Überhitzung  -  gibt es Normen bzw. Maximalwerte
BAU-Forum: Wintergarten

Überhitzung  -  gibt es Normen bzw. Maximalwerte

Liebe Teilnehmer, meine Frage gehört eigentlich nicht direkt unter Wintergarten, ich hoffe sie wird trotzdem gefunden: Wir haben letztes Jahr ein Haus gebaut, bei dem sehr viel Wert auf passive Energiegewinne gelegt wurde, d.h. große Glasfront nach Süden, verglaster Dachausschnitt mit ca. 4 m². Sicht und Wärmeschutz sind innenliegende Lamellen, die Dachverglasung hat gar nichts. Es stellte sich nun heraus, dass das wohl ein bisschen zu viel war, wir erreichen im Sommer locker 30 Grad und mehr. Die Dachverglasung muss nun mit einem Außenrollladen nachgerüstet werden, unsere Baufirma ist der Ansicht, dass sie dazu nicht verpflichtet sei, wir dagegen halten es für einen Planungsfehler, wenn derart hohe Temperaturen erreicht werden, und sehen die Baufirma in der Pflicht. Kann uns jemand Auskunft geben, wie die Rechtslage ist? Haben wir Anspruch darauf, dass bestimmte Temperaturbereiche eingehalten werden oder müssen wir 32 Grad hinnehmen (bzw. auf eigene Kosten Abhilfe schaffen?
Sind für jede Antwort dankbar, auch Tipps, wie man technisch an das Problem rangehen könnte. Hubert
  • Name:
  • Hubert Stephan
  1. EnEV § 3

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Gemäß Energieeinsparverordnung § 3 sind bei Gebäuden mit mehr als 30 % Fensterflächenanteil (Bezugsgröße: Fassade, bei Vorhandensein von Dachfenstern auch das Dach) bestimmte Sonneneintragswerte einzuhalten. Die EnEVAbk. verweist auf ein Rechenverfahren in der DINAbk. 4108-2, Fassung 2001. Ob Ihnen die Firma den Sonnenschutz schuldet, ergibt sich aus dem Vertrag. Die Anforderungen der EnEV sind zunächst an den Bauherrn adressiert.
  2. Wirrwarr

    Foto von Norbert Basqué

    Grundlage zur Berechnung des sommerlichen Wärmeschutzes ist die DINAbk. 4108-2 aus März 2001.
    Unklarer wurde die Lage erst, als das Änderungsblatt DIN 4108-2/A1 abgelöst wurde durch eine neue DIN 4108-2 April 2003. Ab diesem Zeitpunkt war die "alte" DIN nicht mehr beim Beuth-Verlag zu beziehen. Seither konnte man sich als Planer aussuchen, ob man nach der alten (gemäß EnEVAbk.) oder nach der neuen (vermeintlich richtigen) Norm rechnet  -  oder ob man beides betrachtet und damit doppelten Aufwand betreibt.
    Noch mehr Verwirrung gab es, als die DIN 4108-2 im Mai 2003 zurückgezogen wurde und am 1. Juli 2003 wieder neu erschienen ist. Das Berechnungsverfahren blieb jedoch unverändert, sodass nun das Problem bestand, dass man zwei Monate weder eine gesetzlich gültige noch eine aktuelle Norm beziehen konnte.
    Mehr dazu auch unter folgendem Link
  3. Unpräzise

    Foto von Dipl.-Physiker Jochen Ebel

    Der Begriff "Baufirma" wird oft unscharf benutzt. Existierte ein extra Planer  -  wenn ja, ist er für eine mängelfreie Planung verantwortlich. Wenn die Planung mangelhaft war kommt ggf. eine Kostenteilung heraus: die Planung müsste sicherlich kostenlos nachgebessert werden, die Baufirma sollte die Rechnung teilen: Kosten, die sowieso für die Jalousien usw. auch bei fachgerechter Planung angefallen wären (die müssten Sie tragen) und Kosten, die durch die nachträgliche Beauftragung entstanden sind (die müsste der Planer tragen).

    Wenn eine Fertighausfirma das Ganze zum Pauschalpreis gebaut hat, könnte es sein, dass Sie nichts zahlen müssten.


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