Mein Vater hat vor 40 Jahren im Zuge einer privaten Erschließung eines kleinen Baugebietes auch einen Abwasserkanal angelegt. Ursprünglich sollte der Kanal inkl Stichstraße nach Fertigstellung in Gemeindeeigentum übergehen (mittels Schenkung) aber da es wohl einige Unstimmigkeiten gab, übernahm die Stadt nur die Straße und Beleuchtung, nicht aber den darunter liegenden Abwasserkanal in Ihren Unterhalt. Wir, die Nachfahren versuchen nun diese Situation aufzulösen, werden aber nun seitens der Stadt mit Sanierungskosten ca. 32000 € und kapitlisierten Unterhaltskosten von ca. 40000 € konfrontiert.
Wie ist die Rechtslage?
Sie Sache ist noch viel komplizierter als in diesem kurzen Abspann, eine detailliertere Kurzfassung mit einigen Fragen ist angehängt. Würde mich sehr über seriöse Bewertungen der Rechtslage, Vorschläge zur kostengünstigen Lösung des Interessenkonfliktes und Hinweise auf ähnlich gelagerte Fälle freuen. Die Nennung eines kompetenten Rechtsanwalts für diesen Fall im Raum südliches Baden-Württemberg könnte im weiteren Verlauf für uns ebenfalls hilfreich sein.
Gruß an das Forum