Dreßler Bau Aschaffenburg Erfahrungen: Qualität, Gewährleistung & Bewertungen für Reihenhäuser?
BAU-Forum: Wer hat Erfahrung mit
Dreßler Bau Aschaffenburg Erfahrungen: Qualität, Gewährleistung & Bewertungen für Reihenhäuser?
wir haben in einem Neubauviertel ein Reihenhaus erworben. Uns wurde als Generalunternehmer für die Ausführung des schlüsselfertigen Hauses die Firma Dreßler Bau aus Aschaffenburg genannt. Hat jemand Erfahrung mit diesem Unternehmen? Im Forum ist bereits ein negativer Beitrag vorhanden, gibt es noch mehr Erfahrungen, Informationen?
Frage an die Experten: Inwieweit haben wir Käufer der Reihenhäuser die Möglichkeit gegen einen "schlechten" Generalunternehmer vorzugehen? Können wir diesen verweigern?
Wir haben zwar fünf Jahre Gewährleistung aber wenn sich Ärger von vornherein ausschalten lässt?!
Danke im Voraus für die Infos und Hilfe.
Gruß,
falcon
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Ich verstehe, dass Sie nach Erfahrungen mit der Firma Dreßler Bau aus Aschaffenburg suchen, die als Generalunternehmer für Ihr Reihenhausprojekt in einem Neubaugebiet in Frage kommt. Es ist ratsam, sich vorab gründlich über das Unternehmen zu informieren.
Ich empfehle Ihnen, folgende Aspekte zu berücksichtigen:
- Referenzprojekte: Fragen Sie nach Referenzprojekten in ähnlicher Größenordnung und Bauweise (Reihenhäuser).
- Qualität der Ausführung: Achten Sie auf Details in der Bauausführung, z.B. bei der Dämmung (entsprechend EnEVAbk./GEG), der Fensterqualität und der Sanitärinstallation.
- Kommunikation: Eine transparente und offene Kommunikation während der Bauphase ist entscheidend.
- Gewährleistung: Klären Sie die Gewährleistungsbedingungen (in Deutschland üblicherweise fünf Jahre auf Bauleistungen) und den Umgang mit Mängeln.
👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie Kontakt zu anderen Bauherren auf, die bereits mit Dreßler Bau gebaut haben, und tauschen Sie sich aus. Ein persönliches Gespräch kann wertvolle Einblicke geben.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Generalunternehmer (GUAbk.)
- Ein Generalunternehmer übernimmt die Gesamtverantwortung für ein Bauprojekt. Er koordiniert alle Gewerke und ist der Hauptansprechpartner für den Bauherrn. Dies umfasst die Planung, Ausführung und Überwachung des Bauprojekts.
Verwandte Begriffe: Bauherr, Bauleitung, Architekt. - Gewährleistung
- Die Gewährleistung ist die gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung eines Unternehmers, für Mängel an seiner Leistung einzustehen. Im Baurecht beträgt die Gewährleistungsfrist in Deutschland in der Regel fünf Jahre. Während dieser Zeit muss der Unternehmer Mängel beseitigen, die auf seine Leistung zurückzuführen sind.
Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Garantie, Sachmangel. - Reihenhaus
- Ein Reihenhaus ist ein einzelnes Wohnhaus, das Teil einer Reihe von gleichartigen Häusern ist, die direkt aneinander gebaut sind. Reihenhäuser sind oft in Neubaugebieten zu finden und bieten eine kostengünstige Möglichkeit, Wohneigentum zu erwerben.
Verwandte Begriffe: Doppelhaushälfte, Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus. - Neubau
- Ein Neubau ist ein neu errichtetes Gebäude, das noch nicht zuvor bewohnt oder genutzt wurde. Neubauten unterliegen in der Regel strengeren energetischen Anforderungen als Bestandsgebäude.
Verwandte Begriffe: Altbau, Bestandsimmobilie, Bauprojekt. - Bauabnahme
- Die Bauabnahme ist ein formeller Akt, bei dem der Bauherr das fertige Bauwerk gemeinsam mit dem Bauunternehmer überprüft und abnimmt. Dabei werden eventuelle Mängel protokolliert. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
Verwandte Begriffe: Übergabe, Mängelprotokoll, Gewährleistungsbeginn. - Schlüsselfertig
- Schlüsselfertig bedeutet, dass ein Bauprojekt komplett fertiggestellt wird, sodass der Bauherr direkt einziehen kann. Dies umfasst alle Arbeiten, von den Rohbauarbeiten bis hin zu den Malerarbeiten und der Installation der Sanitärobjekte.
Verwandte Begriffe: Bezugsfertig, Ausbauhaus, Rohbau. - Bausachverständiger
- Ein Bausachverständiger ist ein Experte, der über spezielle Kenntnisse im Bauwesen verfügt. Er kann Gutachten erstellen, Mängel beurteilen und Bauherren bei der Planung und Ausführung von Bauprojekten beraten.
Verwandte Begriffe: Gutachter, Baugutachten, Bauberatung.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Welche Gewährleistungsfristen gelten bei einem Neubau?
In Deutschland beträgt die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen in der Regel fünf Jahre. Diese Frist beginnt mit der Abnahme des Bauwerks. Innerhalb dieser Zeit haftet der Bauunternehmer für Mängel, die auf seine Leistung zurückzuführen sind. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen im Bauvertrag festzuhalten. - Was ist ein Generalunternehmer?
Ein Generalunternehmer (GU) übernimmt die Verantwortung für die gesamte Bauausführung, von der Planung bis zur Schlüsselübergabe. Er koordiniert alle beteiligten Gewerke und ist Ihr zentraler Ansprechpartner während des Bauprojekts. Die Beauftragung eines GU kann den Bauprozess vereinfachen, da Sie nur einen Vertragspartner haben. - Wie finde ich heraus, ob ein Bauunternehmen zuverlässig ist?
Recherchieren Sie online nach Bewertungen und Erfahrungsberichten. Fragen Sie nach Referenzprojekten und nehmen Sie Kontakt zu ehemaligen Bauherren auf. Achten Sie auf Zertifizierungen und Mitgliedschaften in Branchenverbänden. Ein persönliches Gespräch und ein detailliertes Angebot sind ebenfalls wichtig. - Was sollte ich bei der Auswahl eines Generalunternehmers beachten?
Achten Sie auf die Erfahrung und Kompetenz des Unternehmens, insbesondere bei der Realisierung von Reihenhausprojekten. Klären Sie die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten klar im Vertrag. Vergleichen Sie die Angebote verschiedener Anbieter und achten Sie auf eine transparente Kostenaufstellung. Eine gute Kommunikation und ein vertrauensvolles Verhältnis sind ebenfalls wichtig. - Was tun, wenn während der Bauphase Mängel auftreten?
Dokumentieren Sie die Mängel schriftlich und setzen Sie dem Bauunternehmen eine angemessene Frist zur Beseitigung. Beziehen Sie gegebenenfalls einen Bausachverständigen zur Beweissicherung hinzu. Wenn der Unternehmer die Mängel nicht innerhalb der Frist beseitigt, können Sie rechtliche Schritte einleiten. - Welche Rolle spielt die Bauabnahme?
Die Bauabnahme ist ein wichtiger Schritt, bei dem Sie das fertige Bauwerk gemeinsam mit dem Bauunternehmer überprüfen. Dabei werden eventuelle Mängel protokolliert. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist. Verweigern Sie die Abnahme, wenn wesentliche Mängel vorliegen. - Was bedeutet schlüsselfertiges Bauen?
Schlüsselfertiges Bauen bedeutet, dass der Generalunternehmer das Haus komplett fertigstellt, sodass es direkt bezugsfertig ist. Dies umfasst alle Arbeiten, von den Rohbauarbeiten bis hin zu den Malerarbeiten und der Installation der Sanitärobjekte. Sie erhalten das Haus mit Schlüsselübergabe und können direkt einziehen. - Wie wichtig ist ein Baugutachten?
Ein Baugutachten kann Ihnen helfen, die Qualität der Bauausführung zu beurteilen und Mängel frühzeitig zu erkennen. Ein unabhängiger Bausachverständiger kann den Baufortschritt überwachen und Sie bei der Abnahme beraten. Die Kosten für ein Baugutachten sind gut investiert, um spätere teure Mängelbeseitigungen zu vermeiden.
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Werkvertrag vs. Kaufvertrag: Ihre Rechte als Auftraggeber
zum 101 en mal
"wir Käufer der Reihenhäuser". Da offensichtlich die Häuser noch nicht stehen, sind Sie nicht Käufer, sondern Auftraggeber. Sie haben keinen Kaufvertrag, sondern einen Werkvertrag (auch wenn "Kaufvertrag" darüber steht). Der Werkvertrag kann nach BGBAbk. oder VOBAbk. sein. Ist wesentlich für die Rechtsgrundlagen.Das sind schon die ersten Probleme, die Sie nicht kennen - oder? Wie wollen Sie erkennen oder beweisen, dass der Generalunternehmer schlecht ist. Bei berechtigten Gründen können Sie den Vertrag aus berechtigten Gründen kündigen - aber wissen Sie welche berechtigt sind?
Erkennen Sie alle Mängel?
Suchen Sie sich also bitte einen Fachmann als Baubetreuer, der nur Ihnen verpflichtet ist. Jeder - auch diejenigen, die man anfangs fast mit Gewalt zum Baubetreuer überredet hat - der einen Baubetreuer hatte, sagt zum Schluss: "Was hätte ich bloß für ein Haus, wenn Sie nicht gewesen wären? ". Aber sich Referenzen des Baubetreuers holen - auch da gibt es leider Abzocker.
Aber gemäß Forumsregel: meine Meinung, keine Rechtsberatung.
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DEKRA Gutachter für Neubau: Zertifikat & Wiederverkaufswert
Hallo danke erst mal für die prompte Antwort ...
Hallo,
danke erst mal für die prompte Antwort.
Wir spielen mit dem Gedanken die DEKRA ETS als unabhängigen Gutachter zu beauftragen. Die stellen anhand von 4 Audits auf der Baustelle fest, was Sache ist und stellen ein Zertifikat "DEKRA-Siegel am Bau" aus. Ich denke, da sind wir gut aufgehoben und ein Siegel ist für einen evtl. Wiederverkaufswert doch immer gut.
Das mit dem Werkvertrag ist natürlich Richtig aber da kann man mal wieder sehen, was Laien so alles nicht wissen 😉
Sind Sie also auch der Meinung, mit einem Gutachter kann nichts anbrennen? Laut Vertrag habe ich keine Befugnis in den Bauablauf einzugreifen aber der Gutachter darf das doch, oder?
Danke im Voraus für die Infos. -
Bauablauf: Befugnisse als Käufer vs. Gutachter-Rechte
Oh Du Graus
"Laut Vertrag habe ich keine Befugnis in den Bauablauf einzugreifen aber der Gutachter darf das doch, oder? "Wieso soll das der Gutachter dürfen. Er ist doch Ihre nur eine (wie sag ich's am Besten?) besondere Ausführung Ihrer Rechte. Hoffentlich dürfen Sie das Bauvorhaben betreten, wenn nicht, würde ich eine derartige Vertragsänderung verlangen. Wenn der Auftragnehmer nicht zustimmt, würde ich die Vertragsänderung mit Hilfe eines Rechtsanwalts mittels Gericht durchzusetzen. Und ich glaube, Sie haben dafür gute Aussicht.
Wenn allerdings nur gemeint ist, das Sie keine Anweisungen geben dürfen, ist das in Ordnung. Das sollte in einer Hand beim Auftragnehmer bleiben. Aber wenn der Gutachter oder Baubetreuer Mängel feststellt, bleibt dem Auftragnehmer nicht anderes übrig, als die Mängel abzustellen, denn sonst verweigern Sie mit Recht die Zahlung (einschließlich Druckzuschlag) bis zur Abstellung der Mängel. Außerdem sollten Sie und/oder der Baubetreuer viele Fotos machen.
Ganz gleich, wer Baubetreuung oder Gutachter (DEKRA ETS) macht, Sie sollten im Vertrag vereinbaren, dass derjenige vollständig haftpflichtig ist. Der TÜV möchte das z.B. gerne ausschließen.
Was sind die 4 Audits?
1. Aufbau Bodenplatte und Kontrolle der Bewehrung
2. Kontrolle der Kellerabdichtung
3. Kontrolle der Bewehrung Erdgeschossdecke
4. Kontrolle der Luftdichtheitsschicht
und wann kommt die Begleitung bei der Abnahme?Also die bloß die Zahl der Besuche abarbeiten usw. und vielleicht keine Haftung - der Effekt ist begrenzt.
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Bauzeit-Betreuung: DEKRA-Besuche vs. Fachmann-Empfehlung
Wenn Sie glauben,
dass mit den 4 Besuchen der DEKRA alles gut wird, dann glauben Sie sicherlich noch an den Weihnachtsmann. 😉
Sorry, die Idee einen Dritten drüberschauen zu lassen ist schon mal gut, aber die 4 Besuche dieser Jungs allein helfen nichts, zumal die nicht einmal für ihre Tätigkeit haften.
Suchen Sie sich einen Fachmann an Ihrer Seite, der Sie während der gesamten Bauzeit betreut! -
Unabhängiger Bauleiter: Schutz vor Baumängeln beim Neubau
Geld spielt keine Rolle
Mein Laienrat als Bauherr: suchen Sie sich unbedingt einen unabhängigen Bauleiter, gemäß der Empfehlung von Herrn Worsch. Ein TÜV/DEKRA-Siegel macht sich beim Wiederverkauf sicher gut, das stimmt - aber wahrscheinlich wollen Sie vor dem Verkauf ja auch ein Weilchen drin wohnen, und dann macht sich ein Bauleiter gut.
Im Ernst, es gibt so viele Dinge, die können Sie und ich gar nicht wissen und sind nachher doch selber Schuld, weil man sich auf Unwissenheit halt auch nicht immer berufen kann.
Lesen Sie sich mal den Thread in meinem Link unten durch ...
Jetzt sind Sie einer der wenigen, die in der glücklichen Situation sind, dieses Forum VOR dem ersten Baumangel entdeckt zu haben. Handeln Sie proaktiv!
Viele Grüße,
TH -
Bauträgervertrag: Kaufvertrag vs. Werkvertrag – Ihre Rechte
@ Herrn Ebel
Wie ist das eigentlich mit Bauträger-Verträgen? Sind das nun Werk- oder Kaufverträge? Sie kaufen ein Stück Land und das Versprechen ein Hauses entsprechend Baubeschreibung zu erhalten. Meines Erachtens handelt es sich dann um einen Kaufvertrag und bei selbigem kann sich der zukünftige Käufer nur soweit in den Bau einmischen, wie es der Verkäufer (Bauträger) zulässt. Ein Hausrecht ist in diesem Fall wohl vor Kaufvertragsabschluss kaum einzuklagen, oder doch?
Das sollten wir mal einen Rechtsanwalt fragen. -
Werkvertrag: Pflichten des Bauträgers beim Reihenhausbau
Werkvertrag
Wenn's auch meine persönliche Meinung ist, es ist ein Werkvertrag. Ein Kaufvertrag wäre es, wenn das Haus bei Vertragsabschluss schon fertig wäre. Bei einem Werkvertrag ist es die Pflicht des Auftragnehmers ein vereinbartes Werk erfolgreich herzustellen (zu erbringen, zu leisten). Und es gibt doch keinen Zweifel, dass er eine Tätigkeit macht um etwas noch nicht vorhandenes herzustellen. Es wird ja bei Vertragsunterzeichnung ausgemacht welche Eigenschaften das Werk haben soll.Die Bauträger möchten gerne mit dem Kaufrecht argumentieren, weil es für Sie einfacher ist. Aber wenn etwas erst erfolgreich erreicht werden soll, dann ist es eben ein Werkvertrag und kein Dienst- oder Kaufvertrag (Dienstvertrag, Kaufvertrag). Im Rahmen der Vertragsfreiheit darf von den BGBAbk. abgewichen werden, wenn die Änderungen der Rechte und Pflichten ausgewogen geändert werden. Deshalb ist auch ein VOBAbk.-Vertrag zulässig - aber nur als Ganzes (bis auf Verlängerung der Gewährleistungsfrist), wenn der Vertrag ggf. (und das ist fast immer) dem AGB-Gesetz unterliegt.
Eine Klausel gegen das Betretungsrecht im Vertrag würde wahrscheinlich den VOB-Vertrag kippen und es wäre dann ein BGB-Vertrag - aber immer noch ein Werkvertrag (d.h. längere Gewährleistungsfrist, aber die Gewährleistung beginnt nicht bei jeder Mangelbeseitigung neu zu laufen). Das Sicherste wäre aber der BH lässt gar keinen Passus zu, der ihm das Betreten verbietet.
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📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Dreßler Bau: Erfahrungen zu Qualität & Gewährleistung beim Reihenhausbau
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Erfahrungen mit Dreßler Bau als Generalunternehmer für Reihenhäuser in Aschaffenburg. Zentrale Themen sind die Unterscheidung zwischen Werk- und Kaufvertrag, die Beauftragung von Gutachtern zur Qualitätssicherung und die Bedeutung eines unabhängigen Bauleiters. Es wird betont, dass Käufer (Auftraggeber) ihre Rechte und Pflichten genau kennen sollten, um Baumängel und Gewährleistungsprobleme zu vermeiden.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Bauzeit-Betreuung: DEKRA-Besuche vs. Fachmann-Empfehlung wird davor gewarnt, sich ausschließlich auf wenige DEKRA-Besuche zu verlassen. Eine umfassende Baubetreuung durch einen Fachmann wird als sinnvoller erachtet, um die Bauqualität langfristig sicherzustellen.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag DEKRA Gutachter für Neubau: Zertifikat & Wiederverkaufswert thematisiert die Möglichkeit, durch ein DEKRA-Siegel den Wiederverkaufswert des Reihenhauses zu steigern. Es wird jedoch angemerkt, dass dies nicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen Bauüberwachung ersetzt.
🔴 Kritisch/Risiko: Im Beitrag Unabhängiger Bauleiter: Schutz vor Baumängeln beim Neubau wird hervorgehoben, wie wichtig ein unabhängiger Bauleiter ist, um Baumängel frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Unwissenheit über bautechnische Details kann zu erheblichen Problemen und Kosten führen.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie Ihren Vertragsstatus (Werkvertrag oder Kaufvertrag) und beauftragen Sie einen unabhängigen Bauleiter, um die Qualität Ihres Reihenhauses sicherzustellen. Weitere Informationen zur Vertragsgestaltung finden Sie im Beitrag Werkvertrag vs. Kaufvertrag: Ihre Rechte als Auftraggeber.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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