Hat jemand schon Erfahrung mit dem Bau von Güllekeller (Schweinestall) gemacht? Gelten die gleichen Bedingungen wie in "Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton" des DAfStb oder gibt es gesonderte Richtlinien.
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Hat jemand schon Erfahrung mit dem Bau von Güllekeller (Schweinestall) gemacht? Gelten die gleichen Bedingungen wie in "Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton" des DAfStb oder gibt es gesonderte Richtlinien.
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⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).
🔴 Gefahr: Unsachgemäßer Bau von Güllekellern kann zu erheblichen Umweltschäden durch austretende Gülle führen.
Für den Bau eines Güllekellers (Schweinestall) gelten besondere Richtlinien, die über die allgemeinen Anforderungen an wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton (WU-Beton) hinausgehen können.
Ich empfehle, die spezifischen Anforderungen der zuständigen Baubehörde und der Landwirtschaftskammer zu prüfen. Diese können zusätzliche Auflagen hinsichtlich des Gewässerschutzes, der Lagerkapazität und der Bauausführung enthalten.
Die DAfStb-Richtlinie "Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton" ist eine wichtige Grundlage, aber möglicherweise nicht ausreichend. Es ist ratsam, einen Fachplaner für landwirtschaftliche Bauten hinzuzuziehen, der mit den spezifischen Anforderungen vertraut ist.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die spezifischen Anforderungen mit der Baubehörde und der Landwirtschaftskammer ab und beauftragen Sie einen Fachplaner für landwirtschaftliche Bauten.
Hier eine konkrete Antwort:
DIN 11622-2 Gärfuttersilos, Güllebehälter und Behälter in Biogasanlagen aus Beton
TRwS 792 JGS-Anlagen
und AwSV Anlage 7, da steht auch, Wanne Anzeigepflicht ist und wann es ein Fachbetrieb durchführen muss
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💡 Kernaussagen: Beim Güllekellerbau im Schweinestall sind spezielle Richtlinien zu beachten, die über die Anforderungen für wasserundurchlässige Bauwerke hinausgehen. Die chemische Aggressivität der Gülle erfordert besondere Aufmerksamkeit. Relevante Normen und Vorschriften sind DINAbk. 11622-2, TRwS 792 und AwSV Anlage 7.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie unbedingt die chemische Aggressivität der Gülle, wie im Beitrag Güllekeller: Chemische Aggressivität der Gülle beachten! hervorgehoben wird. Dies beeinflusst die Materialauswahl und die Betonrezeptur.
✅ Zusatzinfo: Die DIN 11622-2, TRwS 792 und AwSV Anlage 7 sind wichtige Regelwerke für den Bau von Gärfuttersilos, Güllebehältern und Behältern in Biogasanlagen aus Beton. Diese Normen definieren Anforderungen an die Ausführung und die verwendeten Materialien.
📊 Fakten/Zahlen: Die AwSV Anlage 7 regelt unter anderem die Anzeigepflicht für Auffangwannen und legt fest, wann ein Fachbetrieb die Arbeiten durchführen muss. Dies ist besonders relevant für JGS-Anlagen (Anlagen zum Umgang mit Jauche, Gülle und Silagesickersäften).
👉 Handlungsempfehlung: Informieren Sie sich detailliert über die genannten Normen und Vorschriften, insbesondere DIN 11622-2, TRwS 792 und AwSV Anlage 7, wie im Beitrag Güllekellerbau: DIN 11622-2, TRwS 792 & AwSV Anlage 7 beschrieben. Ziehen Sie einen Fachbetrieb für die Planung und Ausführung des Güllekellers hinzu, um die Einhaltung aller relevanten Bestimmungen sicherzustellen.
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