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Schäden durch Befahren eines Grundstückes
BAU-Forum: Tiefbau und Spezialtiefbau

Schäden durch Befahren eines Grundstückes

Foto von Helmuth Plecker

Ein Freund von mir wendete sich mit einer Frage an mich, die ich hier mal ins Forum Stelle: Er hat ein Grundstück in einem Neubaugebiet gekauft und wird wohl im März mit dem Bau seines Hauses beginnen. Nun wird in der direkten Nachbarschaft bereits gebaut. Manche Firmen gehen nun hin und befahren das Grundstück mit schwereren Gerät (Lkw) und laden hin und wieder dort auch mal Baustoffe ab (was nicht weiter schlimm ist). Er findet, so wie ich auch, dass dies eine Frechheit sei, ohne ihn zu fragen, das Grundstück mit schwerem Gerät zu befahren. Nun kam die Frage was er dagegen machen kann. Ich habe ihm erklärt, er solle den Bauträger mal anschreiben und darum beten, dies zu unterlassen. Die Gegenfrage, die ich ihm auch nicht zu Ende beantworten konnte war, was ist, wenn keiner darauf reagiert und es weiter gemacht wird. Ich habe ihm erklärt, dass es sein kann, dass in kleinen Mengen Diesel oder Öl in den Mutterboden gelangen kann. Auch eine wilde Müllhalde könnte daraus werden und er müsse dann die Entsorgungskosten tragen. Wie sieht es mit dem Argument der Verdichtung des Bodens aus  -  ist das eine Beschädigung?
  1. Hallo HP,

    Foto von Lieselotte Tussing

    ohne rechtlich besonders bewandert zu sein, könnte dieses Verhalten ja schon fast als Landfriedensbruch bezeichnet werden. Sachbeschädigung auf jeden Fall, denn das Grundstück wurde ja mit Status X zur Bebauung übernommen.
    Die Schreiben an Bauträger/-Firmen etc. würde ich mit 'Beweisfotos' untermauern. Außerdem würde ich nach Möglichkeit mit dem Eigentümer des Nachbargrundstücks Kontakt aufzunehmen versuchen und auch ihm eine freundliche Bitte um Unterlassung zusenden.
    Eine weitere Möglichkeit ist, das eigene Grundstück mit Bauzaun einzufrieden.
    PS: Ihr Freund soll aber peinlichst darauf achten, dass seine Firmen nicht auf den Einfahrten der Nachbargrundstücke drehen, wenn er baut.
  2. @tussing

    Foto von Lieselotte Tussing

    Es soll nicht der Eindruck entstehen, dass es sich hier um kleinkariertes Verhalten handele. Aber es geht hier einfach um die Frechheit, dass schwere Lkw auf dem Grundstück fahren. Wenn's um das Drehen von Fahrzeugen geht, kann man sicherlich ein Auge zudrücken, aber wenn es um das Bewusste massive Benutzen von fremden Land geht, ist das nicht so richtig. Ich habe das in meiner Praxis auch schon oft erlebt, dass man auf fremden Grundstücken wendet oder einen PKW parkt, was aber schnell mit einigen freundlichen Worten geändert werden konnte. Wenn aber das Grundstück als Baustellenfläche mit einbezogen wird, ist das frech. Jeder Bauunternehmer sollte seine Baustelle organiesieren und dazu gehört auch, ausreichend Platz für Fahrzeuge und Materialien zu schaffen oder zu organisieren. Wird diese Leistung einfach unterlassen ist das kein Grund für derartiges Verhalten.
  3. So nicht, HP!

    Foto von Lieselotte Tussing

    ;-))
    Nein, HP, ich bin ja voll und ganz Ihrer Meinung  -  habe es aber anscheinend wieder mal falsch ausgedrückt, bzw. meinen letzten Satz falsch rübergebracht.
    Einer Bekannten von mir ist gleiches passiert. Sie hat die Fremdfahrzeuge erfolgreich 'abgewehrt', war bei ihrem eigenen Bau nicht ständig vor Ort und 'ihre' Fahrzeuge haben auf Nachbargelände gedreht. Das war ein Fest für die Nachbarn.
    Deshalb mein Zusatz.
    Ok?
    • Name:
  4. @tu

    Foto von Lieselotte Tussing

    Ich habe Sie schon verstanden. Ich bin auch der Meinung, dass der Bauherr doch am wenigsten dafür kann und er auch nicht der Ansprechpartner ist. Ich denke eher, dass der Rüffel der Bauleitung gilt, wenn es denn eine gäbe. Die hat dafür zu sorgen, dass sowas nicht in diesen Ausmaßen passiert. Ich habe das auch neulich erlebt. Mein Kunde wohnt ca. 70 km von der Baustelle entfernt und kommt auch nicht jeden Tag zum Grundstück. Ich fahre öfter am Grundstück vorbei und habe es schon gesehen, dass die Bauleute mit ihren teils alten Autos auf dem Grundstück parken. Ich habe meine Bauherren darüber informiert und darauf hingewiesen, es in Zukunft zu unterlassen und am Straßenrand eine Straße weiter zu parken. Redenen Menschen ist zu helfen. Ich ärgere mich nur über die fehlende Sensibilität der Bauleitung, die solche Ausmaße duldet.
  5. Leidensgenosse meldet sich zu Wort

    Hallo zusammen, kann da leider aus Erfahrung sprechen.
    Mein zukünftiger Nachbar hat sein Grundstück mit 20 cm dicken Kieferstammabschnitten eingezäunt. Abstand ca. 2 m. Ihm sind die Baufahrzeuge der anderen Nachbarn über die Grenzsteine gefahren und dabei zerbrochen/verschoben. Damals habe ich ihn wg. der Aktion belächelt, heute weiß ich warum: Auf meinem Grundstück wurde in einer Nacht- und Nebelaktion ein Bagger vom Tieflader abgeladen. Der Bagger hatte später "Probleme" mit meinem Kontrollschacht. Folge: Verbindung zwischen Deckel- und Konusstück gebrochen. Schacht leicht aus dem Lot. Verursacher nicht ermittelbar. Scheiße.
    +++++++++++
    Dass in Deutschland vorher nicht gefragt wird, wenn einem das Grundstück missbraucht werden soll, ist leider normal geworden.
    Angesichts der "wirklichen" Schäden, die die Baufahrzeuge anrichten ist die Versickerung von Öl und Diesel (in geringen Mengen) noch harmlos. Auch das Verwehen von Abfällen kann ja noch hingenommen werden. Aber Schäden an Grenzsteinen, Schächten
    und schon ins Grundstück hineingelegter Versorgungsleitungen gehen richtig ins Geld.
    +++++++++++
    Nach meinen Erfahrungen hilft nur eins: Einfrieden! Und zwar am besten unmittelbar nach Kauf. Keine Kanthölzer [ :-) ], sondern schweres Geschütz auffahren, dass wirklich abschreckt (muss Kratzer und Dellen an den Fahrzeugen verursachen). Entweder wie oben, dicke Baumstämme oder meine Lösung: 2 m lange und 2 cm "dicke" Moniereisen mit Vorschlaghammer mind. 1 m tief in den Boden gerammt. Anschließend Rot-weiß-Absperrband. Hat bislang gehalten. Kosten unbedeutend; 2-3 Seiten reichen ja, Abstand max. 2 m. Wichtig hierbei: Lassen Sie Teile Ihrer Einfriedung nicht über Ihre Grundstücksgrenzen schauen, sonst haben Sie die A ... karte gezogen, wenn Beschädigungen auftreten.
    ++++++++++++
    Noch ein Tipp: Auch wenn man noch nicht baut, wenn in der Nachbarschaft damit begonnen wird, möglichst täglich nach dem Rechten schauen, dann können Verursacher auch schneller ermittelt werden (Fahrspuren).
    +++++++++++
    @Tu: Landfriedensbruch gibt's nur im Staatsrecht /z.B. Demos), nicht im Privatrecht, da bleibt es beim "Hausfriedensbruch". Aber das ist schon genug.
  6. Üblich

    Foto von Andrea Leidenbach

    Es scheint üblich zu sein ein nicht eingezäuntes Grundstück einfach zu befahren und als wilde Mülldeponie zu benutzen.
    Bei uns wurde ein Kran vom Nachbargrundstück auf unserer bereits fertigen Rigole aufgebaut, noch nicht einmal ein paar Bretter drunter gelegt, damit sich der Druck verteilt.
    Die Unverschämtheit an der Sache ist einfach die, dass ich die Bauarbeiter eine halbe Stunde vorher genau auf diese Rigole aufmerksam gemacht und ein Überfahren nicht erlaubt habe.
    Absperrung mit Bauzaun am nächsten Tag um die Rigole herum, damit keiner mehr auf blöde Gedanken kommt, hat den Jungs ein wenig mehr Arbeit gemacht aber nach öffnen des Zaunes stand am nächsten Tag der Kran wieder drauf.
    Wir haben dies angemahnt und der Nachbar hat sogar eine Kanalkamera kommen lassen um einen Schaden/ bzw. Unversehrtheit feststellen zu können.
    Danach haben wir die Endabsteckung machen lassen um genaue Grenzpunkte zu haben, die Roten Pflöcke waren bereits verwunden, und einen provisorischen Holzzaun angebracht, Ergebnis dieser hielt 3 Tage dann standen nur noch die Pfosten dar.
    Ruhe hatten wir erst, als eine Mauer mit U-Steinen errichtet wurde, die man nicht mehr einfach überfahren konnte.
    Schriftliche Abmahnungen hatten keinen größeren Erfolg und der Bauleiter beim Nachbarn schaut auch nur alle 14 Tage mal vorbei, soweit ich das beobachten kann.
    Also im Endeffekt, bleibt nur ständige eigene Kontrolle des Grundstücks.
    Noch ärgerlicher finde ich es im Moment, das Mutterboden und Kies als Allgemeingut betrachtet werden, nicht das nicht wer fragt was haben könnte, nur macht das fast keiner und mein anderer Nachbar einen bestellten Container voll hatte, ohne auch nur einen Fetzen Müll von sich entsorgt zu haben.
    Wir sammeln jetzt bis zum Ende vor der Tür und Entsorgen erst zum Schluss.
    Mein Fazit, wenn man kein Minenfeld drum errichten will hilft eigentlich wenig um dies zu Verhindern und wie will man nachweisen, wer welchen tatsächlichen Schaden angerichtet hat und wie der zu beziffern ist, weil ein anderer ja schon vorher ...
    Ihr Freund ist doch noch in einer glücklichen Position, da wo ausgehoben wird, dürften die Bodenverdichtungen doch nicht zu sehr ins Gewicht fallen und auch er muss sein Grundstück ja noch befahren und Material lagern, ob es da vorher lohnt die bereits vorhandenen Verdichtungen aufzulockern? Womit ich das Verhalten ja nicht entschuldigen will und bei der engen Bebauung heute wird es halt schwierig überhaupt noch alles auf dem Grundstück unterzubringen, nur sollte man den Anderen so wenig wie möglich belästigen.
  7. Ist ja ein wildes Pflaster bei Ihnen AL,

    soviel Dreistigkeit erlaubt sich zum Glück bei mir hier (noch!) keiner.
    • Name:
    • Reg2003-FPT
  8. @AL

    Foto von Helmuth Plecker

    Richtig, eine Auflockerung macht keinen Sinn. Es ist aber festzustellen, dass keiner mehr auf den anderen Rücksicht nimmt und tut und macht, was er will. Selbst Gewerbebetriebe machen es vor, wie im Fall meines Bekannten. Wo soll das noch hinführen. Die Toleranzgrenze ist wohl schon lange beseitigt und keiner blickt mal auf, und versucht hier gegen was zu machen. Ich weiß, das dies hier nur ein Tropfen auf dem heißen Stein ist, aber ich will hier mal ins Bewusstsein rufen, was auf unseren Baustellen los ist. Ich denke, dass es der Geschäftsführer der Firma wohl auch nicht gerne sehen würde, wenn ich mit meinem PKW auf seinem Grundstück herumfahren würde. *kopfschüttel*
    • Name:
  9. Hammerschlagsrecht

    Also zunächst einmal sind es in der Regel die Bauarbeiter und nicht der Nachbar, die die Sch ... bauen. Dass die sich die Arbeit so leicht wie möglich machen ist doch logisch. Die verletzen täglich die Grenzen und bekommen dafür (fast) nie (richtigen) Ärger  -  den zeterten Grundstückseigentümer haben die nach 2 Minuten vergessen. Wieso sollten sie also Rücksicht nehmen, zumal das Recht möglicherweise noch auf ihrer Seite ist.
    Es gibt nämlich üblicherweise im Nachbarschaftsrecht ein sog. Hammerschlagsrecht. Demzufolge darf jeder das Grundstück eines Nachbarn betreten (ggf. sogar ohne diesen zu fragen), wenn er Arbeiten am eigenen Grundstück ausführen muss, die er nur vom Nachbargrundstück aus durchführen kann. Inwiefern dies z.B. für Lkw anwendbar ist, die vielleicht nur besser an die Baustelle heranfahren, weiß ich allerdings nicht. Ist wohl letztlich Auslegungssache und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
    Ich finde die praktischen Ansätze wie sie oben dargestellt wurden nachahmenswert, einzig, man behindert damit dann auch die eignen Bauarbeiten.
    Gruß
    Sparsam
    • Name:
    • Sparsam
  10. Hammerschlagsrecht?

    Normalerweise muss man  -  um dieses Recht in Anspruch zu nehmen  -  vom Nachbareigentümer VORHER (!) die Erlaubnis einholen (ich glaube da gibt es sogar noch Fristen, 4 Wochen vorher oder so ...). Ohne Voranmeldung darf man das meines Wissens nur wenn Gefahr im Verzug ist.
    Stimmt's?
    • Name:
    • Reg2003-WA
  11. Moin Sparsam

    Leider hat das Näher-Heranfahren der Lkw's an die Baustelle nichts mehr mit dem Hammerschlagsrecht zu tun. Entweder die Lieferanten benutzen öffentliches Straßenland oder das Grundstück ihrer eigenen Baumaßnahme. Wenn Sie dieses Grundstück nicht erreichen, z.B. wg. enger Schleppkurven oder schmaler Stichstraßen, dann sage ich: Pech gehabt. Was würden die tun, wenn das mißbrauchte bzw. zu mißbrauchende Grundstück bereits bebaut wäre? Antwort: 180 to-Kranwagen besorgen :-))
    Also gehe ich davon aus, dass man (formaljuristisch gedacht) nicht zwischen dem unbebauten und dem bebauten Grundstück (welches missbraucht werden soll) unterscheiden darf. Demnach ist Nachbars Grundstück für meine Bautätigkeit ohne Einwilligung des Nachbarn absolut Tabu. Auch wenn es sich um Grenzbebauungen handeln würde, auch die kann man weitestgehend vom eigenen Grundstück erledigen.
    ++++++++
    Ob man sich dadurch die eigene Baumaßnahme behindert, muss von Einzelfall zu Einzelfall betrachtet werden. Ich plädiere immer für eine Einfriedung. In meinem Fall heißt das: Der Nachbar kann seine Baumstämme später verheizen und ich schmeiße meinen "Moniereisen-Zaun" als Bewehrungsstahl in die Bodenplatte.
    • Name:
    • Reg2003-FPT
  12. @FPT

    Foto von Helmuth Plecker

    Genau so ist es: Es ist eine Sache der Bauleitung, den Unternehmer darauf hinzuweisen, dass die Grundstücksverhältnisse sehr eng oder problematisch sind und somit er seine Lieferanten anweisen soll, mit entsprechendem kleinerem Gerät zu liefern. Auch ist Sache des Unternehmers, dass selbst festzustellen. Ich habe eine Baustelle direkt gegenüber eine Feuerwehrausfahrt. Da ist es schon problematisch, wenn der Sattelzug die Steine liefert und vor der Baustelle steht zum abladen und gleichzeitig parken dort noch andere Autos und dann kommt auch noch Beton, wobei der Betonwagen sih dann irgendwie rückwärts in die letzte Lücke quetscht und mitunter dann die Straßendurchfahrtsbreite verängt. Ich habe also einen Termin als Bauleiter VORHER mit Polizei, Ordnungsamt und Feuerwehr gemacht und die erforderlichen Dinge abgestimmt. Nun habe ich leicht verständlich einen DINAbk. A4 Zellel gemacht, wo alles drin steht mit Skizze usw. Dann habe ich den Unternehmer aufgefordert, diese Zettel an jeden seine Mitarbeiter zu verteilen, damit jeder es sieht. Stichpunktartige Kontrollen mache ich dann natürlich auch. Der Zettel liegt dann mit der Thermoskanne hinter den Armaturenbrett und wird zur Kenntnis genommen. Diese Arbeit muss man sich nun mal machen.
  13. Genau richtig, HP

    Deswegen mache ich bei meinen Ausschreibungen auch immer Bilder. Und zwar AUCH von den Zufahrtsmöglichkeiten. Im Ausschreibungstext steht dann auch ganz vorne genau beschrieben, wie die Zufahrts- und Lagermöglichkeiten (Zufahrtsmöglichkeiten, Lagermöglichkeiten) sind.
    NUR: viele lesen das schon gar nicht mehr, weil die oft genug LVAbk.'s von Architekten oder Generalunternehmer's bekommen, die aus 120 Seiten Vorbedingungen und einer Seite Leistungsbeschreibung bestehen.
    Deshalb ist es ERSTMAL Pflicht des Planers, und dann erst des Baulieters, diese Gegebenheiten zu erfassen, zu beschreiben und dann entsprechende Maßnahmen durchzuführen. x|
    Aber wer außer HP macht das schon? Immerhin haben wir jetzt schon mal einen Anhaltpunkt dafür, woran man einen guten Planer / Anbieter erkennt :-)
    • Name:
    • Martin Beisse
  14. Au weia

    Foto von Martin Beisse

    ... ohne den Planern nun zu nahe treten zu wollen, aber ich habe die Erfahrung gemacht, dass gerade hier noch viel Nachholbedürfniss festzustellen ist. Es ist genau so, wie MB schreibt. Auch als Anbieter schlüsselfertiger Häuser muss mir schon die Arbeit machen und die Angaben holen und mir diese vom Bauherren bringen lassen, indem ich ihn bete, mir Fotos zu bringen.
  15. Nette Nachbarn gibt es auch nach dem Hasusbau noch

    Foto von Andrea Leidenbach

    wenn der Anbau fällig ist.
    Schaut doch mal
    • Name:
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