Arbeitsraum Anforderung?
BAU-Forum: Tiefbau und Spezialtiefbau

Arbeitsraum Anforderung?

Hallo,
wir bauen ein normales kleines Einfamilienhaus. Für unseren Tiefbau haben wir ein Angebot eingeholt. das Angebot wurde mit Arbeitsraum nach DINAbk. erstellt. Für die Hausfirma sollen aber 80 cm Arbeitsraum vorhanden sein. der Tiefbauer will nun für den Mehr an Arbeit 1000 € Aufpreis haben. Er hatte aber alle Unterlagen für das Angebot vorher gehabt und sagt nun er habe nach DIN Angeboten.
Was kann man da machen und sind 1000 € nicht etwas viel für 30 cm umlaufend mehr?
danke
  1. DIN 4124

    Nach DINAbk. müssen betretbare arbeitsräume mindesten 50 cm breit sein.
    Wieso will der Bauunternehmer 80 cm haben?
    Ist es schon ausgegraben?
    MfG
  2. BLB

    gem. der Bau- und Leistungsbeschreibung (Baubeschreibung, Leistungsbeschreibung) der Hausfirma muss der Arbeitsraum mind. 0,80 m betragen. Dies begründet sich  -  sodie Info- in der eventuellen Notwendigkeit ein Gerüst zu stellen und die Abdichtungsarbeiten zu realisieren.
    diese Vorgaben hatte der Tiefbauer aber vor Abgabe des Angebotes.
    heute wird ausgegraben- und heute kam auch die Info über die 1000 €. die Zeit lässt aber nicht zu, dass wir nochmals einen neuen Tiefbauer suchen
  3. Mehrkosten

    Hallo,
    es ist sicherlich schön und gut wen der Arbeitsraum in der Baugrube 30 cm breiter ist aber 50 cm reichen für die Abdichtung alle male, den nach oben wird es ehe breiter.
    Sie haben sicherlich ein LVAbk. mit mengenangaben und einzelpreise, wen sie bei bei den Erdaushub und Entsorgung ca. 50 m³ draufrechnen sehen sie ob der Preis gerecht ist.
    Und wen sie es doch bezahlen wollen würde ich das erst machen wen der Baukörper im erdbereich steht und wirklich überall nachmessen und wen 5 cm weniger als 80 cm ist würde ich es nicht bezahlen. Ich habe da so mein bedenken ob der Baufirma und der Tiefbaufirma nicht was zusammen gestrickt haben.
    MfG

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN