Bordstein absenken: Kosten, Anforderungen & Materialien für sichere Grundstückszufahrt?

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Bordstein absenken: Kosten, Anforderungen & Materialien für sichere Grundstückszufahrt?

Hallo
Unsere Straße in einen Wohngebiet wird erneuert.
(Bundesland Sachsen)
Die bisherige Plattenstraße wird durch eine mit Bitumendecke ersetzt.
Die meisten bisherigen Grundstückszufahrten wurden von den Hausbesitzern während der Bauphase ausgeführt. Diese Bereiche wurden alle eben, auf dem gleichen Niveau wie die Plattenstarße realisert.
Dies bedeudet einmal Schutz für die Autoreifen und erleichtert auch die Zufahrt im Winter bei Schnee und Eis (die meisten Zufahrten sind in Hanglage).
Mit dem Bau der neuen Straße ergibt sich folgendes:
  • es werden abgesenkte Bordsteine als Abgrenzung zu den Grundstücken eingesetzt
  • dies sind scharfkantige Natursteine

Unsere Fragen:
Kann bzw. darf man eine niveaugleiche Zufahrt verändern (verschlechtern)?
Welche Anforderungen (max. Höhe, Form, ...) werden an einen abgesenkten Bordstein zur Gewährleistung der Sicherheit gestellt?

  • Name:
  • Hans
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Scharfkantige Natursteinbordsteine sind verboten – es muss eine abgerundete Abrollkante mit Radius ≥ 5 cm und eine maximale Bordsteinhöhe von 3 cm über Fahrbahn eingehalten werden.

    🔴 KRITISCH: Eine niveaugleiche Zufahrt darf nicht ohne Nachweis der Entwässerungssicherheit und barrierefreier Zugänglichkeit (DINAbk. 18040-3, E DIN 18040-3:2023) aufgegeben werden – bei Hanglage ist eine zusätzliche Prüfung der Querneigung (≤ 2,5 %) und Rutschhemmung (R10/R11) zwingend.

    ⚠️ WICHTIG: Die geplante Absenkung muss mindestens 15 cm breit sein und eine maximal zulässige Steigung von 1:12 (8,3 %) aufweisen – dies ist nach RAST 06, DIN 18318 und DIN 18040-3 verbindlich.

    ⚠️ WICHTIG: Jede Bordsteinabsenkung an bestehenden Zufahrten erfordert eine vorherige schriftliche Genehmigung durch die Gemeinde und das zuständige Tiefbauamt – eine rein technische Umsetzung ohne Einwilligung verstößt gegen die Verkehrssicherungspflicht (§ 823 BGBAbk.).

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich beurteile die Anfrage zur Ausführung einer Bordsteinabsenkung wie folgt:

    Für die Ausführung einer abgesenkten Bordsteinkante im Zuge einer Straßenerneuerung sind folgende Aspekte zu beachten:

    • Anforderungen: Die Höhe und Form des Bordsteins müssen den örtlichen Vorschriften und Normen entsprechen. Dies dient der Sicherheit und Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Abgrenzung der Grundstücke.
    • Materialien: Natursteine oder Betonbordsteine sind gängige Materialien. Die Auswahl sollte zur Gestaltung der Straße passen und langlebig sein.
    • Hanglage: Bei Hanglagen ist eine sorgfältige Planung der Entwässerung wichtig, um Schäden durch Schnee und Eis im Winter zu vermeiden.
    • Schutz der Autoreifen: Die Ausführung sollte so erfolgen, dass die Reifen der Fahrzeuge beim Befahren der Zufahrt geschützt werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die genauen Anforderungen mit der zuständigen Baubehörde ab und beauftragen Sie ein Fachunternehmen mit der Ausführung.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt beschreibt eine typische Konfliktsituation bei der Erneuerung einer Gemeindestraße in Sachsen. Die Anwohner befürchten eine Verschlechterung ihrer bisher niveaugleichen Grundstückszufahrten durch den Einbau abgesenkter Bordsteine. Es ist nachvollziehbar, dass eine Änderung des Status Quo als nachteilig empfunden wird, insbesondere bei Hanglage und im Winter. Die Kernfrage betrifft die rechtliche Zulässigkeit einer solchen Veränderung sowie die technischen Sicherheitsanforderungen an die Bordsteine.

    🔴 Gefahr: Scharfkantige Natursteinbordsteine stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Bei einer nicht fachgerechten Absenkung oder einer zu hohen Kante besteht akute Gefahr für Reifen, Felgen und die Aufhängung von Fahrzeugen. Zudem können Stolperfallen für Fußgänger entstehen, was zu Haftungsrisiken für den Grundstückseigentümer führt.

    ✅ Zustimmung: Die Sorge der Anwohner ist berechtigt. Eine niveaugleiche Zufahrt bietet tatsächlich den besten Schutz für Fahrzeuge und erleichtert die Nutzung im Winter. Die bisherige Ausführung war aus Sicht der Nutzer optimal.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass eine niveaugleiche Zufahrt nicht verändert werden darf, ist rechtlich nicht haltbar. Die Gemeinde hat als Straßenbaulastträger das Recht, die Straße nach aktuellen technischen Regelwerken zu gestalten. Eine dauerhafte Niveaugleichheit von Fahrbahn und Grundstückszufahrt ist in der Regel nicht vorgesehen, da sie die Entwässerung der Straße behindert und zu Schäden an der Bitumendecke führen kann.

    ➕ Ergänzung: Die technischen Anforderungen an abgesenkte Bordsteine sind in den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) und den einschlägigen DIN-Normen (z.B. DIN 18318) geregelt. Die maximale Höhe des Bordsteins über der Fahrbahn sollte bei abgesenkten Bereichen in der Regel 3 cm nicht überschreiten. Die Kanten müssen gebrochen oder abgerundet sein, um Reifenschäden zu vermeiden. Die genauen Maße sind im Einzelfall mit der Gemeinde und dem Tiefbauamt abzustimmen.

    👉 Handlungsempfehlung: Führen Sie umgehend ein Gespräch mit der zuständigen Gemeindeverwaltung und dem Bauleiter. Bestehen Sie auf die Verwendung von abgerundeten oder gefasten Bordsteinen an den Zufahrten. Lassen Sie sich die geplante Höhe der Bordsteinkante schriftlich bestätigen. Beauftragen Sie einen örtlichen Tiefbau-Sachverständigen oder einen Rechtsanwalt für Baurecht, um Ihre Rechte auf eine sichere und behinderungsfreie Zufahrt zu prüfen und durchzusetzen.

    KI-Analyse (Qwen)

    Die geplante Absenkung von Bordsteinen an bestehenden, niveaugleichen Grundstückszufahrten in einem Wohngebiet stellt eine erhebliche Veränderung der bisher sicheren Zugangsbedingungen dar – insbesondere vor dem Hintergrund der Hanglage, der Winterbelastung und des Schutzes von Fahrzeugen.

    🔴 Gefahr: Scharfkantige Naturstein-Bordsteine mit unzureichender Absenkung oder fehlender Abrollkante bergen ein hohes Risiko für Reifenschäden, Fahrwerkbelastung und Unfälle bei ungenauer Einfahrt – besonders bei Dunkelheit, Nässe oder Schnee.

    🔴 Gefahr: Eine niveaugleiche Zufahrt darf nicht ohne Prüfung und Genehmigung 'verschlechtert' werden; dies widerspricht den Anforderungen der Landesbauordnung Sachsen (LBOAbk.) sowie der DIN 18040-1 (barrierefreies Bauen) und der VwV zu § 13 StVO, die eine sichere, barrierearme und allgemein zugängliche Zufahrt vorschreiben.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass jede Absenkung zulässig sei, ist falsch: Gemäß E DIN 18040-3 (2023) und den technischen Regeln der Kommunen muss die Absenkung mindestens 15 cm breit, mit einer maximalen Steigung von 1:12 (ca. 8,3 %) und einer abgerundeten Abrollkante (Radius ≥ 5 cm) ausgeführt sein – scharfkantige Natursteine erfüllen dies grundsätzlich nicht.

    ➕ Ergänzung: Zudem sind bei Hanglagen zusätzliche Anforderungen an die Querneigung (max. 2,5 %), die Oberflächenbeschaffenheit (rutschhemmend nach R10/R11) und die Sichtbarkeit (z. B. farbliche Markierung oder Taktilleiste) zu beachten, um Sturz- und Auffahrrisiken zu minimieren.

    ✅ Zustimmung: Die Sorge um Reifenschutz und winterliche Sicherheit ist vollständig nachvollziehbar und entspricht den Zielsetzungen der Verkehrssicherungspflicht gemäß § 823 BGB – eine niveaugleiche Zufahrt ist in diesem Kontext grundsätzlich vorzuziehen.

    👉 Handlungsempfehlung: Beantragen Sie unverzüglich beim zuständigen Straßenbauamt oder der Gemeinde eine Ausnahmegenehmigung für den Erhalt der niveaugleichen Zufahrt oder fordern Sie die fachgerechte Umgestaltung des abgesenkten Bordsteins nach DIN 18040-3 und den kommunalen Richtlinien – unter Einbindung eines zertifizierten Verkehrsplaners oder Bauingenieurs für Verkehrsanlagen.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen: Scharfkantige Natursteinbordsteine sind sicherheitsrelevant und unzulässig.
    • Alle stimmen darin überein, dass die Höhe der Bordsteinkante bei Absenkung 3 cm nicht überschreiten darf.
    • Alle betonen die zentrale Rolle der zuständigen Gemeinde bzw. des Tiefbauamts und die Notwendigkeit einer Abstimmung vor Ausführung.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI erwähnt „Hanglage“ nur allgemein im Kontext Entwässerung; DeepSeek und Qwen fassen Hanglage als Risikofaktor für Sturz-, Auffahr- und Wintergefahren konkret ein (Querneigung, Rutschhemmung, Sichtbarkeit) – diese präzisere Risikoanalyse ist sicherer und wird priorisiert.

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen nennt spezifische Normen: E DIN 18040-3:2023, R10/R11-Rutschhemmung, Taktilleiste – diese detaillierten Anforderungen fehlen bei GoogleAI und sind bei DeepSeek nur in Teilen enthalten.
    • DeepSeek verweist auf RASt 06 und DIN 18318, GoogleAI nennt keine konkreten Normen – Qwen und DeepSeek liefern also die verbindlichen Regelwerke, GoogleAI bleibt zu vage.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI stellt „Natursteine oder Betonbordsteine“ als gleichwertige Materialien dar; DeepSeek und Qwen betonen eindeutig: Natursteine mit scharfer Kante sind unzulässig – bei Absenkung nur geeignete, abgerundete Beton- oder Spezial-Bordsteine nach DIN 18040-3 zulässig. Die sicherere Einschätzung (Qwen/DeepSeek) wird angewendet.

    👉 Empfehlung:

    • Vertrauen Sie nicht auf pauschale Materialangaben – prüfen Sie jedes Bordstein-Modell im Einzelfall auf Abrollkantenradius (≥ 5 cm), Breite (≥ 15 cm) und Steigung (1:12) vor Vertragsabschluss mit dem Bauunternehmen.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Maximale Bordsteinhöhe bei Absenkung3 cm über Fahrbahn – bindend nach RASt 06, DIN 18318 und E DIN 18040-3:2023.
    Abrollkante / KantenformMindestens Radius 5 cm, keine scharfen Kanten – Natursteinbordsteine ohne Abrundung sind aus Sicherheitsgründen unzulässig.
    Mindestbreite der Absenkung15 cm – verbindlich nach E DIN 18040-3:2023 und DIN 18040-1.
    Maximale Steigung der Absenkung1:12 (≈ 8,3 %) – einheitlich bestätigt von DeepSeek und Qwen; GoogleAI erwähnt dies nicht, wird aber als Konsens gewertet.
    Zulässigkeit einer niveaugleichen Zufahrt⚠️Nicht pauschal verboten, aber nur zulässig, wenn Entwässerungssicherheit nachgewiesen und Winter- sowie Barrierefreiheitsanforderungen (z. B. Rutschhemmung R10/R11, Querneigung ≤ 2,5 %) erfüllt sind.
    Haftungsrechtliche VerantwortungGrundstückseigentümer trägt Verkehrssicherungspflicht (§ 823 BGB) – unauffällige, nicht normkonforme Absenkungen führen zu Haftungsrisiken.

    👉 Handlungsempfehlung: Keine Bordsteinabsenkung ohne vorherige schriftliche Freigabe durch das zuständige Straßenbauamt unter Vorlage der maßgeblichen Nachweise (Steigung, Breite, Kantenradius, Entwässerungskonzept, Rutschhemmung).

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoReifenschäden durch scharfkantige oder zu hohe BordsteinkanteHohe Reparaturkosten, Haftung bei Sachbeschädigung Dritter
    🔴 RisikoStolperfallen für Fußgänger und Rollstuhlfahrer bei fehlender Taktilleiste oder unzureichender AbrollkanteVerletzungsrisiko, hohe Haftungsansprüche nach § 823 BGB
    🔴 RisikoWinterliche Vereisung und Ausrutschen auf nicht rutschhemmender Oberfläche (unter R10/R11)Einschränkung der Zugänglichkeit, Gefahr für Senioren und Kinder, rechtliche Verantwortung des Eigentümers
    🔴 RisikoFehlende Entwässerung bei Hanglage → Wasserstau unter Bordstein → Frostschäden an Fahrbahn und ZufahrtDauerhafte Substanzschäden, hohe Folgekosten für Gemeinde und Anlieger
    🔴 RisikoUnzureichende Abstimmung mit dem Tiefbauamt → nachträgliche Rückbauauflage oder Nachbesserung auf Kosten des GrundstückseigentümersFinanzielle Nachbelastung, Bauverzögerungen, Rechtsstreitigkeiten
    ✅ ChanceBarrierefreie, normkonforme Absenkung nach E DIN 18040-3 erhöht die Wertigkeit und Zugänglichkeit des GrundstücksSteigerung der Wohnqualität, ggf. Förderfähigkeit bei Modernisierungsmaßnahmen
    ✅ ChanceFachgerechte Absenkung mit abgerundeter Kante und rutschhemmender Oberfläche verbessert die Sicherheit aller VerkehrsteilnehmerReduktion von Unfällen, Entlastung der Haftungsverantwortung
    ✅ ChanceProfessionelle Koordination mit der Gemeinde ermöglicht langfristig kostengünstigere Lösungen (z. B. gemeinsame Ausschreibung, Kostenteilung)Senkung der Eigenleistung, frühzeitige Klärung von Verantwortlichkeiten
    ✅ ChanceEinsatz moderner, witterungsbeständiger Bordsteinprofile mit integrierter Taktilleiste erfüllt Vorgaben der Landesbauordnung Sachsen (LBO) und VwV zu § 13 StVORechtssichere Umsetzung, Vermeidung von Widerspruchsverfahren
    ✅ ChanceDokumentierter Nachweis der Normkonformität (z. B. Prüfzeugnis, Bauüberwachung) stärkt die Verhandlungsposition gegenüber der Gemeinde und im StreitfallRechtssicherheit, schnelle Einigung bei Streitigkeiten

    Orientierungshilfen

    1. Experten beauftragen: Beauftragen Sie unverzüglich einen zertifizierten Bauingenieur für Verkehrsanlagen oder einen Verkehrsplaner nach § 26a HOAIAbk., um die geplante Bordsteinabsenkung auf Normkonformität (DIN 18040-3, RASt 06, DIN 18318) zu prüfen – vor Einreichung beim Tiefbauamt.
    2. Unterlagen sammeln: Sammeln Sie die aktuelle Ausführungsplanung der Gemeinde, die Vorlage für die Bordsteinabsenkung (Maße, Material, Kantenradius), sowie aktuelle Normtexte (E DIN 18040-3:2023, RASt 06, LBO Sachsen).
    3. Schutz der Zufahrt sicherstellen: Fordern Sie schriftlich vom Tiefbauamt die verbindliche Bestätigung der maximalen Bordsteinhöhe (≤ 3 cm), der Abrollkante (Radius ≥ 5 cm), der Breite (≥ 15 cm) und der Steigung (≤ 1:12) – ohne diese Bestätigung darf keine Bauausführung beginnen.
    4. Winter- und Sicherheitsanforderungen einfordern: Verlangen Sie im Bauvertrag Nachweise für Rutschhemmung (R10/R11), Querneigung (≤ 2,5 %) und farbliche oder taktilen Sichtbarkeitsmarkierungen – dies ist bei Hanglage zwingend.
    5. Rechtssichere Kommunikation führen: Protokollieren Sie alle Gespräche mit der Gemeinde und dem Bauleiter; fordern Sie alle Vereinbarungen schriftlich an – insbesondere zu Haftungsfragen bei späteren Schäden.
    6. Fördermöglichkeiten prüfen: Erkundigen Sie sich beim Amt für Soziales oder bei der KfW, ob die barrierefreie Umgestaltung der Zufahrt nach DIN 18040-3 förderfähig ist (z. B. Programm „Altersgerecht Umbauen“).
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Bordsteinabsenkung
    Eine Bordsteinabsenkung bezeichnet die Absenkung eines Bordsteins, um eine barrierefreie oder komfortablere Zufahrt zu einem Grundstück zu ermöglichen. Sie dient dazu, Höhenunterschiede zwischen Straße und Grundstück auszugleichen.
    Verwandte Begriffe: Bordsteinkante, Grundstückszufahrt, Barrierefreiheit
    Grundstückszufahrt
    Die Grundstückszufahrt ist der Bereich, der die Verbindung zwischen der öffentlichen Straße und dem privaten Grundstück herstellt. Sie muss den geltenden Vorschriften entsprechen und sicher befahrbar sein.
    Verwandte Begriffe: Bordsteinabsenkung, Straßenanschluss, Gehwegüberfahrt
    Naturstein
    Natursteine sind natürlich vorkommende Gesteine, die im Bauwesen verwendet werden. Sie zeichnen sich durch ihre Langlebigkeit und natürliche Optik aus.
    Verwandte Begriffe: Granit, Sandstein, Betonwerkstein
    Betonbordstein
    Betonbordsteine sind künstlich hergestellte Bordsteine aus Beton. Sie sind in verschiedenen Formen und Farben erhältlich und werden häufig im Straßenbau eingesetzt.
    Verwandte Begriffe: Bordstein, Beton, Straßenbau
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Auftragnehmers, für Mängel an der erbrachten Leistung einzustehen. Sie beträgt in der Regel mehrere Jahre.
    Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Garantie, Sachmangel
    Baubehörde
    Die Baubehörde ist die zuständige Behörde für alle Fragen rund um das Bauen. Sie erteilt Baugenehmigungen und überwacht die Einhaltung der Bauvorschriften.
    Verwandte Begriffe: Bauamt, Bauordnung, Baugenehmigung
    Barrierefreiheit
    Barrierefreiheit bedeutet, dass Gebäude und Einrichtungen so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen, unabhängig von ihren körperlichen oder geistigen Fähigkeiten, genutzt werden können.
    Verwandte Begriffe: Inklusion, Zugänglichkeit, Behindertengleichstellung

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Höhe muss ein abgesenkter Bordstein haben?
      Die Höhe eines abgesenkten Bordsteins richtet sich nach den örtlichen Vorschriften und dient der Barrierefreiheit sowie der sicheren Befahrbarkeit. Informieren Sie sich bei der zuständigen Baubehörde über die genauen Vorgaben.
    2. Welche Materialien eignen sich für einen abgesenkten Bordstein?
      Gängige Materialien sind Natursteine wie Granit oder Betonbordsteine. Die Wahl des Materials sollte sich nach der Gestaltung der Straße und der gewünschten Haltbarkeit richten.
    3. Wer ist für die Gewährleistung bei einem abgesenkten Bordstein zuständig?
      Die Gewährleistung liegt in der Regel beim ausführenden Unternehmen. Achten Sie darauf, ein Fachunternehmen mit entsprechenden Referenzen zu beauftragen.
    4. Muss ich eine Genehmigung für die Absenkung eines Bordsteins einholen?
      Ja, in den meisten Fällen ist eine Genehmigung der zuständigen Baubehörde erforderlich. Klären Sie dies im Vorfeld ab, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
    5. Was kostet die Absenkung eines Bordsteins?
      Die Kosten für die Absenkung eines Bordsteins variieren je nach Aufwand, Material und Region. Holen Sie mehrere Angebote von Fachunternehmen ein, um die Preise zu vergleichen.
    6. Wie lange dauert die Absenkung eines Bordsteins?
      Die Dauer der Arbeiten hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Länge der Absenkung und den örtlichen Gegebenheiten. In der Regel dauert es jedoch nur wenige Tage.
    7. Was ist bei einer Hanglage zu beachten?
      Bei einer Hanglage ist eine sorgfältige Planung der Entwässerung wichtig, um Schäden durch Schnee und Eis im Winter zu vermeiden. Lassen Sie sich von einem Fachmann beraten.
    8. Wie schütze ich meine Autoreifen beim Befahren des abgesenkten Bordsteins?
      Achten Sie auf eine fachgerechte Ausführung der Absenkung, um Beschädigungen an den Reifen zu vermeiden. Eine zu steile oder kantige Ausführung kann zu Problemen führen.

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