nach etlichen Anrufen wurde dann telefonisch ein Termin zur Nachbesserung angesetzt. Wir hatten die Küche ausgeräumt, aber niemand kam. Als ich anrief, wo die Monteure bleiben, hieß es nur lapidar, ein Teil vom Werk hätte noch gefehlt, daher hätte man den Termin nicht durchgeführt.
  • Darauf habe ich ein Einschreiben mit zweiter Fristsetzung verschickt. Das Einschreiben wurde nicht angenommen (es werden wohl prinzipiell keine Anschreiben entgegengenommen). Deshalb habe ich das nun nochmal gefaxt.
  • Gottseidank habe ich 3.000 € einbehalten, womit man beim Nachbessern recht weit kommt.
  • Allerdings ist mir nicht ganz klar, wie ich hier weitermachen soll. Wenn ich einen SV zur Beweissicherung besorge, dann kann dessen Gutachten als parteiisch angesehen werden. Ich habe mal gehört, dass man auch über ein Gericht Beweissicherung beantragen kann, worauf dieses einen SV schickt, der dann als unparteiisch angesehen wird. Habe nur keine Ahnung wie das geht, was es kostet und wie lange man da wartet? Zum Glück habe ich mit keinem Handwerker bei meinem Bau irgendetwas Vergleichbares erlebt. Sonst wäre das wohl das pure Chaos geworden ...

Bin für jeden Tipp dankbar,
viele Grüße!

  1. RA einschalten!

    Tach auch,
    also ich wäre sofort nach der verweigerten Annahme des Einschreibens bei einem Rechtsanwalt gewesen!
    Alternativ nutze ich ab und zu im persönlichen Gespräch den Hinweis auf Veröffentlichung der Missstände (Leserbrief an lokale Zeitung, Radio, etc. ...). Auch sehr wirkungsvoll: Auskundschaften, wann viel Betrieb im Laden ist, und dann (sehr lautstark! ;-) seinem Ärger Luft machen und den saumäßigen Service der Firma anprangern. Wenn potentielle Kunden dann aufmerksam werden, ...
    Viel Erfolg wünscht
  2. Beweissicherungsverfahren

    Foto von Dipl.-Physiker Jochen Ebel

    Machen Sie kein Beweissicherungsverfahren ohne privaten SV (auch wenn dessen Gutachten so gut wie keinen Beweiswert hat). Der gerichtlich beauftragte Sachverständige darf nur Ihre Beweisfragen beantworten (sonst wäre er nicht unparteiisch) und wenn Sie die Fragen falsch gestellt haben, nützt Ihnen das ganze Beweissicherungsverfahren nichts  -  und für die richtigen Fragestellungen ist Ihr privater Gutachter zuständig und haftet ggf., wenn er Ihnen falsche Fragen vorschlägt.
  3. Um Himmelswillen

    Foto von Lieselotte Tussing

    kein gerichtliches Beweissicherungsverfahren  -  Sie haben unter Garantie in 1 Jahr noch kein Ergebnis und nach wie vor die Mängel in Ihrer Küche.
    Gehen Sie zum Anwalt und schöpfen Sie die rechtlich möglichen Schritte zur Erzwingung der Nacharbeit aus  -  einschl. Ersatzvornahme.
    • Name:
    • Tu
  4. Wozu Anwalt?

    Also den Anwalt können Sie sicher sparen. Sie haben mehrfach zur Nachbesserung aufgefordert. Sie sollten nach Verstreichen der letzten Fristsetzung eine Ersatzvornahme ankündigen. Sofern Sie mit dem einbehaltenen Geld hinkommen ist alles i.O.. Das benötigte Privatgutachten kann ihnen eigentlich auch ein guter Tischler (Küchenbauer) schreiben. Er nimmt sämtliche Mängel, die er beseitigen wird vor Beginn der Arbeiten schriftlich auf und Sie stehen daneben und fotografieren jeden benannten Mangel (möglichst doppelt und dreifach  -  machen Sie sich dabei eine kleine Fotoliste und lassen Sie sich eine Kopie des Mängelprotokolls des Küchenbauers geben). Wo was nicht passt, halten Sie beim fotografieren einen Zollstock ran, damit man die falschen Maße auf den Fotos sehen kann, wo unzulässige Fugen sind oder Schrammen, da halten Sie den Zolli daneben beim fotografieren, damit man später auf dem Foto die Größenverhältnisse gut sehen kann.
    Anschließend können dann die Arbeiten losgehen. Das reicht als Beweis. Was soll ein später von der Gegenseite angeforderter Gerichtsgutachter feststellen, wenn alle SCäden nachgebessert wurden? Er schaut sich Ihre Fotos an und das Mängelprotokoll des Tischlers und sagt: "Die Mängelbehauptungen erscheinen anhand der vorliegenden privaten Dokumentation plausibel und die Kosten für die ausgeführten Arbeiten sind angemessen. " Damit hat sich dann der Fall vor Gericht.
    Ich hoffe nur, dass Sie mit den 3000 hinkommen, andernfalls müssten Sie auf anteilige Rückzahlung des Werklohnes klagen, dass nervt, weil es lange dauert.
    Haben Sie eigentlich schon eine Mahnung bekommen von den Küchenbauern? Wenn ja, weisen Sie auf Ihr BGBAbk.-Recht des Einbehaltes bei Vorhandensein von Mängeln hin.
    Wie oben bereits erläutert, verfällt das Recht auf Mängelbeseitigung, wenn Sie mehrfach zur Mängelbeseitigung aufgefordert haben und dann die Ersatzvornahme nach Verstreichen des letzten Termins ankündigen.
    Die Ablehnung eines gerichtlichen Beweissicherungsverfahrens nach § 485f ZPO kann ich verstehen, da haben sie in einem Jahr erst eine Ortsbesichtigung. Das sollten Sie sich schenken.
  5. Ersatzvornahme und Einbehalt

    Foto von Dipl.-Physiker Jochen Ebel

    @Herr Tilgner. Noch eine Ergänzung zu "Wie oben bereits erläutert, verfällt das Recht auf Mängelbeseitigung, wenn Sie mehrfach zur Mängelbeseitigung aufgefordert haben und dann die Ersatzvornahme nach Verstreichen des letzten Termins ankündigen. " geht zwar indirekt hervor, aber noch mal explizit "verfällt das Recht des Verkäufers auf Mängelbeseitigung".

    Noch eine Ergänzung. Solange Sie die Mängel noch vom Verkäufer beseitigt haben wollen dürften Sie das 3-fache der Mängelbeseitigungskosten einbehalten (sogenannter Druckzuschlag), ab dem Zeitpunkt, wenn Sie jemanden anders damit beauftragen dürfen Sie nur die einfachen Kosten einbehalten.

  6. naja,

    Foto von Lieselotte Tussing

    wenn ich mir so ansehe, was meine Bekannten alles an Formulierungen in Verträgen unterschreiben, würde ich hier  -  ohne Kenntnis aller Punkte  -  niemals ratz fatz Ersatzvornahme vorschlagen.
    Obwohl im speziellen Fall (namentlich bei großen Küchenstudios) der Lieferant lieber eine Fertigstellung unter Verlust des Restgeldes in Kauf nimmt, als nochmal nacharbeiten zu müssen.
    Gemessen an den Preisen einer 'normalen' Küche sind € 3000,- recht viel.
    Andererseits sind die aufgezählten Mängel doch recht happig. Die Nachbesserung greift u.U. sogar in die Haltbarkeit der Küche als solche ein. Ich weiß nicht, ob ich nicht lieber darauf bestehen würde, den Unternehmer selbst seine Mängel erledigen zu lassen.
    Deshalb würde ich auf Rechtssicherheit meiner weiteren Schritte schon stark achten.
    • Name:
    • Tu
  7. sicher Recht  -  mit rechtssicher, aber ...

    Rechtssicher heißt: ein Anwalt will Geld, das Gericht will Vorschüsse und ein HWKAbk.-Gutachter will auch Kohle sehen und die Küche ist dann noch nach einem Jahr so desolat wie zuvor. Die Krönung wäre dann noch, wenn die Küchenbude dann auch noch behauptet, dass ein Teil der Schäden durch Gebrauch entstanden seien.
    Ich würd auf die Gewährleistung pfeifen, bei einer lausigen Küchenbude, die ohnehin keine Gewährleistungsansprüche erfüllt. Soll doch der mit der Ersatzvornahme beauftragte sein Geld verdienen. Im Zweifel darf er für die Übernahme der Gewährleistung ruhig einen € mehr aufschreiben.
    In diesem Zusammenhang gefällt mir auch der oben stehende Vorschlag eines "werbewirksamen Auftritts" zur Hauptgeschäftszeit im Küchenstudio. Wer dafür Zeit und Nerv hat, sollte das ruhig mehrfach wiederholen. Sowas erinnert die Firmen an ihre Geschäftspflichten  -  schließlich sollte nicht jede Branche in das Niveau eines Nachwende-Ost-Gebrauchtwagenhandels abrutschen, wo jedem dummen Ossi ein schrottreifer Unfallwagen als super Karre angedreht werden sollte.

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