Bau- Bürgschaften:
BAU-Forum: Bauversicherung

Bau- Bürgschaften:

Was sind die Unterschiede zwischen: Vertragserfüllungs-, Ausführungs-, und Bauhandwerksicherungs- Bürgschaften ?

Auftragsnehmer verlangt Bauhandwerksicherungsbürgschaft von Auftragsgeben; im Gegenzug verlangt Auftragsgeber Vertragserfüllungs- / Ausführungsbürgschaft von Auftragsnehmer.

Was ist der Sinn von gegenseitigen bürgen ?Wie wichtig sind diese Bürgschaften ?

  1. wie sinnvoll Bürgschaften sind,

    muss jeder für sich beantworten.

    Die Bauhandwerkersicherung ist in §§ 650f ff. BGBAbk. geregelt. Sie soll den Bauhandwerker für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Bauherren absichern.

    Die Vertragserfüllungsbürgschaft, üblich sind 5 % der Auftragssumme (vereinzelt bis max. 10 %), soll im Umkehrschluss den Bauherren für den Fall einer Handwerkerinsolvenz absichern.

  2. wenn einer dem anderen nicht traut ..........

    Zu klären wären noch ob ein einzelnes Gewerk oder ein ganzes Stück Haus gemeint ist. Weiterhin reduzieren Bürgschaften den Kreditrahmen von Firmen. Weitere Vor- und Nachteile klärt ein Baufachanwalt. Die Machenschaften von gegenseitigen Bürgschaften hat auch etwas mit der Projektgröße zu tun und auch etwas mit einer Bonitätsauskunft. Ob es gegen Insolvenzen schützt ist fraglich.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  3. Das ist wohl die Kernfrage

    [ Zitat Anfang ] ... Ob es gegen Insolvenzen schützt ist fraglich. ... [ Zitat Ende ]
    Ich denke eher nicht. Es wird aber der Betrag der Erstberatung abgedeckt ;)

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