Bauleistungsversicherung ja/nein?
BAU-Forum: Bauversicherung

Bauleistungsversicherung ja/nein?

Hallo,
wir kämpfen gerade wegen der Entscheidung einer Bauleistungsversicherung. Da wir Schlüsselfertig bauen und unser Haus am ersten Tag bereits steht und wir in rund 4 Monaten einziehen werden, erscheinen uns die fast 500 € sehr hoch.
Wir überlegen daher nur eine Versicherung gegen Diebstahl und Vandalismus abzuschließen, Feuerrohbau ist bereits versichert. Unser Versicherungsberater hat aber wohl nur die Bauleistungsversicherung komplett im Angebot.
Würde mich über weitere Einschätzungen freuen.
Herzliche Grüße,
Sabine Koch
  1. Die 500 € erscheinen mir nun aber schon ...

    Die 500 € erscheinen mir nun aber schon recht hoch. Ich würde hier vielleicht eine Selbstbeteiligung miteinschließen, dadurch würde sich die Prämie senken!
    Während der Bauphase (auch wenn es nur 4 Monate sind) bestehen die Risiken natürlich dennoch. Die Entscheidung kann man niemandem so abnehmen. Wenn man evtl. noch einen guten finanziellen Rückhalt hat um evtl. Schäden selbst zu bezahlen, dann kann man evtl. auch darauf verzichten. Ich selbst habe auch eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen.
    Das Sturm und Leitungswasserrisiko (bzw. bei Bauleistungsvers. auch Regen, Überschwemmung, etc.) hätten Sie so mit "ihrer Idee" aber nicht abgesichert.
  2. Haben Sie denn überhaupt ein Risiko?

    Foto von Oliver Kettig

    Hallo,
    Haben Sie denn überhaupt ein Risiko?
    Sie bauen doch schlüsselfertig. Üblicherweise trägt da der Schlüsselfertig-BU das Risiko bis zur Abnahme. Dann hätten Sie überhaupt kein Risiko. Ist das bei Ihnen anders?!
    Grüße
  3. Das Risiko trägt der Bauherr Schäden durch z ...

    Das Risiko trägt der Bauherr. Schäden durch z.B. Umwelteinflüsse sind Schäden höherer Gewalt. Wenn eine Windhose über den Neubau zieht und den ganzen Dachstuhl, etc. abreißt, dann wird nicht der Bauunternehmer für den Schaden aufkommen. Warum auch? Er kann ja auch nichts dafür. Wenn durch Sturm z.B. ein Baum auf Ihrem Grundstück umkippt und das Nachbargebäude beschädigt, kann man Sie dafür ja auch nicht haftbar machen (es sei denn der Baum war so morsch und kaputt o.ä. dass es vor Gericht geht, etc.)
    +++
    Wenn ein Kind auf dem Baugrundstück zu Schaden kommt, dann wird dafür auch nicht der Bauunternehmer haften, sondern auch der Bauherr. Außer wir sprechen hier von grober Fahrlässigkeit des Bauunternehmer o.ä. So was würde dann aber immer durch Gerichte erst geklärt werden, und das kann u.U. dauern, was man als Bauherr ja nun auch vermeiden will.
  4. Über das Kind sind wir uns ja einig

    Foto von Oliver Kettig

    Hallo Herr Schönhausen,
    aber nicht über die Windhose! Bei Schlüsselfertiganbietern erfolgt die Abnahme erst ganz am Schluss. Erst mit der Abnahme geht aber das Risiko auf den Bauherrn über. Wenn der Bauunternehmer zwar das Dach fertigstellt, dieses aber vor Abnahme von der Windhose abgedeckt wird, dann wird der Bauherr das nicht abnehmen. Wie sollte er auch?! Folglich muss der Bauunternehmer das neu machen. So war zumindest bei unserem Generalübernehmer-Bau die Konstruktion, also haben wir keine Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Dafür hatte natürlich unser Generalübernehmer eine Bauleistungsversicherung!
    Ganz anders bei Architektenbau: Da nehmen Sie einzelne Gewerke ab, d.h. das Dach wird vermutlich kurz nach Fertigstellung abgenommen. Ab dann hat der BH das Risiko. Dann lohnt u.U. auch eine Bauleistungsversicherung.
    Laienmeinung
    Grüße
  5. Andere Versicherung?

    Hallo Frau Koch,
    wir haben meiner Erinnerung nach um die 220 € bezahlt  -  allerdings habe ich auch bei so gut wie jeder Versicherung nachgefragt, die im Telefonbuch stand. Vielleicht hören Sie ja nochmal bei anderen Unternehmen nach?
    Gruß Susanne
  6. Bei uns:

    Wir haben seinerzeit etwa 380 Hartmark gezahlt (großer regionaler Anbieter in Kiel). 500 € scheint mir auch recht üppig.
  7. da würd ich mich absichern

    Herr Kettig, mir ist das so nicht bekannt und ich habe es auch nicht gehört dass es so praktiziert wird. Ich würde in diesem Fall auf eine schriftl. Bestätigung bestehen. Üblich sind ja auch bei schlüsselfertigem Bau Teilzahlungen. Ich habe ja nach Decken des Daches diesen Teil schon bezahlt. Da würd ich im Zweifelsfall aber blöd aus der Wäsche gucken wenn der Generalunternehmer sich vom Acker macht. Man kann das ja mal weiter spinnen: Windhose deckt Dach ab, nachfolgender Regen dringt ins Gebäude ein und beschädigt verbautes und gelagertes Dämmmaterial. Aufräumkosten kommen noch hinzu. Ich würde da zusätzl. noch mal in den Bauvertrag schauen, wenn solche Fälle nicht explizit erwähnt sind, würde ich mir das schriftl. geben lassen. Ich kann es nicht glauben  -  ist es jetzt nicht böse gemeint!
  8. Immer noch nicht überzeugt

    Foto von Oliver Kettig

    Hallo Herr Schönhausen,
    jetzt habe ich nochmal ein bisschen im Forum gesucht und da zumindest zwei Meinungen gefunden, die meine These unterstützen:

    Demnach gilt: Bis zur Abnahme hat der Bauunternehmer das Risiko => keine Bauleistgsvers. des BH nötig, der Bauunternehmer sollte eine haben.
    In anderen Threads wird das so dargestellt, als wäre das Verhandlungssache, wer denn nun die Versicherung abschließt, z.B. Posting 2 in

    oder auch

    Bei uns (Generalübernehmer-Bau) war das ganz konkret so, dass im Werkvertrag festgelegt war, dass der Generalübernehmer eine BL-Versicherung hat und daher der BH nicht dasselbe Risiko zusätzlich absichern muss. Ob dass üblich ist oder nicht, kann ich nicht beurteilen. Ich war bisher der Meinung, dass das ein etwas schöngefärbter Vertrags-§ ist, das ja das Risiko ohnehin beim Bauunternehmer liegt, s.o.
    Aber Sie sind doch von Fach? Können sie vielleicht nochmal definitiv sagen, ob das jetzt Quatsch ist, was ich schreibe oder nicht?!
    Grüße

  9. § 6 VOB

    "wird die ganz oder teilweise ausgeführte Leistung vor der Abnahme durch höhere Gewalt Krieg Aufruhr oder andere, objektiv nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Umstände beschädigt oder zerstört, hat dieser für die ausgeführten Teile der Leistung Ansprüche nach § 6/5 ... Dort: "sind nach den Vertragspreisen abzurechnen".
    Diebstahl u. Orkan sind typische, nicht vom AN zu vertretende Umstände. Also auf jeden Fall abklären, wer die Bauleistungsversicherung abschließt. AN kann, muss aber nicht.
    • Name:
    • M.P.
  10. Nachtrag

    § 7 der VOBAbk. hat den treffenden Titel "Verteilung der Gefahr".
    • Name:
    • M.P.
  11. Fehlerteufel

    leider kann man Beiträge nicht korrigieren, daher so: In Beitrag 9 muss Titel heißen § 7 der VOBAbk.. Sorry
    • Name:
    • M.P.
  12. So langsam wird's klarer

    Foto von Oliver Kettig

    Hallo Herr Peters,
    damit verstehe ich schon mehr "unsere" Konstruktion: Wir hatten eine keinen VOBAbk.- sondern einen BGBAbk.-Vertrag mit unserem Generalübernehmer. Offenbar sind hier die Risiken anders verteilt.
    Demnach kann man allen BH mit VOB-Vertrag nur raten, die Versicherung abzuschließen. Wobei ich die VOB-Regelung ja etwas unfair gegenüber dem BH empfinde. Aber mein Rechtsempfinden interessiert hier wohl weniger ;-)
    Grüße
  13. Vielen Dank ...

    Vielen Dank für die vielen Antworten. Da die Verträge bereits unterschrieben sind, ist der Verhandlungsspielraum weg und wir selbst müssen die Versicherung abschließen ... oder auf Risiko gehen.
    Auch herzlichen Dank für die Einschätzung der Versicherungsprämie. Wir werden uns daher direkt nochmal umschauen.
    Herzliche Grüße,
    Sabine Koch

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