Fehlende Drainage beim Neubau: Kostenminderung, rechtliche Schritte & Risiken?
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Fehlende Drainage beim Neubau: Kostenminderung, rechtliche Schritte & Risiken?

In der Baubeschreibung zu unserer Reihenhausanlage (mit Keller) stand, dass um das gesamte Gebäude eine umlaufende Drainage verlegt werden soll. Jetzt, vor der letzten Abschlagszahlung stellte sich heraus, dass dies gar nicht geschehen ist. Die Keller wurden von außen durch Noppenfolie und schwarzen Schutzanstrich abgedichtet. Sie sind eigentlich trocken, man kann also damit leben.
Der Bauträger wird jetzt definitiv im Nachhinein auch keine Drainage mehr verlegen, die Kosten wären zu hoch.
Meine Frage:
Wenn dies in der Baubeschreibung, die der Bauträger selbst erstellt hat, vorgesehen war, dann war die doch auch kalkuliert. Welchen Betrag kann man hier bei Zahlung der Restsumme in Abzug bringen? Wie hoch wären die Kosten gewesen, wenn die Drainage gleich mit verlegt worden wäre, als einmal ausgeschachtet war?
Das Gesamtgebäude ist 75 m lang und 11 m breit, der Umfang beträgt also 172 m.
Unser Anteil an der Gesamtaußenlänge beträgt 21 m.
Vielen Dank für einen Preishinweis.
  • Name:
  • Lothar G.
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Feuchtigkeitsschäden im Keller können die Bausubstanz gefährden und zu Schimmelbildung führen. Regelmäßige Kontrolle ist wichtig.

    🔴 Kritisch: Eine fehlende Drainage kann die Statik des Gebäudes beeinträchtigen, insbesondere bei bestimmten Bodenverhältnissen.

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass bei Ihrem Reihenhaus trotz Zusage in der Baubeschreibung keine Drainage verlegt wurde. Das ist ein Mangel, der verschiedene Konsequenzen haben kann.

    🔴 Gefahr: Eine fehlende Drainage kann zu Feuchtigkeit im Keller führen, was langfristig Bauschäden und Schimmelbildung zur Folge haben kann. Dies kann die Bausubstanz gefährden und den Wert Ihrer Immobilie mindern.

    Ich empfehle Ihnen, folgende Schritte zu unternehmen:

    • Mangelanzeige: Setzen Sie den Bauträger schriftlich in Verzug und fordern Sie die Nachrüstung der Drainage.
    • Kostenminderung: Verhandeln Sie eine angemessene Reduzierung der Restsumme. Die Höhe der Minderung sollte sich an den Kosten für die nachträgliche Installation einer Drainage orientieren.
    • Rechtliche Beratung: Ziehen Sie einen Anwalt für Baurecht hinzu, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
    • Gutachter: Beauftragen Sie einen Bausachverständigen, um den Schaden zu begutachten und die notwendigen Maßnahmen zu dokumentieren.

    Die Höhe der Kostenminderung hängt von den konkreten Umständen ab, insbesondere von den Kosten für die nachträgliche Installation der Drainage und dem Umfang der bereits entstandenen oder zu erwartenden Schäden. Holen Sie Angebote von Fachfirmen ein, um eine realistische Einschätzung zu erhalten.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich umgehend rechtlich beraten und beauftragen Sie einen Bausachverständigen, um den Mangel zu dokumentieren und die Kosten für die Nachrüstung der Drainage zu ermitteln.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Drainage
    Ein System zur Ableitung von Wasser im Erdreich, um Gebäude vor Feuchtigkeit zu schützen. Sie besteht aus Drainagerohren, Filtervlies und einer Kiesschicht. Sie verhindert Staunässe und schützt Keller vor eindringendem Wasser.
    Verwandte Begriffe: Ringdrainage, Flächendrainage, Sickerschicht.
    Baubeschreibung
    Eine detaillierte Beschreibung der Bauleistungen, Materialien und Ausführungsarten, die im Rahmen eines Bauvorhabens erbracht werden sollen. Sie ist Bestandteil des Bauvertrags und dient als Grundlage für die Bauausführung und die Abnahme.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Leistungsverzeichnis, Ausführungsplanung.
    Mangelanzeige
    Eine schriftliche Mitteilung an den Bauträger, in der ein Mangel am Bauwerk gerügt wird. Sie ist erforderlich, um Gewährleistungsansprüche geltend zu machen und den Bauträger zur Mängelbeseitigung aufzufordern.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Mängelbeseitigung, Verjährung.
    Bausachverständiger
    Eine Person mit besonderer Sachkunde im Bauwesen, die Gutachten erstellt und Bauleistungen beurteilt. Er kann bei der Feststellung von Mängeln, der Bewertung von Schäden und der Ermittlung von Sanierungskosten helfen.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Sachverständiger, Baugutachten.
    Gewährleistung
    Die gesetzliche Verpflichtung des Bauträgers, Mängel am Bauwerk innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu beseitigen. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Bauwerks.
    Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Verjährung, Mängelbeseitigung.
    Kostenminderung
    Eine Reduzierung des Kaufpreises oder Werklohns aufgrund eines Mangels am Bauwerk. Die Höhe der Minderung richtet sich nach dem Wertverlust, der durch den Mangel entstanden ist.
    Verwandte Begriffe: Preisminderung, Schadensersatz, Wertminderung.
    Ringdrainage
    Eine spezielle Form der Drainage, die ringförmig um ein Gebäude verlegt wird, um das Fundament vor Feuchtigkeit zu schützen. Sie besteht aus Drainagerohren, Filtervlies und einer Kiesschicht.
    Verwandte Begriffe: Drainage, Flächendrainage, Sickerschicht.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist eine Drainage und wozu dient sie?
      Eine Drainage ist ein System zur Ableitung von Wasser im Erdreich, das Gebäude vor Feuchtigkeit schützt. Sie besteht aus Drainagerohren, die um das Fundament verlegt werden und das Wasser ableiten. Sie verhindert Staunässe und schützt Keller vor eindringendem Wasser.
    2. Welche Risiken entstehen durch eine fehlende Drainage?
      Eine fehlende Drainage kann zu Feuchtigkeitsschäden im Keller führen, was langfristig Bauschäden, Schimmelbildung und eine Beeinträchtigung der Bausubstanz zur Folge haben kann. Zudem kann es zu einer Wertminderung der Immobilie kommen.
    3. Wie kann ich die Kostenminderung berechnen?
      Die Kostenminderung sollte sich an den Kosten für die nachträgliche Installation einer Drainage orientieren. Holen Sie Angebote von Fachfirmen ein und lassen Sie sich von einem Bausachverständigen beraten. Berücksichtigen Sie auch mögliche Folgeschäden durch die fehlende Drainage.
    4. Welche rechtlichen Schritte kann ich einleiten?
      Setzen Sie den Bauträger schriftlich in Verzug und fordern Sie die Nachrüstung der Drainage. Ziehen Sie einen Anwalt für Baurecht hinzu, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Dokumentieren Sie alle Mängel und Schäden sorgfältig.
    5. Wie finde ich einen geeigneten Bausachverständigen?
      Suchen Sie nach einem zertifizierten Bausachverständigen in Ihrer Region. Achten Sie auf Erfahrung im Bereich Feuchtigkeitsschäden und Drainage. Fragen Sie nach Referenzen und holen Sie mehrere Angebote ein.
    6. Kann ich die Drainage selbst nachträglich einbauen?
      Ich rate davon ab, die Drainage selbst einzubauen, da dies fachgerecht erfolgen muss, um die gewünschte Wirkung zu erzielen und Folgeschäden zu vermeiden. Beauftragen Sie eine Fachfirma mit der Installation.
    7. Wie lange habe ich Zeit, den Mangel zu reklamieren?
      Die Gewährleistungsfrist für Baumängel beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Bauwerks. Es ist wichtig, den Mangel so schnell wie möglich zu reklamieren, um Ihre Ansprüche zu sichern.
    8. Was ist der Unterschied zwischen einer Ringdrainage und einer Flächendrainage?
      Eine Ringdrainage wird um das Gebäude herum verlegt, um das Fundament vor Feuchtigkeit zu schützen. Eine Flächendrainage wird unterhalb von Flächen verlegt, um Oberflächenwasser abzuleiten. Im Kellerbereich kommt meist eine Ringdrainage zum Einsatz.

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  2. Drainage Neubau: Kostenfaktoren – Spülschächte & Kies

    Mehr Angaben
    Hallo Lothar,
    die Dränage besteht nicht nur aus den lfm Drainrohr, sondern
    auch aus:
    • Spülschächte, z.B. Opti-Controll mit/ohne Sandfang
    • Aufsätze der Spülschächte bis OK-Terrain
    • Dränagelichtschachtanschlüsse
    • Kiesummantelung
    • Filtervlies
    • etc.

    Wie sieht der Grundriss aus? Einfaches Rechteck, oder diverse Vor- und Rücksprünge (Vorsprünge, Rücksprünge)? Nach DINAbk. 4095 sollen Spülrohre (mind. DNAbk. 300) bei jedem Richtungswechsel der Dränleitung angeordnet werden  -  dies kann einen erheblichen Kostenfaktor ausmachen. Anzahl der Lichtschächte, zwecks Kalkulation der senkrechten Dränage-Lichtschachtanschlüsse? Was ist mit der Dränung unter der Bodenplatte? Nach DIN ist bei Flächen über 200 m² ein Flächendränage zu planen, der über Dränleitungen zu entwässern ist.
    Generell sollten Sie vom Unternehmer den Nachweis verlangen, dass keine Dränage erforderlich ist und ggf. darauf bestehen, dass diese noch nachträglich eingebaut wird. Ohne Kenntnis der Örtlichkeit natürlich keine abschließende Meinung möglich.

  3. Baubeschreibung prüfen: Drainage – Notwendigkeit oder Pflicht?

    Foto von Lieselotte Tussing

    und
    den Vertrag / die Baubeschreibung nochmals penibel durchlesen. Evtl. ist irgendwo ein Passus wie 'vorstehende Ausführungen nur wenn die Notwendigkeit besteht'  -  oder sinngemäß ähnliches  -  versteckt und Sie freuen sich über eingesparte € völlig umsonst. Eine Dränung MUSS nämlich nicht zwangsläufig eingebaut werden.
    • Name:
  4. Drainage Neubau: Rechteckform, Lichtschächte & Abdichtung

    Antwort auf Fragen von Henner Henkel und Tu
    Danke erstmal!
    Im Prinzip ist es schon ein Rechteck, es sind lediglich 3 Vorsprünge von jeweils 90 cm, das macht aufgerundet 6 m Länge und zusätzlich 12 Winkel mehr aus.
    Lichtschächte für Kellerfenster gibt es 28.
    Unter der Bodenplatte ist keine Drainage, war auch nie geplant und ist m.E. auch nicht notwendig, da unter dem Estrich eine wasserdichte Folie liegt. Man sollte natürlich nicht nach unten bohren🙂
    Der Bauträger sagt, er hätte ein Gutachten vorliegen, dass Drainage nicht notwendig wäre. In der Baubeschreibung steht eindeutig, dass das Gesamtgebäude eine umlaufende Drainage erhält.
    Definitiv wird der Bauträger nachträglich nichts mehr einbauen.
    Rechtlich will ich dies auch nicht erzwingen, wenn es ein Gutachten gibt, das aussagt, dass gar keine Drainage notwendig ist.
    Aber warum soll ich eine Drainage mit bezahlen, die gar nicht eingebaut wurde?
  5. Drainage Kosten: Preisbeispiel für Material & Herstellung

    Beispiel einer Preisermittlung ohne Anspruch auf Vollständigkeit
    1 206 m PVC-Drainage Ø 100 mm  -  Stangenware,
    Fabr. Fränkische Rohrwerke o. glw.
    einschl. aller erf. Form- und
    Verbindungsstücke entlang der äußeren
    Fundamente als geschlossene Ringdrainage
    mit 0.5 % Gefälle zum Drainagesammel-Schacht nach Zeichnung bzw. Angabe
    einschl. Kiesummantelung aus
    Drainagekies 8/16 mm d = 15 cm
    unter und 40 cm über der Drainage
    liefern und herstellen.
    18.50 3811.00
    2 258 m² Filtervlies "Lutraflor" der Fränkischen
    Rohrwerke liefern und nach Verlegeanleitung
    unter und über die Kiespackung bzw. Ring-Drainage verlegen.
    2.70 696.60
    3 16 Stck Kontrollschächte für die Drainage, Fabrikat:
    Opti-Control DNAbk. 315 mm, mit/ohne Sandfang,
    einschl. Abdeckung und den erforderliche
    Reduzierstücken bzw. Blindstopfen liefern und
    einbauen.
    95.00 1520.00
    4 32 Stck Aufsetzrohre für vorgenannte Drainageschächte,
    Fabrikat: Opti  -  Control. Die Aufsätze sind
    auf das erforderliche Maß zu kürzen.
    37.00 1184.00
    5 28 Stck Drainage-Lichtschachtanschlüsse
    als Zulage herstellen.
    15.00 420.00

    Gesamtsumme netto 7.631,60
    +16 % MwSt 1.221,06

    Gesamtsumme brutto € 8.852,66
    =================================================

  6. Alternative Abdichtung statt Drainage? Rechtliche Folgen

    aber..
    evtl. wurde statt der Drainanlage eine angepasste Abdichtungsart gewählt (statt Bodenfeuchte eben aufstauendes Sickerwasser usw.), was die Dränung nicht mehr nötig macht. dann ist kein Abzug anzubringen. wenn die Ausführung jedoch nicht auf einen anderen Lastfall schließen lässt (mal die Statik prüfen oder den Tragwerksplaner fargen), dann liegt ein Mangel ohne schaden vor. da wenden sie sich aber besser an einen Anwalt, da die Geltendmachung solcher Forderungen nicht unkompliziert ist. die Rechnung wie oben ist so stimmig.
    Gruß
  7. Drainage Verzicht: Baubeschreibung vs. Ausführung

    Foto von

    genau
    das ist der Punkt, Jana! Und wenn dann noch belegt werden kann, dass die gewählte 'angepasste Abdichtungsart' nicht in der Baubeschreibung enthalten war  -  und trotzdem gemacht wurde -, gibt es gar nichts zurück. Und das legitim.
    Brauchen Sie die 1200 € zur Finanzierung?  -  frage ich mal ketzerisch ...!
    • Name:
  8. Ringdrainage Reihenhaus: Wartung, Kosten & Risiken

    Mal ein ganz anderes Argument ...
    ICH wäre froh, wenn ich bei meinem Reihenhaus (so ich eins hätt😉 keine allgemeine Ringdrainage hätte.
    Denken wir das doch mal zu Ende:
    Drainagen sind zu spülen. In regelmäßigen Abständen je nach Boden und Wasseranfall. Spülschächte gibt es aber nur an den Ecken/Versprüngen. Und der Besitzer, der so einen Schacht hat, fühlt sich nicht zuständig. Also unterbleibt das Spülen.
    Irgendwann säuft der erste Keller ab. Jetzt wird man/Frau wach. Es wird gespült. Die Kosten?
    Entweder trägt Sie die arme Sau, die's erwischt hat. Oder er geht die anderen an, weil's ja eine Gemeinschaftsanlage ist. Bloß gibt es keine Regelung zu Wartung und Unterhalt  -  weil keiner dran gedacht hat. Und wieder ein Knallerbsenstrauch gepflanzt ;-((.
    Und wenn eine direkte Einleitung in die RW-Leitung nicht möglich wäre, kommt noch die Pumpe, deren Stromverbrauch und Wartung/Austausch hinzu.
    So haben schon Kriege angefangen😉.
    Und die Moral von der Geschichte': prüfen, ob die Abdichtung dem Lastfall entspricht und freudig zurücklehnen ob des gesparten Nachbarschaftsärgers.
  9. 1200 € zur Finanzierung?

    was meint er damit?
  10. Unklare Aussage: Was ist gemeint?

    sorry  -  was meint sie damit?
    sorry  -  was meint sie damit?
  11. Finanzielle Motive? Vermutungen zum Drainage-Verzicht

    Foto von Oliver Kettig

    Geht vermutlich Richtung Fragesteller
    Hallo Jana,
    vermutlich vermutet Tu, dass der fragende Bauherr Finanzprobleme hat und daher nach Möglichkeiten sucht, seinen Rechnungsbetrag etwas kürzen zu können. Die Vermutung trifft man hier auf BAU.DE oft, die trifft manchmal  -  aber manchmal trifft's auch unbescholtene Bauherren und -Damen.
    Grüße
  12. Experten-Kritik: Unverschämte Unterstellungen im Forum

    nur pikant oder Bodenlos unverschämt?
    Insbesondere wenn im gleichen Atemzug unbescholtenen Experten ein grauer Karton vor die Nase gehalten wird.
    • grummel*
  13. Gewerke-Bezahlung: Nur für erbrachte Leistungen!

    Manni for nothing.
    Ich würde auch nur das bezahlen wollen, was auch geleistet wurde, insofern kann ich den Fragesteller sehr gut verstehen.
    Wenn du zum Friseur gehst und "waschen, schneiden, fönen" beauftragst, die Friseurin aber nur schneidet, bist du dann trotzdem bereit, das volle Programm zu bezahlen, Lotte?
    Eigentlich schon, oder? Denn durch eine "angepasste" Friseurtechnik ist deine Frisur auch so trocken geworden/geblieben, und das auf ganz legitime Art ...
    MfG Ortwin
  14. Leistungsvergleich: Drainage vs. Abdichtung – Was zählt?

    Foto von

    Äpfel, Birnen und andere Pikanterien
    Dein ÄpfelBirnenMelonen-Beispiel hakt, Ortwin. Das gewünschte Ergebnis ist nicht trockene Haare, sondern gewaschene, geschnittene, geföhnte Haare.
    Besser: die Friseurin bietet Haarschnitt mit der Schere an für 30 EUR, nimmt aber das Messer und schneidet damit.
    Ab ist ab und wenn das Ergebnis sich sehen lassen kann, nehme ich es auch so.
    Ganz davon abgesehen, dass ein Messerhaarschnitt teurer ist.

    Pikant? Unverschämt? Nein, finde ich nicht. Es war eine eindeutige Aussage und das Beiwort 'ketzerisch' hat sie auch eindeutig eingestuft.

    • Name:
  15. hat sie?

    hat sie?
  16. DIN 4095: Drainage – Lichtschachtanschluss unzulässig!

    Zunächst einmal zu meinen
    Vorrednern: Lt. DINAbk. 4095 ist der Anschluss der Lichtschächte an die Ringdrainage nicht zulässig. Der Kostenansatz hat hier also auch nichts zu suchen!
    Des weiteren hat der Gesamtkomplex eine Grundfläche von 825 m², also weit mehr als 200 m².
    Unter der Voraussetzung, dass der Boden stark durchlässig ist, Durchlässigkeitsbeiwert > 10-4 m/s, kann auf eine Drainage verzichtet werden. Dies sollte auf jeden Fall aber nachgewiesen werden.
    Falls der Boden weniger durchlässig ist, muss nach DIN 18195 entweder eine Drainage eingebaut und nach T4 abgedichtet werden, oder ohne Drainage nach T6 abgedichtet werden. Da hier auf die Drainage verzichtet wurde, muss hier der Nachweis der Abdichtung nach T6 auf jeden Fall geleistet werden. Hierbei ist zwingend zu beachten, dass das gesamte System, den Anforderungen entspricht (nicht nur die einzelnen Bauteile, sondern auch Anschlüsse, Durchdringungen etc.)
    Ich möchte Ihnen also dringend empfehlen, von Ihrem Bauträger den Nachweis zu verlangen, dass entsprechend der a.R.d.T. gebaut wurde (s.o.), den was nützt es Ihnen, dass Sie jetzt um eine Minderung feilschen, wenn Sie in absehbarer Zukunft mit hohem finanziellen Aufwand sanieren müssen.
    Hinweis: Bei einer 75 m langen Bodenplatte, werden i.d.R. Fugen eingebaut. Sollten diese Fugen nicht 100 % dicht sein, werden Sie dort immer Feuchtigkeitsprobleme haben, wenn der Lastfall drückendes Wasser ansteht.
    Schöne Grüße aus Bochum
  17. Dank an Forum: Finanzierungssorgen unbegründet

    Danke ...
    Danke allen bisherigen Forumsteilnehmern.
    Mal schauen, was wir daraus machen.
    Auf jeden Fall ist es lächerlich, eine klamme Finanzierung zu unterstellen. Da achten schon alleine die kreditgebenden Banken drauf, auch wenn es in Einzelfällen vielleicht mal nicht so war.
    Heutzutage sind die aber vorsichtiger geworden.
  18. Klamme Finanzierung: Entschuldigung für Mutmaßung

    Foto von

    och jo
    Sie werden gar nicht glauben, wie viele Leute es gibt, die eine 'klamme' Finanzierung (auch die Banken machen Fehler ...) veranlasst, sich das benötigte Geld bei den Unternehmer wieder rauszuholen.
    Nach Ihrer Antwort gehe ich davon aus, dass das bei Ihnen nicht der Fall ist. Deshalb bitte ich Sie, meine Entschuldigung für diese  -  ketzerische!  -  Mutmaßung anzunehmen.
    Bitte halten Sie uns auf dem Laufenden, was den Ausgang der Geschichte angeht.
    • Name:
  19. Bauverzögerung: Bauträger in finanziellen Schwierigkeiten?

    Großzügig ...
    Großzügig wie ich nun mal bin, nehme ich die Entschuldigung an, liebe Tu.
    Ich kann Sie gern auf dem laufenden halten, allerdings wird das wohl noch Monate dauern, denn im Gegensatz zu mir scheint der Bauträger klamm zu sein, der macht nämlich nicht viel. Lieber verleiht er seine Leute, schickt sie auf andere Baustellen oder nimmt zwischendurch andere Kleinaufträge an, wo er schnell an Geld kommt, sodass es hier nicht richtig vorwärtsgeht.
  20. Bauträger-Schreiben: Drainage-Verzicht wegen Schichtenwasser?

    Hallo, liebe Ratgeber
    Es gibt endlich wieder was neues.
    Der Bauträger hat sich jetzt folgendes einfallen lassen:
    Wir erhielten ein Schreiben zum Nichteinbau der Drainage, welches wir ihm akzeptiert und unterschrieben zurückschicken sollen.
    Der Inhalt ist folgender:
    Es wird mitgeteilt, dass auf den Einbau der Drainageleitung verzichtet wurde, weil Schichtenwasser im Gründungsbereich vorgefunden wurde und es aus diesem Grund beim Verlegen einer Drainage zu Setzungserscheinungen im Mauerwerk gekommen wäre. Beim Einbau einer Drainageleitung wäre der Boden unter dem Gebäude verstärkt unterspült worden. Infolge dessen würde der Boden unter dem Gebäude an verschiedenen Stellen instabil werden.
    Weiterhin teilt der Bauträger mit: "Da die Drainageleitung nicht eingebaut wurde, wurde eine verstärkte Vertikalmauerwerksabdichtung hergestellt. "
    Hierzu muss ich sagen:
    Als damals die Kellerwände noch freigelegt waren, wurde außen ganz normale blaue Noppenfolie an den Kellerwänden angebracht und mit schwarzem Bitumen o.ä. abgedichtet. Was daran verstärkt sein soll, leuchtet mir nicht ein.
    Außerdem ging der Bauträger nachweislich zum damaligen Zeitpunkt immer noch vom ursprünglichen Plan aus, nämlich, dass das Gesamtgebäude noch eine umlaufende Drainage erhält. Dass dies nicht gleich geschehen ist, ist wohl seiner chaotischen Arbeitsweise zuzuordnen.
    Was meinen die Ratgeber dazu?
    MfG
    Lothar
  21. Drainage-Streit: Gutschrift vs. Bauzeit-Verlängerung

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    festgefahren
    Sie wissen, dass der Bauträger eine Drainage definitiv nicht mehr einbauen wird. Erstens weil sie unnötig ist, zweitens weil der Aufwand im Nachhinein enorm wäre. Andererseits halten Sie die letzte Abschlagszahlung zurück und spielen auf Zeit (" ... wird das wohl noch Monate dauern"). So wie ich Sie einschätze, haben Sie sich auf eine größere Gutschrift eingeschossen, vermutlich in Höhe der Restzahlung. Argumente welcher Art auch immer werden Sie nicht gelten lassen und sich lediglich darüber amüsieren, das kann man Ihrem letzten Beitrag klar entnehmen. Auch das einsetzende Verunglimpfen des Vertragspartners ("chaotische Arbeitsweise") ist ein bekanntes Verhaltensmuster. Dann müssen Sie sich auch nicht wundern, wenn es auf dieser Baustelle "nicht richtig vorwärts geht". Als Firma, die weiß, dass sie kein Geld mehr bekommt egal was sie noch baut, würde ich auch keine Leistung mehr erbringen und dort bauen, wo Geld fließt. Da wir Ihren Vertrag nicht kennen, sind Ratschläge müßig, ob Ihnen zum vereinbarten Preis nur ein technisch einwandfreies Haus zusteht oder eins mit zusätzlicher funktionsloser Drainage oder eine Minderung.
    Übrigens ist das Zurückhalten von Geld, im vollen Bewusstsein einer über bloßen Zinsschaden weit hinausgehenden Konsequenz für das Unternehmen und seine Mitarbeiter ("Bauträger scheint klamm zu sein"), eine ernste Sache. Sie entziehen dem Unternehmen das wichtige Produktionsmittel Kapital, die Konsequenzen sind Ihnen egal. Das sollte durchaus eine strafrechtliche Komponente und ein ausdrucksstarkes Schimpfwort bekommen.
  22. Textbaustein: Applaus für Beitrag zur Drittelfinanzierung

    Applaus! Bruno 10 Points ...
    Applaus! Bruno 10 Points genau dieser Beitrag sollte als Textbaustein für alle Drittelfinanzierer zukünftig verwendet werden.
  23. Drainage-Verzicht: Bauträger muss Aussagen beweisen!

    laienhafte Frage
    Hallöle,
    Keine Experten-Meinungen zum o.g. Bauträger-Schreiben? Na ja, ich bin nur blöde Laie und vielleicht sind meine Fragen auch blöd, aber muss der Bauträger nicht seine Aussagen auch beweisen? Also, z.B. Bodengutachten?
    Ich frage weil ich einen Bauträger habe, der anscheinend bereit ist, jeden Scheiß zu schreiben. Also, egal ob Inhalt stimmt oder nicht.
    Also, ist es für die Experten hier ganz klar, dass bei Lothar keine Drainage notwendig ist und auch verstärkt sowie fachgerecht abgedichtet worden ist?
    Bzgl. Einbehalt: Meine Erfahrung ist, auch wenn alles voll bezahlt worden ist, heißt das nicht automatisch, dass Probleme beseitigt werden. Zu oft eher das Gegenteil.
    Alles aber, wie gesagt, meine persönliche Erfahrung.
    Grüße
    Amy
    • Name:
    • Frau Am-072-Har
  24. Abdichtung statt Drainage: Kostenerstattung berechnen

    Seltsame Rechtsauffassung
    Verbinden wir doch mal die Kostenschätzung von Herrn Henkel mit dem Hinweis von Herrn Krause. Dann ziehen wir den Mehraufwand für die Abdichtung (T6 statt T4) von den Kosten für die Drainanlage ab, und haben dann die zu viel bezahlten Kosten.
    Vorausgesetzt, die Abdichtung ist nachgewiesen, auch durch Schichtdickenprotokoll (siehe Hr. Krause).
    Nach den Ausführungen des Fragestellers ist das aber sehr unwahrscheinlich.
    Wenn Sie einen neuen Mercedes bestellen, nehmen Sie den auch zerkratzt und verbeult? Nicht? Aber er fährt doch und hat keine technischen Mängel ... Oder ohne Bremsen? Soll doch fahren, nicht bremsen ...
    • Name:
    • Reg2003-R.K.
  25. Schlussrate: Unangemessener Einbehalt gefährdet Baufirma

    Foto von

    ich sehe keinen zerbeulten Mercedes
    Um Technik geht es doch gar nicht. Ich sehe vielmehr einen Fragesteller, der  -  vermutlich kollektiv mit einem Dutzend anderen Käufern der 75 m langen Reihenhauszeile  -  einen weit unangemessenen Betrag in Form der Schlussrate zurückhält und eine Firma finanziell aushungert, unter bewusster Inkaufnahme der Insolvenz und aller daran hängenden Einzelschicksale. Nebenbei wird noch sich lustig gemacht über den klammen Chaoten, der anderweitig Kleinaufträge annehmen muss und allein durch Schreiben (*kopfschüttel*) versucht, an sein Geld zu kommen. Oder ist die Rate inzwischen bezahlt? Dann lasse ich mich umstimmen.
  26. Bruno 12 points! ...

    Bruno 12 points!!
  27. Zahlungsbereitschaft: Schlussrate nach Fertigstellung!

    Sehr geehrter Herr Stubenrauch,
    Sie scheinen viel Ärger mit zahlungsunwilligen Bauherren gehabt zu haben, wie ich Ihren Unterstellungen an mich entnehme.
    Ich kann Ihnen versichern: das Gegenteil ist der Fall!
    Wie gerne würden wir endlich die letzte Schlussrate bezahlen dürfen, denn das hieße in der Quintessenz, dass die Bauträgerfirma nun endlich fertig geworden ist. Aber davon scheinen wir noch ein ganzes Stück entfernt. Da die Firma noch lange nicht fertig ist (siehe mein Beitrag vom 22.4.05), hat sie auch noch keine Rechnung gestellt über die letzte Rate. Das ist ja wohl meines Wissens auch nicht üblich. Demzufolge können Sie uns auch keinen Vorwurf machen, dass die letzte Rate zurückgehalten würde. Würden Sie ohne Rechnungslegung bezahlen?
    Wir haben sogar schon mehr bezahlen müssen, als nötig, sonst hätten wir den Schlüssel nicht bekommen und hätten bis heute nicht einziehen können. Obwohl wir schon seit Februar drinnen wohnen und den Balkon vorher mit bezahlen mussten, ist dieser bis heute nicht installiert. Warum also sollten wir dem Bauträger jetzt noch mal Geld im Voraus geben, wenn er noch nicht mal die schon bezahlte Leistung erbracht hat, und abzusehen ist, dass er für den Rest nun auch noch mindestens 1/4 Jahr benötigt? Damit wäre der Bauträger dann endlich nach 1 1/2 Jahren Bauzeit fertig.
    Wir haben übrigens die Rechnungen (mit denen der Bauträger dann jeweils nach Fertigstellung sehr schnell war) pünktlich bezahlt.
    Übrigens sind die anderen Reihenhausbesitzer auch sehr ungehalten, dass die Firma nicht endlich mal fertig wird mit dieser Baustelle. Niemand hier hat irgendwelches Geld zurückgehalten!
    MfG
    Lothar
  28. Missverständnis: Vorwürfe zur Abschlagszahlung zurückgenommen

    Foto von

    alles anders
    Ich habe Ihren Ausgangsbeitrag mit der Abschlagszahlung, von der etwas abgezogen werden soll, so aufgefasst, dass eine Rechnung bereits gelegt ist. Der zweite Beitrag, wonach der Bauträger woanders arbeitet, "wo er schnell an Geld kommt", hat den Eindruck einer überfälligen AZ in mir verstärkt. Da es nun anders ist, nehme ich meine diesbezüglichen Vorwürfe natürlich zurück.
  29. Fehler eingestehen: Ehrenhaft im Bauforum!

    Foto von

    Drittelfinanzierer
    Ehrenhaft ist es, einen Fehler einzugestehen. Glückwunsch, Bruno! Das meine ich ernst!
    Weniger ehrenhaft ist es, eifrig mit drauf zu dreschen und sich dann im Angesicht des nicht mehr zu leugnenden Irrtums in Luft auf zu lösen. Glückwunsch, Herr Berg! Das meine ich auch ernst.
    Grüße
  30. Olliver 12 points! ...

    :-)
    (im Ernst)
  31. Laienmeinung: Fachgerechte Abdichtung wichtiger als Kosten

    Antworten für Fragesteller?
    Hallo Lothar
    Hier eine Laienmeinung:
    Ich denke, Du hast eigentlich einige gute Infos ganz am Anfang schon erhalten. Ich persönlich bin der Meinung, am wichtigsten für dich jetzt ist ob dein Keller tatsächlich fachgerecht (verstärkt) abgedichtet worden ist. Die Frage bzgl. Kosten ist nur Nebensache.
    Glaub mir, Ausführungen die mangelhaft sind, merkt man manchmal erst Jahre später. Auf Grund deine bisherige Beiträge, ich gehe davon aus, Gewährleistung von deinem Bauträger wird so bedeutungslos sein wie von meinem Bauträger. Also, jetzt sicherstellen, dass Abdichtung tatsächlich i.O. ist.
    Gruß
    Amy
    • Name:
    • Frau Am-072-Har
  32. Kein Angriff: Richtigstellung zur Drittelfinanzierung

    Nu mal ganz langsam mit die jungen Pferde ...
    Nu mal ganz langsam mit die jungen Pferde ich habe Brunos Beitrag zum Thema Drittelfinanzierung applaudiert. Ich habe den Fragesteller nicht angegriffen. Wenn, dann hätte ich es geschrieben. Ich muss mich nicht hackenbeißerisch wie manche Billig-Bauer betätigen. Wenn Sie etwas anderes da hinein interpretieren, ist das Ihr Problem. Und zum Thema Drittelfinanzierung stehe ich auch weiterhin dazu, da muss ich nichts zurücknehmen *ziemlichvorwutrotesgesichthab* ...
  33. Persönlicher Angriff: Herauswinden aus der Kritik

    So einfach
    lasse ich Ihr Herauswinden aus dieser peinlichen Situation nicht gelten, Herr und Frau Berg.
    Herrn Bruno Stubenrauch verzeihe ich, dass er meine Situation falsch interpretiert hat, Ihnen jedoch nicht. Es sei denn, dass sie vielleicht doch noch etwas Substantielles zum Ausgangsthema zu sagen haben, und nicht nur applaudierend auf Unschuldige eindreschen. Ich fühle mich persönlich angegriffen. Wenn Sie Probleme mit Schwedenhaus-Käufern haben, die nicht zahlen, wird das wohl nicht immer nur an den zahlungsunwilligen bösen Käufern liegen. Da gibt es ganz sicher auch noch ein paar andere Gründe. Es gibt also hier keinen Grund, Ihre Animositäten hier im Forum zu verbreiten und auf unschuldige und völlig unbeteiligte Forumsteilnehmer "drauf zu dreschen", wie Oliver Kettig so schön formuliert hat.
    Nun noch mal zum Thema:
    Herr Stubenrauch schreibt, dass er den Vertrag nicht kennt, ob also die Drainage eine Zusatzleistung sein sollte, ob laut Vertrag ein technisch einwandfreies Haus zusteht usw.
    Der Passus mit der Drainage ist in der Bauleistungsbeschreibung, die ja Bestandteil des Vertrages ist, aufgeführt. Dort heißt es u.a. :
    "Die Kellermauern werden horizontal und vertikal abgedichtet. Danach erhält das Gebäude eine umlaufende Drainage. "
    Herrn Bruno Stubenrauch möchte ich noch sagen, dass ich die Bemerkung mit der "chaotischen Arbeitsweise" der Bauträgerfirma keinesfalls hämisch meine, sondern dass dies zu meiner (und der anderen Reihenhauskäufer) Verwunderung tatsächlich so ist. Ein Beispiel (von vielen):
    Eine Terrassentür von der Küche war nicht geplant, nur ein breites Fenster. Auf unseren Wunsch wurde eine Änderung in den Plan aufgenommen, nämlich dass das Fenster schmaler, aber daneben noch eine Tür eingebaut wird. Eine Zeichnung für die Öffnungsrichtung der Tür habe ich auch beigefügt. Schließlich wurde die Öffnung für die Tür gemacht  -  aber nicht so, wie ich es eingezeichnet hatte. Auf unsere Intervention hin wurde es umgebaut  -  diesmal richtig. Ein paar Monate später jedoch, als es dann endlich an den Innenausbau ging, wurde die Türöffnung plötzlich wieder zugebaut. Den Grund konnte uns keiner nennen. Jedenfalls musste die Firma die Öffnung wieder herstellen. Dies ist wirklich nur ein Beispiel von unzähligen, die uns oder den anderen Reihenhauskäufern widerfahren ist. Bei dieser Arbeitsweise kann man doch wirklich nur den Kopf schütteln, und Herr Bruno Stubenrauch wird es mir sicher nicht weiter verübeln, dass ich die Arbeitsweise als chaotisch bezeichnet habe. Das meine ich keineswegs hämisch, sondern es ist für mich völlig unverständlich, wie man da überhaupt noch am Ende Gewinn machen kann.
    Aber jetzt bin ich zu sehr vom Thema abgewichen.
    Viele Grüße
    Lothar
  34. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Fehlende Drainage beim Neubau: Kostenminderung, Risiken & Rechtliches

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um den nachträglichen Verzicht auf eine in der Baubeschreibung zugesicherte Drainage beim Neubau eines Reihenhauses mit Keller. Es werden Fragen der Kostenminderung, rechtliche Aspekte und mögliche Risiken durch den Verzicht auf die Drainage erörtert. Ein wichtiger Punkt ist, ob eine alternative Abdichtung gewählt wurde und ob diese fachgerecht ausgeführt wurde. Die Forumsteilnehmer diskutieren auch über die Notwendigkeit eines Bodengutachtens und die Einhaltung der DINAbk. 4095.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut DIN 4095: Drainage – Lichtschachtanschluss unzulässig! ist der Anschluss von Lichtschächten an die Ringdrainage nicht zulässig. Dies sollte bei der Überprüfung der Ausführung berücksichtigt werden.

    ✅ Zusatzinfo: Eine detaillierte Kostenaufstellung für eine Drainageanlage findet sich im Beitrag Drainage Kosten: Preisbeispiel für Material & Herstellung. Diese kann als Vergleichsgrundlage für die geforderte Kostenminderung dienen.

    🔴 Risiko: Im Beitrag Ringdrainage Reihenhaus: Wartung, Kosten & Risiken wird darauf hingewiesen, dass Ringdrainagen regelmäßig gespült werden müssen, was bei Reihenhäusern oft zu Problemen führt, da sich niemand zuständig fühlt. Dies sollte bei der Entscheidung für oder gegen eine Drainage bedacht werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Der Bauherr sollte die Baubeschreibung und den Vertrag genau prüfen, um festzustellen, ob der Einbau einer Drainage verpflichtend ist oder ob eine alternative Abdichtung zulässig ist (siehe Baubeschreibung prüfen: Drainage – Notwendigkeit oder Pflicht?). Ein Bodengutachten kann Klarheit über die Notwendigkeit einer Drainage bringen. Es ist ratsam, einen Anwalt für Baurecht zu konsultieren, um die rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen.

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  • ⚠️ Keine Rechts-, Steuer- oder Gutachterberatung - dies ist entsprechenden Berufsgruppen vorbehalten. Das Forum dient dem technischen Erfahrungsaustausch!
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Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

Interne Fundstellen

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