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Betonkeller ohne Dränage; Garage über verfülltem Arbeitsraum
BAU-Forum: Tiefbau und Spezialtiefbau

Betonkeller ohne Dränage; Garage über verfülltem Arbeitsraum

Wir haben bei Neubauplanung folg. Entscheidungsschwierigkeiten.
Das Haus soll auf ein Hanggrundstück. Kellerwand Nordseite wird voll im Erdreich stehen, die Südseite ca. 1 m. Grundriss ca. 10 x 10 m, an 2 Seiten sind Erker von je ca. 3 x 2 m vorgesehen. Unmittelbar an der nördlichen Hauswand  -  aber baulich getrennt  -  soll auch eine ca. 6 x 6 m große Garage entstehen.
Baugrundgutachten weist kein Grundwasser aus, hält Abdichtung gegen nicht drückendes Wasser für ausreichend, wenn erdberührte Außenwände Vertikaldränage haben. Es empfiehlt jedoch eine verbesserte Abdichtung gegen aufstauendes Sickerwasser.
Der bisherige Entwurf sieht für den Keller Streifenfundamente mit einer ca. 15 cm dicken Bodenplatte vor. Wände in 30 cm Poroton; Außenputz und Art der Feuchtigkeitsisolierung sind
noch nicht genannt. Lt. Entwässerungsplan sind entlang der 4 Kellerseiten Dränrohre vorgesehen, die unter den beiden Erkern hindurchführen
Ein Generalunternehmer, der möglicherweise den kompletten Rohbau ausführen soll, will den Keller ebenfalls auf Streifenfundamenten mit einer ca. 15 cm dicken Bodenplatte gründen. Für die Wände ist aber 24er Ortbeton B25 vorgesehen mit Hohlkehle, 2-fachem Bitumenanstrich und umlaufendem Fugenband. Der Arbeitsraum soll dann lageweise verfüllt und verdichtet werden. Das soll bei unseren Grundverhältnissen absolut wasserdicht sein und die Dränage entbehrlich machen.
Wir neigen zu dieser Lösung auch deshalb, weil sie laut Generalunternehmer die Fundamentarbeiten für die Garage vereinfachen soll. Die Garage wird ja gut zur Hälfte auf verfülltem Arbeitsraum stehen. Bei der Alternative 'gemauerte Kellerwand' ist dazu vorgesehen, vor dem Verfüllen parallel zur Kellerwand eine ca. 40  -  50 cm Tiefe und max. wohl 6 m lange Fundamentwand aus Magerbeton von der Kellersohle aus ca. 2,80 m hoch zu ziehen. Wie der Arbeitsraum dann aufgefüllt und für das Garagenfundament weiter vorbereitet werden soll, haben wir noch nicht erfahren.
Der Generalunternehmer mit dem Betonkeller will dagegen den Arbeitsraum lageweise verfüllen und verdichten. Er will einen Verdichtungsgrad von 98 % garantieren. Dann soll es möglich sein, diesen Boden wie einen gewachsenen Boden anzusehen, auf dem man ohne weiteres zu gegebener Zeit die Garage auf z.B. 80 cm tiefen Streifenfundamenten gründen kann.
Kann man die Argumente pro Beton so uneingeschränkt akzeptieren? Vielen Dank schon mal für die ein oder andere Meinung.
Mit freundlichen Grüßen
Ludwig Holzner
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  • Ludwig Holzner
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