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  • Baufinanzierung

  • 11604: Falscher Kaufpreis im Notarvertrag

Baufinanzierung

Baufinanzierung ohne Eigenkapital - bis 110% möglich
Baufinanzierung ohne Eigenkapital - bis 110% möglich

Falscher Kaufpreis im Notarvertrag 09.11.2005    

Wir wollen bauen :)
Land Brandenburg
Projektentwicklungsgesellschaft übermittelte unsere "Berechtigung" nach Abschluß des Bauvertrages an die Kommune, diese darf uns ein Grundstück verkaufen, der vom Projektentwickler genannte Preis pro m² sollte bei 40 € liegen. (Aussagen nur mündlich, da Projektentwickler mit dem Grundstücksverkauf direkt nichts zu tun hat. Anfang September kam der Vertragsentwurf des Notars (der Kommune), hier war die genaue Grundstücksgröße erstmalig angegeben und ein Festpreis für das Gesamtgrundstück, der einen m²-Preis von rechnerisch 37,? € ergab.
Nett, jetzt wussten wir endlich die konkrete m²-Zahl und die Gesamtkosten (im Notarvertragsentwurf stand nur: xxx m² und der Festpreis.)
Anfang Oktober dann Beurkundung, wie im Entwurf, der beiden Parteien vorlag.
Anfang November erfuhr ich über den Projektentwickler, daß der Preis im Notarvertrag "falsch" wäre, der Kommune fehlen jetzt 2,xx €, eine Grundbucheintragung würde verweigert.
Zwischenzeitlich hatte die Bank den Kaufpreis schon auf dem Treuhandkonto des Notars hinterlegt.
Der beurkundete "Festpreis" war inzwischen Gegenstand meiner Baufinanzierung und der Gebüren des Notars geworden, jetzt soll ich "irgendwie" 1xxx € "irgendwohin" nachzahlen.
Was ist zu tun?
Ich befürchte, die Bank läßt bis zur "Eintragung" keine weiteren Auszahlungen zu, ich muß die Architektenleistungen u.U. vorfinanzieren etc.
Danke
Wolf

Name:

  • BWolf
  1. Sehe ich's richtig? 09.11.2005    

    Die Kommune hat mit Ihnen eien Grundstückskaufvertrag abgeschlossen über ein grundstück, welches der Kommune gehört?
    Sie haben unterschrieben, der Vertretungsberechtigte der Kommune hat unterschrieben.
    Sie haben den Vertrag durch Hinterlegung des Kaufpreises auf Notaranderkonto erfüllt.
    Mit welcher Begründung will wer/was verweigern?
    Was sagt der Notarvertrag zur Umschreibung?
    Standardtext ist(so oder ähnl.): "Der Notar wird angewiesen, nach Eingang des Kaufpreise auf N..konto die Eigentumsumschreibung zu veranlassen"
    Mein Tipp: Hin zum Notar bzw. Anwalt

    Name:

    • Manfred Peters
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  2. Notar "sagt", Vertrag ist gültig, Kommune sagt, die ... 09.11.2005    

    Notar "sagt", Vertrag ist gültig, Kommune sagt, die Kommunalaufsicht würde dem beurkundeten Vertrag nicht zustimmen, weil "unter Wert" verkauft wurde, damit kein Eintrag im Grundbuch möglich. Selbst wenn ich den Differenzbetrag jetzt irgendwie irgenwohin einzahle, ergeben sich Vertragsänderungen bei Bank und Notar....(und weitere Kosten)
  3. Pacta sund servanda... 09.11.2005    

    Verträge sind einzuhalten (für Nicht-Lateiner)
    Ihr Vertrag ist geschlossen und das Grundbuchamt hat zu arbeiten.
    Da hat einer verbockt und will jetzt den grossen Anschiss verhindern.
    Allerdings sollten Sie bedenken, dass Sie die gemeinde vielleicht nochmal brauchen: Gehwegwiederherstellungen, - absenkungen. usw.
    Bitte das Ende einer solchen Nummer durchdenken.

    Name:

    • Ralf Dühlmeyer
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • http://www.duehlmeyer-architektur-planung.de/
  4. wozu Verträge? geht doch auch so! 09.11.2005    

    Wird dort noch getrommelt, oder gibts auch schon Telefon?
    Da hockt doch einer in der Kommune, welcher für das Vertragswerk verantwortlich ist. Dann gibt es noch so etwas wie eine Amtshaftung. Und die Instandhaltung von öffentlichen Straßen und Wegen gehört zu den Pflichtaufgaben der Kommunen und ist nicht davon abhängig, ob man den zuständigen Sachbearbeiter jährlich so um die Weihnachtszeit mit größeren Kartons überrascht.
    Das mit der Projektentwicklungsgesellschaft ist mir nicht ganz geheuer. Hat da jemand vergessen, deren Provision draufzuschlagen?
    Auch für Nichtlateiner (wie mich) gibts aber den 119 BGBA. Außerdem kennen Juristen viele Gründe (nicht nur die BRAGO, sich nicht an Verträge halten zu müssen.

    Name:

    • Alfred Witzgall
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  5. @ AW... 09.11.2005    

    Mit der gehwegwiederherstellung hast mich missverstanden!
    Natürlich ist Strassen unterhaltung kom. Aufgabe. Aber wenn der Bauherr da mit leitungen durchgeht, muss er die Wiederherstellung bezahlen, ebenso die Bordsteinabsenkung für seine Garagenzufahrt. Oder plötzlich steht ein Laternenmast seeeehr unglücklich in der Nähe der Garagenausfahrt. Alles shon passiert.
    Deswegen einfach nur der Hinweis auf die möglichen Bumerangs, Bumerange, Bumeränge (wie auch immer ;-))

    Name:

    • Ralf Dühlmeyer
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • http://www.duehlmeyer-architektur-planung.de/
  6. @RD 10.11.2005    

    Natürlich versteh ich, was gemeint war. Es wird ja auch allgemein so gehandelt.
    Wenn doch aber durch meine Leitungen der Gehweg aufgebrochen wird, ist es doch klar, das ich das auch bezahlen muß und nicht die Allgemeinheit.
    Was ich auch meinte ist, daß es mehr und mehr neben dem Recht noch so einen kleinen nennnen wir es mal "Gefälligheitshandel" gibt.

    Name:

    • Alfred Witzgall
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  7. Setzen Sie sich mit der Kämmerei 10.11.2005    

    und dem Liegenschaftsbereich der Kommune bzw. der übergeordneten Verwaltungsebene (in S-A sind das die Verwaltungsgemeinschaften, in Brandenburg heißt das glaub ich Amt xyz) in Verbindung und klären Sie die Angelegenheit dort. Wie sie selber sagen, ist der PE nicht in den Kaufvertrag eingebunden, also bleibt er außen vor. Eventuell ist es ja auch so, das der PE Mist gebaut hat, die Kommune sagt, wir bekommen von Dir PE Schadensersatz und der ruft Sie erstmal an und erzählt Ihnen, Nachtragsurkunde erforderlich, obwohl die kommune auf den PE zurückgreifen würde. Also direkten Kontakt zu den Verkäufern herstellen und dort Lösungen aushandeln OHNE PE!

    Name:

    • Bernd Jähn
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  8. die Kommune sagt: 10.11.2005    

    "wenn der Betrag nachgezahlt werden muß, was ja der Fall ist,
    geht das nur mit einer notariellen Nachbeurkundung"
    ich kann doch nichts für einen falschen "Festpreis", meine erste offizielle Information habe ich aus dem Notarvertragsentwurf.
    Soll ich jetzt den Betrag von 1xxx nachzahlen?
    Dazu wäre ich u.U. bereit, obwohl ich keinen Irrtum bei Vertragsschluss begangen habe.
    Aber wenn ich das richtig sehe, kostet eine Nachbeurkundung auch Geld, und da fehlt mir dann das Verständnis, auch dafür aufkommen zu müssen.
    Ein anderer Fall wäre die Anfechtbarkeit wegen Irrtum §119,
    hier sagt dann §121, daß "unverzüglich" anzufechten ist, und §122 (Schadenersatzpflicht) wo fraglich ist, ob die "Zuzahlung" bereits Gegenstand des Schadenersatzes ist oder zumindest meine bisherigen Telefonkosten und dann die Notarkosten der Nachbeurkundung.
    Und bitte, ist die Nachbeurkundung für mich nicht das Eingeständnis; ich hätte mich geirrt?
    Ich habe mich nicht geirrt, ich habe den Vertrag gelesen, verstanden und unterschrieben. Hätte im Vorvertrag ein Betrag gestanden, der auf 41 € hingedeutet hätte, wäre dies bei meiner Finanzierung mitbedacht worden und ich hätte den Vertrag unterzeichnet. Hätte ein Betrag von 45 € dringestanden, hätte ich den Notarvertragsentwurf im Einverständnis mit der Kommune hinterfragt.
    Wie gesagt, der Preis von 40 € / m² war nur mündlich im Gespräch und nicht präzisiert worden (Bauträger: genaues weiß die Kommune oder so?)
    gruß wolf
  9. Was sagt denn ... 10.11.2005    

    ... eigentlich der Notar zu der ganzen Angelegenheit?

    Name:

    • Klaus-Peter Alde
  10. Der darf nichts sagen... 10.11.2005    

    jedenfalls nicht, wenn Dinge streitig sind - er hat neutral zu sein. :-(((. Am eigenen Leib erfahren. Da brauchst Du Notar Nr. 2.

    Name:

    • Ralf Dühlmeyer
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • http://www.duehlmeyer-architektur-planung.de/
  11. Die Frage 10.11.2005    

    an den Notar "veranlassen Sie nun die Eigentumsumschreibung ja/nein, warum nicht" kann der Notar beantworten.

    Name:

    • Manfred Peters
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  12. Der Irrtum liegt ja auch nicht bei Ihnen 11.11.2005    

    sondern m.E. bei der Kommune.
    Aber. Nach meiner Meinung haben Sie nichts zu veranlassen. Sie haben einen Notarvertrag. Diesen haben Sie Ihrerseits erfüllt und nun soll der Notar vollziehen, was in dem Vertrag steht. Oder er soll Ihnen sagen, warum er was nicht tut. Verlangen Sie das schriftlich. Bei irgendwelchen anderen Behörden rumzurennen ist zunächst mal nicht Ihre Pflicht.

    Name:

    • Alfred Witzgall
    • E-Mail-Adresse anzeigen

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